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Arbeitsmarktstatistiken – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: März 2015. Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2016.

In Arbeitsmarktstatistiken fließen sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte zusammen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt hat nicht nur direkten Einfluss auf die Wirtschaft, sondern wirkt sich auch auf das Leben nahezu aller europäischen Bürgerinnen und Bürger aus. Für wirtschaftliche Zwecke erfassen diese Statistiken Arbeit als einen Faktor für wirtschaftliches Wachstum und dienen dazu, geleistete Arbeitsstunden, Arbeitsproduktivität, freie Stellen, Lohn- und Gehaltsniveau, Arbeitskosten usw. zu messen. Gleichzeitig geben Arbeitsmarktstatistiken Aufschluss über soziale und sozioökonomische Themen wie beispielsweise Arbeitslosigkeit, (arbeitslose Personen), Verdienste und deren Zusammensetzung, soziale Ungleichheiten (z. B. geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle), Beschäftigungsmodelle und soziale Integration. Eurostat deckt daher sowohl die Angebots- als auch die Nachfrageseite des Arbeitsmarktes ab und stellt dafür sowohl monetäre als auch nicht monetäre Daten für kurzfristige Analysen und Strukturanalysen bereit.

Darüber hinaus umfasst der von Eurostat entwickelte Aufgabenbereich der Arbeitsmarktstatistik auch Maße zu arbeitsmarktpolitischen Eingriffen. Dabei handelt es sich um staatliche Eingriffe in den Arbeitsmarkt, die ausgerichtet sind auf Arbeitslose, Nichterwerbspersonen sowie Menschen, die zwar erwerbstätig sind, denen aber ein Verlust des Arbeitsplatzes droht.

Außerdem hat die Europäische Kommission eine Initiative ins Leben gerufen, die einen Überblick über Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt bieten soll, indem Informationen über freie Stellen, Arbeitsuchende, Einstellung von Personal und Qualifikationsanforderungen gesammelt werden. Diese Informationen sollen Entscheidungsträgern als Frühwarnsystem dienen, damit sie Engpässe und Missverhältnisse zwischen Qualifikationen und Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt ermitteln können.

Kompetenzen, Arbeitsplätze und Maßnahmen für Jugendbeschäftigung

Kennzeichnend für die Arbeitsmärkte in der EU ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, was bedeutet, dass jeder Bürger der EU das Recht hat, in jedem EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und zu leben. Während von 2000 bis 2008 in den meisten EU-Mitgliedstaaten die Erwerbstätigenquoten und -niveaus stiegen, kehrte sich diese Entwicklung während der Wirtschafts- und Finanzkrise in vielen Ländern um: Die Arbeitslosigkeit stieg, die Zahl der Arbeitsstunden sank (weniger Überstunden und weniger Beschäftigte), und in einigen Regionen fiel das Realeinkommen.

Mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie wird das Ziel verfolgt, in der gesamten EU mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Über eine offene Koordinierungsmethode bietet sie den EU-Mitgliedstaaten einen Rahmen für den Austausch von Informationen und für die Erörterung und Koordinierung ihrer beschäftigungspolitischen Maßnahmen. Zur Wiederbelebung der Wirtschaft rief die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ins Leben. Zwei ihrer Leitinitiativen befassten sich mit Arbeitsmarktfragen: ‘Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten’ und ‘Jugend in Bewegung (auf Englisch)’ (die im Dezember 2014 beendet wurde). Sie umfassten ein ganzes Spektrum von Maßnahmen, die sich an Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung richteten oder die Schaffung eines (Arbeits-)Umfelds betrafen, das zum Erreichen höherer Erwerbsquoten und einer höheren Arbeitsproduktivität beitrug, sowie Initiativen, mit denen jungen Menschen der Eintritt in den Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte. Die Strategie Europa 2020 verfolgt fünf Kernziele, anhand deren der Fortschritt gemessen wird. Eines dieser Ziele betrifft den Arbeitsmarkt: Bis 2020 sollen drei Viertel (75 %) der 20- bis 64-Jährigen in der EU-28 eine Beschäftigung haben. Damit dieses Ziel erreicht wird, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen ermittelt:

  • Stärkung der „Flexicurity“ auf den nationalen Arbeitsmärkten
  • Entwicklung eines neuen Konzepts der „Arbeitsplatzqualität“
  • Eruierung der Wirkung beschäftigungspolitischer Maßnahmen auf Löhne und Gehälter und Abgaben
  • Entwicklung von Grundsätzen für eine beschäftigungsfördernde Politik
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Jugenderwerbstätigkeit und der Selbständigkeit
  • Eruierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die Arbeitsmärkte

Angesichts der hohen und immer noch steigenden Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten schlug die Kommission im Dezember 2012 ein Jugendbeschäftigungspaket mit dem Titel ‘Junge Menschen in Beschäftigung bringen’ (KOM(2012) 727 endg.) vor. Es enthielt mehrere Vorschläge wie:

  • sicherstellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren binnen vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird
  • Konsultation der europäischen Sozialpartner über einen Qualitätsrahmen für Praktika, um jungen Menschen den Erwerb hochwertiger Arbeitserfahrung unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen
  • eine Europäische Ausbildungsallianz, die darauf abzielt, die Qualität der Ausbildungsplätze zu verbessern und das Angebot an verfügbaren Lehrstellen zu erweitern, und Möglichkeiten aufzeigt, wie die Mobilität junger Menschen verbessert werden kann

Darüber hinaus nutzen die einzelstaatlichen Regierungen verschiedene Eingriffe in den Arbeitsmarkt, um die Funktionsweise der Märkte effizienter zu gestalten und Ungleichgewichte zu beheben, indem sie sich auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen konzentrieren. Die Dienstleistungen öffentlicher Arbeitsämter sind ein Beispiel für einen solchen Eingriff, denn die Ämter versuchen, Arbeitsuchende auf freie Stellen zu vermitteln. Die Regierungen können außerdem auf alternative Maßnahmen zur (vorübergehenden) Unterstützung benachteiligter Gruppen zurückgreifen, z. B. Aus- und Weiterbildungsinitiativen, Arbeitsplatztausch- und Jobsharing-Programme, Einstellungsanreize für Arbeitgeber, geförderte Beschäftigung und Rehabilitation, direkte Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmensgründungsinitiativen.

Im April 2013 empfahl der Rat, eine Jugendgarantie einzuführen, wonach allen jungen Menschen unter 25 Jahren ein hochwertiges konkretes Angebot gemacht wird, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, unabhängig davon, ob sie bei Arbeitsämtern registriert sind. Das hochwertige Angebot sollte sich auf eine Arbeitsstelle beziehen, auf eine Weiterbildungsmaßnahme oder einen Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz und an den Bedarf und die Situation des Einzelnen angepasst sein. Damit die Jugendgarantie Realität wird, wurde empfohlen, den Maßnahmen zur Jugendbeschäftigung in den nationalen Haushalten Priorität einzuräumen, um in Zukunft höhere Kosten zu vermeiden. Die EU wird im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und der mit 6 Milliarden EUR ausgestatteten Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Mittel zu den Budgets der EU-Länder zuschießen.

Eine der wichtigsten Prioritäten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das 2014 sein Amt antrat, ist in der Tat, Arbeitsplätze zu schaffen sowie Wachstum und Investitionen anzukurbeln mit dem Ziel, die Regulierung zu verringern und vorhandene Finanzmittel und öffentliche Mittel intelligenter zu nutzen. Im November 2014 legte die Europäische Kommission ihre Strategie imJahreswachstumsbericht vor, mit dem das Europäische Semester (auf Englisch) auf den Weg gebracht wurde. Im Februar 2015 veröffentlichte sie eine Reihe von Länderberichten (auf Englisch), in denen die Wirtschaftspolitik von EU-Mitgliedstaaten analysiert und über die Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren informiert wird. Im selben Monat schlug die Europäische Kommission auch vor, 2015 1 Mrd. EUR aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen bereitzustellen, um so die Vorfinanzierungen, die die Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Jugendbeschäftigungsquoten erhalten konnten, um das 30-fache aufzustocken, wodurch bis zu 650 000 junge Menschen einen Arbeitsplatz finden könnten. Die EU-Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit nationale Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie.

Siehe auch

Alle Artikel zum Thema Arbeitsmarkt

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