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Statistiken über die Einkommensverteilung

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Daten von Oktober 2012, neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.
Abbildung 1: Armutsgefährdungsquote and Armutsgefährdungsschwelle, 2010 - Quelle: Eurostat (ilc_li01) und (ilc_li02)
Tabelle 1: Armutsgefährdungsquote nach sozialen Transfers, 2008-2010
(in %) - Quelle: Eurostat (ilc_li02)
Tabelle 2: Armutsgefährdungsquote nach Sozialtransfers, aufgeschlüsselt nach dem häufigsten Erwerbsstatus, 2010 (1)
(in %) - Quelle: Eurostat (ilc_li04)
Abbildung 2: Armutsgefährdungsquote vor und nach Sozialtransfers, 2010 (1)
(in %) - Quelle: Eurostat (ilc_li02) und (ilc_li10)
Abbildung 3: Ungleichheit der Einkommensverteilung, 2010
(Anteilsverhältnis der Einkommensquintile) - Quelle: Eurostat (ilc_di11)
Abbildung 4: Relatives Einkommensmedianverhältnis, 2010
(das Verhältnis des medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens von Personen im Alter von 65 Jahren und älter zum medianen verfügbaren Äquivalenzeinkommen von Personen unter 65 Jahren) - Quelle: Eurostat (ilc_pnp2)
Abbildung 5: Relativer Medianwert der Armutsgefährdungslücke, 2010
(%) - Quelle: Eurostat (ilc_li11)

In diesem Artikel werden aktuelle Statistiken über die monetäre Armut und Einkommensungleichheiten in der Europäischen Union (EU) analysiert. Länderübergreifende Vergleiche der Lebensbedingungen basieren häufig auf dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf – mit dem der Wohlstand eines Landes in monetären Kategorien im Vergleich zu anderen Ländern dargestellt wird. Diese Zahlen sagen jedoch nur wenig über die Einkommensverteilung innerhalb eines Landes und sie stellen auch keine Angaben über die nicht-monetären Faktoren zur Verfügung, die bei der Bestimmung der Lebensqualität einer bestimmten Bevölkerung eine wichtige Rolle spielen können. Einerseits können die Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung Anreize schaffen, die eigene Situation durch persönlichen Einsatz, Innovation oder den Erwerb neuer Kompetenzen zu verbessern. Andererseits werden sie häufig als Ursache für Kriminalität, Armut und soziale Ausgrenzung angesehen.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Armutsgefährdungsquote and Armutsgefährdungsschwelle

Im Jahr 2010 wurden 16,4 % der Bevölkerung der EU-27 als armutsgefährdet nach sozialen Transfers eingestuft (siehe Abbildung 1). Hinter dieser Zahl, die als gewichteter Durchschnitt der Ergebnisse der einzelnen Mitgliedstaaten berechnet wird, verbergen sich erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. In sechs Mitgliedstaaten, nämlich in Lettland (21,3 %), Rumänien (21,1 %), Bulgarien (20,7 %), Spanien (20,7 %), Litauen (20,2 %) und Griechenland (20,1 %), galten über ein Fünftel der Bevölkerung als armutsgefährdet. Die niedrigsten Anteile der armutsgefährdeten Bevölkerung wurden in den Niederlanden (10,3 %) und in der Tschechischen Republik (9,0 %) registriert. Norwegen (11,2 %) und Island (9,8 %) verzeichneten ebenfalls relativ niedrieg Anteile ihrer Bevölkerung, die als armutsgefährdet galten.

DieArmutsgefährdungsschwelle (siehe auch Abbildung 1) ist auf 60 % des nationalenmedianen verfügbaren Äquivalenzeinkommens festgesetzt. Um den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen, wird dieser Wert häufig inKaufkraftstandards (KKS) ausgedrückt. Dieser Wert schwankte 2010 in den einzelnen Mitgliedstaaten beträchtlich – von 2 122 KKS in Rumänien und 3 528 KKS in Bulgarien hin zu Werten zwischen 11 000 und 12 000 in den Niederlanden, in Zypern und Österreich bis zu dem Spitzenwert von 16 049 KKS in Luxemburg. Die Armutgefährdungsschwelle war auch in Norwegen und in der Schweiz (jeweils über 13 000 KKS) relativ hoch.

In der Regel bleibt die Armutsgefährdungsquote (nach Sozialtransfers) von Jahr zu Jahr relativ konstant (siehe Tabelle 1). Die einzigen Ausnahmen von dieser Regel bildeten von 2009 auf 2010 Lettland (mit einem Rückgang um 4,4 Prozentpunkte von 25,7 % im Jahr 2009 auf 21,3 % im Jahr 2010) und Estland (mit einem Rückgang um 3,9 Prozentpunkte von 19,7 % im Jahr 2009 auf 15,8 % im Jahr 2010). Die Armutsgefährdungsquote nach Sozialtransfers stieg zwischen 2009 und 2010 in der Slowakei, in Irland, Spanien und Slowenien um mindestens einen Prozentpunkt an. In Kroatien wurde ein höherer Anstieg (2,6 Prozentpunkte), verzeichnet, dies könnte aber auf eine geänderte Datenquelle im Jahr 2010 zurückzuführen sein.

Unterschiedliche Gruppen der Gesellschaft sind in unterschiedlichem Maße von monetärer Armut bedroht. 2010 bestand zwischen Männern und Frauen in der EU-27 (nach Sozialtransfers) nur eine geringe Differenz (15,6 % gegenüber 17,0 %). Der größte Unterschied von 3,3 Prozentpunkten (19,0 % für Männer und 22,3 % für Frauen) wurde in Bulgarien registriert. Darüber hinaus lagen 2010 die Armutsgefährdungsquoten für Frauen in Schweden, Zypern, Österreich, Slowenien und Italien mindestens 2,5 Prozentpunkte über den entsprechenden Quoten für Männer. Im Gegensatz dazu waren die Armutsgefährdungsquoten in vier EU-Mitgliedstaaten bei Männern etwas höher als bei Frauen, nämlich in Litauen, Lettland, Ungarn und Luxemburg.

Bei der Einteilung der Bevölkerung nach dem Erwerbsstatus traten jedoch erhebliche Unterschiede zutage (siehe Tabelle 2). DieArbeitslosen sind besonders stark armutsgefährdet: In der EU-27 waren 2010 beinahe die Hälfte (45,0 %) der Arbeitslosen von Armut bedroht. Die höchsten Quoten verzeichneten Deutschland (70,3 %) und Litauen (55,6 %). Vier weitere Mitgliedstaaten (Bulgarien, Lettland, das Vereinigte Königreich und Estland) gaben an, knapp die Hälfte der Arbeitslosen sei 2010 armutsgefährdet. Rund ein Siebtel (13,9 %) der Rentner in der EU-27 waren 2010 armutsgefährdet, wobei die Armutsgefährdungsquoten in dieser Bevölkerungsgruppe in Zypern (41,1 %) und Bulgarien (30,0 %) viel höher ausfielen. Unter den Erwerbstätigen war die Armutsgefährdungsquote deutlich geringer (im Durchschnitt 8,4 % für die gesamte EU-27), allerdings wiesen Rumänien (17,2 %) und Griechenland (13,8 %) relativ hohe Quoten auf; Spanien, Litauen, Polen und Luxemburg meldeten hingegen, dass über ein Zehntel ihrer jeweiligen Erwerbsbevölkerung im Jahr 2010 armutsgefährdet war.

Als Mittel zur Verringerung von Armut und sozialer Ausgrenzung können Sozialschutzmaßnahmen eingesetzt werden, beispielsweise durch die Verteilung von Sozialleistungen. Eine Möglichkeit, den Erfolg von Sozialschutzmaßnahmen zu bewerten, bietet der Vergleich der Indikatoren für die Armutsgefährdung vor und nach Sozialtransfers (siehe Abbildung 2). Im Jahr 2010 konnte durch die Sozialtransfers die Armutsgefährdungsquote der Bevölkerung der EU-27 von 25,9 % vor Sozialtransfers auf 16,4 % nach Sozialtransfers verringert werden; dies bedeutet, dass die Einkommen von 37 % der potenziell gefährdeten Bevölkerung über die Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden konnten. Relativ gesehen entfalteten die Sozialleistungen in Griechenland, Italien, Rumänien und Bulgarien die geringste Wirkung. Im Gegensatz dazu konnte in Irland, Ungarn, Dänemark, Schweden, Finnland, den Niederlanden, der Tschechischen Republik und in Luxemburg mindestens die Hälfte der armutsgefährdeten Einwohner durch Sozialtransfers aus der Armut geholt werden; dies war auch in Norwegen und in der Schweiz der Fall.

Ungleiche Einkommen

Die Regierungen, die politischen Entscheidungsträger und die Gesellschaft als Ganzes können Armut und soziale Ausgrenzung nur dann wirksam bekämpfen, wenn auch die wirtschaftlichen und sozialen Unterschiede innerhalb der Gesellschaft analysiert werden. Besonders wichtig für die Schätzung der relativen Armut sind Daten über die wirtschaftliche Ungleichheit, denn die Verteilung der ökonomischen Ressourcen kann in direktem Zusammenhang mit Ausmaß und Tiefe der Armut stehen (siehe Abbildung 3). Innerhalb der Bevölkerung der EU-27 bestanden 2010 ganz erhebliche Ungleichheiten in der Verteilung der Einkommen: Die Einkommen der 20 % der Bevölkerung mit dem höchsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen waren fünfmal so hoch wie die der 20 % der Bevölkerung mit dem niedrigsten verfügbaren Äquivalenzeinkommen. Bei dieser Verhältniszahl bestanden zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede – sie lag zwischen 3,4 in Slowenien und Ungarn, 3,5 in Schweden und in der Tschechischen Republik, 5,9 in Bulgarien, 6,0 in Rumänien, 6,9 in Lettland und Spanien, und erreichte einen Spitzenwert von 7,3 in Lettland.

Die Ungleichheiten, die von vielen verschiedenen Gruppen der Gesellschaft wahrgenommen werden, sind auch für die Politik von Interesse. Dabei erfährt vor allem die Gruppe der älteren Menschen besondere Aufmerksamkeit, was zum Teil darauf zurückzuführen sein dürfte, dass ein wachsender Anteil der EU-Bevölkerung über 65 Jahre alt ist. Die Rentensysteme können bei der Bekämpfung der Armut älterer Menschen eine wichtige Rolle übernehmen. In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich, die Einkommen älterer Menschen mit denen der übrigen Bevölkerungzu vergleichen. In der gesamten EU-27 betrug das Medianeinkommen der Einwohner ab 65 Jahre im Jahr 2010 88 % des Medianeinkommens der Bevölkerung unter 65 Jahre (siehe Abbildung 4). Ungarn und Luxemburg waren die einzigen Mitgliedstaaten, in denen das Einkommen älterer Menschen höher war als das der unter 65-Jährigen. In Frankreich, Rumänien, Polen, Italien, Litauen und Österreich lag das Medianeinkommen der älteren Menschen bei über 90 % des Einkommens, das für die Bevölkerung unter 65 Jahren verzeichnet wurde; auf Island traf dies ebenfalls zu. Hingegen belief sich das Medianeinkommen der älteren Bevölkerung in Zypern auf weniger als 65 % des Einkommens der Einwohner unter 65, in Dänemark, Estland, Bulgarien, Belgien, Lettland, Finnland und Schweden lagen diese Anteile zwischen 70 % und 80 %. Diese relativ niedrigen Anteile dürften hauptsächlich die jeweiligen Rentenansprüche widerspiegeln. Der Grad der Armut, mithilfe dessen sich quantifizieren lässt, wie arm die Armen sind, kann anhand des relativen Medianwerts der Armutsgefährdungslücke bestimmt werden. Das Medianeinkommen der armutsgefährdeten Bevölkerung in der EU-27 lag 2010 um durchschnittlich 23,2 % unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60 %. Unter den in Abbildung 5 aufgeführten Ländern wiesen folgende Länder den größten relativen Medianwert der Armutsgefährdungslücke auf: Litauen (32,6 %), Spanien und Rumänien (jeweils 30,6 %), Bulgarien (29,6 %) und Lettland (29,4 %); Auch Kroatien meldete einen relativ hohen Wert von 28,6 %. Die geringste Armutsgefährdungslücke unter den EU-Mitgliedstaaten wies Finnland auf (13,8 %), gefolgt von Irland (15,2 %), den Niederlanden (16,2 %) und Ungarn (16,5 %).

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) wurde 2003 auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Eurostat, sechs EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland und Luxemburg) und Norwegen erstmals durchgeführt. Die EU-SILC wurde eingeführt, um eine Datenbasis für Indikatoren mit Bezug zu Einkommen und Lebensbedingungen zu schaffen – die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung bildet die Verordnung Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates. Im Jahr 2004 lief die Erhebung offiziell in 15 Ländern an; 2005 wurde die EU-SILC auf alle damaligen Mitgliedstaaten der EU-25 sowie Norwegen und Island ausgeweitet. Bulgarien und die Türkei führten die EU-SILC 2006 , Rumänien 2007, die Schweiz 2008, Kroatien hingegen im Jahr 2010 ein (Grundlage der Daten für die Jahre 2008 und 2009 für Kroatien ist eine andere Datenquelle, nämlich die Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (HBS)). Die EU-SILC umfasst sowohl eine Querschnitt- als auch eine Längsschnittdimension.

Das verfügbare Haushaltseinkommen ist die Summe der gesamten monetären Einkommen aller Haushaltsmitglieder aus allen Quellen (einschließlich Einkünften aus Erwerbstätigkeit, Anlagen und Sozialleistungen), wobei Einkommen auf Haushaltsebene hinzugerechnet, Steuern und Sozialbeiträge hingegen abgezogen werden. Um den unterschiedlichen Haushaltsgrößen und zusammensetzungen Rechnung zu tragen, wird der Gesamtbetrag anhand einer Standard(äquivalenz)skala durch die Zahl der „Erwachsenenäquivalente“ dividiert. Bei dieser „modifizierten OECD-Äquivalenzskala“, werden der erste im Haushalt lebende Erwachsene mit 1,0, alle weiteren Haushaltsmitglieder im Alter von 14 Jahren und darüber mit 0,5 sowie Haushaltsmitglieder unter 14 Jahren mit 0,3 gewichtet. Das Ergebnis, das sogenannte verfügbare Äquivalenzeinkommen, wird den einzelnen Haushaltsmitgliedern zugeordnet. Für die Erstellung der Armutsindikatoren wird das verfügbare Äquivalenzeinkommen berechnet, indem das gesamte verfügbare Haushaltseinkommen durch die Haushaltsäquivalenzgröße geteilt wird. Folglich ergibt sich für jede in dem Haushalt lebende Person dasselbe Äquivalenzeinkommen.

Der Einkommensbezugszeitraum ist ein festgelegter Zeitraum von zwölf Monaten (z. B. das vorhergehende Kalender- oder Steuerjahr); dies gilt für alle Länder außer dem Vereinigten Königreich, bei dem der Einkommensbezugszeitraum das laufende Jahr ist, und Irland, wo die Erhebung fortlaufend durchgeführt und die Einkommensdaten für die vorangegangenen zwölf Monate erhoben werden.

Die Armutsgefährdungsquote ist definiert als der Anteil der Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle (ausgedrückt in Kaufkraftstandards (KKS), die bei 60 % des nationalen verfügbaren Medianäquivalenzeinkommens liegt. Im Einklang mit den Beschlüssen des Europäischen Rates wird die Armutsgefährdungsquote im Verhältnis zur Situation des jeweiligen EU-Mitgliedstaates und nicht über eine gemeinsame Schwelle ermittelt. Die Armutsgefährdungsquote kann vor oder nach Sozialtransfers angeführt werden, wobei die Differenz zwischen beiden Werten den hypothetischen Einfluss der nationalen Sozialtransfers auf die Verringerung der Armutsgefährdung angibt. Alters- und Hinterbliebenenrenten gelten als Einkommen vor Transfers und nicht als Sozialtransfers. Zu diesem Indikator sind verschiedene Untergliederungen verfügbar, beispielsweise nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus, Haushaltstyp und Bildungsgrad. Hierbei ist zu beachten, dass mit diesem Indikator nicht der Wohlstand gemessen wird, sondern dass er vielmehr eine Maßzahl für ein aktuell geringes Einkommen (im Vergleich zu den übrigen Einwohnern desselben Landes) ist, das nicht zwangsläufig auf einen geringen Lebensstandard schließen lässt. Das Aggregat für die EU-27 ist ein nach der Bevölkerungszahl gewichteter Durchschnittswert der einzelstaatlichen Daten.

Kontext

Auf der Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 sprachen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs für einen ersten Satz einheitlicher statistischer Indikatoren für soziale Ausgrenzung und Armut aus, der von der Untergruppe „Indikatoren“ des Ausschusses für Sozialschutz (SPC) kontinuierlich weiter verfeinert wird. Diese Indikatoren sind ein wesentlicher Bestandteil der offenen Methode der Koordinierung, mit der die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung überwacht werden.

Die EU-SILC dient heute als Bezugsquelle für statistische Daten der EU über Einkommen und Lebensbedingungen und insbesondere für Indikatoren für soziale Ausgrenzung. Im Zusammenhang mit der Strategie Europa 2020 vereinbarte der Europäische Rat im Juni 2010 ein Leitziel für die soziale Eingliederung, nämlich die Verringerung der Anzahl der von sozialer Ausgrenzung bedrohten bzw. armutsgefährdeten Personen in der EU um mindestens 20 Millionen Personen bis 2020. Die EU-SILC bildet die Datenquelle zur Messung der Fortschritte in Richtung auf dieses Ziel, mit Hilfe der Unterindikatoren „Armutsgefährdungsquote“, „Quote der erheblichen materiellen Entbehrung“ und „In Haushalten mit niedriger Erwerbsintensität lebende Personen“ – siehe auch den Artikel über soziale Eingliederung.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Datenbank

Einkommensverteilung und monetäre Armut (ilc_ip)
Monetäre Armut (ilc_li)
Monetäre Armut älterer Personen (ilc_pn)
Einkommensverteilung (ilc_di)

Spezieller Bereich

Methodik/Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

  • Verordnung Nr. 1177/2003 vom 16. Juni 2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung Nr. 1553/2005 vom 7. September 2005 zur Änderung der Verordnung Nr. 1177/2003 für die Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)
  • Verordnung Nr. 1791/2006 vom 20. November 2006 zur Anpassung einiger Verordnungen … in den Bereichen … Statistik, … anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens

Weblinks

Siehe auch