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Archive:Statistiken über Asyl

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Daten vom Juli 2014. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Nächste geplante Aktualisierung: Juni 2015. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Asylanträge (Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2003–2013 (1)
(in Tsd.) – Quelle: Eurostat (migr_asyctz) und (migr_asyappctza)
Tabelle 1: Herkunftsländer der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2012 und 2013 – Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 2: Anzahl der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten und ihre Altersverteilung, 2013 (1) – Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Abbildung 2: Anteil männlicher Asylbewerber (aus Drittstaaten) in der EU-28, nach Altersgruppe und Status der Minderjährigen, 2013
(in %) – Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Tabelle 3: Die fünf am stärksten repräsentierten Staatsangehörigkeiten der Asylbewerber (Drittstaaten), 2013
(in Zahlen, gerundet) – Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 4: Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge (Drittstaaten), 2013
(in Zahlen, gerundet) – Quelle: Eurostat (migr_asydcfsta)
Tabelle 5: Endgültige Entscheidungen über Asylanträge (aus Drittstaaten), 2013
(in Zahlen, gerundet) – Quelle: Eurostat (migr_asydcfina)

In diesem Artikel werden die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Zahl der Asylbewerber und mit Entscheidungen über Asylanträge in der Europäischen Union (EU) vorgestellt. Asyl ist eine Form des Schutzes, den ein Staat auf seinem Hoheitsgebiet einer Person gewährt. Asyl wird einer Person gewährt, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren Wohnsitz hat, keinen Schutz suchen kann, insbesondere aus Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Einstellung.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Asylbewerber

Nach Höchstwerten im Jahr 1992 (670 000 Anträge in der EU-15) und erneut im Jahr 2001 (424 200 Anträge in der EU-27) fiel die Zahl der Asylanträge in der EU-28 in den nachfolgenden Jahren auf knapp 200 000 Anträge im Jahr 2006. Von diesem relativen Tiefstwert aus war dann bis 2012 ein schrittweiser Anstieg der Antragszahlen zu verzeichnen; danach beschleunigte sich die Veränderungsrate beträchtlich, wobei die Zahl der Asylbewerber in der EU-28 2013 auf beinahe 450 000 anstieg (siehe Abbildung 1). Dies war die höchste Zahl von Asylbewerbern in der EU-28 seit der Jahrtausendwende.

Der letztere Wert für 2013 bedeutete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um fast 100 000 zusätzliche Asylbewerber. Teilweise ist dieser Anstieg auf die hohen Zahlen von Asylbewerbern aus Syrien und in geringerem Umfang auf Asylbewerber aus Russland zurückzuführen; hinzu kamen Asylbewerber aus den westlichen Balkanstaaten (insbesondere aus Serbien, dem Kosovo (UNSCR 1244/99), der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina), aus Pakistan, Somalia und Eritrea (siehe Tabelle 1).

Die Zahl der Asylbewerber aus Syrien stieg 2013 in den Mitgliedstaaten der EU-28 auf mehr als 50 000, die damit fast 12 % aller Asylbewerber aus Drittstaaten ausmachten. Auf russische Staatsbürger entfielen knapp 10 % und auf afghanische Staatsbürger 6 % der Gesamtzahl; die serbischen Staatsbürger (knapp über 5 %) waren die einzige andere Gruppe, auf die mehr als einer von zwanzig Asylbewerbern entfiel. Die stärksten prozentualen Anstiege bei den 30 häufigsten Staatsangehörigkeiten von Asylbewerbern in der EU im Jahr 2013 im Vergleich zu 2012 wurden bei Personen aus mehreren afrikanischen Ländern registriert, deren Lage durch Unruhen oder die Verschlechterung der Menschenrechtssituation gekennzeichnet war, nämlich Mali, Gambia, Eritrea und Nigeria. Eine erhebliche Zunahme gab es auch bei der Zahl der Asylbewerber aus mehreren Ländern des Nahen Ostens (Syrien und Ägypten) sowie aus mehreren EU-Nachbarländern (Kosovo (UNSCR 1244/99), Russland, Marokko, Algerien und Albanien); ebenfalls deutlich zugenommen hat die Zahl der staatenlosen Asylbewerber.

Die Zahl der Asylanträge und ihre relative Bedeutung (z. B. als Prozentanteil an der Gesamtbevölkerung des Landes, in dem der Antrag gestellt wird) unterscheiden sich zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten beträchtlich. Die bei Weitem höchste Zahl von Asylanträgen wurde 2013 in Deutschland gemeldet (fast 127 000); das waren beinahe doppelt so viele wie in Frankreich (gut 66 000) (siehe Tabelle 2). Es folgten Schweden (gut 54 000 Anträge), das Vereinigte Königreich (fast 30 000 Anträge), Italien (knapp 27 000 Anträge) und Belgien (gut 21 000 Anträge). Fast drei Viertel aller Personen, die 2013 in der EU-28 um Asyl baten, entfielen auf diese sechs Mitgliedstaaten.

Fast vier von fünf Asylbewerbern (79 %) in der EU-28 waren im Jahr 2013 unter 35 Jahre alt (siehe Tabelle 2); auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel gut die Hälfte (51 %) der Gesamtzahl der Bewerber, die Gruppe der Minderjährigen im Alter unter 18 Jahren machte hingegen mehr als ein Viertel (27 %) der Bewerber aus.

Diese Altersverteilung der Asylbewerber war in der überwiegenden Zahl der EU-Mitgliedstaaten die Norm, wobei der größte Anteil der Antragsteller in der Regel auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel. Eine Ausnahme von dieser Regel bildete Polen, das einen größeren Anteil von Asylbewerbern im Alter unter 18 Jahren verzeichnete.

Im Jahr 2013 entfielen fast 13 000 Asylanträge in der EU-28 auf unbegleitete Minderjährige, womit diese Zahl im Vergleich zu 2011 und 2012 annähernd gleich blieb. Als unbegleitete Minderjährige gelten Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates einreisen oder die ohne Begleitung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats zurückgelassen werden.

Die Verteilung nach Geschlecht zeigt, dass es sich bei den Asylbewerbern häufiger um Männer als um Frauen handelte. In der EU-28 als Ganzes stellte sich die Geschlechterverteilung für Asylbewerber im Alter unter 14 am ausgewogensten dar – hier waren 51 % aller Antragsteller im Jahr 2013 männlich. Bei den Asylbewerbern in den Altersgruppen der 14 bis 17-Jährigen bzw. der 18 bis 34-Jährigen war die Geschlechterverteilung ungleichmäßiger – hier waren zwei Drittel bis drei Viertel der Bewerber männlich. Betrachtet man die unbegleiteten Minderjährigen, so waren die geschlechtsspezifischen Unterschiede noch klarer; hier waren etwa vier von fünf unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern männlich. Ein höherer Anteil von Frauen war in der Gruppe der Asylbewerber über 65 zu registrieren; diese Gruppe ist jedoch relativ klein und umfasste im Jahr 2013 nur knapp 1 % aller Asylanträge).

Die Entscheidung, in welchem Land der Asylbewerber seinen Antrag stellt, wird von mehreren Faktoren beeinflusst. Darunter fallen die historischen Beziehungen zwischen Herkunfts- und Zielländern, beispielsweise im Fall früherer Kolonien, eine gewisse Kenntnis der Sprache des Gastlandes, das Vorhandensein bereits etablierter ethnischer Gemeinschaften sowie die wirtschaftliche Situation der Länder. Diese Pull-Faktoren überschneiden sich größtenteils mit den Triebkräften anderer Wanderungsströme ohne Bezug zum Asyl. Andere Faktoren jedoch, wie die mutmaßliche Wahrscheinlichkeit, dass das Zielland einen Schutzstatus gewähren wird, oder die mit dem Schutzstatus zusammenhängenden Vorteile, sind spezifisch für Asylbewerber. Tabelle 3 gibt einen Überblick über die fünf am stärksten repräsentierten Gruppen von Asylbewerbern (nach Staatsangehörigkeit) in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU.

In sieben der 28 EU-Mitgliedstaaten stammten die meisten Asylbewerber aus Syrien, wobei mehr als 16 000 in Schweden um Asyl baten. In Deutschland kamen etwa 18 000 Asylbewerber aus Serbien (die höchste Zahl von Bewerbern aus einem Land in einem EU-Mitgliedstaat im Jahr 2013), dazu mehr als 15 000 Russen und fast 13 000 Syrer. Der einzige weitere EU-Mitgliedstaat, in dem mehr als 10 000 Asylanträge von Staatsangehörigen eines einzigen anderen Landes gestellt wurden, war Polen mit fast 13 000 Asylanträgen von Russen im Jahr 2013. In Frankreich stammten die meisten Asylanträge von Bürgern der Demokratischen Republik Kongo (gut 5500 Anträge), während es in Italien Anträge von Nigerianern (gut 3500) und im Vereinigten Königreich von Pakistanern (gut 4600) waren.

Entscheidungen über Asylanträge

Bei der Behandlung von Asylanträgen lassen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten feststellen. Teilweise kann dies durch die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Asylbewerber in dem jeweiligen Mitgliedstaat erklärt werden, teilweise durch Unterschiede in der Asyl- und Migrationspolitik der einzelnen Länder.

Im Jahr 2013 wurde bei gut einem Drittel (34 %) erstinstanzlicher Asylentscheidungen in der EU-28 positiv entschieden, d. h,. es wurde der Status eines Flüchtlings, ein subsidiärer Schutzstatus oder ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt. Der Anteil der Endentscheidungen (aufgrund einer Berufung oder eines anderen Rechtsmittels) fiel deutlich geringer aus (18 %).

Bei erstinstanzlichen Entscheidungen bestanden ca. 45 % aller in der EU-28 im Jahr 2013 erteilten positiven Bescheide in der Gewährung eines Flüchtlingsstatus. Bei Endentscheidungen fiel dieser Anteil mit 60 % hingegen bedeutend höher aus. In absoluten Zahlen wurde 2013 insgesamt fast 65 000 Personen in der EU-28 der Status eines Flüchtlings gewährt (erstinstanzliche und Endentscheidungen), fast 51 000 Personen erhielten einen subsidiären Schutzstatus und gut 20 000 Personen wurde ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt.

In absoluten Zahlen wurde 2013 die höchste Zahl positiver Asylentscheidungen (erstinstanzliche und Endentscheidungen) in Deutschland und Schweden (jeweils gut 26 000) registriert. Die einzigen anderen EU-Mitgliedstaaten, die mehr als 10 000 positive Asylentscheidungen verzeichneten, waren Frankreich (16 200), Italien (14 500), das Vereinigte Königreich (13 400) und die Niederlande (10 600). Auf diese sechs Mitgliedstaaten entfielen insgesamt 79 % aller positiven Asylentscheidungen in der gesamten EU. Der Flüchtlingsstatus und der subsidiäre Schutzstatus sind zwar nach EU-Recht definiert, die humanitären Gründe unterliegen jedoch einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Dies erklärt auch, warum in manchen Mitgliedstaaten der zuletzt erwähnte Schutzstatus keine Anwendung findet.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Eurostat erstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme. Zwischen 1986 und 2007 wurden Daten über Asyl auf der Grundlage eines Gentlemen’s Agreement erfasst. Seit 2008 erfolgt die Übermittlung der Daten an Eurostat nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 862/2007: Die meisten der in diesem Artikel vorgestellten Statistiken wurden innerhalb dieses Rechtsrahmens erhoben. Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt monatlich (Statistiken über Asylanträge), vierteljährlich (erstinstanzliche Entscheidungen) oder jährlich (Endentscheidungen aufgrund von Berufungen oder anderer Rechtsmittel, Wiedereingliederung und unbegleitete Minderjährige). Grundlage der Statistiken sind administrative Quellen, die Übermittlung an Eurostat erfolgt durch statistische Stellen, Innenministerien oder damit zusammenhängende Einwanderungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Bei der Analyse von Statistiken über Asyl sind zwei Kategorien von Personen zu berücksichtigen. Die erste Kategorie umfasst Asylbewerber, die einen Antrag gestellt haben (Asylantrag) und deren Anspruch von der zuständigen Behörde geprüft wird. Die zweite Kategorie umfasst Personen, die nach Prüfung ihres Antrags als Flüchtlinge anerkannt wurden oder denen ein anderer internationaler Schutzstatus (subsidiärer Schutzstatus), ein Schutzstatus nach nationalem Recht mit Bezug auf internationalen Schutz (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) gewährt wurde oder deren Anspruch auf Schutzstatus jeglicher Art abgelehnt wurde.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sind Statistiken im Zusammenhang mit Entscheidungen über Asyl in unterschiedlichen Stufen des Asylverfahrens verfügbar. Bei den erstinstanzlichen Entscheidungen handelt es sich um Entscheidungen der zuständigen Behörden, die als erste Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens im Zielland gelten. Als Endentscheidungen bei Berufungen oder anderen Rechtsmitteln werden Entscheidungen in der letzten Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens als Ergebnis eines von einem in der vorherigen Verfahrensstufe abgewiesenen Asylbewerber eingelegten Rechtsmittels bezeichnet. Da die Asylverfahren und die Zahl/die Ebenen der Entscheidungsgremien in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen, kann der endgültige Bescheid, je nach den nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, eine Entscheidung des obersten nationalen Gerichtes sein. Nach der hier verwendeten Methodik und Definition werden jedoch endgültige Bescheide als die tatsächlich in der überwiegenden Mehrheit der Fälle gefällten Beschlüsse betrachtet, mit anderen Worten Beschlüsse, bei denen alle gewöhnlichen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Kontext

Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (in der Fassung des New Yorker Protokolls von 1967) bestimmt seit über 60 Jahren, welche Personen als Flüchtlinge gelten; das darin festgelegte gemeinsame Flüchtlingskonzept bildet seitdem einen der Eckpfeiler für die Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems in der EU.

Seit 1999 arbeitet die EU daran, eine gemeinsame europäische Asylregelung in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und anderen anwendbaren internationalen Instrumenten zu schaffen. Es wurde eine Reihe von Richtlinien in diesem Bereich entwickelt. Die vier wichtigsten Asyl-Rechtsvorschriften – die alle unlängst neugefasst wurden – sind nachfolgend aufgeführt:

Das Haager Programm wurde von den europäischen Staats- und Regierungschefs am 5. November 2004 angenommen. Darin wird das Konzept eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vorgelegt. Insbesondere enthält das Programm die Forderung nach der Einrichtung gemeinsamer Asylverfahren und eines unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl oder ein subsidiärer Schutzstatus gewährt wird. Im Juni 2008 legte die Europäische Kommission eine künftige Asylstrategie (KOM(2008) 360 endg.) vor, in der folgende drei Pfeiler des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems enthalten sind:

  • stärkere Harmonisierung der Schutzstandards mittels einer weiteren Angleichung des Asylrechts der EU-Mitgliedstaaten;
  • funktionierende und allseits geförderte praktische Zusammenarbeit;
  • mehr Solidarität und Verantwortung im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zueinander sowie zwischen der EU und Drittstaaten.

In Anbetracht dessen legte die Kommission 2009 einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) vor. Das EASO unterstützt die EU-Mitgliedstaaten dabei, eine stärker kohärente und gerechtere Asylpolitik umzusetzen. Darüber hinaus stellt das Büro technische und operationelle Unterstützung für die EU-Mitgliedstaaten bereit, in denen die Belastung besonders groß ist (mit anderen Worten, diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die eine besonders hohe Zahl von Asylbewerbern aufnehmen). Das EASO ist seit Juni 2011 voll funktionsfähig und ist seitdem dabei, seine Kapazitäten, seine Tätigkeiten und seinen Einfluss in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) (auf Englisch) auszubauen.

Im Mai 2010 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (KOM(2010) 213 endg.) vor, bei denen es sich um die am stärksten betroffenen und schutzbedürftigsten Opfer im Zuge der Migration handelt. Der Plan zielt auf einen koordinierten Ansatz ab und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Gewährung hoher Aufnahme-, Schutz- und Unterstützungsnormen für unbegleitete Minderjährige. Als Ergänzung zu diesem Aktionsplan legte das Europäische Migrationsnetzwerk eine umfassende Studie zur Aufnahme, Rückkehr, Integration und Anzahl unbegleiteter Minderjähriger in der EU (auf Englisch) vor.

Im Dezember 2011 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über „verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich“ (KOM(2011) 835 endg.). Die Mitteilung zielt darauf ab, dass die praktische, technische und finanzielle Zusammenarbeit gestärkt und die Aufgabenteilung sowie die Instrumente zur Steuerung des Asylsystems unter Einsatz folgender Maßnahmen verbessert werden:

  • Einführung eines Evaluierungs- und Frühwarnmechanismus zur Erkennung und Behandlung aufkommender Probleme;
  • Steigerung der Effektivität des EASO in seiner unterstützenden Funktion;
  • Erhöhung der Mittelausstattung und ihre flexiblere Handhabung, unter Berücksichtigung bedeutender Fluktuationen in der Zahl von Asylbewerbern;
  • Entwicklung und Förderung der Umsiedlung von Begünstigten des internationalen Schutzes zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Internationale Wanderungen und Asyl (t_migr)
Asyl (t_migr_asy)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - Monatliche Daten
Personen mit anhängigen Asylverfahren am Monatsende - Monatliche Daten
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - Jährliche aggregierte Daten
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Art der Entscheidung - Jährliche aggregierte Daten
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge - Jährliche Daten
Asylbewerber: mutmaßlich unbegleitete Minderjährige - Jährliche Daten
Umgesiedelte Personen - Jährliche Daten

Datenbank

Internationale Wanderungen und Asyl (migr)
Asyl (migr_asy)
Anträge (migr_asyapp)
Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis 2007 – Jährliche Daten (gerundet) (migr_asyctz)
Neue Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 – Monatliche Daten (gerundet) (migr_asyctzm)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche aggregierte Daten (gerundet) (migr_asyappctza)
Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Monatliche Daten (gerundet) (migr_asyappctzm)
Personen mit anhängigen Asylverfahren am Monatsende nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Monatliche Daten (gerundet) (migr_asypenctzm)
Zurückgezogene Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche aggregierte Daten (gerundet) (migr_asywitha)
Zurückgezogene Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Monatliche Daten (gerundet) (migr_asywithm)
Asylbewerber: mutmaßlich unbegleitete Minderjährige nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche Daten (gerundet) (migr_asyunaa)
Entscheidungen über Asylanträge und Neuansiedlung (migr_asydec)
Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis 2007 – Jährliche Daten (gerundet) (migr_asydctzy)
Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit bis Dezember 2007 – Monatliche Daten (gerundet) (migr_asydctzm)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche aggregierte Daten (gerundet) (migr_asydcfsta)
Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Vierteljährliche Daten (gerundet) (migr_asydcfstq)
Aberkennungen und Entzug von erstinstanzlich gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit – Jährliche aggregierte Daten (gerundet) (migr_asywitfsta)
Aberkennungen und Entzug von erstinstanzlich gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit – Vierteljährliche Daten (gerundet) (migr_asywitfstq)
Endgültige Entscheidungen über Asylanträge nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht – Jährliche Daten (gerundet) (migr_asydcfina)
Aberkennungen und Entzug von endgültig gewährtem Status, nach gewährtem Status und Staatsangehörigkeit – Jährliche Daten (gerundet) (asywitfina)
Umgesiedelte Personen nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit – Jährliche Daten (gerundet) (migr_asyresa)
Dublin-Statistiken (migr_dub)
„Dublin“ Übernahmeersuchen (migr_dubreq)
Ankommende „Dublin“ Übernahmeersuchen nach ersuchendem Mitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubri)
Ausgehende „Dublin“ Übernahmeersuchen nach Aufnahmemitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubro)
Ankommende „Dublin“ Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffer nach ersuchendem Mitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubredaci)
Ausgehende „Dublin“ Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffer nach Aufnahmemitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubredaco)
Anhängige ankommende „Dublin“ Übernahmeersuchen nach ersuchendem Mitgliedstaat (migr_dubrpeni)
Anhängige ausgehende „Dublin“ Übernahmeersuchen nach Aufnahmemitgliedstaat (migr_dubrpeno)
Ankommende „Dublin“ Informationsersuchen nach ersuchendem Mitgliedstaat und Art des Informationsersuchens (migr_dubrinfi)
Ausgehende „Dublin“ Informationsersuchen nach Aufnahmemitgliedstaat und Art des Informationsersuchens (migr_dubrinfo)
Entscheidungen über „Dublin“ Übernahmeersuchen (migr_dubdec)
Entscheidungen über ankommende „Dublin“ Übernahmeersuchen nach ersuchendem Mitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubdi)
Entscheidungen über ausgehende „Dublin“ Übernahmeersuchen nach Aufnahmemitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubdo)
Entscheidungen über ankommende „Dublin“ Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffer nach ersuchendem Mitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubdedaci)
Entscheidungen über ausgehende „Dublin“ Übernahmeersuchen mit EURODAC-Treffer nach Aufnahmemitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubdedaco)
Überstellungen (migr_dubtransf)
Ankommende Überstellungen nach ersuchendem Mitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubti)
Ausgehende Überstellungen nach Aufnahmemitgliedstaat und Art des Übernahmeersuchens (migr_dubto)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks