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Archive:Umweltsteuern

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Dieser Artikel hat umweltbezogene Steuern (nachstehend: Umweltsteuern) zum Gegenstand. Dabei handelt es sich um Steuern auf Waren und Aktivitäten, die nachweislich negative Auswirkungen auf die Umwelt haben. Umweltsteuern werden in vier unterschiedliche Steuerarten für die Bereiche Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen unterteilt. Dabei ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuer (MwSt) nicht unter die Definition von Umweltsteuern fällt.

Im vorliegenden Artikel wird die Entwicklung der Umweltsteuern im Zeitraum 1999-2009 für diese vier Steuerarten untersucht. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Wirtschaftstätigkeit (der Wirtschaft und der privaten Haushalte), auf die diese Steuern erhoben werden, um festzustellen, wer die größte Umweltsteuerlast trägt. Mithilfe dieser Steuern kann das Verursacherprinzip umgesetzt werden, da sie die Einbeziehung externer Umwelteffekte ermöglichen. Umweltsteuern können Anreize für Verbraucher und Hersteller schaffen, verantwortungsvoller mit natürlichen Ressourcen umzugehen und Umweltverschmutzung einzuschränken oder zu vermeiden.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Tabelle 1: Einnahmen aus Umweltsteuern nach Steuerart, EU-27, 2009 – Quelle:Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 1: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, EU-27, 1999-2009
(in Mrd. EUR) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 2: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, EU-27, 1999-2009
(in %) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Karte 1: Umweltsteuern in % des BIP und in % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben, 2009 – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 3: Umweltsteuern nach Steuerart EU-27, 2009
(in % der Umweltsteuern insgesamt) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 4: Umweltsteuern nach Steuerart EU-27, 2009
(in % der Umweltsteuern insgesamt) – Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 5: Energiesteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2008 (1)
(in % des Energiesteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind)
Abbildung 6: Verkehrssteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2008 (1)
(in % des Verkehrssteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind)
Abbildung 7: Steuern auf Umweltverschmutzung nach Wirtschaftstätigkeit, 2008 (1)
(in % des Aufkommens bei Steuern auf Umweltverschmutzung) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind)
Abbildung 8: Ressourcensteuern nach Wirtschaftstätigkeit, 2008 (1)
(in % des Ressourcensteueraufkommens) – Quelle: Eurostat (env_ac_taxind)

Umweltsteuern in der EU

Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass sich die Gesamteinnahmen aus Umweltsteuern in der EU-27 im Jahr 2009 auf 286,6 Mrd. EUR beliefen und damit 2,4 % des BIP und 6,3 % der Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben ausmachten.

Abbildung 1 zeigt zwischen 1999 und 2007 zunächst einen Anstieg des Umweltsteueraufkommens in der EU-27, bevor 2008 und 2009 die Finanz- und Wirtschaftskrise spürbar wurde und zu einem Konjunkturabschwung und zu sinkenden Steuereinnahmen führte. Durch den Einnahmerückgang bei den Umweltsteuern in den letzten beiden Jahren wurde der zwischen 1999 und 2007 verzeichnete Einnahmeanstieg teilweise ausgeglichen. Die Einnahmen aus Umweltsteuern in der EU-27 lagen trotzdem 2009 noch 42,2 Mrd. EUR höher als 1999 (was einem Gesamtanstieg von 17,3 % entspricht).

Während sich die Einnahmen aus Umweltsteuern zwischen 1997 und 2007 in der EU-27 wertmäßig erhöhten, nahm der Anteil dieser Steuereinnahmen am BIP und an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben zwischen 2003 und 2008 relativ betrachtet ab. Im Jahr 2009 nahm der Anteil der Umweltsteuereinnahmen wieder zu. Der Anteil der Umweltsteuereinnahmen nahm im Zeitraum 2003 bis 2008 ab, da das Umweltsteueraufkommen langsamer stieg als das Wirtschaftswachstum insgesamt. Der deutliche Anstieg der Ölpreise mag hier eine Rolle gespielt haben. Während die Gesamteinnahmen aus Umweltsteuern 2008 und 2009 sanken, vollzog sich dieser Rückgang 2009 langsamer als der allgemeine wirtschaftliche Abschwung. Daher nahm der Anteil der Umweltsteuern zu (siehe Abbildung 2).

Die Höhe der Umweltsteuereinnahmen unterscheidet sich in der EU stark von Land zu Land. Bei Vergleichen ist Vorsicht geboten, da beispielsweise niedrige Umweltsteuereinnahmen entweder auf relativ niedrige Umweltsteuern oder aber auf relativ hohe Steuern zurückgehen können, die zu einem veränderten Verhalten der Hersteller und Verbraucher führten. Höhere Einnahmen könnten dadurch entstehen, dass Personen oder Unternehmen besteuerte Waren (z. B. Benzin oder Diesel) in Ländern kaufen, in denen sie keinen Wohnsitz haben, da die Steuern dort niedriger sind als auf ihrem Heimatmarkt.

Karte 1 gibt einen Überblick über die relativen Steuereinnahmen (sowohl im Verhältnis zum BIP als auch zu den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben). Bei beiden Werten rangierten die fünf Mitgliedstaaten Dänemark, Niederlande, Slowenien, Malta und Bulgarien auf den vordersten Plätzen. Am unteren Ende der Skala fanden sich Spanien und Belgien mit relativ niedrigen Umweltsteuereinnahmen im Verhältnis zum BIP und im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben.

Umweltsteuern nach Steuerart

Energiesteuern (die auch Steuern auf Kraftstoffe für den Wirtschaftszweig Verkehr beinhalten) stellten mit 74 % den bei weitem größten Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-27 im Jahr 2009 (siehe Abbildung 3). Diese Steuern waren in Litauen, der Tschechischen Republik und Luxemburg von besonders großer Bedeutung, ihr Anteil an den gesamten Umweltsteuereinnahmen lag hier bei bis zu 90 % (siehe Abbildung 4). Im Gegensatz dazu lag der Anteil der Energiesteuern in Zypern und den Niederlanden bei unter 60 % der gesamten Umweltsteuereinnahmen und in Dänemark und Malta (sowie Norwegen) bei unter 50 %.

Am zweitwichtigsten waren die Verkehrssteuern, die 2009 etwa 21,8 % zu den gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-27 beitrugen. Die relative Bedeutung dieser Steuern war in Malta, Zypern, Griechenland und Irland (sowie Norwegen) mit Werten zwischen 48,4 % und 38,0 % der gesamten Umweltsteuereinnahmen deutlich höher.

Die Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen machten 2009 nur einen geringen Anteil (4,2 %) der gesamten Umweltsteuereinnahmen der EU-27 aus. Dies war in den meisten EU-Mitgliedstaaten zu beobachten. Lediglich Estland, die Niederlande und Dänemark (sowie Island) verzeichneten einen Anteil der Steuern auf Umweltverschmutzung und der Ressourcensteuern von über 10 % ihres gesamten Umweltsteueraufkommens. Einige Länder erzielten mit dieser Steuerart gar keine Einnahmen (Griechenland, Luxemburg und Zypern).

Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit

Im Jahr 2008 wurde in den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten vorliegen (siehe Abbildung 5), von den privaten Haushalten im Durchschnitt etwas mehr als die Hälfte der vom Staat eingenommenen Energiesteuern (50,9 %) entrichtet, von Unternehmen für 46,9 % und Gebietsfremden 1,4 %. Luxemburg stellte hier eine Ausnahme dar: 44,6 % der Energiesteuern wurden dort von Gebietsfremden entrichtet.

Bei den in Abbildung 5 aufgeführten Wirtschaftstätigkeiten und Mitgliedstaaten lag der durchschnittliche Anteil am gesamten Energiesteueraufkommen für den Bereich Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung und Baugewerbe (16,1 %) leicht über den Anteilen für den Bereich Verkehr, Lagerei und Kommunikation (15,5 %) sowie den Bereich sonstige Dienstleistungen (13,0 %). Die Hälfte der Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar waren, meldeten, dass der größte Anteil der von Unternehmen entrichteten Energiesteuern auf den Wirtschaftszweig Verkehr, Lagerei und Kommunikation entfiel. In Dänemark, Schweden und den Niederlanden hatte jedoch der Wirtschaftszweig sonstige Dienstleistungen im Vergleich zu den anderen in Abbildung 5 genannten Wirtschaftszweigen den größten Anteil am Energiesteueraufkommen der Unternehmen. In der Tschechischen Republik, Italien, Deutschland und Litauen nahmen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung und Baugewerbe diese Stellung ein.

Im Jahr 2008 wurden durchschnittlich 69,4 % der Verkehrssteuereinnahmen in den EU-Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar sind (siehe Abbildung  6), von privaten Haushalten entrichtet, 20,3 % entfielen auf Unternehmen (Landwirtschaft; Fischerei, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung, Baugewerbe und alle Dienstleistungen), 10,2 % waren nicht zugeordnet und 0,1 % wurden von Gebietsfremden entrichtet. In den meisten Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar sind, entfiel mehr als die Hälfte des gesamten Verkehrssteueraufkommens auf die privaten Haushalte. In Italien lag der Anteil allerdings mit 48,8 % unter der Hälfte und in der Tschechischen Republik betrug er lediglich 0,2 %. Bei den Unternehmen entstand das höchste Verkehrssteueraufkommen meist im Bereich Dienstleistungen (ohne Verkehr, Lagerei und Kommunikation).

Eine Analyse der Steuern auf Umweltverschmutzung zeigt, dass die Unternehmen 2008 das Gros dieser Steuerlast trugen. In den Mitgliedstaaten, für die Daten verfügbar sind (siehe Abbildung 7), entfielen durchschnittlich 73,0 % der gesamten Umweltverschmutzungssteuern auf Unternehmen, 23,1 % und damit fast ein Viertel auf die privaten Haushalte, die übrigen 3,9 % waren nicht zugeordnet. Den größten Anteil am Aufkommen für Umweltverschmutzungssteuern der Unternehmen hatte mit 32,0 % der Bereich Dienstleistungen (ohne Verkehr, Lagerei und Kommunikation), dicht gefolgt von den Wirtschaftszweigen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung und Baugewerbe mit 31,5 %.

Bei den acht Mitgliedstaaten, für die Daten zu Ressourcensteuern nach Wirtschaftstätigkeit vorliegen, wurden die mit Abstand höchsten Einnahmen in Dänemark erzielt: Sie machen etwa 69,3 % der Einnahmen für diese Steuerart in den acht Mitgliedstaaten zusammen aus (siehe Abbildung 8). Auf Unternehmen, die den Wirtschaftszweigen Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe, Elektrizitätsversorgung und Baugewerbe angehören, entfiel in fünf der acht Mitgliedstaaten, für die Daten zur Verfügung stehen, der größte Anteil an den Ressourcensteuern. In Belgien (Zahlen von 2007), Schweden und im Vereinigten Königreich wurden 2008 sämtliche Ressourcensteuern von den Unternehmen dieser Wirtschaftszweige entrichtet. In Dänemark und Litauen lag dieser Anteil bei über 90 %. In den Niederlanden und in Österreich hingegen wurden die Ressourcensteuern überwiegend den privaten Haushalten gezahlt (59,6 % bzw. 56,1 %). Das Steueraufkommen der Tschechischen Republik bei den Ressourcensteuern entfällt zu etwa gleichen Teilen auf die Bereiche Verkehr, Lagerei und Kommunikation, sonstige Dienstleistungen und auf die privaten Haushalte.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäische Kommission erhebt anhand von Tabelle 9 des Datenlieferprogramms des ESVG 1995 Daten zu Umweltsteuern für vier Umweltsteuerarten (Steuern auf Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcen). Eurostat validiert und veröffentlicht diese Daten.

Eurostat erhebt Daten über Umweltsteuern auf einer tieferen Gliederungsebene aufgeschlüsselt nach Wirtschaftstätigkeit. Diese Daten werden ebenfalls veröffentlicht. Die jährliche Erhebung von Daten zu Umweltsteuern erfolgt derzeit auf der Grundlage eines Gentlemen's Agreements. Die Veröffentlichung von Eurostat „Environmental taxes – a statistical guide“ ist ein Methodikleitfaden zum Ausfüllen des Fragebogens über Umweltsteuern.

Die Energiesteuern beinhalten als eine der vier Hauptkategorien der Umweltsteuern Steuern auf Energieerzeugnisse, die sowohl im Verkehr (z. B. Otto- und Dieselkraftstoff) als auch für ortsfeste Zwecke (wie Heizöl, Erdgas, Kohle und Strom) verwendet werden; Kohlendioxidsteuern werden den Energiesteuern zugerechnet und nicht den Steuern auf Verschmutzung. Zu den Verkehrssteuern zählen Steuern auf den Besitz und die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Sie können einmalig beim Erwerb anfallen (z. B. bezogen auf die Motorgröße oder die Emissionen eines bestimmten Fahrzeugs) oder laufend erhoben werden (wie jährliche Straßenbenutzungsgebühren). Steuern auf Verschmutzung setzen sich wie folgt zusammen: Steuern auf Emissionen in die Luft (ausgenommen Kohlendioxidsteuern) und in Gewässer, Steuern für die Abfallbehandlung und Lärmsteuern. Ressourcensteuern sind Steuern auf die Entnahme von Rohstoffen (ohne Öl und Gas). Da die Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen in der Regel nur geringfügige Anteile erreichen, werden Sie für die Analysen häufig in einer Gruppe zusammengefasst.

Daten über Umweltsteuern liefern Informationen über den Einnahmestrom aus diesen Steuern sowie über deren relative Bedeutung anhand der Berechnung der jeweiligen Anteile am Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabgaben. Die Darstellung des Anteils am BIP hilft bei der Einschätzung der Höhe der Steuerlast und zeigt die Tätigkeiten auf, die die Umwelt am stärksten belasten. Die Darstellung des Anteils an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialabhaben ermöglicht die Ermittlung einer möglichen Verschiebung hin zu ‚grünen‘ Steuern, d. h. die Verlagerung von anderen Steuergegenständen (z. B. dem Arbeitseinkommen) auf die umweltschädlichsten Verhaltensweisen.

Die Einnahmen aus Umweltsteuern können zudem nach den unterschiedlichen wirtschaftlichen Tätigkeiten gegliedert werden, für die Steuern entrichtet werden. Eurostat erhebt die Daten zu Umweltsteuern aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen anhand der NACE Rev. 1.1 und ergänzt diese durch Informationen zu privaten Haushalten und Gebietsfremden sowie durch die Kategorie „nicht zugeordnet“.

Bei der Interpretation zunehmender Einnahmen aus Umweltsteuern ist jedoch Vorsicht geboten. Die Zunahmen können einerseits auf die Einführung neuer Steuern oder die Erhöhung der Steuersätze, andererseits auf einen Anstieg bei den Steuergegenständen zurückzuführen sein.

Satellitenkonten sind Konten, mit denen die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergänzt werden können. Sie wurden oder werden für zahlreiche Bereiche erstellt (z. B. Gesundheitswesen, Tourismus und Umwelt). Ein wichtiges Merkmal von Satellitenkonten oder Satellitensystemen besteht darin, dass die grundlegenden Konzepte und Klassifikationen des Standard-Gesamtrechnungssystems beibehalten werden (siehe ESVG 1995, Ziffer 1.20). Am 6. Juli 2011 wurde die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen angenommen, die die Erhebung und Übermittlung von Daten ab 2013 zwingend vorschreibt. Die Verordnung Nr. 691/2011 enthält Rahmenbedingungen für die Erstellung verschiedener Arten von Umweltkonten („Module“). Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeit stellen eines der drei in der Verordnung (Anhang II) genannten Module dar. Im Rahmen der Statistiken über umweltbezogene Steuern werden Daten wie in der Verordnung vorgesehen aus der Perspektive der die Steuern entrichtenden Einheiten in einer Weise erfasst und dargestellt, die mit den im Rahmen des ESVG 1995 mitgeteilten Daten vollständig kompatibel ist.

Kontext

Die Umwelt wird durch bestehende Produktionsverfahren und Verbrauchsgewohnheiten geschädigt. Einige halten teils mit erheblichen wirtschaftlichen Kosten verbundene Änderungen unserer Verhaltensweisen für erforderlich, um künftige potenzielle Umweltprobleme zu vermeiden. Mit der Umweltpolitik in der EU sollen die Mitgliedstaaten dabei unterstützt werden, Ziele in den Bereichen Umwelt und nachhaltige Entwicklung zu erreichen. Die politischen Entscheidungsträger greifen dabei auf anreizbasierte Instrumente zur Verwirklichung der angestrebten Ergebnisse zurück, um so kostengünstige Umweltlösungen zu fördern, die externe Effekte ausgleichen und/oder Einnahmen für bestimmte Zwecke generieren.

Wirtschaftspolitische Instrumente für die Begrenzung der Verschmutzung und das Management natürlicher Ressourcen gewinnen daher in der Umweltpolitik der EU-Mitgliedstaaten an Bedeutung. Die Bandbreite der verfügbaren Instrumente umfasst unter anderem Umweltsteuern, Gebühren und Abgaben, Emissionshandel, Pfandsysteme und Subventionen. Es wurden zunehmend Umweltsteuern zur Verhaltensbeeinflussung eingesetzt, da diese Steuern Einnahmen bringen, die für die weitere Förderung des Umweltschutzes eingesetzt werden können. Die EU hat diese Instrumente in der Tat weiter ausgebaut, da sie eine flexible und kostengünstige Möglichkeit zur Stärkung des Verursacherprinzips und zur Erreichung umweltpolitischer Ziele darstellen. Der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente für den Umweltschutz ist Bestandteil des Sechsten Umweltaktionsprogramms (UAP), der überarbeiteten Strategie für nachhaltige Entwicklung und der Strategie Europa 2020.

Weitere Informationen von Eurostat

Rechtsgrundlage Ein wichtiges Merkmal von Satellitenkonten oder Satellitensystemen besteht darin, dass grundsätzlich alle grundlegenden Konzepte und Klassifikationen des Standard-Gesamtrechnungssystems beibehalten werden (siehe ESVG 1995, Ziffer 1.20). Daher basieren Statistiken über Umweltsteuern auf europäischer Ebene sowohl auf den Vorschriften für die umweltökonomischen Gesamtrechnungen als auch auf den Vorschriften für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Am 6. Juli 2011 wurde die neue Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen angenommen, die 2013 in Kraft tritt. Die Verordnung enthält Rahmenbedingungen für die Erstellung verschiedener Arten von Umweltkonten („Module“). Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeit stellen eines der drei in der Verordnung (Anhang II) genannten Module dar. Im Rahmen der Statistiken über umweltbezogene Steuern werden Daten nach Wirtschaftstätigkeit wie in der Verordnung vorgesehen aus der Perspektive der die Steuern entrichtenden Einheiten so erfasst und dargestellt, dass sie mit den im Rahmen des ESVG 1995 mitgeteilten Daten vollständig kompatibel sind.

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Umweltgesamtrechnungen
Anteil aller umweltbezogenen Steuereinnahmen an allen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben
Anteil aller umweltbezogenen Steuereinnahmen am BIP

Datenbank

Umweltrechnungen
Einnahmen aus Umweltsteuern
Umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeit (Nace Rev. 1.1)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Excel.jpg Environmental taxes: tables and figures (auf Englisch)

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch