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Arbeitsmarktpolitische Eingriffe

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Daten von September 2012. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Abbildung 1: Staatliche Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Eingriffe, 2010
(in % des BIP) – Quelle: Eurostat (lmp_expsumm)
Abbildung 2: Staatliche Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, EU-27, 2010 (1)
(in % des Gesamtwerts) – Quelle: Eurostat (tps00077)
Tabelle 1: Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Teilnehmende nach Art der Maßnahme, 2010 (1)
(jährlicher durchschnittlicher Bestand in 1000) – Quelle: Eurostat (lmp_partsumm)

Arbeitsmarktpolitische Eingriffe (AMP-Eingriffe) zielen im Allgemeinen darauf ab, Arbeitslosen und anderen Bevölkerungsgruppen mit besonderen Schwierigkeiten beim Eintritt in den Arbeitsmarkt zu helfen. In den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) richten sich die Maßnahmen vor allem an Personen, die bei den nationalen Arbeitsämtern als arbeitslos gemeldet sind, oder an Menschen, die eine Beschäftigung haben, denen aber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Arbeitsplatzverlust droht – dies ist vor allem während der derzeitigen Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise von Bedeutung, die nicht allen Gruppen in gleicher Weise zugute kommt.

Die politischen Ziele zur Förderung der Erwerbsbeteiligung konzentrieren sich zunehmend auf eine weiter gefasste Zielgruppe von Personen, die zwar offiziell nicht arbeitslos sind, häufig jedoch mit Benachteiligungen und Hindernissen konfrontiert sind, die ihren (Wieder-)Eintritt in den Arbeitsmarkt verhindern. Dazu gehören zum Beispiel Eltern (vor allem Frauen), die nach einer Elternpause wieder eine Beschäftigung aufnehmen möchten, junge Menschen, die nach ihrer ersten Anstellung suchen, ältere oder behinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Daher sind Personen, die vorübergehend als Nichterwerbspersonen gelten, die jedoch wieder in den Arbeitsmarkt eintreten möchten, ebenfalls eine wichtige Zielgruppe für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Aufgrund dessen gestalten die Mitgliedstaaten ihre Konzepte je nach ihren nationalen Gegebenheiten und Prioritäten für unterschiedliche Zielgruppen und setzen dabei auf unterschiedliche Arten von Maßnahmen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

In der EU-27wurden 2010 insgesamt 2,2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für arbeitsmarktpolitische Eingriffe aufgewendet. Diese Angaben für den EU-Durchschnitt enthalten die Daten für Griechenland und das Vereinigte Königreich aus dem Jahr 2009. Zwischen 2008 und 2009 nahm der Anteil der AMP-Ausgaben am BIP aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen in der EU-27 zu. Zum größten Teil war dieser Anstieg auf die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise und eine Erhöhung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit zurückzuführen. Zwischen 2009 und 2010 hielten sich die AMP-Ausgaben auf hohem Niveau, wurden jedoch trotz eines Anstiegs der Arbeitslosenzahlen um weitere 7,7 % in diesem Zeitraum nicht weiter erhöht.

Innerhalb der EU wurden 2010 die höchsten relativen Ausgaben für AMP-Eingriffe aus Irland und Spanien gemeldet (jeweils 3,9 % des BIP), dahinter folgten Belgien und Dänemark, die einzigen Länder, die ebenfalls mehr als 3,0 % ihres BIP für derartige Eingriffe aufwendeten. Neun Mitgliedstaaten gaben dagegen weniger als 1,0 % ihres BIP für arbeitsmarktpolitische Eingriffe aus: die Slowakei, Griechenland (Daten von 2009), Zypern, Litauen, die Tschechische Republik, das Vereinigte Königreich (Daten von 2009), Rumänien, Bulgarien und Malta. Gemessen am BIP gab Spanien am meisten für AMP-Unterstützung aus (3,1 %); daneben wandten Belgien und Irland als einzige andere Länder jeweils mehr als 2 % auf. Dänemark und Belgien gaben relativ gesehen am meisten für AMP-Maßnahmen aus (1,4 % bzw. 1,3 % des BIP), während Schweden (0,5 % des BIP), die Niederlande, Dänemark und Deutschland die höchsten relativen Ausgaben für AMP-Dienstleistungen meldeten (jeweils 0,4 %).

In der gesamten EU (einschließlich Daten von 2009 für Griechenland und das Vereinigte Königreich) entfiel der größte Teil der Ausgaben für AMP-Eingriffe im Jahr 2010 – 62,9 % – auf AMP-Unterstützungen, während gut ein Viertel (25,7 %) der Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Eingriffe für AMP-Maßnahmen aufgewendet wurden und das verbleibende Neuntel (11,4 %) für AMP-Dienstleistungen. Bei der Höhe der Ausgaben und bei der Verteilung von Ausgaben und Teilnehmenden auf die verschiedenen Arten von AMP-Eingriffen bestanden zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede, die zum einen auf die unterschiedlichen Gegebenheiten und Probleme der nationalen Arbeitsmärkte, zum anderen auf die Unterschiede in der Politik der jeweiligen Regierungen zurückzuführen sind.

Mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wird zumeist der Übergang aus der Arbeitslosigkeit oder der Nichterwerbstätigkeit in die Beschäftigung gefördert. Zum einen, indem die Beschäftigungsfähigkeit durch Weiterbildung oder Praktika verbessert wird und die Arbeitgeber Anreize erhalten, Personen aus bestimmten Zielgruppen einzustellen. Zum anderen, indem Unterstützung beim Schritt in die Selbständigkeit geboten wird. Die öffentlichen Ausgaben für AMP-Maßnahmen beliefen sich 2010 in der gesamten EU auf 0,6 % des BIP (Daten von 2009 für Griechenland und das Vereinigten Königreich). Der größte Teil dieser Ausgaben (siehe Abbildung 2) entfiel auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (39,1 %), gut ein Viertel (25,1 %) wurde für Beschäftigungsanreize aufgewendet, 14,2 % für geförderte Beschäftigung und Rehabilitation (Maßnahmen zur Förderung der Eingliederung von Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit in den Arbeitsmarkt) und 13,4 % für die direkte Schaffung von Arbeitsplätzen (Bereitstellung von Zeitarbeitsplätzen zusätzlich zum Regelangebot auf dem Arbeitsmarkt).

Im Jahr 2010 nahmen in der EU-27 (Daten von 2009 für Griechenland und das Vereinigte Königreich) im Jahresdurchschnitt 10,7 Mio. Personen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teil (siehe Tabelle 1), etwas weniger als 2009 (11,1 Mio.). In Spanien nahmen im Jahresdurchschnitt rund drei Mio. Personen an AMP-Maßnahmen teil, also sehr viel mehr als in jedem anderen EU-Mitgliedstaat; an zweiter und dritter Stelle folgten Frankreich (1,6 Mio.) und Deutschland (1,5 Mio.). Gleichzeitig sank der Jahresdurchschnitt der Personen in der EU, die AMP-Unterstützung erhielten, von 18,2 Mio. im Jahr 2009 auf 17,7 Mio. im Jahr 2010, lag aber immer noch deutlich über dem Wert von 2008 (durchschnittlich 13,3 Mio.) Deutschland und Spanien waren die einzigen EU-Mitgliedstaaten, in denen 2010 mehr als drei Millionen Personen AMP-Unterstützung erhielten. In Frankreich waren es weniger (2,7 Mio.), jedoch deutlich mehr als in Italien und im Vereinigten Königreich (jeweils 1,5 Mio.)

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Datenquelle

Alle in diesem Artikel vorgestellten Daten stammen aus der AMP-Datenbank von Eurostat. Sie werden jährlich bei administrativen Quellen in allen Mitgliedstaaten erhoben.

Erfassungsbereich der AMP-Statistiken

In den AMP-Statistiken werden alle Eingriffe in den Arbeitsmarkt erfasst, die unter folgende Definition fallen: Staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt, die auf ein effizientes Funktionieren des Arbeitsmarktes abzielen und Ungleichgewichte korrigieren. Diese unterscheiden sich darin von anderen, allgemeinen beschäftigungspolitischen Eingriffen, dass sie selektiv auf bestimmte Zielgruppen auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Die AMP-Statistiken beschränken sich damit auf staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt, die sich ausdrücklich an bestimmte Zielgruppen richten, die nur schwer auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen. Dazu gehören: Arbeitslose, Personen, die eine Beschäftigung haben, denen jedoch ein Arbeitsplatzverlust droht, sowie Personen, die derzeit nicht erwerbstätig sind, dem Arbeitsmarkt jedoch zur Verfügung stehen.

Eingriffsarten

AMP-Eingriffe werden je nach der Art der Intervention einer von drei Kategorien zugeordnet:

  • AMP-Dienstleistungen sind Arbeitsmarkteingriffe, bei denen die Hauptaktivität der Teilnehmer in der Arbeitssuche besteht und die Teilnahme in der Regel keine Änderung des Arbeitsmarktstatus bewirkt.
  • AMP-Maßnahmen sind Arbeitsmarkteingriffe, bei denen die Hauptaktivität der Teilnehmer nicht die Arbeitsuche ist und die Teilnahme in der Regel eine Änderung des Arbeitsmarktstatus bewirkt. Teilnehmer dieser Maßnahmen, die als Arbeitslose registriert sind, werden in der Regel nicht mehr als registrierte Arbeitslose gezählt, weil sie befristet an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen oder erwerbstätig sind und daher nicht aktiv Arbeit suchen bzw. dem Arbeitsmarkt nicht unmittelbar zur Verfügung stehen. Eine Tätigkeit, die keine Änderung des Arbeitsmarktstatus bewirkt, kann immer noch als AMP-Maßnahme betrachtet werden, wenn die Intervention die folgenden Kriterien erfüllt:
  1. Die Aktivitäten dienen nicht der Arbeitsuche, werden überwacht und stellen über einen signifikanten Zeitraum eine Vollzeit- oder bedeutende Teilzeitaktivität des Teilnehmers dar, und
  2. dienen dem Ziel, die Berufsqualifikation der Teilnehmer zu verbessern, oder
  3. Anreize zur Aufnahme oder zur Schaffung einer Beschäftigung (einschließlich einer selbständigen Tätigkeit) zu schaffen.
  • AMP-Unterstützungen sind Eingriffe, die Einzelpersonen aus Arbeitsmarktgründen direkt oder indirekt finanzielle Unterstützung bieten oder Einzelpersonen für Nachteile, die durch Umstände auf dem Arbeitsmarkt bedingt sind, entschädigen.

Weitere Untergliederungen

Die drei genannten Hauptkategorien von AMP-Eingriffen sind nach Art des Eingriffs weiter untergliedert in neun Unterkategorien:

  • AMP-Dienstleistungen
1. Arbeitsmarkt-Dienstleistungen
  • AMP-Maßnahmen
2. Aus- und Weiterbildung
3. Arbeitsplatztausch und Jobsharing
4. Beschäftigungsanreize
5. Geförderte Beschäftigung und Rehabilitation
6. Direkte Schaffung von Arbeitsplätzen
7. Gründungsinitiativen
  • AMP-Unterstützung
8. Einkommensunterstützung für Arbeitslose
9. Vorruhestand

Das Handbuch zur AMP-Methodik enthält Leitlinien für die Erhebung von Daten über AMP-Eingriffe: Welche Eingriffe sind zu berücksichtigen, wie sind diese Eingriffe nach Art des Eingriffs einzuordnen, wie sind die mit den einzelnen Eingriffen verbundenen Ausgaben zu messen und wie ist die Zahl der Teilnehmenden an den Eingriffen anhand von Beständen und Strömen (Zugängen und Abgängen) zu messen?

Kontext

Die AMP-Datensammlung wurde von der Europäischen Kommission als Reaktion auf zwei Vereinbarungen des Europäischen Rates von 1997 entwickelt und dient zur Beobachtung der Umsetzung und Entwicklung zielgerichteter beschäftigungspolitischer Maßnahmen in der EU. Auf der Tagung des Europäischen Rates im Juni 1997 in Amsterdam wurde bekräftigt, dass die Beschäftigungspolitik zwar weiterhin allein in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten fallen sollte, dass sie jedoch eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse und damit eine koordinierte Strategie auf europäischer Ebene notwendig sei. Bei der zweiten Tagung im November 1997 in Luxemburg – dem „Beschäftigungsgipfel“ – wurde die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) ins Leben gerufen, die arbeitsmarktpolitischen Eingriffen eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer zuweist. Seither dienen AMP-Statistiken dazu, sowohl aktive als auch passive Eingriffe am Arbeitsmarkt zu beobachten und insbesondere die einschlägigen Bereiche der beschäftigungspolitischen Leitlinien.

In jüngerer Vergangenheit wurden die AMP-Statistiken als Datenquelle für die Überwachung der beschäftigungspolitischen Leitlinien im Rahmen des Gemeinsamen Bewertungsrahmens der Strategie Europa 2020 herangezogen. Dieser Bewertungsrahmen ist ein indikatorgestütztes Bewertungssystem, das von der Europäischen Kommission und dem Beschäftigungsausschuss entwickelt und verwendet wird. Er ist in 12 Politikbereiche unterteilt und umfasst eine Reihe von Indikatoren, die zur Überwachung der Fortschritte beim Erreichen der EU-Kernziele und der entsprechenden nationalen Ziele im Hinblick auf die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien dienen. Die Daten aus der AMP-Datenbank von Eurostat werden zur Berechnung der Indikatoren der Politikbereiche 3 (aktive Arbeitsmarktpolitik) und 4 (adäquates und erwerbsorientiertes Sozialversicherungssystem) herangezogen.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Arbeitsmarktpolitik
Haupttabellen
Arbeitsmarktpolitik (t_lmp)
Öffentliche Ausgaben für Arbeitsmarktpolitik, nach Interventionsart (tps00076)
Öffentliche Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, nach Interventionsart (tps00077)
Öffentliche Ausgaben für arbeitsmarktpolitische Unterstützungen, nach Interventionsart (tps00078)
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, nach Interventionsart (tps00079)
Nutznießer arbeitsmarktpolitischer Unterstützungen, nach Interventionsart (tps00080)
Bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registrierte Personen (tps00081)

Datenbank

Arbeitsmarktpolitik
Datenbank
Arbeitsmarktpolitik (lmp)
Öffentliche Ausgaben für arbeitsmarktpolitische (AMP) Eingriffe (lmp_expend)
Teilnehmer an arbeitsmarktpolitischen (AMP) Eingriffen (lmp_particip)
AMP-Indikatoren zur Überwachung der beschäftigungspolitischen Leitlinien (lmp_indic)
Bei den öffentlichen Arbeitsverwaltungen registrierte Personen (lmp_rjru)

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch