Statistics Explained

Archive:Energiestatistik – Einführung

Letzte Textaktualisierung: Juli 2016. Aktualisierung des Artikels geplant: September 2017.
Energiegemeinschaft
Energieunion

Ein wettbewerbsfähiger, zuverlässiger und nachhaltiger Energiesektor ist für alle Industriestaaten von entscheidender Bedeutung. Seit einigen Jahren steht das Thema Energie aufgrund verschiedener Probleme ganz oben auf der politischen Agenda der einzelnen Staaten und der Europäischen Union (EU).

Hauptthemen

Zu den Hauptthemen im Bereich Energie gehören:

  • Schwankungen der Öl- und Gaspreise;
  • Unterbrechungen der Versorgung mit Energie aus Drittländern;
  • Stromausfälle, deren Folgen durch ineffiziente Verbindungen zwischen nationalen Stromnetzen noch verschärft wurden;
  • Schwierigkeiten beim Marktzugang für Gas- und Stromlieferanten;
  • Bedenken gegenüber der Erzeugung von Kernenergie;
  • vermehrte Aufmerksamkeit für anthropogene (vom Menschen verursachte) Auswirkungen auf die Klimaveränderung, insbesondere für die Treibhausgasemissionen durch die Nutzung fossiler Brennstoffe.

Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll als zentrales Element der Energiepolitik der EU dazu beitragen, die Abhängigkeit von Kraftstoffen aus Nicht-EU-Staaten zu verringern, die durch kohlenstoffhaltige Energieträger verursachten Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten von den Ölpreisen abzukoppeln.

Ein anderer Kernaspekt der EU-Energiepolitik ist die Eindämmung des Verbrauchs durch Förderung der Energieeffizienz sowohl im Energiesektor selbst als auch bei den Endverbrauchern. Die EU verfolgt eine ehrgeizige Energiepolitik und bezieht dabei ein breites Spektrum von Energiequellen ein, das von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas und Kohle) über Kernenergie bis hin zu erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie, Windkraft, Biomasse, geothermische und hydroelektrische Energie sowie Gezeitenkraft) reicht. Damit soll eine neue industrielle Revolution in Gang gesetzt werden, die auf eine energieeffiziente Wirtschaft abzielt. Zugleich soll der Energieverbrauch sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger werden. Damit will die EU im Bereich erneuerbarer Energien und kohlenstoffarmer Technologien weltweit führend werden.

2009 wurde ein „Klima- und Energiepaket“ (auf Englisch) angenommen mit dem Ziel, den Klimawandel zu bekämpfen und die Energiesicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU durch eine nachhaltigere Wirtschaft und geringere CO2-Emissionen zu fördern. Das Paket beinhaltet eine Reihe verbindlicher Ziele, die „20-20-20-Ziele“, die die EU bis zum Jahr 2020 umsetzen muss:

  • Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 20 % gegenüber 1990;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch der EU auf mindestens 20 %;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch der EU im Verkehrssektor auf mindestens 10 %;
  • Reduzierung des Energieverbrauchs um 20 % gegenüber den prognostizierten Werten durch eine Erhöhung der Energieeffizienz.

Dies sind auch die Hauptziele der Strategie Europa 2020.

Strategie Europa 2020

Auf der Tagung des Europäischen Rates am 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor. Im Rahmen der Priorität „Nachhaltiges Wachstum“ wurde unter anderem die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ (auf Englisch) formuliert (siehe KOM(2011) 21).

Im November 2010 wurde die Initiative „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (KOM(2010) 639) von der Europäischen Kommission angenommen. Darin werden die energiepolitischen Prioritäten für einen Zeitraum von zehn Jahren festgelegt und Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen es gelingen soll, Energie einzusparen, einen Markt mit wettbewerbsfähigen Preisen und Versorgungssicherheit zu schaffen, die Führungsrolle im Technologiebereich auszubauen und erfolgreich mit internationalen Partnern zu verhandeln. Eine der Prioritäten besteht darin, gute Beziehungen zu den Energieanbietern außerhalb der EU und den Energietransitländern zu pflegen. Durch die Energiegemeinschaft (auf Englisch) fördert die EU zudem die Integration der Nachbarländer in ihren internen Energiemarkt.

Im selben Monat verabschiedete die Europäische Kommission die Initiative „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ (KOM(2010) 677). Darin werden vorrangige EU-Korridore für den Transport von Strom, Gas und Öl festgelegt. Im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“ (KOM(2011) 658) vor, mit der gewährleistet werden soll, dass die strategischen Energienetze und Speichervorrichtungen spätestens 2020 fertig gestellt sind.

Energieeffizienz spielt bei der Umstellung auf eine ressourceneffiziente Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Sie gilt als eine besonders kostengünstige Möglichkeit, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und die Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen zu reduzieren. Zwar wurden zur Verwirklichung des Europa-2020-Ziels, 20 % des Primärenergieverbrauchs gegenüber den prognostizierten Werten einzusparen, insbesondere in der Geräte- und Baubranche schon entscheidende Schritte getan, doch nach Schätzungen der Europäischen Kommission wird die EU dieses 20 %-Ziel voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen. Deshalb hat die Europäische Kommission den „Energieeffizienzplan 2011“ (KOM(2011) 109) erarbeitet und verabschiedet (siehe dazu Artikel zum Energieverbrauch). Der Plan soll zusammen mit anderen Maßnahmen im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ durchgeführt werden. Im Oktober 2012 folgte eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, um einen gemeinsamen Rahmen für die Energieeffizienzförderung zu schaffen und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einiger Vorschläge des Energieeffizienzplans zu beschreiben; außerdem ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen.

Im April 2011 schlug die Europäische Kommission in der Mitteilung „Intelligente Stromnetze: von der Innovation zur Realisierung“ (KOM(2011) 202) Maßnahmen zur Einrichtung künftiger Stromnetze in Europa vor. In der Mitteilung wurden fünf Prioritäten genannt: Entwicklung technischer Normen, Gewährleistung des Datenschutzes für Verbraucher, Festlegung eines Regulierungsrahmens zur Schaffung von Anreizen für die Realisierung intelligenter Netze, Gewährleistung eines offenen Wettbewerbsmarktes zum Vorteil der Verbraucher sowie kontinuierliche Unterstützung von Innovationen für Technologien und Systeme.

Am 7. September 2011 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (KOM(2011) 539). Sie enthält Vorschläge zur Gestaltung einer Strategie für die externen Beziehungen der EU im Energiebereich und für die Einrichtung eines Mechanismus für den Informationsaustausch über zwischenstaatliche Abkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten im Energiebereich.

Energie- und Klimaziele für 2030

Im Januar 2014 schlug die Europäische Kommission weitere Energie- und Klimaziele für 2030 zur Förderung privater Investitionen in Infrastrukturen und kohlenstoffarme Technologien vor. Die Mitgliedstaaten einigten sich auf einen neuen Klima- und Energierahmen 2030 mit EU-weit geltenden Zielvorgaben und politischen Zielen für den Zeitraum 2020 bis 2030. Diese Zielsetzungen sollen es der EU ermöglichen, ein wettbewerbsfähigeres, sichereres und nachhaltigeres Energiesystem zu schaffen und ihr langfristiges Ziel einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2050 zu erreichen.

Die Hauptziele, die bis 2030 erreicht sein sollen:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % gegenüber dem Stand von 1990;
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 %;
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %.

Vorgeschlagen werden außerdem:

  • eine Modernisierung des EU-Emissionshandelssystems (EHS);
  • neue Indikatoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Sicherheit des Energiesystems;
  • ein neues Steuerungssystem auf der Grundlage nationaler Pläne für eine wettbewerbsfähige, sichere und nachhaltige Energieversorgung, das mehr Sicherheit für Investoren, größere Transparenz, stärkere politische Kohärenz und bessere Koordinierung in der EU gewährleisten soll.

Fahrpläne für die Zeit bis 2050

Mit ihrem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 112) hat die Europäische Kommission über ihre kurzfristigen Ziele hinaus einen Weg vorgezeichnet, um bis Mitte des Jahrhunderts eine noch viel weitgehendere Reduzierung der Emissionen zu erreichen. Durch die Entwicklung zu einer kohlenstoffarmen Gesellschaft könnte der Energieverbrauch in der EU bis 2050 um 30 % gegenüber dem Stand von 2005 sinken.

In ihrem Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 144) hat die Europäische Kommission eine umfassende Strategie für ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem vorgeschlagen, mit dem die Mobilität gesteigert werden soll bei gleichzeitiger drastischer Reduzierung der Abhängigkeit Europas von importiertem Öl und Verringerung der CO2-Emissionen des Verkehrs bis 2050 um 60 %.

Die EU will die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % gegenüber 1990 senken, sofern auch andere Industrieländer die notwendigen Reduzierungen vornehmen. In ihrem Energiefahrplan 2050 (KOM(2011) 885) untersucht die Europäische Kommission, welche Herausforderungen sich der EU stellen können, wenn sie ihr Dekarbonisierungsziel unter Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit erreichen will.

EU-Strategie für Energieversorgungssicherheit

Die EU muss mehr als die Hälfte ihres Energiebedarfs durch Einfuhren decken. Von der Konzentration auf wenige Lieferländer sind einige EU-Mitgliedstaaten ganz besonders betroffen. Diese Abhängigkeit macht verwundbar gegenüber Versorgungsunterbrechungen und/oder Infrastrukturproblemen. Als Reaktion darauf hat die Europäische Kommission im Mai 2014 ihre Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung (COM(2014) 330) vorgelegt, mit der eine stabile und reichliche Energieversorgung sichergestellt werden soll. Die Strategie beinhaltet kurzfristige Maßnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Unterbrechung russischer Gaslieferungen oder Störungen der Energieeinfuhren durch die Ukraine und sieht im Hinblick auf langfristige Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit Maßnahmen in fünf Bereichen vor:

  • Verbesserung der Energieeffizienz und Erreichung der vorgeschlagenen Energie- und Klimaziele bis 2030;
  • Steigerung der Energieproduktion in der EU und Diversifizierung der Lieferungen aus Drittländern und der Lieferkanäle;
  • Vollendung des Energiebinnenmarktes und Schließung von Lücken in der Infrastruktur;
  • geschlossenes Auftreten in der externen Energiepolitik;
  • Stärkung von Notfall- und Solidaritätsmechanismen und Schutz kritischer Infrastrukturen.

Energieunion und Klimawandel

Zu den zehn Prioritäten der Europäischen Kommission (auf Englisch) gehört eine Energieunion. Eine europäische Energieunion soll für sichere, nachhaltige, wettbewerbsfähige und bezahlbare Energie sorgen. Im Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission in einer Mitteilung ihre Pläne für eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie (COM(2015) 80), in der fünf Dimensionen für die Strategie vorgeschlagen werden:

  • Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen;
  • ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt;
  • Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage;
  • Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft;
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Auf der UN-Klimakonferenz im Dezember 2015 in Paris wurde ein internationales Abkommen geschlossen, das im April 2016 in New York von 174 Parteien unterzeichnet wurde und zur Ratifizierung vorliegt. Vereinbart wurde ein Aktionsplan mit dem Ziel, den gefährlichen Klimawandel zu stoppen. Dazu soll die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C begrenzt werden.

Aus dem Bericht über die Lage der Energieunion geht hervor, welche Fortschritte seit der Annahme der Rahmenstrategie für eine kristenfeste Energieunion, die den Übergang in eine kohlenstoffarme, sichere und wettbewerbsfähige Wirtschaft schaffen soll, erzielt worden sind. Die Europäische Kommission wird jährlich einen solchen Bericht vorlegen, um auf wichtige Fragen einzugehen und die politische Debatte anzustoßen.

Nukleare Sicherheit

Nach dem Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen überarbeitet. Im Juli 2014 wurde eine Änderung (Richtlinie des Rates 2014/87/Euratom) der Richtlinie vorgenommen, die unter anderem Folgendes vorsieht: Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, Schaffung eines europäischen Peer-Review-Systems für kerntechnische Anlagen, Erhöhung der Transparenz in Fragen der nuklearen Sicherheit, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der Anlagen sowie die Einführung neuer Bestimmungen für die anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung.

Energiestatistik

Um den wachsenden Anforderungen der Entscheidungsträger im Bereich der Überwachung des Energiesektors gerecht zu werden, hat Eurostat ein kohärentes und harmonisiertes Energiestatistiksystem entwickelt. Jedes Jahr werden in den 28 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Staaten Island und Norwegen, den Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern sowie den Vertragspartnern der Energiegemeinschaft detaillierte Daten erhoben. Neuere und historische Daten liegen auch zu den Verbraucherpreisen für Strom und Erdgas (zweimal jährlich) und zu den monatlichen Mengen wichtiger Energierohstoffe vor, mit denen der Binnenmarkt beliefert wird.

Zeitreihen stehen im Allgemeinen ab 1990 zur Verfügung. Seit Oktober 2008 bildet die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über die Energiestatistik die Rechtsgrundlage für monatliche und jährliche Datenerhebungen im Energiebereich. Die Verordnung wurde zuletzt im April 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 431/2014 geändert. Eine konsolidierte Fassung ist auf der Eurostat-Website unter Energie, spezieller Bereich abrufbar.

Die Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen enthält Regeln für die Anrechnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die für 2020 gesetzten Ziele. Durch das von Eurostat entwickelte Instrument SHARES sollen die Berechnungen nach den Regeln der Richtlinie für die Meldeländer harmonisiert werden.

In der zweiten Hälfte der 1990er Jahre begann die EU mit der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte. Es wird angenommen, dass mehr Transparenz bei den Gas- und Strompreisen einen fairen Wettbewerb fördert, indem die Verbraucher ermutigt werden, einen Energieversorger frei zu wählen. Die Energiepreistransparenz kann durch eine möglichst breite Veröffentlichung und Bekanntmachung der Preise und der Preisgestaltung größere Wirkung entfalten. Eurostat erhebt und veröffentlicht Strom- und Gaspreise auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise (Richtlinie 2008/92/EG). Die Erhebung der Gas- und Strompreise für private Haushalte erfolgt auf freiwilliger Basis. Weitere Teilkomponenten zu Steuern, Abgaben und Netzpreisen für Erdgas und Strom wurden erstellt, um die Ziele der Energieunion aufzuzeigen, und weil vor allem Energiekosten und Energiepreise transparenter werden müssen. Auf dieser Basis hat die Europäische Kommission 2015 einen Vorschlag für eine neue Rechtsgrundlage für die Erfassung von Daten über die für Haushaltskunden und andere Endnutzer geltenden Energiepreise vorgelegt (COM(2015) 496 final).

Der wachsende Bedarf an Energiedaten ist eine Herausforderung für Statistiker. Häufig wird die Kosteneffizienz der Entwicklung, Produktion und Verbreitung von Statistiken als ein entscheidender Faktor hervorgehoben. Das bedeutet, dass die Erstellung von Statistiken und der damit verbundene Meldeaufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung der Ergebnisse und zum erwarteten Nutzen stehen müssen. Vor diesem Hintergrund hat Eurostat für den Zeitraum 2013-2014 eine Task Force zur Zukunft der Energiestatistik eingerichtet, die eine detaillierte Liste von Empfehlungen und Schlussfolgerungen aufgestellt hat.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Weblinks