Statistics Explained

Archive:Statistiken zum Sozialschutz

Datenauszug von Januar 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: März 2016.
Tabelle 1: Sozialschutzausgaben, 2002–12
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 1: Sozialschutzausgaben in KKS pro Kopf, 2012
(in KKS)
Quelle: Eurostat (tps00100)
Abbildung 2: Struktur der Sozialschutzausgaben, EU-28, 2012 (1)
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (spr_exp_sum)
Abbildung 3: Rentenausgaben, 2012
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_exp_pens)
Abbildung 4: Ausgaben für die Altenpflege, 2012
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (spr_exp_fol)
Abbildung 5: Aggregatsersatzverhältnis, 2013 (1)
(in %)
Quelle: Eurostat (ilc_pnp3)
Abbildung 6: Sozialschutzeinnahmen, EU-28, 2012 (1)
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (spr_rec_sumt)

In diesem Artikel werden die aktuellen statistischen Daten über den Sozialschutz in der Europäischen Union (EU) untersucht. Der Sozialschutz umfasst Eingriffe öffentlicher oder privater Stellen zur Verringerung der Lasten, die für private Haushalte und Einzelpersonen durch bestimmte Risiken oder Bedürfnisse entstehen, sofern diese weder eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit erfordern noch im Rahmen individueller Vereinbarungen erfolgen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Jüngste Entwicklungen der Sozialschutzausgaben

Da die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise überall in der EU-28 zu spüren waren, stiegen die Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zwischen 2008 und 2009 um 2,8 Prozentpunkte. Diese Entwicklung spiegelte einen Anstieg der Sozialschutzausgaben insgesamt (in jeweiligen Preisen) um 4,2 % wider, während es zu einem Rückgang des BIP (-5,8 %) kam. In den Jahren 2010 und 2011 stiegen die Sozialschutzausgaben wertmäßig um 3,4 % bzw. 1,8 %. Da das BIP zu jeweiligen Preisen schneller zunahm, fiel das Verhältnis der Sozialschutzausgaben zum BIP 2010 und 2011 um 0,1 bzw. 0,4 Prozentpunkte. 2012 sah die Entwicklung anders aus, weil Sozialschutzausgaben und BIP um 3,5 % bzw. 2,0 % zulegten, was das Verhältnis der Sozialschutzausgaben zum BIP um +0,5 Prozentpunkte ansteigen ließ. Es lag somit in der EU-28 bei 29,5 %, d. h. um 2,8 Prozentpunkte über dem Niveau von 2008 (26,7 %).

Bei der Höhe der Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum BIP war 2012 Dänemark führend (34,6 %), gefolgt von Frankreich (34,2 %) und den Niederlanden (33,3 %), während Irland, Griechenland, Finnland, Belgien, Schweden, Italien und Österreich ebenfalls 30,0 % oder mehr meldeten. Dagegen lagen die Sozialschutzausgaben in den folgenden Ländern bei unter 20,0 % des BIP: Polen, Malta, Slowakei, Bulgarien, Litauen, Rumänien, Estland und Lettland (wo mit 14,0 % der niedrigste Anteil verzeichnet wurde). Die Türkei meldete eine noch niedrigeren Wert von gerade 13,8 %.

In Irland, wo die Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum BIP 2012 um 11,3 Prozentpunkte über dem Wert von 2008 lagen, wurde der höchste Anstieg während dieses Zeitraums in den EU-Mitgliedstaaten verzeichnet. Griechenland, Finnland, die Niederlande, Slowenien, Dänemark, Spanien, Zypern und das Vereinigte Königreich meldeten während desselben Zeitraums Anstiege zwischen 3,2 und 5,0 Prozentpunkten. Dagegen betrug der Anstieg der Sozialschutzausgaben im Verhältnis zum BIP zwischen 2008 und 2012 in Schweden, Estland und Litauen 1,0 Prozentpunkte oder weniger; während dieser Wert in Ungarn und Polen 2012 niedriger war als 2008.

Bereinigung von Preisunterschieden

Mit dem Kaufkraftstandard (KKS) ist es möglich, bei den Sozialschutzausgaben pro Einwohner Ländervergleiche unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Preisniveaus anzustellen (siehe Abbildung 1). Die Sozialschutzausgaben pro Einwohner waren 2012 in Luxemburg am höchsten (etwa 13 800 KKS pro Einwohner), in einigem Abstand gefolgt von den Niederlanden, Dänemark, Österreich, Deutschland, Frankreich, Irland und Schweden, wo die Sozialschutzausgaben mehr als 9500 KKS pro Einwohner betrugen. Im Gegensatz dazu lagen die Aufwendungen in Rumänien, Bulgarien und Lettland bei weniger als 2500 KKS pro Einwohner. Diese stark voneinander abweichenden Werte rühren zum Teil von dem zwischen den Ländern bestehenden Wohlstandsgefälle her, können aber auch Unterschiede bei den einzelnen Sozialschutzssystemen, der Bevölkerungsentwicklung, den Arbeitslosenquoten und bei anderen sozialen, institutionellen und wirtschaftlichen Faktoren widerspiegeln.

Analyse von Leistungen und Einnahmen

Im Jahr 2012 machten Sozialschutzleistungen 96,2 % der Sozialschutzausgaben der EU-28 aus; die übrigen 3,8 % entfielen auf Verwaltungskosten und andere Ausgaben (siehe Abbildung 2). Auf Alterssicherungs- und Gesundheitsleistungen/Gesundheitswesen entfielen zusammen 67,6 % der Sozialschutzausgaben insgesamt, während Leistungen für Familien/Kinder, Invalidität/Gebrechen, Hinterbliebene und Arbeitslosigkeit jeweils zwischen 5,2 % und 7.5 % ausmachten. Auf Leistungen im Zusammenhang mit Wohnen und sozialer Ausgrenzung (soweit nicht anderweitig klassifiziert) entfielen die übrigen 2,0 % bzw. 1,5 %.

Die Rentenausgaben lagen 2012 in der EU-28 bei 13,2 % des BIP, wobei sich die Bandbreite zwischen maximal 17,5 % in Griechenland und einem Tiefstwert von 7,3 % in Irland bewegte (siehe Abbildung 3).

Ausgaben für die Altenpflege umfassen Pflegegelder, Unterbringung und Hilfestellung im Alltag. In der EU-28 entfielen 2012 auf diese Ausgaben 0,5 % des BIP, auch wenn Schweden einen Wert meldete, der vier- bis fünfmal so hoch wie der Durchschnitt war. Die Ausgaben betrugen weniger als 0,1 % des BIP in Belgien, Deutschland, Zypern, Luxemburg und Rumänien (siehe Abbildung 4).

Die durchschnittlichen Renten (Medianwerte) der 65- bis 74-Jährigen lagen 2013 in der EU-28 unter den Durchschnittsverdiensten der 50- bis 59-Jährigen (siehe Abbildung 5). Dies traf vor allem auf Kroatien, Bulgarien, Zypern, Irland (Daten von 2011) und Dänemark zu, wo die Renten zwischen 37 % und 44 % des Durchschnittsverdienstes der 50- bis 59-Jährigen ausmachten. Dagegen war dieses Verhältnis — das sogenannte Aggregatsersatzverhältnis — in Luxemburg besonders hoch (78 %) und in Rumänien (65 %) und Frankreich (64 %) relativ hoch. Dabei ist zu berücksichtigen, dass niedrige Aggregatsersatzverhältnisse auch die Folge eines niedrigen Erfassungsgrads und/oder niedriger Lohnersatzquoten aus den gesetzlichen Rentensystemen sein können. Weitere Gründe können fehlende Berufsjahre oder die unvollständige Angabe von Einkünften in den Steuererklärungen sein.

Wie die Untersuchung der im Jahr 2012 in der EU-28 erzielten Sozialschutzeinnahmen zeigt, handelte es sich dabei hauptsächlich um staatliche Zuweisungen (41,1 %) und die Sozialbeiträge der Arbeitgeber (35,3 %). Der von den Versicherten aufgebrachte Anteil belief sich in der EU-28 auf etwa ein Fünftel (19,9 %) (siehe Abbildung 6).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Daten zu den Sozialschutzausgaben und -einnahmen werden nach der Methodik des Europäischen Systems integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) erstellt. Das ESSOSS wurde entwickelt, um die Finanzströme im Bereich des Sozialschutzes zwischen den Mitgliedstaaten vergleichen zu können.

Im April 2007 wurde mit der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates die Rechtsgrundlage für die Bereitstellung der ESSOSS-Daten ab dem Bezugsjahr 2006 geschaffen. Diese Verordnung wurde später durch zwei Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission ergänzt: Verordnung (EG) Nr. 1322/2007 und Verordnung (EG) Nr. 10/2008.

Zu den Sozialschutzausgaben gehören Sozialleistungen, Verwaltungskosten (die Kosten, die dem System für die Bewirtschaftung und Verwaltung berechnet werden) sowie sonstige Ausgaben der Sozialschutzsysteme (diverse Ausgaben, vor allem die Zahlung von Vermögenseinkommen).

Sozialschutzleistungen sind direkte Transfers der Sozialschutzsysteme in Form von Geld- oder Sachleistungen an private Haushalte und Einzelpersonen zur Verringerung der Lasten, die mit einem oder mehreren der nachstehend genannten Risiken oder Bedürfnisse verbunden sind. Die privaten Haushalte beziehen Sozialleistungen von der Sozialversicherung, anderen staatlichen Stellen, privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (POOE), Arbeitgebern, die Sozialschutzsysteme ohne spezielle Deckungsmittel verwalten, Versicherungsunternehmen oder anderen institutionellen Einheiten, die private Sozialschutzsysteme (mit speziellen Deckungsmitteln) verwalten. Sozialleistungen werden vor Abzug der von den Empfängern auf sie zu entrichtenden Steuern oder sonstiger Pflichtabgaben erfasst.

Die Sozialschutzleistungen werden nach den acht Funktionen des Sozialschutzes untergliedert, die für bestimmte Risiken oder Bedürfnisse stehen:

  • Leistungen der Funktion Krankheit/Gesundheitsversorgung, z. B. Lohn- und Gehaltsfortzahlungen im Krankheitsfall, medizinische Versorgung und Versorgung mit Arzneimitteln;
  • Leistungen bei Invalidität/Behinderungen, z. B. Invalidenrenten und die Versorgung von Behinderten mit Waren und Dienstleistungen (außer medizinische Versorgung);
  • Altersleistungen, z. B. Altersruhegeld und die Versorgung älterer Menschen mit Waren und Dienstleistungen (außer medizinische Versorgung);
  • Hinterbliebenenleistungen, z. B. finanzielle Unterstützung und Hilfe im Zusammenhang mit einem Todesfall in der Familie, etwa Hinterbliebenenrente;
  • Leistungen für Familie/Kinder, z. B. Unterstützung (außer medizinische Versorgung) im Zusammenhang mit den Kosten für Schwangerschaft, Geburt, Erziehung und Betreuung anderer Familienmitglieder;
  • Leistungen der Funktion Arbeitslosigkeit, z. B. durch öffentliche Stellen finanzierte Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung;
  • Leistungen für Wohnen, z. B. Maßnahmen staatlicher Behörden, die private Haushalte bei der Aufbringung der Wohnkosten unterstützen;
  • Leistungen gegen soziale Ausgrenzung soweit nicht anderweitig klassifiziert, z. B. Einkommensbeihilfen, Wiedereingliederung von Alkohol- und Drogenabhängigen und sonstige Leistungen (außer medizinische Versorgung).

Das Aggregat „Renten“ umfasst einen Teil der regelmäßigen Barleistungen, die bei Invalidität/Gebrechen, für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung und im Fall von Arbeitslosigkeit vorgesehen sind. Es ist als die Summe folgender Sozialleistungen definiert: Invaliditätsrente, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrente, vorgezogene Altersrente, Teilrente, Hinterbliebenenrente und Altersübergangsgeld aufgrund der Arbeitsmarktlage (siehe Social protection statistics - pension expenditure and pension beneficiaries auf Englisch).

Mit dem Aggregatsersatzverhältnis wird das Verhältnis zwischen Brutto-Altersleistungen und dem Bruttoverdienst erfasst. Es ist definiert als Medianwert der persönlichen Bruttorenten der 65- bis 74-Jährigen im Verhältnis zum Medianwert des persönlichen Bruttoeinkommens der 50- bis 59-Jährigen, und wird in Prozent angegeben. Diese Daten sind nicht Teil des Europäischen Systems integrierter Sozialschutzstatistiken und werden im Rahmen der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) gesammelt.

Die Sozialschutzsysteme werden auf unterschiedliche Weise finanziert. Ihre Einnahmen umfassen Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitgebern und Versicherten, Beiträge des Staates und sonstige Einnahmen. Letztere stammen aus verschiedenen Quellen (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieten und Forderungen gegenüber Dritten). Sozialbeiträge der Arbeitgeber sind alle von den Arbeitgebern erbrachten Aufwendungen, mit denen die Ansprüche auf Sozialleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und ihre Unterhaltsberechtigten gesichert werden. Sie können von gebietsansässigen oder gebietsfremden Arbeitgebern gezahlt werden. Dazu gehören alle Zahlungen der Arbeitgeber an Sozialschutzsysteme (tatsächliche Beiträge) sowie direkt von Arbeitgebern an Arbeitnehmer gezahlte Sozialleistungen (unterstellte Beiträge). Die Sozialbeiträge der Versicherten umfassen die von Arbeitnehmern, Selbständigen, Rentnern und sonstigen Personen entrichteten Beiträge.

Der Prozess der Umsetzung des neuen Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010), das an die Stelle des ESVG 95 tritt, ist noch im Gange. Das ESSOSS-Handbuch wurde zwar nicht entsprechend überarbeitet, viele der im ESSOSS verwendeten Konzepte basieren jedoch auf den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. ESSOSS-Ergebnisse sind daher möglicherweise indirekt betroffen von der Umsetzung des ESVG 2010. Mit der Überarbeitung von ESSOSS-Daten zur Berücksichtigung der neuen Methodik für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist in den meisten Fällen vor der nächsten Datenübermittlung durch die Länder zu rechnen (Juni 2015). Bis dato beruhen die veröffentlichten ESSOSS-Ergebnisse noch auf der Methodik des ESVG 95. Allerdings basieren die ESSOSS-Daten für Frankreich im Fall der Ergebnissen für 2009-2012 bereits auf dem ESVG 2010. Die Auswirkungen der Einführung der Methodik des ESVG 2010 auf die französischen Ergebnisse für den Zeitraum 2009-2011 liegt sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen auf aggregierter Ebene weit unter 1 %.

Einige Daten, die für Griechenland für die letzten Jahre vorliegen, sind vorläufig und mit „p“ gekennzeichnet. Das griechische statistische Amt ELSTAT hat ferner darauf hingewiesen, dass Daten über Ausgaben und Einnahmen der wichtigsten Rentensysteme derzeit einer Überprüfung unterzogen werden, die sich auf Daten bis zurück ins Jahr 2001 auswirken könnte.

Kontext

Die Sozialschutzssysteme in der EU sind im Allgemeinen gut entwickelt: Mit ihnen sollen die Menschen (in gewissem Ausmaß) im Falle von Risiken und Bedürfnissen geschützt werden, die mit Arbeitslosigkeit, elterlichen Pflichten, Krankheit/Gesundheitsversorgung und Invalidität/Gebrechen, Tod eines Ehegatten oder Elternteils, Alter, Wohnen und sozialer Ausgrenzung (soweit nicht anderweitig klassifiziert) verbunden sind.

Die Rentensysteme können dazu beitragen, dass die Leistungsempfänger in die Lage versetzt werden, den Lebensstandard ihrer letzten Jahre der Erwerbstätigkeit aufrechtzuerhalten. Die größte Herausforderung, vor der die Sozialschutzsysteme in den kommenden Jahren stehen werden, ist die Frage der Finanzierung angesichts der zunehmenden Bevölkerungsalterung in Europa, zumal der Anteil älterer Menschen steigt und die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Altern abnimmt.

Der wichtigste politische Rahmen in diesem Bereich ist die offene Methode der Koordinierung für den Sozialschutz und die soziale Eingliederung, die den sozialen Zusammenhalt und die Gleichstellung durch angemessene, zugängliche und finanzielle nachhaltige Sozialschutzsysteme und Maßnahmen zur sozialen Inklusion fördern sollen. In einer Mitteilung der Europäischen Kommission mit dem Titel „Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen – Ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union“ (KOM(2005) 706 endg.) werden die Ziele dargelegt, unter anderem:

  • die Beseitigung von Armut und sozialer Ausgrenzung entscheidend voranbringen;
  • eine angemessene und tragfähige Altersversorgung sicherstellen;
  • eine für alle zugängliche, qualitativ hochwertige und nachhaltige Gesundheistversorgung und Langzeitpflege sicherstellen.

Für die Gestaltung und Finanzierung der Sozialschutzsysteme ist jeder Mitgliedstaat selbst zuständig. Die Modelle der einzelnen Mitgliedstaaten weichen aus diesem Grund zwar etwas voneinander ab, die EU sorgt aber durch ihre koordinierende Rolle dafür, dass Menschen, die in einen anderen Mitgliedstaat ziehen, weiterhin angemessenen Sozialschutz erhalten. Die EU fördert auch Maßnahmen der Mitgliedstaaten, mit denen Armut und soziale Ausgrenzung bekämpft und Sozialschutzsysteme durch den Austausch über politische Konzepte und Erfahrungen reformiert werden sollen. Diese Methode wird als Koordinierungsprozess in den Bereichen Sozialschutz und soziale Eingliederung bezeichnet. Auf ihr baut die „Strategie Europa 2020“ auf und ihr wird eine wichtige Rolle dabei zukommen, die EU bei ihrer Entwicklung zu einer intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wirtschaft zu unterstützen.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Datenbank

Ausgaben des Sozialschutzes (spr_expend)
Einnahmen des Sozialschutzes (spr_receipts)
Rentenempfänger (spr_pension)
Nettosozialschutzleistungen (spr_net_ben)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Queldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung (EG) Nr. 1322/2007 der Kommission vom 12. November 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger
  • Verordnung (EG) Nr. 10/2008 der Kommission vom 8. Januar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die Definitionen, die detaillierten Klassifikationen und die Aktualisierung der Verbreitungsregeln für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger
  • Verordnung (EG) Nr. 1322/2007 der Kommission vom 12. November 2007 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die geeigneten Formate für die Datenübermittlung, die zu übermittelnden Ergebnisse und die Kriterien für die Qualitätsbeurteilung für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger
  • Verordnung (EG) Nr. 10/2008 der Kommission vom 8. Januar 2008 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) im Hinblick auf die Definitionen, die detaillierten Klassifikationen und die Aktualisierung der Verbreitungsregeln für das ESSOSS-Kernsystem und das Modul Rentenempfänger