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Archive:Statistiken der öffentlichen Finanzen

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Datenauszug vom 21. April 2016. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2017. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo, 2014 und 2015 (1)
(Konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tec00127)
Tabelle 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo und öffentlicher Schuldenstand, 2012–15 (1)
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tec00127) und (tsdde410)
Abbildung 2: Öffentlicher Schuldenstand, 2014 und 2015 (1)
(Konsolidierter Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tsdde410)
Abbildung 3: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2005–15 (1)
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 4: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2005–15 (1)
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben des Staates, 2015 (1)
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 6: Zusammensetzung der Gesamteinnahmen, 2015 (1)
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 7: Hauptbestandteile der öffentlichen Einnahmen, 2015 (1)
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 8: Zusammensetzung der Gesamtausgaben, 2015 (1)
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 9: Hauptbestandteile der öffentlichen Ausgaben, 2015 (1)
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 10: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, EU-28, 2005–15 (1)
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 11: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, 2015 (1)
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

In diesem Artikel wird untersucht, wie sich wichtige Indikatoren der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (EU) und im Euroraum entwickelt haben. Dies sind insbesondere (gesamtstaatliches) Defizit, Bruttoschuldenstand, die Einnahmen und Ausgaben des Staatssektors sowie die Steuern und Sozialbeiträge, die die Haupteinnahmequellen des Staates bilden.

Diese Statistiken liefern wichtige Indikatoren für die Bestimmung des Zustands der Volkswirtschaft eines Mitgliedstaats. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) der EU haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, ihr öffentliches Defizit und den öffentlichen Schuldenstand unterhalb bestimmter Grenzen zu halten. Das öffentliche Defizit eines Mitgliedstaats darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) des Staates nicht übersteigen, der öffentliche Schuldenstand darf maximal 60 % des BIP eines Landes ausmachen. Wenn ein Mitgliedstaat diese Grenzwerte überschreitet, wird das so genannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit eingeleitet. Dieses umfasst mehrere Schritte, darunter die Möglichkeit der Verhängung von Sanktionen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat veranlasst werden soll, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. Dieselben Grenzwerte für öffentliches Defizit und öffentlichen Schuldenstand gelten auch als Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit für den Beitritt zum Euroraum. Zudem enthält die neueste Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum) geändert wurden) Vorgaben, die die Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen sollen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

2015 ging das öffentliche Defizit (konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates als Anteil des BIP) gegenüber 2014 sowohl in der EU-28 als auch im Euroraum (ER-19) zurück, während der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP zurückging.

Öffentliches Defizit

In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -3,0 % im Jahr 2014 auf -2,4 % im Jahr 2015, im ER-19 verringerte es sich von -2,6 % auf -2,1 %. Drei EU-Mitgliedstaaten — Luxemburg, Deutschland und Estland — verzeichneten 2015 einen Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat. Schweden meldete einen Haushalt ohne Überschuss oder Defizit (0,0 %). In 17 EU-Mitgliedstaaten, und zwar in Litauen, der Tschechischen Republik, Rumänien, Zypern, Österreich, Lettland, Malta, den Niederlanden, Ungarn, Bulgarien, Dänemark, Irland, Belgien, Italien, Polen, Finnland und Slowenien lagen die Defizite 2015 unter -3,0 % des BIP (siehe Abbildung 1).

Die Slowakei verzeichnete 2015 ein Defizit von -3,0 % des BIP. In sechs EU-Mitgliedstaaten überschritt das öffentliche Defizit 2015 die Grenze von -3,0 % des BIP: in Griechenland (-7,2 %), Spanien (-5,1 %), im Vereinigten Königreich sowie in Portugal (beide -4,4 %), Frankreich (-3,5 %) und Kroatien (-3,2 %). Alle sechs Mitgliedstaaten mit öffentlichen Defiziten von mehr als -3,0 % des BIP hatten auch in jedem der drei Vorjahre Defizite von über -3,0 % gemeldet und lagen damit im gesamten in Tabelle 1 genannten Berichtszeitraum über dieser Grenze.

Gegenüber 2014 ging das gesamtstaatliche Defizit (im Verhältnis zum BIP) 2015 in 21 EU Mitgliedstaaten zurück. In Schweden wandelte sich das Defizit von 2014 zu einem ausgeglichenen Haushalt im Jahr 2015. Deutschland verzeichnete 2015 einen höheren Überschuss als im Jahr 2014. Luxemburg und Estland verzeichneten 2015 geringere Überschüsse als im Jahr 2014. In Dänemark wandelte sich der Überschuss von 2014 zu einem Defizit im Jahr 2015. Die beiden übrigen Mitgliedstaaten — Griechenland und die Slowakei — verzeichneten 2015 höhere Defizite als im Jahr 2014.

Staatsverschuldung

In der EU-28 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 86,8 % Ende 2014 auf 85,2 % Ende 2015 zurück, und im ER-19 von 92,0 % auf 90,7 % (siehe Abbildung 2). Insgesamt 17 EU-Mitgliedstaaten meldeten 2015 eine Schuldenquote von mehr als 60 % des BIP. Ende 2015 wurden die höchsten öffentlichen Schuldenquoten in Griechenland (176,9 %), Italien (132,7 %), Portugal (129,0 %), Zypern (108,9 %) und Belgien (106,0 %) verzeichnet, während die niedrigsten öffentlichen Schuldenquoten in Estland (9,7 %), Luxemburg (21,4 %) und Bulgarien (26,7 %) verzeichnet wurden.

Im Vergleich zum Vorjahr stieg die öffentliche Schuldenquote 2015 in 10 EU-Mitgliedstaaten, während sie in 18 Mitgliedstaaten zurückging, am stärksten in Irland (-13,7 Prozentpunkte des BIP), Dänemark (-4,6 Prozentpunkte des BIP) und Lettland (-4,4 Prozentpunkte des BIP). Den kräftigsten Anstieg der Schuldenquote gegenüber dem Vorjahr verzeichneten Finnland (3,8 Prozentpunkte), Slowenien (2,2 Prozentpunkte) und Litauen (2,0 Prozentpunkte).

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Die Bedeutung des Sektors Staat in der Volkswirtschaft lässt sich an der Höhe seiner gesamten Einnahmen und Ausgaben und an dem auf ihn entfallenden Prozentsatz des BIP messen. In der EU-28 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Sektors Staat 2015 auf 45,0 % des BIP (ein Rückgang gegenüber 45,2 % im Jahr 2014), und die Ausgaben beliefen sich auf 47,4 % des BIP (ein Rückgang gegenüber 48,2 % im Jahr 2014). Im ER-19 betrugen die Staatsausgaben 2015 insgesamt 48,6 % des BIP (ein Rückgang gegenüber 49,3 % im Jahr 2014) und die Staatseinnahmen insgesamt 46,6 % des BIP (ein Rückgang gegenüber 46,8 % im Jahr 2014) — siehe Abbildung 3.

In der EU-28 und im ER-19 gingen die Gesamtausgaben bezogen auf das BIP von 2004 bis 2007 zurück und stiegen dann ab 2007 bis 2009 deutlich an, nämlich auf 50,3 % des BIP in der EU-28 im Jahr 2009 und 50,7 % des BIP im ER-19. Von 2009 bis 2011 sanken die Gesamtausgaben in beiden Gebieten, stiegen 2012 erneut an und gingen bis 2015 langsam zurück.

In absoluten Zahlen nahmen die Gesamtausgaben des Sektors Staat im Zeitraum 2005-2015 sowohl in der EU-28 als auch im ER-19 (abgesehen von einem leichten Rückgang im ER-19 von 2010 bis 2011) langsam zu (siehe Abbildung 4). Kontinuierlicher stiegen die Einnahmen im Zeitraum 2009-2015, was zu einem Rückgang des Defizits führte. Von 2008 bis 2009 sanken die allgemeinen Staatseinnahmen in beiden Gebieten.

Die Ausgaben des Sektors Staat in der EU-28 erhöhten sich im Zeitraum 2009-2015 um insgesamt 776 Mrd. EUR, während die Einnahmen des Sektors Staat in der EU-28 um 1 244 Mrd. EUR stiegen. Im ER-19 erhöhten sich die Ausgaben des Sektors Staat im selben Zeitraum um 358 Mrd. , während die Einnahmen um 724 Mrd. EUR stiegen.

Der Umfang der Staatsausgaben und -einnahmen ist unter den EU-Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich (siehe Abbildung 5). Am höchsten (über 100 %) war die Summe aus Staatseinnahmen und -ausgaben im Verhältnis zum BIP 2015 in Finnland, Frankreich, Dänemark, Belgien, Griechenland, Österreich und Schweden; auch in Norwegen lag das Verhältnis über 100 %. Relativ niedrig fiel das genannte Verhältnis mit weniger als 80 % des BIP 2015 in sieben Mitgliedstaaten aus, nämlich in Irland, Litauen, Rumänien, Lettland, Bulgarien, Zypern und Estland; gleiches gilt für die Schweiz.

Überall in der EU-28 stellen Steuern und Nettosozialbeiträge die Hauptbestandteile der Staatseinnahmen insgesamt dar (siehe Abbildung 6). 2015 entfielen auf Steuern 59,2 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 55,9 % im ER-19, während sich die Nettosozialbeträge auf 29,4 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 33,0 % im ER-19 beliefen. Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion (Verkäufe/Gebühren und selbsterstellte Anlagen) machten in der EU-28 6,9 % und im ER-19 7,0 % der Gesamteinnahmen aus. Auf Vermögenseinkommen (hauptsächlich Zinsen, Dividenden und Renditen) entfielen 2,0 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 1,8 % im ER-19.

Betrachtet man die einzelnen EU-Mitgliedstaaten, fällt auf, dass sich die verschiedenen Einnahmekategorien in ihrer relativen Bedeutung erheblich unterscheiden. Beispielsweise machten 2015 Steuern weniger als 50 % der Gesamtstaatseinnahmen in der Slowakei, der Tschechischen Republik, Slowenien und Litauen aus, aber 87,2 % in Dänemark und 80,0 % in Schweden (siehe Abbildung 7).

Der größte Anteil der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 entfiel 2015 auf die Einkommensumverteilung in Form von monetären Sozialleistungen oder sozialen Sachleistungen (siehe Abbildungen 8 und 9). Diese Sozialtransfers (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen – erworbene Marktproduktion) entsprachen 43,6 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 47,2 % im ER-19. Die Entlohnung der Arbeitnehmer belief sich auf 21,4 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 20,9 % im ER-19. Vorleistungen machten 13,7 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 10,8 % im ER-19 aus. Auf gezahltes Vermögenseinkommen – von dem der größte Teil aus Zinszahlungen besteht – entfielen 4,8 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 5,0 % im ER-19. Bruttoanlageinvestitionen machten 6,2 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 5,6 % im ER-19 aus.

Die wichtigsten Einnahmearten des Staates sind Einkommen- und Vermögensteuern, Produktions- und Importabgaben sowie Nettosozialbeiträge. Im Jahr 2015 beliefen sich die Produktions- und Importabgaben in der EU-28 auf 13,5 % des BIP, die Einkommen- und Vermögensteuern auf 12,9 % des BIP und die Nettosozialbeiträge auf 13,3 % des BIP. Der relative Anteil der Einkommen- und Vermögensteuern und der Produktions- und Importabgaben erhöhte sich im Zeitraum 2010–15 in der EU-28, wobei die Einkommen- und Vermögensteuern am stärksten stiegen (siehe Abbildung 10). Allerdings war bei dieser Steuerart auch der Rückgang während der Wirtschafts- und Finanzkrise am gravierendsten. Dagegen stiegen die Einnahmen aus Sozialbeiträgen (im Verhältnis zum BIP) während der Krise an und blieben in den vergangenen Jahren dann relativ stabil.

Zwischen 2009 und 2015 erhöhten sich die Produktions- und Importabgaben um 1,0 Prozentpunkte des BIP, während Einkommen- und Vermögensteuern von 2010 bis 2015 um 0,8  Prozentpunkte stiegen. Die Nettosozialbeiträge gingen zwischen 2013 und 2015 um 0,2  Prozentpunkte des BIP zurück.

Die Struktur der Steuereinnahmen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten fiel 2015 recht unterschiedlich aus (siehe Abbildung  11). Erwartungsgemäß erhoben die Mitgliedstaaten, die relativ hohe Ausgaben meldeten, tendenziell auch mehr Steuern (gemessen als Anteil am BIP). Beispielsweise meldete Dänemark 2015 mit 47,4 % des BIP die höchsten Einnahmen aus den Hauptkategorien Steuern und Sozialbeiträge, gefolgt von Frankreich (47,2 %) und Belgien (46,1 %). In fünf EU-Mitgliedstaaten, und zwar in Rumänien, Irland, Bulgarien, Lettland und Litauen, sowie in der Schweiz machte der Anteil dieser Einnahmen am BIP weniger als 30 % aus.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Nach dem Verfahren bei einem übermäßigen Defizit müssen die Mitgliedstaaten der EU der Europäischen Kommission vor dem 1. April und dem 1. Oktober jedes Jahres Statistiken über ihr öffentliches Defizit und ihren öffentlichen Schuldenstand vorlegen. Darüber hinaus erhebt Eurostat im Rahmen des Lieferprogramms der Daten noch detailliertere Daten, mit denen schließlich die Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen vorgelegt werden. Die wichtigsten für den Sektor Staat erhobenen Aggregate werden Eurostat zweimal pro Jahr übermittelt, während die Statistiken über die Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) sowie detaillierte Angaben zu den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen binnen einem Jahr bzw. binnen neun Monaten nach dem Ende des Bezugszeitraums geliefert werden sollten.

Die in diesem Artikel präsentierten Daten entsprechen den zentralen Einnahmen- und Ausgabenposten des Sektors Staat, die auf Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) erstellt werden.

Die Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben – einschließlich der Vermögenstransfers (insbesondere Bruttoanlageinvestitionen) – entspricht dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, der auch den Saldo des Sachvermögensbildungskontos des Staates darstellt.

Abgrenzung des Staatssektors

Der Sektor Staat besteht aus institutionellen Einheiten von Nichtmarktproduzenten, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, und institutionellen Einheiten, die im Wesentlichen Einkommen und Vermögen umverteilen (ESVG 2010 Nummer 2.111). Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren: Bund (Zentralstaat), Länder (soweit zutreffend), Gemeinden und Sozialversicherung (soweit zutreffend).

Definition der Hauptindikatoren

Der Finanzierungssaldo wird definiert als der Wert, der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Finanzierungsdefizit oder Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat in % des BIP gemeldet wird. Laut dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich der öffentliche Schuldenstand aus den Brutto-Verbindlichkeiten in Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Darlehen zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung zusammen.

Zu den Hauptbestandteilen der Staatseinnahmen zählen Steuern, Sozialbeiträge, Veräußerungen und Vermögenseinkommen. Sie werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für Nichtmarktproduktion, Produktionssteuern und Importabgaben, sonstige Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

Die Hauptausgabenposten des Staates sind das Entgelt seiner Arbeitnehmer, Sozialleistungen (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen für vom Sektor Staat und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POOE) gekaufte Marktproduktion), Zinsen für die Staatsschulden, Subventionen und Bruttoanlageinvestitionen. Die Gesamtausgaben des Sektors Staat werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialleistungen ohne soziale Sachleistungen, soziale Sachleistungen - gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Berichtigungen infolge von Veränderungen der Alterssicherungsansprüche, Vermögenstransfers und Transaktionen mit nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die für die wichtigsten Aggregate des Sektors Staat im Rahmen des ESVG 2010 gemeldeten Daten müssen in Bezug auf bestimmte Transaktionen in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konsolidiert sein, d. h. bestimmte Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten innerhalb des Sektors – Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers – werden eliminiert oder aufgehoben. Für diese Transaktionen sollten Daten für Teilsektoren innerhalb jedes einzelnen Teilsektors, aber nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert werden. Somit sollten die Daten auf Sektorebene der Summe der Daten für die Teilsektoren entsprechen, mit Ausnahme der Posten Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers, die konsolidiert werden. Bei diesen letztgenannten Posten und dementsprechend bei den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sollte die Summe der Teilsektoren den Wert für den Sektor überschreiten.

Steuern und Sozialbeiträge entsprechen den Einnahmen, die (in Form von Geld- oder Sachleistungen) durch den Zentralstaat, die Länder und Gemeinden sowie durch die Sozialversicherung erhoben werden. Diese Abgaben (in der Regel als Steuern bezeichnet) gliedern sich in drei Hauptbereiche mit folgenden Titeln:

  • Einkommen- und Vermögensteuern einschließlich sämtlicher regelmäßig durch den Staat auf Einkommen und Vermögen der Unternehmen und privaten Haushalte erhobener Zwangsabgaben;
  • Produktions- und Importabgaben, d. h. alle Zwangsabgaben, die vom Staat auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben werden;
  • Nettosozialbeiträge, einschließlich sämtlicher tatsächlicher Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der privaten Haushalte, unterstellte Sozialbeiträge, die den Gegenwert der von Arbeitgebern direkt gezahlten Sozialleistungen darstellen, sowie zwei weitere zugerechnete Positionen (Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung und Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger).

Kontext

Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat viele europäische Regierungen vor große Herausforderungen gestellt. Die wichtigsten Probleme betreffen die Fähigkeit der öffentlichen Verwaltungen, ihren Schuldendienst zu leisten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gebracht werden, während gleichzeitig das Wirtschaftswachstum gefördert werden soll.

Die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auferlegte Haushaltsdisziplin soll gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung innerhalb der EU und insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums weitgehend einheitlich verläuft. Ferner soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Mitgliedstaaten daran hindern, politische Maßnahmen zu treffen, die ihrer eigenen Volkswirtschaft auf Kosten anderer ungebührliche Vorteile verschaffen würden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt basiert auf zwei Prinzipien: Das (geplante oder tatsächliche) öffentliche Defizit darf nicht mehr als -3 % des BIP betragen und die Schuldenquote sollte sich auf nicht mehr als 60 % belaufen oder sich diesem Wert annähern. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 2011 beträchtlich gestärkt, was auch für die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene im Allgemeinen gilt.

Die Mitgliedstaaten stellen der Europäischen Kommission jedes Jahr detaillierte Informationen über ihre Wirtschaftspolitik und ihre Staatsfinanzen zur Verfügung. Die Länder des Euroraums liefern diese Angaben in Form von Stabilitätsprogrammen, die übrigen Mitgliedstaaten in Form von Konvergenzprogrammen. Die Europäische Kommission prüft, ob die Programme im Einklang mit den vereinbarten wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen stehen, und kann gegebenenfalls eine Frühwarnung erlassen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Defizit ungewöhnlich hoch wird. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass der Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, was die Festsetzung einer Frist zur Korrektur dieses Defizits erforderlich macht.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG2010) (t_gov_gfs10)
Sektor Staat – historische ESVG95 Daten (t_gov_h)

Datenbank

Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG2010) (gov_gfs10)
Sektor Staat – historische ESVG95 Daten (gov_h)
Eventualforderungen und potentielle Verpflichtungen des Staatssektors (gov_cl)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks