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Archive:Energiestatistik – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: Mai 2015. Aktualisierung des Artikels geplant: August 2016.

Ein wettbewerbsfähiger, zuverlässiger und nachhaltiger Energiesektor ist für alle fortgeschrittenen Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung. Das Thema „Energie“ steht seit einigen Jahren aufgrund der folgenden Ereignisse ganz oben auf der politischen Agenda in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union (EU).

Wichtigste Aspekte

Die wichtigsten Aspekte des Energiesektors sind:

  • Schwankungen der Öl- und Gaspreise
  • Unterbrechungen der Versorgung mit Energie aus Drittländern
  • Stromausfälle, deren Folgen durch ineffiziente Verbindungen zwischen nationalen Stromnetzen noch verschärft wurden
  • Schwierigkeiten beim Marktzugang für Gas- und Stromlieferanten
  • Bedenken gegenüber der Erzeugung von Atomenergie
  • vermehrt Aufmerksamkeit für anthropogene (vom Menschen verursachte) Auswirkungen auf die Klimaveränderung, insbesondere für die gestiegenen Treibhausgasemissionen

Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen sollte als zentrales Element der Energiepolitik der EU dazu beitragen, die Abhängigkeit von Kraftstoffen aus Nicht-EU-Ländern zu verringern, durch kohlenstoffhaltige Energieträger verursachte Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten von den Ölpreisen abzukoppeln.

Die Eindämmung der Nachfrage durch mehr Energieeffizienz sowohl im Energiesektor selbst als auch beim Endverbrauch ist Ein weiterer Schlüsselaspekt der EU-Energiepolitik. Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt die EU eine ehrgeizige Energiepolitik und bezieht dabei ein breites Spektrum von Energiequellen ein, das von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas und Kohle) bis zur Atomkraft und zu erneuerbaren Energiequellen (Sonnenenergie, Windkraft, Biomasse, geothermische und hydroelektrische Energie sowie Gezeitenkraft) reicht. Diese Strategie soll eine neue industrielle Revolution in Gang setzen, die auf eine energieeffiziente Wirtschaft abzielt. Gleichzeitig soll sie den Energieverbrauch sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger gestalten, damit die EU zu einer in Sachen erneuerbare Energien und kohlenstoffarme Technologien weltweit führenden Region wird.

2009 wurde ein Klima- und Energiepaket angenommen, mit dem der Klimawandel bekämpft und die Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU durch eine nachhaltigere Wirtschaft mit reduzierte CO2-Emissionen gefördert werden soll. Dieses Paket schließt die folgenden verbindlichen Ziele ein, die als „20-20-20“-Ziele bekannt sind und zu deren Umsetzung sich die EU bis 2020 verpflichtet hat:

  • Abbau der Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 20 % im Vergleich zum Stand des Jahres 1990
  • mindestens 20 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen
  • mindestens 10 % des Endenergieverbrauchs der EU im Verkehrssektor muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen
  • Rückgang des Primärenergieverbrauchs um 20 % gegenüber den prognostizierten Werten, der durch eine Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen ist

Europa 2020

Auf der Tagung des Europäischen Rats legten die Staats- und Regierungschefs der EU am 26. März 2010 ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 – Eine Strategie für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor. Als Teil der Priorität für nachhaltiges Wachstum wurde unter anderem die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa (auf Englisch) formuliert (siehe KOM(2011) 21).

Im November 2010 wurde die Initiative „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (KOM(2010) 639) von der Europäischen Kommission angenommen. In dieser Strategie werden die energiepolitischen Prioritäten für einen Zehnjahreszeitraum festgelegt und Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen es gelingen soll, Energie einzusparen, einen Markt mit wettbewerbsfähigen Preisen und sicherer Versorgung zu schaffen, die Führungsrolle im Technologiebereich auszubauen und erfolgreich mit internationalen Partnern zu verhandeln. Eine der Prioritäten besteht darin, gute Beziehungen zu den Energieanbietern außerhalb der EU und den Energietransitländern zu pflegen. Mithilfe der sogenannten Energy Community (auf Englisch) arbeitet die EU zudem daran, Nachbarländer in ihren internen Energiemarkt zu integrieren.

Im selben Monat verabschiedete die Europäische Kommission die Initiative „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ (KOM(2010) 677). Darin werden vorrangige EU-Korridore für den Transport von Strom, Gas und Öl festgelegt. Im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur (KOM(2011) 658) vor, mit der gewährleistet werden soll, dass die strategischen Energienetze und Speichervorrichtungen spätestens 2020 fertig gestellt sind.

Energieeffizienz spielt bei der ressourceneffizienten Gestaltung der Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Sie gilt als eine der kostengünstigsten Möglichkeiten, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und die Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen zu senken. Zur Verwirklichung des Europa-2020-Ziels, 20 % des Primärenergieverbrauchs gegenüber den Prognosen einzusparen, wurde viel getan, insbesondere in der Geräte- und Baubranche. Aus Schätzungen der Europäischen Kommission ging jedoch hervor, dass die EU dieses 20 %-Ziel voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen wird. Infolgedessen erarbeitete und verabschiedete die Europäische Kommission den „Energieeffizienzplan 2011“ (KOM(2011) 109) – weitere Einzelheiten siehe Artikel zum Energieverbrauch. Dieser Plan soll zusammen mit anderen Maßnahmen im Rahmen der Europa-2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ durchgeführt werden. Im Oktober 2012 folgte eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, mit der ein gemeinsamer Rahmen für die Energieeffizienzförderung sowie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung einiger Vorschläge des Energieeffizienzplans festgelegt werden sollten. Ferner ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen.

Im April 2011 schlug die Europäische Kommission in der Mitteilung „Intelligente Stromnetze: von der Innovation zur Realisierung“ (KOM(2011) 202) Maßnahmen zur Errichtung künftiger Stromnetze in Europa vor. In der Mitteilung wurden fünf Prioritäten genannt: die Entwicklung technischer Normen, die Gewährleistung des Datenschutzes für Verbraucher, die Festlegung eines Regulierungsrahmens zur Schaffung von Anreizen für die Realisierung intelligenter Netze, die Gewährleistung eines offenen Wettbewerbsmarkts zum Vorteil der Verbraucher sowie die kontinuierliche Unterstützung von Innovationen für Technologien und Systeme.

Am 7. September 2011 verabschiedete die Europäische Kommission die Mitteilung „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (KOM(2011) 539). Sie enthält Vorschläge zur Gestaltung einer Strategie für die externen Beziehungen der EU im Energiebereich und für einen Informationsaustauschmechanismus bei zwischenstaatlichen Energieabkommen, die zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern geschlossen wurden.

Energie- und Klimaziele für 2030

Im Januar 2014 schlug die Europäische Kommission ein weitere Energie- und Klimazielen für 2030 (auf Englisch) vor, mit denen private Investitionen in Infrastrukturen und CO2-arme Technologien gefördert werden sollen. Diese Ziele müssen erreicht werden, wenn die bis 2050 angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen verwirklicht werden soll (siehe unten). Zwei der Kernziele bestehen in der Reduzierung der Treibhausgase bis 2030 um 40 % gegenüber 1990 und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 27 %. Daneben wurden eine Reform des Emissionshandelssystems (auf Englisch) und weitere Änderungen der Energieeffizienzrichtlinie ins Auge gefasst.

Fahrpläne für die Zeit bis 2050

Mit ihrem Roadmap for moving to a competitive low-carbon economy in 2050 (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 112) hat die Europäische Kommission über kurzfristige Ziele hinaus einen Weg vorgezeichnet, auf dem bis Mitte des Jahrhunderts noch viel weitgehendere Emissionssenkungen erreicht werden sollen. Durch die Entwicklung zu einer Gesellschaft mit niedrigeren CO2-Emissionen könnte der Energieverbrauch in der EU bis 2050 gegenüber 2005 um 30 % sinken.

Ferner verabschiedete die Europäische Kommission das Weißbuch „Roadmap to a Single European Transport Area — Towards a competitive and resource efficient transport system“ (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 144), in dem eine umfassende Strategie für ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem vorgeschlagen wird, mit dem die Mobilität gesteigert und zugleich Europas Abhängigkeit von importiertem Öl erheblich reduziert und die Kohlenstoffemissionen im Verkehr bis 2050 um 60 % verringert werden sollen.

Die EU ist entschlossen, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80 bis 95 % gegenüber 1990 zu senken, vorausgesetzt, auch andere Industrieländer senken ihren Verbrauch im erforderlichen Ausmaß. In einem Energiefahrplan 2050 (KOM(2011) 885) untersucht die Europäische Kommission die Herausforderungen, die mit dem EU-Dekarbonisierungsziel verbunden sind, wobei dieses Ziel unter Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden soll.

EU-Strategie für Energieversorgungssicherheit

Die EU muss mehr als die Hälfte ihres Energiebedarfs durch Einfuhren decken, die insbesondere bei einigen EU-Mitgliedstaaten aus ganz wenigen Ländern stammen. Die dadurch entstehende Abhängigkeit führt zu Schwachstellen bei der Energieversorgung, zu Versorgungsunterbrechungen und/oder zu einem Infrastrukturausfall. Die Europäische Kommission reagierte darauf im Mai 2014 mit der Veröffentlichung der Strategie für eine sichere europäische Energieversorgung (auf Englisch) (COM(2014) 330), mit der ein stabiles und reichliches Energieangebot sichergestellt werden soll. Die Strategie befasst sich neben kurzfristigen Maßnahmen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Unterbrechung russischer Gaslieferungen oder Störungen bei der Einfuhr durch die Ukraine auch mit langfristigen Herausforderungen im Bereich der Versorgungssicherheit und enthält Maßnahmen in fünf Bereichen:

  • Steigerung der Energieeffizienz und Erreichung der vorgeschlagenen Energie- und Klimaziele bis 2030
  • Steigerung der Energieproduktion in der EU und Diversifizierung der Lieferungen aus Drittländern und der Lieferkanäle
  • Vollendung des Energiebinnenmarkts und Schließung von Lücken in der Infrastruktur
  • geschlossenes Auftreten in der Energiepolitik gegenüber Nicht-EU-Ländern
  • Stärkung von Notfall- und Solidaritätsmechanismen und Schutz kritischer Infrastrukturen

Energieunion und Klimawandel

Zu den zehn Prioritäten der Europäischen Kommission gehört eine Energieunion. Eine europäische Energieunion soll gewährleisten, dass Energie sicher, nachhaltig, wettbewerbsfähig und bezahlbar ist. Im Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission in einer Mitteilung ihre Pläne für eine Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie (COM(2015) 80), in der fünf Dimensionen für die Strategie vorgeschlagen werden:

  • Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen
  • ein vollständig integrierter europäischer Energiemarkt
  • Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung der Nachfrage
  • Verringerung der CO2-Emissionen der Wirtschaft und
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Nukleare Sicherheit

Nach dem Reaktorunfall in Fukushima Daiichi im Jahr 2011 wurde der Rechtsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates) überarbeitet. Im Juli 2014 wurde eine Änderung (Richtlinie 2014/87/Euratom des Rates) verabschiedet. Unter anderem werden mit der Änderung folgende Ziele angestrebt: Stärkung der Rolle und der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, Schaffung eines europäischen Peer-Review-Systems für kerntechnische Anlagen, Erhöhung der Transparenz in Fragen der nuklearen Sicherheit, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen der Anlagen sowie Einführung neuer Bestimmungen über die anlageninterne Notfallvorsorge- und -bekämpfung.

Energiestatistik

Um den immer höheren Anforderungen politischer Entscheidungsträger im Bereich der Überwachung des Energiesektors gerecht zu werden, hat Eurostat ein kohärentes und harmonisiertes Energiestatistiksystem entwickelt. Die jährliche Datenerhebung erfolgt in den 28 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA-Ländern Island und Norwegen sowie in den Kandidatenländern Montenegro, in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, in Albanien, Serbien und der Türkei.

Zeitreihen stehen im Allgemeinen ab 1990 zur Verfügung. Seit Oktober 2008 bildet die Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 über die Energiestatistik die Rechtsgrundlage für monatliche und jährliche Datenerhebungen im Energiebereich. Diese Verordnung wurde zuletzt im April 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 431/2014 geändert. Eine kodifizierte Fassung des Rechtsakts ist auf der Eurostat-Website unter Energy Spezieller Bereich abrufbar.

In der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sind Regeln für die Anrechnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die für 2020 angestrebten Ziele festgelegt. Eurostat hat die Anwendung SHARES entwickelt und damit die Berechnungen gemäß der Richtlinie für die Meldeländer vereinfacht.

Seit der zweiten Hälfte der 1990-er Jahre werden in der EU Schritte zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte unternommen. Voraussichtlich wird mehr Transparenz bei den Gas- und Strompreisen die Verbraucher ermutigen, zwischen verschiedenen Energieversorgern zu wählen, wodurch ein fairer Wettbewerb gefördert werden dürfte. Die Energiepreistransparenz kann durch die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Preise und der Preisgestaltung größere Wirkung entfalten. Eurostat erhebt und veröffentlicht Strom- und Gaspreise auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise (Richtlinie 2008/92/EG). Gas- und Strompreise für Haushaltsendverbraucher werden auf freiwilliger Basis erhoben.

Die zunehmende Nachfrage nach Energiedaten stellt für Statistiker eine Herausforderung dar. Dabei wird die Kosteneffizienz der Entwicklung, Produktion und Verbreitung von Statistiken als einer der wichtigsten Grundsätze hervorgehoben. Das bedeutet, dass die Statistikproduktion und der damit verbundene Meldeaufwand im richtigen Verhältnis zur Bedeutung der Ergebnisse und zum gewünschten Nutzen stehen müssen. In diesem Sinne richtete Eurostat für den Zeitraum 2013-2014 die Taskforce „Future of Energy Statistics“ (auf Englisch) ein, die eine detaillierte Liste mit Empfehlungen und Schlussfolgerungen erarbeitete.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Haupttabellen

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik/Metadaten

Weblinks