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Archive:Statistiken der öffentlichen Finanzen

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Datenauszug vom 23. April 2018. Geplante Aktualisierung des Artikels: Oktober 2018.

Highlights


In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -1,6 % im Jahr 2016 auf -1,0 % im Jahr 2017.

In der EU-28 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 83,3 % Ende 2016 auf 81,6 % Ende 2017 zurück.

Die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP reichte Ende 2017 von 9,0 % in Estland bis 178,6 % in Griechenland.

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Öffentlicher Schuldenstand, 2017

In diesem Artikel wird untersucht, wie sich wichtige Statistiken der öffentlichen Finanzen in der Europäischen Union (EU) und im Euroraum (EA-19) entwickelt haben. Dabei geht es insbesondere um Defizite, Verschuldung, Einnahmen und Ausgaben des Sektors Staat) sowie um Steuern und Sozialbeiträge, die die Haupteinnahmequelle des Staates bilden.

Full article


Einführung

Statistiken der öffentlichen Finanzen sind wichtige Indikatoren für die Bestimmung des Zustands der Volkswirtschaften der EU-Mitgliedstaaten. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) der EU haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihr öffentliches Defizit und den öffentlichen Schuldenstand unterhalb bestimmter Grenzen zu halten. Das Haushaltsdefizit eines Mitgliedstaates darf höchstens 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und die Gesamtverschuldung nicht mehr als 60 % des BIP eines Landes betragen. Überschreitet ein Mitgliedstaat diese Grenzwerte, wird das sogenannte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (EDP) eingeleitet. Es umfasst mehrere Schritte, unbsp;%a. die Verhängung von Sanktionen, mit denen der betreffende Mitgliedstaat veranlasst werden soll, geeignete Abhilfemaßnahmen zu treffen. Die genannten Grenzwerte für das Haushaltsdefizit und die Staatsverschuldung sind auch Kriterien für die Wirtschafts- und Währungsunion (WMU) und somit für den Beitritt zum Euroraum. Zudem enthält die jüngste Fassung der integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum überarbeitet wurden) Vorgaben, die die Qualität und die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen sicherstellen sollen.

2017 ging das öffentliche Defizit (konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates als Anteil des BIP) gegenüber 2016 sowohl in der EU-28 als auch im Euroraum (ER-19) zurück, und auch der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP hat sich verringert.

Öffentlicher Überschuss/Öffentliches Defizit

In der EU-28 schrumpfte das Defizit der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von -1,6 % im Jahr 2016 auf -1,0 % im Jahr 2017; im ER-19 verringerte es sich von -1,5 % auf -0,9 %. 12 EU-Mitgliedstaaten — Malta (+3,9 %), Zypern (+1,8 %), die Tschechische Republik (+1,6 %), Luxemburg (+1,5 %), Schweden und Deutschland (jeweils +1,3 %), die Niederlande (+1,1 %), Dänemark (+1,0 %), Bulgarien (+0,9 %), Griechenland und Kroatien (jeweils +0,8 %) und Litauen (+0,5 %) — verzeichneten 2017 einen Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat.

Slowenien verzeichnete ein Haushaltssaldo von 0,0 % des BIP.

In 13 EU-Mitgliedstaaten – Estland, Irland, Lettland, Finnland, Österreich, Belgien, Slowakei, Polen, dem Vereinigten Königreich, Ungarn, Italien, Frankreich und Rumänien – lagen die Defizite 2017 unter oder bei 3,0 % des BIP. Die niedrigsten öffentliche Defizite im Verhältnis zum BIP wurden in Estland und Irland (jeweils -0,3 %), Lettland (-0,5 %) und Finnland (-0,6 %) verzeichnet.

Zwei Mitgliedstaaten hatten Defizite von über oder gleich 3 % des BIP, nämlich Spanien (-3,1 %) und Portugal (-3,0 %) (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo, 2016 und 2017
(Konsolidierter Finanzierungssaldo des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tec00127)


Spanien hatte auch in jedem der drei Vorjahre ein Defizit (im Verhältnis zum BIP) von über 3,0 % gemeldet und lag damit in dem gesamten in Tabelle 1 genannten Berichtszeitraum über dieser Grenze, obgleich die Defizite einen rückläufigen Trend aufweisen.

Tabelle 1: Öffentlicher Finanzierungssaldo und öffentlicher Schuldenstand, 2014-2017
(in % du PIB)
Quelle: Eurostat (tec00127) und (tsdde410)


Beim Haushaltssaldo (im Verhältnis zum BIP) gab es 2017 gegenüber 2016 in 24 EU-Mitgliedstaaten Verbesserungen, die (mit mehr als 2 Prozentpunkten des BIP) in Malta (+2,9 Prozentpunkte des BIP) und in Slowenien (+2,0 Prozentpunkte des BIP) am höchsten ausfielen. In Dänemark und Kroatien wandelte sich das Defizit von 2016 zu einem Überschuss im Jahr 2017. Bulgarien, Zypern, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Litauen, Malta, die Niederlande und Schweden verzeichneten 2017 einen höheren Überschuss als 2016. Lettland meldete 2016 einen Überschuss und 2017 ein Defizit. Slowenien meldete 2016 ein Defizit und 2017 einen ausgeglichenen Haushalt. Ungarn und Portugal verzeichneten 2017 ein größeres Defizit als 2016, während in Estland das Defizit im Verhältnis zum BIP zwischen 2016 und 2017 unverändert blieb.

Staatsverschuldung

In der EU-28 ging die Verschuldung der öffentlichen Haushalte im Verhältnis zum BIP von 83,3 % (Ende 2016) auf 81,6 % (Ende 2017) zurück und im ER-19 von 89,0 % auf 86,7 % (siehe Abbildung 2).

Insgesamt 15 EU-Mitgliedstaaten meldeten Ende 2017 einen Schuldenstand von mehr als 60 % des BIP. Die höchste öffentliche Schuldenquote wies Griechenland (178,6 %) auf, gefolgt von Italien (131,8 %), Portugal (125,7 %), Belgien (103,1 %) und Spanien (98,3 %). Am niedrigsten war der Schuldenstand bezogen auf das BIP in Estland (9,0 %), Luxemburg (23,0 %), Bulgarien (25,4 %), der Tschechischen Republik (34,6 %), Rumänien (35,0 %) und Dänemark (36,4 %).

Abbildung 2: Öffentlicher Schuldenstand, 2016 und 2017
(Konsolidierter Bruttoschuldenstand des Staates in % des BIP)
Quelle: Eurostat (tsdde410)


Von Ende 2016 bis Ende 2017 stieg der öffentliche Schuldenstand im Verhältnis zum BIP in zwei EU-Mitgliedstaaten, während er in 26 Mitgliedstaaten zurückging, am stärksten in Zypern (-9,1 Prozentpunkte), Malta (-5,4 Prozentpunkte des BIP), Österreich (-5,1 Prozentpunkte des BIP) und den Niederlanden (-5,0 Prozentpunkte). Anstiege der Schuldenquote zwischen Ende 2016 und Ende 2017 verzeichneten Luxemburg (2,2 Prozentpunkte), und Frankreich (0,4 Prozentpunkte).

Einnahmen und Ausgaben des Staates

Die Bedeutung des Sektors Staat in der Volkswirtschaft lässt sich an der Höhe seiner gesamten Einnahmen und Ausgaben im Verhältnis zum BIP messen. In der EU-28 beliefen sich die Gesamteinnahmen des Sektors Staat 2017 auf 44,9 % des BIP (was einem Anstieg gegenüber 44,7 % im Jahr 2016 entspricht) und die Ausgaben auf 45,8 % des BIP (Rückgang gegenüber 46,3 % im Jahr 2016). Im ER-19 betrugen die Staatsausgaben 2017 insgesamt 47,1 % des BIP (ein Rückgang gegenüber dem Wert von 47,6 % im Jahr 2016) und die Staatseinnahmen insgesamt 46,2 % des BIP (gegenüber 46,1 % im Jahr 2016; – siehe Abbildung 3).

Abbildung 3: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2007-2017
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


In der EU-28 und im ER-19 stiegen die Gesamtausgaben bezogen auf das BIP von 2007 bis 2009 deutlich an: Sie erreichten 50,1 % des BIP in der EU-28 im Jahr 2009 und 50,7 % des BIP im ER-19. Von 2009 bis 2011 sanken die Gesamtausgaben in beiden Gebieten; 2012 stiegen sie erneut an, und bis 2017 gingen sie zurück, wohingegen sie sich im ER-19 zwischen 2012 und 2013 nicht änderten.

In absoluten Zahlen nahmen die Gesamtausgaben des Sektors Staat im Zeitraum 2007 bis 2017 sowohl in der EU-28 als auch im ER-19 (abgesehen von einem leichten Rückgang im ER-19 zwischen 2010 und 2011) relativ langsam zu (siehe Abbildung 4). In der EU-28 gingen die Gesamtausgaben in Milliarden Euro zwischen 2015 und 2016 zurück, was vor allem auf Währungseffekte zurückzuführen war (Abwertung des Britischen Pfund Sterling). Etwas schneller als die Ausgaben stiegen im Zeitraum von 2009 bis 2017 die Einnahmen sowohl in der EU-28 als auch im ER-19, was zu einer Verringerung des Defizits führte.

Abbildung 4: Entwicklung der Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, 2007-2017
(in Mrd. EUR)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Die Ausgaben des Sektors Staat in der EU-28 erhöhten sich im Zeitraum von 2009 bis 2017 um insgesamt 857 Mrd. EUR und die Einnahmen des Sektors Staat in der EU-28 um ;1 525 Mrd. EUR. Von 2016 bis 2017 nahmen die Ausgaben des Sektors Staat um 118 Mrd. EUR und die Einnahmen um 213 Mrd. EUR zu. Im ER-19 erhöhten sich die Ausgaben des Sektors Staat zwischen 2009 und 2017 um 544 Mrd.EUR, während die Einnahmen um 026 Mrd. EUR stiegen.

Das Volumen der Staatsausgaben und -einnahmen variiert beträchtlich zwischen den EU-Mitgliedstaaten (siehe Abbildung 5). Am höchsten (über 100 %) war die Summe aus Staatsausgaben und -einnahmen im Verhältnis zum BIP 2017 in Frankreich, Finnland, Dänemark und Belgien; auch in Norwegen lag dieser Wert über 100 %. Relativ niedrig (weniger als 80 % des BIP) fielen 2017 die Staatsausgaben und -einnahmen im Verhältnis zum BIP in den zehn Mitgliedstaaten Irland, Rumänien, Litauen, Bulgarien, Lettland, Malta, Zypern, Spanien, Tschechische Republik und Slowakei aus.

Abbildung 5: Einnahmen und Ausgaben des Staates, 2017
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Überall in der EU-28 stellen Steuern und Nettosozialbeiträge die Hauptbestandteile der Staatseinnahmen insgesamt dar (siehe Abbildung 6). 2017 machten Steuern 59,8 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 56,6 % im ER-19 aus, während sich die Nettosozialbeiträge auf 29,7 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 33,1 % im ER-19 beliefen. Marktproduktion, Produktion für die Eigenverwendung und Zahlungen für Nichtmarktproduktion (Verkäufe/Gebühren und selbsterstellte Anlagen) machten in der EU-28 6,8 % der Gesamteinnahmen und im ER-19 einen ebenso hohen Anteil aus. 1,7 % der Gesamteinnahmen in der EU-28 und 1,5 % im ER-19 waren Vermögenseinkommen (hauptsächlich Zinsen, Dividenden und Renditen).

Abbildung 6: Zusammensetzung der Gesamteinnahmen, 2017
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Betrachtet man die einzelnen Mitgliedstaaten, so treten erhebliche Unterschiede zwischen den jeweiligen Anteilen der Einnahmekategorien zutage. So machten Steuern 2017 in der Slowakei und der Tschechischen Republik weniger als 50 % der Gesamtstaatseinnahmen aus, aber 87,6 % in Dänemark und 81,5 % in Schweden. Nettosozialbeiträge hatten in Litauen und der Slowakei (mit jeweils 37,5 % im Jahr 2017) und in der Tschechischen Republik und Deutschland (mit jeweils 37,2 %) den höchsten Anteil an den Gesamteinnahmen, in Dänemark dagegen (mit 1,7 %) den niedrigsten Anteil. Der höchste Anteil des Vermögenseinkommens wurde in Norwegen (22,1 %) verzeichnet (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Hauptbestandteile der öffentlichen Einnahmen, 2017
(in % der Gesamteinnahmen)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Der größte Anteil der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 entfiel 2017 auf die Einkommensumverteilung in Form von monetären Sozialleistungen oder sozialen Sachleistungen (siehe Abbildungen 8 und 9). Diese Sozialtransfers (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion) entsprachen 45,1 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 47,9 % im ER-19. Die Entlohnung der Arbeitnehmer belief sich auf 21,7 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und auf 20,9 % im ER-19. Vorleistungen machten 12,6 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 10,9 % der Gesamtausgaben im ER-19 aus. Auf gezahltes Vermögenseinkommen, von dem der größte Teil aus Zinszahlungen besteht, entfielen 4,3 % der öffentlichen Ausgaben in der EU-28 und 4,2 % im ER-19. Die Bruttoanlageinvestitionen (hauptsächlich Investitionen) beliefen sich auf 6,0 % der Gesamtausgaben in der EU-28 und 5,5 % im ER-19.

Abbildung 8: Zusammensetzung der Gesamtausgaben, 2017
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Abbildung 9: Hauptbestandteile der öffentlichen Ausgaben, 2017
(in % der Gesamtausgaben)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Die wichtigsten Einnahmearten des Staates sind Einkommen- und Vermögensteuern, Produktions- und Importabgaben sowie Nettosozialbeiträge. 2017 beliefen sich die Produktions- und Importabgaben in der EU-28 auf 13,4 % des BIP, die Einkommen- und Vermögensteuern auf 13,2 % des BIP und die Nettosozialbeiträge auf 13,3 % des BIP. Der relative Anteil der Produktions- und Importabgaben am BIP erhöhte sich im Zeitraum von 2009 bis 2014 in der EU-28 um 1,0 Prozentpunkte (siehe Abbildung 10). Bezogen auf das BIP blieben die Produktions- und Importabgaben zwischen 2014 und 2017 stabil. Der Wert der Einkommen- und Vermögensteuern im Verhältnis zum BIP erreichte 2010 mit 12,1 % einen Tiefstand und stieg dann 2017 wieder auf 13,2 % des BIP an. Die Nettosozialbeiträge blieben im Zeitraum von 2012 bis 2014 fast unverändert bei 13,3 % des BIP in der EU-28, bevor sie 2015 auf 13,1 % zurückgingen und 2016 wieder 13,3 % erreichten. Bezogen auf das BIP blieben die Nettosozialbeiträge zwischen 2016 und 2017 stabil.

Abbildung 10: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, EU-28, 2007-2017
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Die Struktur der Steuereinnahmen der einzelnen Mitgliedstaaten fiel 2017 ganz unterschiedlich aus (siehe Abbildung 11). Erwartungsgemäß erhoben die Mitgliedstaaten, die relativ hohe Ausgaben meldeten, tendenziell auch mehr Steuern (bezogen auf das BIP) für den Sektor Staat. Die höchsten Einnahmen aus den Hauptkategorien Steuern und Sozialbeiträge im Verhältnis zum BIP meldete 2017 Frankreich mit 48,0 %, gefolgt von Dänemark (47,0 %). In vier Mitgliedstaaten (Irland, Rumänien, Bulgarien und Litauen) machte der Anteil dieser Einnahmen am BIP weniger als 30 % aus.

Abbildung 11: Wichtigste Kategorien der Steuern und Sozialbeiträge, 2017
(in % des BIP)
Quelle: Eurostat (gov_10a_main)


Quelldaten für die Tabellen und Grafiken

Datenquellen

Nach den Regeln des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit müssen die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission vor dem 1. April und dem 1. Oktober eines jeden Jahres Statistiken über ihr öffentliches Defizit und ihren öffentlichen Schuldenstand vorlegen. Darüber hinaus erhebt Eurostat detailliertere Daten im Rahmen des Lieferprogramms der Daten derVolkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Die wichtigsten Aggregate für den Sektor Staat werden Eurostat zweimal pro Jahr übermittelt, während die Statistiken über die Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) innerhalb eines Jahres und detaillierte Angaben zu den Einnahmen aus Steuern und Sozialbeiträgen binnen neun Monaten nach Ende des Berichtszeitraums geliefert werden sollen. Vierteljährliche nichtfinanzielle und finanzielle Konten sowie vierteljährliche Angaben zur Staatsverschuldung werden viermal pro Jahr übermittelt.

Die in diesem Artikel präsentierten Daten entsprechen einigen der Hauptindikatoren des Sektors Staat, die auf der Basis der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010) erstellt werden.

Die Differenz zwischen Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben einschließlich der Vermögenstransfers (insbesondere Bruttoanlageinvestitionen) entspricht dem Finanzierungssaldo des Sektors Staat, der auch den Saldo des Sachvermögensbildungskontos des Staates darstellt.

Abgrenzung des Sektors Staat

Der Sektor Staat besteht aus institutionellen Einheiten von Nichtmarktproduzenten, deren Produktionswert für den Individual- und den Kollektivkonsum bestimmt ist und die sich mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren, sowie institutionellen Einheiten, die im Wesentlichen Einkommen und Vermögen umverteilen (ESVG 2010 Ziffer 2.111). Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren: Bund (Zentralstaat), Länder (soweit zutreffend), Gemeinden und Sozialversicherung (soweit zutreffend).

Definition der Hauptindikatoren

Der Finanzierungssaldo wird definiert als der Wert, der im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit als Finanzierungsdefizit oder Finanzierungsüberschuss des Sektors Staat in Prozent des BIP gemeldet wird. Laut dem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit setzt sich der öffentliche Schuldenstand aus den Brutto-Verbindlichkeiten in Bargeld und Einlagen, Schuldverschreibungen und Darlehen zum Nominalwert am Jahresende nach Konsolidierung zusammen.

Zu den Hauptbestandteilen der Staatseinnahmen zählen Steuern, Sozialbeiträge, Veräußerungen und Vermögenseinkommen. Sie werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für die Eigenverwendung, Zahlungen für Nichtmarktproduktion, Produktionssteuern und Importabgaben, sonstige Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Nettosozialbeiträge, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers.

Die Hauptausgabenposten des Staates sind das Entgelt seiner Arbeitnehmer, Sozialleistungen (Sozialleistungen und soziale Sachleistungen für vom Sektor Staat gekaufte Marktproduktion), Zinsen für die Staatsschulden, Subventionen und Bruttoanlageinvestitionen. Die Gesamtausgaben des Sektors Staat werden im ESVG 2010 unter Bezugnahme auf folgende Kategorien definiert: Vorleistungen, Bruttoanlageinvestitionen, Arbeitnehmerentgelt, sonstige Produktionsabgaben, Subventionen, Vermögenseinkommen, Einkommen- und Vermögensteuern, Sozialleistungen ohne soziale Sachleistungen, soziale Sachleistungen – gekaufte Marktproduktion, sonstige laufende Transfers, Berichtigungen infolge von Veränderungen der Alterssicherungsansprüche, Vermögenstransfers und Transaktionen mit nichtproduzierten Vermögensgütern.

Die für die wichtigsten Aggregate des Sektors Staat im Rahmen des ESVG 2010 gemeldeten Daten müssen in Bezug auf bestimmte Transaktionen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen konsolidiert sein, d. h. bestimmte Transaktionen zwischen institutionellen Einheiten innerhalb des Sektors – Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers – werden eliminiert oder aufgehoben. Für diese Transaktionen sollten Daten für Teilsektoren innerhalb jedes einzelnen Teilsektors, aber nicht zwischen Teilsektoren konsolidiert werden. Somit sollten die Daten auf Sektorebene der Summe der Daten für die Teilsektoren entsprechen, mit Ausnahme der Posten Vermögenseinkommen, sonstige laufende Transfers und Vermögenstransfers, die konsolidiert werden. Bei diesen letztgenannten Posten und dementsprechend bei den Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben sollte die Summe der Teilsektoren den Wert für den Sektor überschreiten.

Steuern und Sozialbeiträge entsprechen den Einnahmen, die (in Form von Geld- oder Sachleistungen) durch den Zentralstaat, die Länder und Gemeinden sowie durch die Sozialversicherung erhoben werden. Diese Abgaben (in der Regel als Steuern bezeichnet) gliedern sich in drei Hauptbereiche mit folgenden Titeln:

  • Einkommen- und Vermögensteuern einschließlich sämtlicher regelmäßig durch den Staat auf Einkommen und Vermögen der Unternehmen und privaten Haushalte erhobener Zwangsabgaben;
  • Produktions- und Importabgaben, d. h. alle Zwangsabgaben, die vom Staat auf die Produktion und die Einfuhr von Waren und Dienstleistungen, die Beschäftigung von Arbeitskräften oder das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben werden;
  • Nettosozialbeiträge einschließlich sämtlicher tatsächlicher Sozialbeiträge der Arbeitgeber und der privaten Haushalte, unterstellte Sozialbeiträge, die den Gegenwert von Arbeitgebern direkt gezahlten Sozialleistungen darstellen, sowie zwei weitere zugerechnete Positionen (Sozialbeiträge aus Kapitalerträgen der privaten Haushalte aus Systemen der sozialen Sicherung und Dienstleistungsentgelte der Sozialversicherungsträger).

Kontext

Die Finanz- und Wirtschaftskrise von 2007-2008 hat viele europäische Regierungen vor große Herausforderungen gestellt. Die wichtigsten Probleme betreffen die Fähigkeit der öffentlichen Verwaltungen, ihren Schuldendienst zu leisten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gebracht werden, während gleichzeitig das Wirtschaftswachstum gefördert werden soll.

Die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts auferlegte Haushaltsdisziplin soll gewährleisten, dass die Wirtschaftsentwicklung innerhalb der EU und insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums weitgehend einheitlich verläuft. Ferner soll der Stabilitäts- und Wachstumspakt die Mitgliedstaaten daran hindern, politische Maßnahmen zu treffen, die ihrer eigenen Volkswirtschaft auf Kosten anderer ungebührliche Vorteile verschaffen würden. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt basiert auf zwei Prinzipien: Das (geplante oder tatsächliche) öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 % des BIP betragen, und die Schuldenquote sollte nicht mehr als 60 % betragen oder sich diesem Wert annähern. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde 2011 beträchtlich gestärkt, was auch für die Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene im Allgemeinen gilt.

Die Mitgliedstaaten stellen der Europäischen Kommission jedes Jahr detaillierte Informationen über ihre Wirtschaftspolitik und ihre Staatsfinanzen zur Verfügung. Die Länder des Euroraums liefern diese Angaben im Rahmen der Stabilitätsprogramme, die übrigen Mitgliedstaaten in Form von Konvergenzprogrammen. Die Europäische Kommission prüft, ob die Programme im Einklang mit den vereinbarten wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Zielen stehen, und kann gegebenenfalls eine Frühwarnung erlassen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Defizit ungewöhnlich hoch wird. Diese Maßnahme kann dazu führen, dass der Rat ein übermäßiges Defizit feststellt, was die Festsetzung einer Frist zur Korrektur dieses Defizits erforderlich macht.

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Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG 2010) (t_gov_gfs10)


Finanzstatistik des Sektors Staat (VÜD und ESVG 2010) (gov_gfs10)
Eventualforderungen und potenzielle Verpflichtungen des Staatssektors (gov_cl)

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