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Archive:Umweltsteuern

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Datenauszug vom März 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2018.
Tabelle 1: Einnahmen aus Umweltsteuern, nach Steuerart, EU-28, 2015
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 1: Einnahmen aus Umweltsteuern, nach Steuerart, EU-28, 2002–15
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 2: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, EU-28, 2002–15
(in %)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 3: Einnahmen aus Umweltsteuern insgesamt, 2015
(in %)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 4: Umweltsteuern, nach Steuerart, 2015
(in % der Umweltsteuern insgesamt)
Quelle: Eurostat (env_ac_tax)
Abbildung 5: Energiesteuern, nach Wirtschaftstätigkeit, 2014
(in % des Energiesteueraufkommens)
Quelle: Eurostat (env_ac_taxind2)
Abbildung 6: Verkehrssteuern, nach Wirtschaftstätigkeit, 2014
(in % des Verkehrssteueraufkommens)
Quelle: Eurostat (env_ac_taxind2)
Abbildung 7: Implizierter Energiesteuersatz
(deflationiert), EU-28, 2002–15
(EUR pro Tonne Rohöleinheiten)
Quelle: Eurostat (tsdcc360)

Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Umweltsteuern in der Europäischen Union (EU). In der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen ist die umweltbezogene Steuer definiert als eine Steuer, deren Bemessungsgrundlage eine physische Einheit (oder eine Ersatzgröße einer physischen Einheit) von etwas ist, das nachweislich eine bestimmte negative Auswirkung auf die Umwelt hat, und die im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) als Steuer gekennzeichnet ist. Die europäische Statistik unterscheidet vier Kategorien von Umweltsteuern für die Bereiche Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch; die Mehrwertsteuer (MwSt.) zählt nicht zu den Umweltsteuern.

Umweltsteuern werden zunehmend zur Beeinflussung des Verhaltens von Wirtschaftsteilnehmern, sowohl Produzenten als auch Verbrauchern, genutzt. Zudem generieren diese Steuern Einnahmen, die für die weitere Förderung des Umweltschutzes verwendet werden können.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Umweltsteuern in der EU

2015 belief sich das Umweltsteueraufkommen in der EU-28 auf insgesamt 359,3 Mrd. EUR; dies entsprach 2,4 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der EU-28 und 6,3 % der Gesamteinnahmen aus Zwangsabgaben (siehe Tabelle 1).

Von 2002 bis 2015 stieg das Umweltsteueraufkommen in der EU um durchschnittlich 2,4 % pro Jahr (zu jeweiligen Preisen), während das BIP zu Marktpreisen im Jahresdurchschnitt um 2,7 % wuchs. 2015 waren die Einnahmen aus Umweltsteuern rund 95 Mrd. EUR höher als 2002 (siehe Abbildung 1). Infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise ging die Wirtschaftstätigkeit in der EU allerdings stark zurück, was in den Jahren 2008 und 2009 zu niedrigeren Steuereinnahmen führte. Ab 2010 stieg das Umweltsteueraufkommen wieder an.

Abbildung 2 zeigt die Entwicklung des Umsatzsteueraufkommens in der EU-28 im Verhältnis zum BIP und zu den Gesamteinnahmen aus allen Steuern und Sozialbeiträgen (ohne unterstellte Sozialbeiträge). Von 2002 bis 2008 nahm das Umweltsteueraufkommen langsamer zu als das Wirtschaftswachstum insgesamt; daher verringerte sich der Anteil des Umweltsteueraufkommens der EU-28 am BIP von 2,5 % auf 2,3 %. 2009 stieg dieser Anteil wieder an, weil das BIP stärker zurückging als die Einnahmen aus Umweltsteuern (-5,8 % gegenüber -2,7 %). Nach 2009 blieb das Umweltsteueraufkommen bezogen auf das BIP relativ stabil bei 2,4 bis 2,5 %. Der Anteil der Umweltsteuereinnahmen an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen verringerte sich im Zeitraum 2002 bis 2008 von 6,8 % auf 6,0 %. Nach einer Erholung 2009 hielt sich dieser Anteil in den vergangenen Jahren unverändert bei 6,3 bis 6,4 %.

Bei einem Vergleich des Umweltsteueraufkommens der einzelnen europäischen Staaten ist Vorsicht geboten. Niedrige Umweltsteuereinnahmen können beispielsweise auf relativ niedrige Umweltsteuersätze hinweisen oder daraus resultieren, dass hohe Steuersätze zu einem veränderten Konsumverhalten hinsichtlich der entsprechenden Produkte und Dienstleistungen geführt haben. Andererseits kann ein höheres Umweltsteueraufkommen dadurch zustande kommen, dass Gebietsfremde durch niedrige Steuersätze dazu bewogen werden, besteuerte Waren jenseits der Landesgrenze zu erwerben (wie es bei Benzin und Diesel der Fall ist).

Abbildung 3 zeigt das Umweltsteueraufkommen 2015 sowohl im Verhältnis zum BIP als auch zu den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen nach Ländern. Den höchsten Anteil am BIP hatten 2015 die Umweltsteuereinnahmen in Kroatien (4,1 %), gefolgt von Dänemark (4,0 %), Slowenien (3,9 %) und Griechenland (3,7 %). Am niedrigsten (unter 2 %) war der Anteil des Umweltsteueraufkommens am BIP in den sechs EU-Mitgliedstaaten Slowakei, Litauen, Luxemburg, Spanien, Irland und Deutschland.

Abbildung 3 zeigt die Umweltsteuereinnahmen 2015 im Verhältnis zum BIP auch für Serbien (4,2 %), Norwegen (2,4 %) und Island (1.7 %). Für andere Kandidaten- und EFTA-Länder liegen noch keine entsprechenden Daten für 2015 vor.

Der Anteil der Umweltsteuern an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen variierte beträchtlich zwischen den europäischen Ländern. Kroatien verzeichnete den höchsten Anteil (10,9 %) in der EU und lag damit knapp vor drei weiteren EU-Mitgliedstaaten mit einem Anteil von mindestens 10 %: Slowenien (10,6 %), Griechenland (10,3 %) und Bulgarien (10,0 %). In vier weiteren EU-Mitgliedstaaten betrug der Anteil mindestens 9 %: in Lettland (9,3 %), Malta (9,1 %), Zypern und den Niederlanden (beide 9,0 %).

Die niedrigsten Anteile verzeichneten dagegen Belgien (4,7 %) und Frankreich (4,8 %), gefolgt von Luxemburg (4,9 %), Deutschland (5,0 %) und Schweden (5,1 %).

2015 war der Anteil der Umweltsteuern an den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen in Serbien mit 11,0 % geringfügig höher als in jedem anderen EU-Mitgliedstaat. In Norwegen betrug dieser Anteil 6,1 %, während er in Island mit 4,8 % relativ niedrig war.

Umweltsteuern nach Steuerkategorie

Energiesteuern (darunter auch Steuern auf Kraftstoffe) machten 2015 mit 76,7 % den weitaus größten Anteil am Umweltsteueraufkommen [1] in der EU-28 aus (siehe Abbildung 4). Besonders hoch waren die Energiesteuern in der Tschechischen Republik, in Litauen, Luxemburg und Rumänien, wo sie mehr als 90 % der Umweltsteuereinnahmen ausmachten. In Malta machten die Energiesteuern dagegen nur etwas mehr als 50 % aus (51,3 %), und zwischen 55 und 56 % betrug der Anteil in Norwegen (55,4 %), Dänemark (55,5 %) und den Niederlanden (55,9 %).

Den zweithöchsten Anteil hatten 2015 die Verkehrssteuern, die 19,8 % zu den Umweltsteuereinnahmen in der EU-28 beitrugen. Weitaus höher war ihr Anteil in Österreich (35,5 % des gesamten Umweltsteueraufkommens), Irland (38 %) und Dänemark (38,7 %) und vor allem in Malta (40,3 %) und Norwegen (40,6 %). Den niedrigsten Anteil der Verkehrssteuern am Umweltsteueraufkommen verzeichneten Estland (2,2 %) und Litauen (2,5 %).

2015 war der Anteil der Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch am Umweltsteueraufkommen in der EU-28 mit 3,5 % vergleichsweise gering. Diese Kategorie von Umweltsteuern umfasst verschiedene Steuern, z. B. auf Abfall, Wasserverschmutzung und Wasserentnahme. In vielen europäischen Ländern wurden solche Steuern erst lange nach Energie- und Verkehrssteuern eingeführt. Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch in Kroatien (16,9 %) und in den Niederlanden (13,7 %). Griechenland erhebt keine derartige Steuer, und in Deutschland, Zypern und Rumänien war der Anteil sehr gering.

Umweltsteuern nach wirtschaftlicher Tätigkeit

Etwas mehr als die Hälfte (54 %) des Energiesteueraufkommens in den EU-Mitgliedstaaten wurde von Unternehmen entrichtet. Einen etwas niedrigeren, aber immer noch beträchtlichen Beitrag leisteten die privaten Haushalte (44 % im Jahr 2014). Der restliche Anteil (2 %) entfiel auf Gebietsfremde oder konnte keiner bestimmten Gruppe zugeordnet werden. Von allen EU-Mitgliedstaaten verzeichnete Luxemburg den höchsten von Gebietsfremden aufgebrachten Anteil der Energiesteuern (63 %), was vor allem auf den Umsatz mit Benzin und Diesel zurückzuführen war. Auch in Malta ist dieser Anteil sehr hoch (41 %).

2014 lag der Anteil der von privaten Haushalten entrichteten Energiesteuern in Zypern und Slowenien (jeweils 68 %), Dänemark und den Niederlanden (jeweils 55 %) weit über dem (gewichteten) Durchschnitt der EU-28 von 44 % (siehe Abbildung 5). Relativ niedrig war der Anteil der auf private Haushalte entfallenden Energiesteuern dagegen in Luxemburg (7 %), Malta (15 %) und der Tschechischen Republik (20 %). Der Anteil des Energiesteueraufkommens der Bereiche Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen ohne Verkehr und Lagerei betrug 38 % für die EU-28 insgesamt (siehe Abbildung 5) mit Anteilen zwischen 13 % in Luxemburg und 48 bis 49 % im Vereinigten Königreich, in der Tschechischen Republik und in Finnland. Den drittgrößten Anteil am Energiesteueraufkommen (13 % für die EU-28) hatte der Bereich Verkehr und Lagerei. In einigen Mitgliedstaaten trug dieser Wirtschaftszweig mehr als ein Viertel zum gesamten Energiesteueraufkommen bei: in Kroatien (42 %), Estland (33 %), der Slowakei (31 %), Bulgarien (28 %) und Polen (26 %). Der Anteil von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei am Energiesteueraufkommen betrug in der EU-28 weniger als 3 %; er reichte von 0 % in Slowenien bis 6 % in Bulgarien, Griechenland, Lettland und Ungarn.

Im EU-Durchschnitt lag der Anteil der von privaten Haushalten aufgebrachten Verkehrssteuern mit 68 % weit über dem Anteil der Unternehmen von 30 % (siehe Abbildung 6). Der Grund dafür ist, dass die privaten Haushalte in den meisten EU-Mitgliedstaaten mehr zum Kraftfahrzeugsteueraufkommen (einem wichtigen Bestandteil des Verkehrssteueraufkommens) beitragen als die Unternehmen. In einigen Mitgliedstaaten sieht diese Verteilung allerdings ganz anders aus. So haben in Litauen, der Slowakei und der Tschechischen Republik die privaten Haushalte nur einen sehr geringen Anteil am Verkehrssteueraufkommen.

Impliziter Energiesteuersatz

Der implizite Energiesteuersatz ist als das für ein Kalenderjahr berechnete Verhältnis zwischen den Einnahmen aus Energiesteuern und dem Energieendverbrauch definiert. Die Energiesteuereinnahmen werden in Euro zu konstanten Preisen ermittelt (preisbereinigt mit dem impliziten BIP-Deflator, Preise des Jahres 2010), und der Endenergieverbrauch wird in Tonnen Rohöleinheiten (t RÖE) gemessen. Somit wird der implizite Energiesteuersatz in Euro je Tonne Rohöleinheit (EUR je t RÖE) angegeben. Der implizite Energiesteuersatz wird von der steuerlichen Bemessungsgrundlage nicht beeinflusst. Er ist ein Maß für die effektive Höhe der Energiebesteuerung. Von 2002 bis 2015 stieg der implizite Energiesteuersatz real (d. h. nach Deflationierung der Energiesteuereinnahmen) um 18 % von 198,3 EUR je t RÖE auf 233,7 EUR je t RÖE. Zwischen 2002 und 2008 ging der implizite Energiesteuersatz leicht zurück. Mit Ausnahme von 2010 und 2015 werden seit 2008 starke jährliche Zuwächse verzeichnet. Diese Entwicklung spiegelt die Tatsache wider, dass der Energieverbrauch durch die auf jede verbrauchte Einheit erhobene Steuer immer teurer wird.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Eurostat trägt anhand von Tabelle 9 des ESVG-Datenübermittlungsprogramms Daten zu vier Umweltsteuerkategorien (Energie, Verkehr, Umweltverschmutzung und Ressourcenverbrauch) zusammen, die anschließend validiert und veröffentlicht werden.

Außerdem erhebt Eurostat Daten über Umweltsteuern in einer genaueren Aufschlüsselung nach Wirtschaftstätigkeit. Diese jährliche Datenerhebung wird seit 2013 nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen durchgeführt. Eine Veröffentlichung von Eurostat mit dem Titel „Environmental taxes – A statistical guide“ (auf Englisch) bildet die methodische Grundlage dieser Datensammlung.

Anhand von Daten über Umweltsteuern können die Einnahmen aus diesen Steuern analysiert werden, und durch die Berechnung ihres Anteils am BIP oder an den Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen kann das Gewicht dieser Steuern ermittelt werden. Die Darstellung des Anteils der Umweltsteuern am BIP gibt Aufschluss über die Steuerlast, und anhand des Vergleichs zwischen Umweltsteuern und Gesamteinnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen ist festzustellen, ob eine Verlagerung der Steuerlast, d. h. der Belastung durch andere Steuerarten (z. B. auf das Arbeitseinkommen), auf die Umweltsteuern stattfindet.

Die Einnahmen aus Umweltsteuern können darüber hinaus nach Wirtschaftszweigen aufgeschlüsselt werden, von denen diese Steuern aufgebracht werden. Eurostat stützt sich bei der Erhebung der Daten über Umweltsteuern auf die Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Rev. 2) und ergänzt sie durch Informationen über private Haushalte und Gebietsfremde sowie eine Kategorie für nicht zuzuordnende Daten.

Bei der Interpretation von steigenden Umweltsteuereinnahmen ist Vorsicht geboten. Die Zuwächse können ebenso auf die Einführung neuer Steuern wie auf eine Anhebung der Steuersätze oder auch auf eine Erweiterung der Besteuerungsgrundlage, beispielsweise durch einen höheren Verbrauch an Energieerzeugnissen, zurückzuführen sein.

Satellitenkonten können zur Ergänzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen herangezogen werden; in verschiedenen Bereichen werden sie bereits verwendet oder zurzeit entwickelt (z. B. Gesundheits-, Tourismus- und Umweltkonten). Ein wichtiges Merkmal von Satellitenkonten ist, dass die grundlegenden Konzepte und Klassifikationen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung beibehalten werden. Die Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen wurde am 6. Juli 2011 angenommen und im April 2014 geändert; damit wurde die Erhebung und Übermittlung von Daten über Umweltsteuern ab 2013 verpflichtend. Durch die Verordnung wird ein Rahmen für die Erstellung verschiedener Arten von Umweltkonten (sogenannter Module) geschaffen. Eins der sechs von der Verordnung vorgesehenen Module ist das Modul für umweltbezogene Steuern nach Wirtschaftstätigkeiten (Anhang II).

Kontext

Wirtschaftspolitische Instrumente zur Kontrolle der Umweltverschmutzung und zur Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen gewinnen in der Umweltpolitik der EU-Mitgliedstaaten zunehmend an Bedeutung. Zu den verfügbaren Instrumenten zählen u. a. Umweltsteuern, -gebühren und -abgaben, Emissionszertifikate, Pfandsysteme und Subventionen.

Umweltsteuern werden zunehmend zur Beeinflussung des Verhaltens von Wirtschaftsteilnehmern, sowohl Produzenten als auch Verbrauchern, genutzt. Die EU setzt in zunehmendem Maße auf diese Instrumente, da sie eine flexible und kostenwirksame Maßnahme zur Stärkung des Verursacherprinzips und zur Erreichung umweltpolitischer Ziele darstellen. Der Einsatz wirtschaftspolitischer Instrumente für den Umweltschutz wird durch das Siebte Umweltaktionsprogramm der Union für die Zeit bis 2020 (UAP), die Ziele der EU für nachhaltige Entwicklung (auf Englisch) und die Strategie Europa 2020 unterstützt.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Umweltsteuereinnahmen

Datenbank

Einnahmen aus Umweltsteuern (env_ac_tax)
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE Rev. 2) (env_ac_taxind2)
Umweltsteuern nach Wirtschaftstätigkeit (NACE Rev. 1.1) (env_ac_taxind)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks

Fußnoten

  1. Der Wert wurde aufgerundet, damit die Anteile aller Umweltsteuerkategorien zusammen 100 % ergeben.