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Archive:Statistiken der öffentlichen Finanzen

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Datenauszug vom 23. April 2019.

Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2020.

Highlights

In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -1,0 % im Jahr 2017 auf -0,6 % im Jahr 2018. Es handelt sich somit um das niedrigste Defizit seit Beginn der Datenerhebung.

In der EU-28 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 81,7 % Ende 2017 auf 80,0 % Ende 2018 zurück.

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP reichte Ende 2018 von 8,4 % in Estland bis 181,1 % in Griechenland.

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Öffentlicher Schuldenstand, 2018

In diesem Artikel wird untersucht, wie sich wichtige Statistiken der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (EU) und im Euroraum (EA-19) entwickelt haben. Dabei geht es insbesondere um Defizite, Verschuldung, Einnahmen und Ausgaben des Sektors Staat sowie um Steuern und Sozialbeiträge, die die Haupteinnahmequelle des Staates bilden.

Full article


Einführung

Statistiken der öffentlichen Finanzen sind wichtige Indikatoren für die Bestimmung des Zustands der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) der EU haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr öffentliches Defizit und den öffentlichen Schuldenstand unterhalb bestimmter Grenzen zu halten: Das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates darf höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die Gesamtverschuldung nicht mehr als 60 % des BIP eines Landes betragen. Überschreitet ein Mitgliedstaat diese Grenzwerte, wird das sogenannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (VÜD) eingeleitet. Es umfasst mehrere Schritte, u. a. die Verhängung von Sanktionen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat veranlasst werden soll, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die genannten Grenzwerte für das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung sind auch Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und somit für den Beitritt zum Euroraum. Zudem enthält die jüngste Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überarbeitet wurden) Vorgaben, die die Qualität und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen sollen.

2018 ging das öffentliche Defizit (Finanzierungsdefizit des Sektors Staat, als Anteil am BIP) gegenüber 2017 sowohl in der EU-28 als auch im Euroraum (ER-19) zurück. Auch der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP hat sich verringert.

Öffentlicher Überschuss/Öffentliches Defizit

In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -1,0 % im Jahr 2017 auf -0,6 % im Jahr 2018, und auch im ER-19 ging diese Quote von -1,0 % auf -0,5 % zurück. In der EU-28 war das öffentliche Defizit das niedrigste seit Beginn der Datenerhebung, während das Defizit im ER-19 den Werten von 2000 und 2007 vergleichbar war. 13 EU-Mitgliedstaaten – Luxemburg (+2,4 %),Bulgarien und Malta (je +2,0 %), Deutschland (+1,7 %), die Niederlande (+1,5 %), Griechenland (+1,1 %), Tschechien und Schweden (je +0,9 %), Litauen und Slowenien (je +0,7 %), Dänemark (+0,5 %), Kroatien (+0,2 %) und Österreich (+0,1 %) – verzeichneten 2018 einen Überschuss des Sektors Staat. Irland meldete einen ausgeglichenen Haushalt.

In 12 Mitgliedstaaten, nämlich in Belgien, Estland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Polen, Portugal, der Slowakei, Finnland und im Vereinigten Königreich, lagen die Defizite 2018 unter 3,0 % des BIP.

Die niedrigsten öffentlichen Defizite im Verhältnis zum BIP wurden in Polen (-0,4 %), Portugal (-0,5 %) und Estland (-0,6 %) verzeichnet.

Zwei Mitgliedstaaten wiesen Defizite von über oder gleich 3 % des BIP auf, nämlich Zypern (-4,8 %) und Rumänien (-3,0 %) (siehe Abbildung 1). Das hohe Defizit Zyperns im Jahr 2018 ist hauptsächlich auf die Auswirkungen der Umstrukturierung der Cyprus Cooperative Bank Ltd. (CCB) – die Veräußerung der soliden Teile der CCB und die anschließende Eingliederung der verbleibenden staatlichen Auffangstruktur in Konten des Sektors Staat – zurückzuführen.

Abbildung 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo, 2017 und 2018
(Konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tec00127)


Tabelle 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo und öffentlicher Schuldenstand, 2015-2018
(in % du PIB)
Quelle: Eurostat (tec00127) und (tsdde410)


Beim Haushaltssaldo (im Verhältnis zum BIP) gab es 2018 gegenüber 2017 in 18 EU-Mitgliedstaaten Verbesserungen; besonders hoch (mindestens +1 Prozentpunkt des BIP) fielen diese in Portugal (+2,5 Prozentpunkte des BIP), Polen (+1,2 Prozentpunkte des BIP) und Luxemburg (+1,0 Prozentpunkte des BIP) aus. Österreich wies 2017 noch ein Defizit, 2018 aber einen Überschuss auf, während Irland 2017 ein Defizit und 2018 einen ausgeglichenen Haushalt meldete und Slowenien, dessen Haushalt 2017 ausgeglichen war, 2018 einen Überschuss erzielte. Bulgarien, Deutschland, Griechenland, Litauen, Luxemburg und die Niederlande verzeichneten 2018 höhere Überschüsse als 2017.

In Zypern dagegen kehrte sich von 2017 auf 2018 ein Überschuss in ein Defizit um. In Estland, Lettland und Rumänien lag das Defizit 2018 höher als 2017. Ungarn wies 2018 dasselbe Defizit auf wie 2017, und Tschechien, Dänemark, Kroatien, Malta und Schweden verzeichneten 2018 geringere Überschüsse als 2017.

Staatsverschuldung

In der EU-28 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 81,7 % (Ende 2017) auf 80,0 % (Ende 2018) zurück, im ER-19 fiel sie von 87,1 % auf 85,1 % (siehe Abbildung 2).

Insgesamt 14 EU-Mitgliedstaaten meldeten Ende 2018 eine Schuldenquote von über 60 % des BIP, wobei die höchste in Griechenland (181,1 %) verzeichnet wurde, gefolgt von Italien (132,2 %), Portugal (121,5 %), Zypern (102,5 %), Belgien (102,0 %), Frankreich (98,4 %) und Spanien (97,1 %).

Am niedrigsten war der Schuldenstand bezogen auf das BIP in Estland (8,4 %), Luxemburg (21,4 %), Bulgarien (22,6 %), Tschechien (32,7 %), Dänemark (34,1 %) und Litauen (34,2 %).

Abbildung 2: Öffentlicher Schuldenstand, 2017 und 2018
(Konsolidierter Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tsdde410)

Von Ende 2017 bis Ende 2018 stieg der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in drei EU-Mitgliedstaaten, während er in 24 Mitgliedstaaten zurückging, am stärksten in Litauen (-5,2 Prozentpunkte), den Niederlanden (-4,5 Prozentpunkte), Österreich (-4,4 Prozentpunkte), Malta (-4,2 Prozentpunkte) und Lettland (-4,0 Prozentpunkte).

In Frankreich blieb die Verschuldung des öffentlichen Haushalts im Verhältnis zum BIP zwischen 2017 und 2018 unverändert.

Anstiege ihrer Schuldenquoten verzeichneten zwischen Ende 2017 und Ende 2018 Zypern (+6,8 Prozentpunkte), Griechenland (+5,0 Prozentpunkte) und Italien (+0,8 Prozentpunkte).

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Die Bedeutung des Sektors Staat in der Volkswirtschaft lässt sich an der Höhe seiner gesamten Einnahmen und Ausgaben im Verhältnis zum BIP messen. In der EU-28 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Sektors Staat 2018 auf 45,0 % des BIP (gegenüber 44,8 % im Jahr 2017) und die Ausgaben auf 45,6 % des BIP (gegenüber 45,8 % im Jahr 2017). Im ER-19 betrugen die Staatsausgaben 2018 insgesamt 46,8 % des BIP (ein Rückgang gegenüber dem Wert von 47,0 % im Jahr 2017) und die Staatseinnahmen insgesamt 46,3 % des BIP (gegenüber 46,1 % im Jahr 2017) (siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2008-2018
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

In der EU-28 und im ER-19 stiegen die Gesamtausgaben bezogen auf das BIP zwischen 2008 und 2009 erheblich und erreichten 2009 Werte von 50,0 % des BIP in der EU-28 und 50,7 % des BIP im ER-19. Von 2009 bis 2011 sanken die Gesamtausgaben in beiden Gebieten; 2012 stiegen sie erneut an und gingen dann bis einschließlich 2018 nach und nach zurück (abgesehen von einem leichten Anstieg des Gesamtwerts für den ER-19 zwischen 2012 und 2013).

In absoluten Zahlen nahmen die Gesamtausgaben des Sektors Staat im Zeitraum von 2008 bis 2018 sowohl in der EU-28 als auch im ER-19 relativ langsam zu (abgesehen von einem leichten Rückgang im ER-19 zwischen 2010 und 2011) (siehe Abbildung 4). Etwas schneller als die Ausgaben stiegen im Zeitraum von 2010 bis 2018 die Einnahmen sowohl in der EU-28 als auch im ER-19, was zu einer Verringerung des Defizits führte.

Abbildung 4: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2008-2018
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

Die Ausgaben des Sektors Staat in der EU-28 erhöhten sich im Zeitraum von 2010 bis 2018 um insgesamt 846 Mrd. EUR und die Einnahmen des Sektors Staat in der EU-28 um 1568 Mrd. EUR. Von 2017 bis 2018 nahmen die Ausgaben des Sektors Staat um 202 Mrd. EUR und die Einnahmen um 257 Mrd. EUR zu. Im ER-19 erhöhten sich die Ausgaben des Sektors Staat zwischen 2010 und 2018 um 590 Mrd. EUR, während die Einnahmen um 1122 Mrd. EUR stiegen.

Das Volumen der Staatsausgaben und -einnahmen variiert beträchtlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 5). Am höchsten (über 100 %) fielen die Beträge aus kombinierten Staatsausgaben und -einnahmen im Verhältnis zum BIP 2018 in Frankreich, Finnland, Belgien, Dänemark und Schweden aus; auch in Norwegen lag dieser Wert bei über 100 %. Relativ niedrig (weniger als 80 % des BIP) waren 2018 die kombinierten Quoten im Verhältnis zum BIP in den sieben Mitgliedstaaten Irland, Rumänien, Litauen, Bulgarien, Malta, Lettland und Estland.

Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben des Staates, 2018
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

Überall in der EU-28 stellen Steuern und Nettosozialbeiträge die Hauptbestandteile der Gesamteinnahmen des Sektors Staat dar (siehe Abbildung 6). 2018 machten Steuern 59,8 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 56,8 % der Gesamteinnahmen im ER-19 aus, während sich die Nettosozialbeiträge auf 29,6 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und auf 32,8 % der Gesamteinnahmen im ER-19 beliefen. Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion (Verkäufe/Gebühren und selbsterstellte Anlagen) machten 6,8 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 6,9 % der Gesamteinnahmen im ER-19 aus. 1,7 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 1,5 % der Gesamteinnahmen im ER-19 waren Vermögenseinkommen (hauptsächlich Zinsen, Dividenden und Renditen).

Abbildung 6: Zusammensetzung der Gesamteinnahmen, 2018
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedstaaten, so treten erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Anteilen der Einnahmekategorien zutage. So machten Steuern 2018 in der Slowakei sowie in Rumänien, Tschechien und Litauen an den Gesamtstaatseinnahmen weniger als 50 % aus, in Dänemark und Schweden dagegen 87,5 % bzw. 81,1 %.

Auf Nettosozialbeiträge entfielen in Tschechien und Litauen (mit jeweils 37,7 % im Jahr 2018), gefolgt von der Slowakei (37,1 %) und Deutschland (37,0 %) die höchsten, in Dänemark (1,7 %) und Schweden (6,6 %) sowie in Island (8,2 %) dagegen die niedrigsten Anteile an den Gesamteinnahmen.

Der höchste Anteil von Vermögenseinkommen wurde in Norwegen (23,0 %) verzeichnet (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Hauptbestandteile der öffentlichen Einnahmen, 2018
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

Der größte Anteil der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 entfiel 2018 auf die Einkommensumverteilung in Form von monetären Sozialleistungen oder sozialen Sachleistungen (siehe Abbildungen 8 und 9). Diese Sozialtransfers (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion) entsprachen 44,8 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 47,6 % der Gesamtausgaben im ER-19. Die Entlohnung der Arbeitnehmer belief sich auf 21,7 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und auf 21,0 % der öffentlichen Ausgaben im ER-19. Vorleistungen machten 12,7 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 11,0 % der Gesamtausgaben im ER-19 aus. Auf gezahltes Vermögenseinkommen, von dem der größte Teil aus Zinszahlungen besteht, entfielen 4,1 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 3,9 % der öffentlichen Ausgaben im ER-19. Die Bruttoanlageinvestitionen (hauptsächlich Investitionen) beliefen sich auf 6,3 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und auf 5,7 % der Gesamtausgaben im ER-19.

Abbildung 8: Zusammensetzung der Gesamtausgaben, 2018
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)
Abbildung 9: Hauptbestandteile der öffentlichen Ausgaben, 2018
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

Die wichtigsten Einnahmearten des Staates sind Einkommen- und Vermögensteuern, Produktions- und Importabgaben sowie Nettosozialbeiträge. 2018 beliefen sich in der EU-28 die Produktions- und Importabgaben auf 13,4 % des BIP, die Einkommen- und Vermögensteuern auf 13,2 % des BIP und die Nettosozialbeiträge auf 13,3 % des BIP. Der relative Anteil der Produktions- und Importabgaben am BIP erhöhte sich im Zeitraum von 2009 bis 2014 in der EU-28 um 1,0 Prozentpunkte (siehe Abbildung 10). Bezogen auf das BIP blieben die Produktions- und Importabgaben zwischen 2014 und 2018 stabil. Der Anteil der Einkommen- und Vermögensteuern im Verhältnis zum BIP erreichte 2009 und 2010 mit 12,1 % einen Tiefstand; bis 2018 stieg er jedoch wieder auf 13,2 % an. Der Anteil der Nettosozialbeiträge erhöhte sich zwischen 2015 und 2018 von 13,1 % auf 13,3 % des BIP.

Abbildung 10: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, EU-28, 2008-2018
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)

Die Struktur der Steuereinnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten fiel 2018 ganz unterschiedlich aus (siehe Abbildung 11). Erwartungsgemäß erhoben die Mitgliedstaaten, die relativ hohe Ausgaben meldeten, tendenziell auch mehr Steuern (bezogen auf das BIP) für den Sektor Staat. Die höchsten Einnahmen aus den Hauptkategorien Steuern und Sozialbeiträge im Verhältnis zum BIP meldete 2018 Frankreich mit 47,8 % des BIP, gefolgt von Dänemark (46,1 %). In drei Mitgliedstaaten (Irland, Rumänien und Bulgarien) betrug der Anteil dieser Einnahmen am BIP weniger als 30 %.

Abbildung 11: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, 2018
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (code des données en ligne: gov_10a_main)

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen

Datenquellen

Nach den Regeln des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit müssen die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission jeweils vor dem 1. April und dem 1. Oktober eines jeden Jahres Statistiken über ihr öffentliches Defizit und ihren öffentlichen Schuldenstand vorlegen. Darüber hinaus erhebt Eurostat im Rahmen des Lieferprogramms detailliertere Daten, was in die Übermittlung Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen mündet. Die wichtigsten Aggregate für den Sektor Staat werden Eurostat zweimal pro Jahr übermittelt, während die Statistiken über die Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) innerhalb eines Jahres und detaillierte Angaben zu den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen binnen neun Monaten nach Ende des Berichtszeitraums geliefert werden sollen. Vierteljährliche nichtfinanzielle und finanzielle Konten sowie vierteljährliche Angaben zur Staatsverschuldung werden viermal pro Jahr übermittelt.

Die in diesem Artikel präsentierten Daten entsprechen einigen der Hauptindikatoren des Sektors Staat, die auf der Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) erstellt werden.

Die Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben einschließlich der Vermögenstransfers (insbesondere Bruttoanlageinvestitionen) entspricht dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, der auch den Saldo des Sachvermögensbildungskontos des Staates darstellt.

Abgrenzung des Sektors Staat

Der Sektor Staat besteht aus institutionellen Einheiten von Nichtmarktproduzenten, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, sowie institutionellen Einheiten, die im Wesentlichen Einkommen und Vermögen umverteilen (ESVG 2010 Ziffer 2.111). Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren: Bund (Zentralstaat), Länder (soweit zutreffend), Gemeinden und Sozialversicherung (soweit zutreffend).

Definition der Hauptindikatoren

Der Finanzierungssaldo wird definiert als der Wert, der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Finanzierungsdefizit oder Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat in Prozent des BIP gemeldet wird. Laut dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich der öffentliche Schuldenstand aus den Brutto-Verbindlichkeiten in Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Darlehen zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung zusammen.

Zu den Hauptbestandteilen der Staatseinnahmen zählen Steuern, Sozialbeiträge, Veräußerungen und Vermögenseinkommen. Sie werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für Nichtmarktproduktion, Produktionssteuern und Importabgaben, sonstige Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

Die Hauptausgabenposten des Staates sind das Entgelt seiner Arbeitnehmer, Sozialleistungen (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen für vom Sektor Staat gekaufte Marktproduktion), Zinsen für die Staatsschulden, Subventionen und Bruttoanlageinvestitionen. Die Gesamtausgaben des Sektors Staat werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialleistungen ohne soziale Sachleistungen, soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Berichtigungen infolge von Veränderungen der Alterssicherungsansprüche, Vermögenstransfers und Transaktionen mit nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die für die wichtigsten Aggregate des Sektors Staat im Rahmen des ESVG 2010 gemeldeten Daten müssen in Bezug auf bestimmte Transaktionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konsolidiert sein, d. h. bestimmte Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten innerhalb des Sektors – Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers – werden eliminiert oder aufgehoben. Für diese Transaktionen sollten Daten für Teilsektoren innerhalb jedes einzelnen Teilsektors, aber nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert werden. Somit sollten die Daten auf Sektorebene der Summe der Daten für die Teilsektoren entsprechen, mit Ausnahme der Posten Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers, die konsolidiert werden. Bei diesen letztgenannten Posten und dementsprechend bei den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sollte die Summe der Teilsektoren den Wert für den Sektor überschreiten.

Steuern und Sozialbeiträge entsprechen den Einnahmen, die (in Form von Geld- oder Sachleistungen) durch den Zentralstaat, die Länder und Gemeinden sowie durch die Sozialversicherung erhoben werden. Diese Abgaben (in der Regel als Steuern bezeichnet) gliedern sich in drei Hauptbereiche mit folgenden Titeln:

  • Einkommen- und Vermögensteuern einschließlich sämtlicher regelmäßig durch den Staat auf Einkommen und Vermögen der Unternehmen und privaten Haushalte erhobener Zwangsabgaben;
  • Produktions- und Importabgaben, d. h. alle Zwangsabgaben, die vom Staat auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben werden;
  • Nettosozialbeiträge einschließlich sämtlicher tatsächlicher Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der privaten Haushalte, unterstellte Sozialbeiträge, die den Gegenwert von Arbeitgebern direkt gezahlten Sozialleistungen darstellen, sowie zwei weitere zugerechnete Positionen (Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung und Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger).

Kontext

Die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007–2008 hat viele europäische Regierungen vor große Herausforderungen gestellt. Besonderen Anlass zur Sorge gab es hinsichtlich der Frage, ob die öffentlichen Verwaltungen in der Lage sein würden, ihren Schuldendienst zu leisten und die erforderlichen Maßnahmen dafür zu ergreifen, dass die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gebracht werden und zugleich das Wirtschaftswachstum angekurbelt wird.

Die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auferlegte Haushaltsdisziplin soll gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung innerhalb der EU und insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums weitgehend einheitlich verläuft. Ferner soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Mitgliedstaaten daran hindern, politische Maßnahmen zu treffen, die ihrer eigenen Volkswirtschaft auf Kosten anderer ungebührliche Vorteile verschaffen würden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt basiert auf zwei Prinzipien: Das (geplante oder tatsächliche) öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen, und die Schuldenquote sollte nicht mehr als 60 % betragen oder auf diesen Wert sinken. 2011 wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt beträchtlich gestärkt, ebenso wie die wirtschaftspolitische Steuerung der EU im Allgemeinen.

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Europäischen Kommission jedes Jahr detaillierte Informationen über ihre Wirtschaftspolitik und ihre öffentlichen Finanzen. Die Länder des Euroraums liefern diese Angaben im Rahmen der Stabilitätsprogramme, die übrigen Mitgliedstaaten in Form von Konvergenzprogrammen. Die Europäische Kommission prüft, ob die Programme im Einklang mit den vereinbarten wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen stehen, und kann gegebenenfalls eine Frühwarnung erlassen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Defizit ungewöhnlich hoch wird. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass der Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, was die Festsetzung einer Frist zur Korrektur dieses Defizits erforderlich macht.

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Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG 2010) (t_gov_gfs10)


Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG 2010) (gov_gfs10)
Eventualverbindlichkeiten und potenzielle Verpflichtungen des Staatssektors (gov_cl)