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Archive:Energiestatistik – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: März 2014. Nächste geplante Aktualisierung: April 2015.

Ein wettbewerbsfähiger, zuverlässiger und nachhaltiger Energiesektor ist für alle fortgeschrittenen Volkswirtschaften von entscheidender Bedeutung. Das Thema „Energie“ erhielt in den zurückliegenden Jahren aufgrund einer Reihe von Ereignissen einen Platz ganz oben auf der Tagesordnung politischer Entscheidungsträger in den einzelnen Mitgliedstaaten und in der Europäischen Union (EU). Ursachen hierfür waren unter anderem:

  • Schwankungen der Öl- und Gaspreise;
  • Unterbrechungen der Versorgung mit Energie aus Drittländern;
  • Stromausfälle, deren Folgen durch ineffiziente Verbindungen zwischen einzelstaatlichen Stromnetzen noch verschärft wurden;
  • Schwierigkeiten beim Marktzugang für Gas- und Stromlieferanten;
  • Bedenken gegenüber der Erzeugung von Atomenergie;
  • erhöhte Aufmerksamkeit für anthropogene (vom Menschen verursachte) Auswirkungen auf die Klimaveränderung, insbesondere für die gestiegenen Treibhausgasemissionen.

Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen gilt als ein zentrales Element der Energiepolitik der EU. Sie dürfte dazu beitragen, die Abhängigkeit von Kraftstoffen aus Nicht-EU-Ländern zu verringern, durch kohlenstoffhaltige Energieträger verursachte Emissionen zu reduzieren und die Energiekosten von den Ölpreisen abzukoppeln.

Ein weiterer Schlüsselaspekt der EU-Energiepolitik ist die Eindämmung der Nachfrage durch mehr Energieeffizienz sowohl im Energiesektor selbst als auch beim Endverbrauch. Um diese Ziele zu erreichen, verfolgt die EU eine ehrgeizige Energiepolitik und bezieht dabei ein breites Spektrum von Energiequellen ein, das von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas und Kohle) bis zur Atomkraft und zu erneuerbaren Energiequellen reicht (Sonnenenergie, Windkraft, Biomasse, geothermische und hydroelektrische Energie sowie Gezeitenkraft). Diese politische Strategie soll eine neue industrielle Revolution in Gang setzen, an deren Ende eine energieeffiziente Wirtschaft steht. Gleichzeitig soll sie den Energieverbrauch sicherer, wettbewerbsfähiger und nachhaltiger gestalten, damit die EU zu einer auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien und der kohlenstoffarmen Technologien weltweit führenden Region wird.

2009 wurde ein „Klima- und Energiepaket“ (auf Englisch) angenommen, mit dem der Klimawandel bekämpft und die Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU durch die Entwicklung einer nachhaltigeren Wirtschaft mit reduzierten CO2-Emissionen gefördert werden soll. Dieses Paket schließt einige verbindliche Ziele ein, die als die folgenden „20-20-20“-Ziele bekannt sind, zu deren Umsetzung bis 2020 die EU sich verpflichtet hat:

  • Abbau der Treibhausgasemissionen in der EU um mindestens 20 % im Vergleich zum Stand des Jahres 1990;
  • mindestens 20 % des Bruttoendenergieverbrauchs der EU muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen;
  • mindestens 10 % des Endenergieverbrauchs der EU im Verkehrssektor muss aus erneuerbaren Energiequellen stammen;
  • Rückgang des Primärenergieverbrauchs um 20 % gegenüber den prognostizierten Werten, der durch eine Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen ist.

Europa 2020

Auf der Tagung des Europäischen Rats am 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum vor. Als Teil der Priorität für nachhaltiges Wachstum wurde unter anderem die Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa (auf Englisch) formuliert (siehe KOM(2011) 21 endg.).

Im November 2010 nahm die Europäische Kommission die Initiative „Energie 2020 – Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie“ (KOM(2010) 639 endg.) an. In dieser Strategie werden die energiepolitischen Prioritäten für einen Zehnjahreszeitraum festgelegt und Maßnahmen zur Bewältigung der Herausforderungen vorgeschlagen, die darin bestehen, Energie einzusparen, einen Markt mit wettbewerbsfähigen Preisen und sicherer Versorgung zu schaffen, die Führungsrolle im Technologiebereich auszubauen und erfolgreich mit internationalen Partnern zu verhandeln.

Im selben Monat nahm die Europäische Kommission eine Initiative mit dem Titel „Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach – ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz“ (KOM(2010) 677 endg.) an. Darin werden vorrangige EU-Korridore für den Transport von Strom, Gas und Öl festgelegt. Im Oktober 2011 legte die Europäische Kommission dann einen Vorschlag für eine Verordnung zu „Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur“ (KOM(2011) 658 endg.) vor, mit der gewährleistet werden soll, dass die strategischen Energienetze und Speichervorrichtungen spätestens 2020 fertig gestellt sind.

Energieeffizienz spielt beim Übergang zu einer ressourceneffizienten Wirtschaft eine wesentliche Rolle. Sie gilt als eine der kosteneffizientesten Möglichkeiten, die Energieversorgungssicherheit zu verbessern und die Emissionen von Treibhausgasen und anderen Schadstoffen zu senken. Bedeutende Schritte zur Verwirklichung des Europa-2020-Ziels, 20 % des Primärenergieverbrauchs gegenüber den Prognosen einzusparen, wurden eingeleitet, insbesondere im Geräte- und Gebäudemarkt. Aus Schätzungen der Europäischen Kommission ging jedoch hervor, dass die EU dieses 20 %-Ziel voraussichtlich nur zur Hälfte erreichen würde. Infolgedessen arbeitete die Europäische Kommission den „Energieeffizienzplan 2011“ (KOM(2011) 109 endg.) aus und nahm ihn an (weitere Einzelheiten siehe Artikel zum Energieverbrauch). Dieser Plan soll zusammen mit anderen Maßnahmen im Rahmen der Europa 2020-Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ durchgeführt werden. Im Oktober 2012 folgte eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz, mit der ein gemeinsamer Rahmen für die Energieeffizienzförderung sowie konkrete Maßnahmen festgelegt werden sollten, um einige der Vorschläge des Energieeffizienzplans zu verwirklichen; ferner ist die Festlegung indikativer nationaler Energieeffizienzziele bis 2020 vorgesehen.

Im April 2011 schlug die Europäische Kommission in der Mitteilung „Intelligente Stromnetze: von der Innovation zur Realisierung“ (KOM(2011) 202 endg.) Maßnahmen zur Errichtung künftiger Stromnetze in Europa vor. In der Mitteilung wurden fünf Prioritäten genannt: die Entwicklung technischer Normen; die Gewährleistung des Datenschutzes für Verbraucher; die Festlegung eines Regulierungsrahmens zur Schaffung von Anreizen für die Realisierung intelligenter Netze; die Gewährleistung eines offenen Wettbewerbsmarkts zum Vorteil der Verbraucher sowie die kontinuierliche Unterstützung von Innovationen für Technologien und Systeme.

Am 7. September 2011 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung „Die EU-Energiepolitik: Entwicklung der Beziehungen zu Partnern außerhalb der EU“ (KOM(2011) 539 endg.) an. Sie enthält Vorschläge für eine Strategie für die externen Beziehungen der EU im Energiebereich und für einen Informationsaustauschmechanismus bei zwischenstaatlichen Energieabkommen, die zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern geschlossen wurden.

Fahrpläne für die Zeit bis 2050

Die Europäische Kommission ist bestrebt, auf kosteneffiziente Weise dafür zu sorgen, dass die Wirtschaft Europas klimaschonender wird und weniger Energie verbraucht; die Energieeffizienz dürfte bei diesem Wandel eine wesentliche Rolle spielen. Mit ihrem Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050 (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 112 endg.) denkt die Europäische Kommission über kurzfristige Ziele hinaus und hat einen kostenwirksamen Weg gezeichnet, auf dem bis Mitte des Jahrhunderts viel weitgehendere Emissionssenkungen erreicht werden sollen. Durch die Umstellung auf eine Gesellschaft mit niedrigeren CO2-Emissionen könnte der Energieverbrauch in der EU bis 2050 gegenüber 2005 um 30 % sinken.

Ferner nahm die Europäische Kommission das Weißbuch „Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem“ (auf Englisch) (siehe KOM(2011) 144 endg.) an, in dem eine umfassende Strategie für ein wettbewerbsfähiges Verkehrssystem vorgeschlagen wird, mit dem die Mobilität gesteigert und zugleich Europas Abhängigkeit von importiertem Öl erheblich reduziert und die Kohlenstoffemissionen im Verkehr bis 2050 um 60 % verringert werden sollen.

Die EU hat zugesagt, die Treibhausgasemissionen bis 2050 um 80-95 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken, vorausgesetzt dass auch andere Industrieländer erforderliche Reduzierungen vornehmen. In einem Energiefahrplan 2050 (KOM(2011) 885 endg.) untersucht die Europäische Kommission die mit dem EU-Dekarbonisierungsziel verbundenen Herausforderungen, wobei dieses Ziel unter Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit und der Wettbewerbsfähigkeit erreicht werden soll.

Energie- und Klimaziele für 2030

Im Januar 2014 schlug die Europäische Kommission ein weiteres Bündel von Energie- und Klimazielen für 2030 vor, um private Investitionen in Infrastrukturen und CO2-arme Technologien zu fördern. Diese Ziele müssen erreicht werden, wenn die bis 2050 angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen verwirklicht werden soll. Als Kernziele werden vorgeschlagen, die Treibhausgase bis 2030 um 40 % gegenüber 1990 zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 27 % zu erhöhen. Daneben wurden eine Reformierung des Emissionshandelssystems (auf Englisch) und die Erwägung weiterer Änderungen der Energieeffizienzrichtlinie vorgesehen.

Nukleare Sicherheit

Im Juni 2013 schlug die Europäische Kommission eine Änderung (COM(2013) 715 final) der bestehenden :DE:NOT Richtlinie über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (Richtlinie 2009/71 des Rates) vor. In dem Vorschlag werden u. a. folgende Ziele genannt: Einführung eines Systems europäischer Peer Reviews für kerntechnische Anlagen, Erhöhung der Transparenz im Bereich der nuklearen Sicherheit und Einführung neuer Bestimmungen über die anlageninterne Notfallvorsorge- und -bekämpfung.

Energiestatistik

Um die steigenden Anforderungen politischer Entscheidungsträger im Bereich der Überwachung des Energiesektors zu erfüllen, hat Eurostat ein kohärentes und harmonisiertes Energiestatistiksystem entwickelt. Die jährliche Datenerhebung umfasst die 28 EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Länder Island, Norwegen und die Schweiz sowie die Kandidatenländer Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und die Türkei.

Die Zeitreihen stehen im Allgemeinen ab 1990 zur Verfügung. Seit Oktober 2008 bildet die Verordnung 1099/2008 über die Energiestatistik die Rechtsgrundlage für monatliche und jährliche Datenerhebungen im Energiebereich.

In der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen sind Regeln für die Anrechnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die für 2020 gesetzten Ziele festgelegt. Eurostat hat die Anwendung SHARES erstellt, um für die Meldeländer die Durchführung der Berechnungen gemäß der Richtlinie zu vereinfachen.

Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre sind in der EU Schritte zur Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte unternommen worden. Es wird damit gerechnet, dass die verbesserte Transparenz der Gas- und Strompreise einen Beitrag zur Förderung des fairen Wettbewerbs leisten wird, indem die Verbraucher ermutigt werden, zwischen verschiedenen Energieversorgern zu wählen. Die Energiepreistransparenz kann durch die Veröffentlichung und Bekanntmachung der Preise und der Preisgestaltung auf möglichst breiter Ebene erhöht werden. Eurostat erhebt und veröffentlicht Strom- und Gaspreise auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen Verfahrens zur Gewährleistung der Transparenz der vom industriellen Endverbraucher zu zahlenden Gas- und Strompreise (Richtlinie 2008/92). Gas- und Strompreise für Haushaltsendverbraucher werden auf freiwilliger Basis erhoben.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

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