Statistics Explained

Archive:Statistiken über Asyl

Revision as of 12:18, 4 March 2016 by Piirtju (talk | contribs)
Datenauszug am 21. Mai 2015. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: Juli 2016. Die englische Version ist aktueller.
Abbildung 1: Asylanträge (Drittstaaten) in den Mitgliedstaaten der EU-28, 2004–2014 (1)
(in Tsd.)
Quelle: Eurostat (migr_asyctz) und (migr_asyappctza)
Tabelle 1: Herkunftsländer (Drittländer) von Asylsuchenden in den Mitgliedstaaten der EU-28 , 2013 und 2014
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 2: Die fünf am stärksten repräsentierten Staatsangehörigkeiten bei Asylbewerbern (Drittstaaten), 2014
(Anzahl, gerundet)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 3: Anzahl der Asylbewerber (aus Drittstaaten) in den EU- und EFTA-Mitgliedstaaten und ihre Altersverteilung, 2014 (1)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Abbildung 2: Anteil männlicher Asylbewerber (aus Drittstaaten) in der EU-28, nach Altersgruppe und Status der Minderjährigen, 2014
(%)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza) und (migr_asyunaa)
Tabelle 4: Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge (Drittstaaten), 2014
(Anzahl, gerundet)
Quelle: Eurostat (migr_asyappctza)
Tabelle 5: Endgültige Entscheidungen über Asylanträge (aus Drittstaaten), 2014
(Anzahl, gerundet)
Quelle: Eurostat (migr_asydcfina)

In diesem Artikel werden die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der Zahl der Asylbewerber und mit den Entscheidungen über Asylanträge in der Europäischen Union (EU) vorgestellt. Asyl ist eine Form des Schutzes, den ein Staat auf seinem Hoheitsgebiet einer Person gewährt. Asyl wird einer Person gewährt, die in dem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren Wohnsitz hat, keinen Schutz suchen kann, insbesondere aus Furcht vor Verfolgung aufgrund von Rasse, Religion, Nationalität oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Einstellung.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Asylbewerber

Nach Spitzenwerten im Jahr 1992 (672 000 Anträge in der EU-15) und erneut im Jahr 2001 (424 000 Anträge in der EU-27) fiel die Zahl der Asylanträge in der EU-27 in den nachfolgenden Jahren auf knapp 200 000 Anträge im Jahr 2006. Hingegen erhöhte sich die Zahl der Asylanträge von Drittstaatsangehörigen in der EU-27 und später in der EU-28 bis 2012 allmählich, wie in Abbildung 1 dargestellt. Sie nahm danach rasch zu, und die Zahl der Asylbewerber erreichte 2013 431 000 und 2014 mit 626 000 den höchsten Stand seit 1992.

Aus diesen neuesten Zahlen für 2014 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um beinahe 195 000 Bewerber. Er ist einerseits zurückzuführen auf die erheblich höhere Zahl von Bewerbern aus Syrien, Eritrea, dem Kosovo (UNSCR 1244/99), Afghanistan und der Ukraine und in geringerem Ausmaß aus dem Irak, Serbien, Nigeria und Gambia (siehe Tabelle 1).

Die Zahl der Asylbewerber aus Syrien stieg 2014 in den Mitgliedstaaten der EU-28 auf 122 000; dies entspricht fast 20 % aller Asylbewerber aus Drittstaaten. Afghanische Staatsangehörige stellten 7 % der Gesamtzahl, Kosovaren sowie Eritreer je 6 % und Serben 5 %. Der relativ höchste Anstieg aller Staatsangehörigkeitsgruppen von Asylbewerbern in der EU-28 im Jahr 2014 wurde im Vergleich zu 2013 für Menschen aus der Ukraine verzeichnet. Eine erhebliche Zunahme ihres relativen Anteils ist für Asylbewerber aus mehreren afrikanischen Ländern (Gambia, Eritrea, Senegal, Mali, Sudan und Nigeria) ebenso zu verzeichnen wie für zwei Länder des Nahen Ostens (Syrien und Irak) und die Staaten des westlichen Balkans (Kosovo [1], Albanien sowie Bosnien und Herzegowina). Stark angestiegen ist auch die Zahl der Asylbewerber unbekannter Herkunft und staatenloser Bewerber. Für Russland wurde der relativ größte Rückgang der Asylbewerber aus diesen 30 Ländern ermittelt, da sich die Zahl russischer Asylbewerber von 2013 auf 2014 mehr als halbierte.

Für die Entscheidung, in welchem Land der Asylantrag gestellt wird, sind mehrere Faktoren von Bedeutung. Darunter fallen die historischen Beziehungen zwischen Herkunfts- und Zielländern, beispielsweise im Fall früherer Kolonien, eine gewisse Kenntnis der Sprache des Gastlandes, das Vorhandensein bereits etablierter ethnischer Gemeinschaften sowie die wirtschaftliche Situation der Länder. Diese Sog-Faktoren überschneiden sich größtenteils mit den Triebkräften anderer Wanderungsströme ohne Bezug zum Asyl. Andere Faktoren jedoch, wie die wahrgenommene Wahrscheinlichkeit, dass das Zielland einen Schutzstatus gewähren wird, oder die mit dem Schutzstatus zusammenhängenden Vorteile, sind für Asylbewerber spezifisch. Tabelle 2 gibt einen Überblick über die fünf am stärksten repräsentierten Gruppen von Asylbewerbern (nach Staatsangehörigkeit) in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU.

In elf von 28 EU-Mitgliedstaaten stellten Syrer die höchste Zahl von Asylbewerbern, darunter 41 000 Bewerber in Deutschland (dies war 2014 die höchste Zahl von Asylbewerbern aus einem einzigen Land in einem der EU-Mitgliedstaaten) und 31 000 in Schweden. Um Asyl bewarben sich in Deutschland auch rund 27 000 Serben und 13 000 Eritreer sowie in Schweden 12 000 Eritreer. Die einzigen anderen EU-Mitgliedstaaten, in denen sich 2014 mehr als 10 000 Menschen mit derselben Staatsangehörigkeit um Asyl bewarben, waren Ungarn (21 000 Kosovaren) und Italien (10 000 Nigerianer).

Die Zahl der Asylanträge und ihre relative Bedeutung (z. B. als Prozentanteil an der Gesamtwohnbevölkerung des Landes, in dem die Antragstellung erfolgt) unterscheiden sich zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten beträchtlich. Die bei weitem höchste Zahl von Asylsuchenden aus Ländern außerhalb der EU-28 meldete 2014 Deutschland (203 000) und damit zweieinhalbmal so viele wie Schweden (81 000) – siehe Tabelle 3. Auf den nächsten Plätzen folgten Italien (65 000 Asylbewerber), Frankreich (64 000), Ungarn (43 000), das Vereinigte Königreich (32 000), Österreich (28nbsp;000), die Niederlande (25nbsp;000) und Belgien (23nbsp;000). 90nbsp;% aller Personen, die 2014 in der EU-28 um Asyl baten, entfielen auf diese neun Mitgliedstaaten.

Mehr als verdoppelt hat sich die Zahl der Asylbewerber 2014 gegenüber 2013 in Italien (143 % Zunahme), Ungarn (126 %) und Dänemark (105 %), während sie sich in Kroatien mehr als halbierte (-58 %) und in Polen beinahe (-47 %).

Im Jahr 2014 waren fast vier von fünf Asylbewerbern (79 %) in der EU-28 unter 35 Jahre alt (siehe Tabelle 3). Dabei entfiel auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen gut die Hälfte (54 %) der Gesamtzahl der Bewerber, die Gruppe der Minderjährigen im Alter unter 18 Jahren machte hingegen mehr als ein Viertel (26 %) der Bewerber aus.

Diese Altersverteilung der Asylbewerber war in der überwiegenden Zahl der EU-Mitgliedstaaten die Norm, wobei der größte Anteil der Antragsteller in der Regel auf die Gruppe der 18- bis 34-Jährigen entfiel. Die Ausnahme von dieser Regel stellt Polen dar: Dort war Anteil der Asylbewerber im Alter unter 18 Jahren größer.

Den neuesten verfügbaren Daten zufolge sind 2014 in der EU-28 von unbegleiteten Minderjährigen 23 100 Asylanträge gestellt worden. Als unbegleitete Minderjährige gelten Personen, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates einreisen oder die ohne Begleitung im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaats zurückgelassen werden.

Aus der Verteilung der Asylbewerber nach Geschlecht lässt sich ersehen, dass Männer mit größerer Wahrscheinlichkeit Asyl suchten. Für Asylbewerber im Alter unter 14 Jahren stellte sich in der EU-28 die Geschlechterverteilung am ausgewogensten dar – hier waren im Jahr 2014 53 % aller Antragsteller männlich. Bei den Asylbewerbern in den Altersgruppen der 14– bis 17-Jährigen bzw. der 18– bis 34-Jährigen war die Geschlechterverteilung ungleichmäßiger – hier waren ungefähr drei Viertel der Bewerber männlich. Zahlreicher als die Männer waren die Frauen jedoch in der Gruppe der Asylbewerber über 65; freilich ist diese Gruppe relativ klein und stellte im Jahr 2014 nur 0,8 % aller Asylanträge.

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern ist noch auffälliger, wenn man die unbegleiteten minderjährigen Asylbewerber betrachtet, denn 86  % von ihnen waren 2014 in der EU-28 männlich – von den begleiteten Jugendlichen waren es demgegenüber 54 %.

Entscheidungen über Asylanträge

Bei der Behandlung von Asylanträgen lassen sich erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der EU feststellen. Teilweise kann dies durch die unterschiedliche Staatsangehörigkeit der Asylbewerber in dem jeweiligen Mitgliedstaat erklärt werden, teilweise durch Unterschiede in der Asyl- und Migrationspolitik der einzelnen Länder. Der Flüchtlingsstatus Flüchtling und der subsidiäre Schutzstatus sind zwar nach EU-Recht definiert, die humanitären Gründe unterliegen jedoch einzelstaatlichen Rechtsvorschriften. Dies erklärt auch, warum in manchen Mitgliedstaaten der zuletzt erwähnte Schutzstatus keine Anwendung findet.

2014 wurde beinahe die Hälfte (45 %) [2] der Asylanträge in der EU in der ersten Instanz positiv beschieden, d.&nbs;ph., es wurde der Status eines Flüchtlings, ein subsidiärer Schutzstatus oder ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zuerkannt. Dabei ist zu beachten, dass Österreich in sämtlichen Daten für die EU-28 zu Entscheidungen über Asylanträge für 2014 nicht berücksichtigt ist. Bei den endgültigen Entscheidungen (aufgrund einer Berufung oder eines anderen Rechtsmittels) fiel dieser Anteil deutlich geringer aus (18 %). Bei erstinstanzlichen Entscheidungen bestanden etwa 56 % aller in der EU 2014 erteilten positiven Bescheide in der Gewährung eines Flüchtlingsstatus. Bei endgültigen Entscheidungen fiel dieser Anteil mit 60 % etwas höher aus.

In absoluten Zahlen wurde 2014 in der EU-28 insgesamt beinahe 104 000 Personen der Flüchtlingsstatus (erstinstanzliche und Endentscheidungen) zuerkannt, fast 60 000 ein subsidiärer Schutzstatus und etwas mehr als 20 000 ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen

In der ersten Instanz erhielten 2014 in der EU-28 etwa 160 000 Bewerber eine positive Entscheidung (90 000 von ihnen wurde der Status eines Flüchtlings, 55 000 ein subsidiärer Schutzstatus und 16 000 ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen gewährt); weitere 23 000 Bewerber erhielten 2014 eine positive Endentscheidung (davon wurde fast 14 000 der Flüchtlingsstatus, 5 000 ein subsidiärer Schutzstatus und 5 000 ein Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen zuerkannt).

Die höchste Zahl positiver Asylentscheidungen (erstinstanzliche und Endentscheidungen)entfiel 2014 auf Deutschland (48 000), die nächsthöheren auf Schweden (33 000), Frankreich und Italien (jeweils 21 000), das Vereinigte Königreich (14 000) und die Niederlande (13 000). Auf diese sechs Mitgliedstaaten entfielen insgesamt 81 % aller positiven Asylentscheidungen in der gesamten EU.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Eurostat erstellt Statistiken über verschiedene Aspekte internationaler Wanderungsströme. Zwischen 1986 und 2007 wurden Daten über Asyl auf der Grundlage eines Gentlemen’s Agreement erfasst. Seit 2008 stellt Eurostat die Daten gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 bereit; dies gilt auch für die Erhebung der meisten der in diesem Artikel vorgestellten Statistiken. Die Übermittlung der Daten an Eurostat erfolgt monatlich (Statistiken über Asylanträge), vierteljährlich (erstinstanzliche Entscheidungen) oder jährlich (Endentscheidungen aufgrund von Berufungen oder anderer Rechtsmittel, Wiedereingliederung und unbegleitete Minderjährige). Grundlage der Statistiken sind administrative Quellen; die Übermittlung an Eurostat erfolgt durch statistische Stellen, Innenministerien oder damit zusammenhängende Einwanderungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

Bei der Analyse von Statistiken über Asyl sind zwei Kategorien von Personen zu berücksichtigen. Die erste Kategorie umfasst Asylbewerber, die einen Antrag gestellt haben (Asylantrag) und deren Anspruch von der zuständigen Behörde geprüft wird. Die zweite Kategorie umfasst Personen, die nach Prüfung ihres Antrags als Flüchtlinge anerkannt wurden oder denen ein anderer internationaler Schutzstatus (subsidiärer Schutzstatus), ein Schutzstatus nach nationalem Recht mit Bezug auf internationalen Schutz (Aufenthaltstitel aus humanitären Gründen) gewährt wurde oder denen kein Anspruch auf Schutzstatus gleich welcher Art zuerkannt wurde.

Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 sind Statistiken im Zusammenhang mit Entscheidungen über Asyl in unterschiedlichen Stufen des Asylverfahrens verfügbar. Bei den erstinstanzlichen Entscheidungen handelt es sich um Entscheidungen der zuständigen Behörden, die als erste Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens im Zielland gelten. Als Endentscheidungen bei Berufungen oder anderen Rechtsmitteln werden Entscheidungen in der letzten Instanz des administrativen/juristischen Asylverfahrens als Ergebnis eines von einem in der vorherigen Verfahrensstufe abgewiesenen Asylbewerber eingelegten Rechtsmittels bezeichnet. Da die Asylverfahren und die Zahl/die Ebenen der Entscheidungsgremien in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausfallen, kann der endgültige Bescheid, je nach den nationalen Rechtsvorschriften und Verwaltungsverfahren, eine Entscheidung des obersten nationalen Gerichtes sein. In der angewandten Methodik heißt es jedoch, dass „endgültige Entscheidungen“ sich auf die tatsächlich „endgültige Entscheidung“ in der Mehrzahl der Fälle beziehen sollte: Sie liegt vor, wenn alle üblichen Einspruchsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die Entscheidung nicht mehr inhaltlich, sondern nur noch aus verfahrensrechtlichen Gründen angefochten werden kann.

Kontext

Die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (in der Fassung des New Yorker Protokolls von 1967) bestimmt seit über 60 Jahren, welche Personen als Flüchtlinge gelten; das darin festgelegte gemeinsame Flüchtlingskonzept bildet seitdem einen der Eckpfeiler für die Entwicklung eines gemeinsamen Asylsystems in der EU.

Seit 1999 arbeitet die EU daran, eine gemeinsame europäische Asylregelung in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention und anderen anwendbaren internationalen Instrumenten zu schaffen. Es wurde eine Reihe von Richtlinien in diesem Bereich entwickelt. Die vier wichtigsten Asyl-Rechtsvorschriften – die alle unlängst neugefasst wurden – sind nachfolgend aufgeführt:

  • die Anerkennungsrichtlinie 2011/95/EU über Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz, für einen einheitlichen Status für Flüchtlinge oder für Personen mit Anrecht auf subsidiären Schutz
  • die Asylverfahrensrichtlinie 2013/32/EU über gemeinsame Verfahren zur Zuerkennung und Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft
  • die Richtlinie über Aufnahmebedingungen 2013/33/EU zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten
  • die Dublin-Verordnung (EU) 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen (Angehöriger eines Nichtmitgliedstaates) oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist

Das Haager Programm wurde von den europäischen Staats- und Regierungschefs am 5. November 2004 angenommen. Darin wird das Konzept eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) vorgelegt. Insbesondere enthält das Programm die Forderung nach der Einrichtung gemeinsamer Asylverfahren und eines unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl oder ein subsidiärer Schutzstatus gewährt wird. Im Juni 2008 legte die Europäische Kommission eine künftige Asylstrategie (COM(2008) 360 endg.) vor, in der folgende drei Pfeiler des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems enthalten sind:

  • stärkere Harmonisierung der Schutzstandards mittels einer weiteren Angleichung des Asylrechts der EU-Mitgliedstaaten
  • funktionierende und allseits geförderte praktische Zusammenarbeit
  • mehr Solidarität und Verantwortung im Verhältnis der EU-Mitgliedstaaten zueinander sowie zwischen der EU und Drittstaaten

In Anbetracht dessen legte die Kommission 2009 einen Legislativvorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) vor. Das EASO unterstützt die EU-Mitgliedstaaten dabei, eine kohärentere und gerechtere Asylpolitik umzusetzen. Darüber hinaus stellt das Büro technische und operationelle Unterstützung für die EU-Mitgliedstaaten bereit, in denen die Belastung besonders groß ist (mit anderen Worten, für diejenigen EU-Mitgliedstaaten, die eine besonders hohe Zahl von Asylbewerbern aufnehmen). Das EASO ist seit Juni 2011 voll funktionsfähig und baut seitdem seine Kapazitäten, seine Tätigkeiten und seinen Einfluss in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (auf Englisch) (UNHCR) aus.

Im Mai 2010 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige (KOM(2010) 213 endg.) vor, bei denen es sich um die am stärksten betroffenen und schutzbedürftigsten Opfer im Zuge der Migration handelt. Der Plan zielt auf einen koordinierten Ansatz ab und verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten zur Gewährung hoher Aufnahme-, Schutz- und Unterstützungsnormen für unbegleitete Minderjährige. Als Ergänzung zu diesem Aktionsplan legte das Europäische Migrationsnetzwerk (auf Englisch) eine umfassende EU Studie zur Aufnahme, Rückkehr, Integration und Anzahl unbegleiteter Minderjähriger in der EU (auf Englisch) vor.

Im Dezember 2011 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung über „verstärkte EU-interne Solidarität im Asylbereich“ (KOM(2011) 835 endg.). Das Ziel der Mitteilung ist es, die praktische, technische und finanzielle Zusammenarbeit zu stärken und die Aufgabenteilung sowie die Instrumente zur Steuerung des Asylsystems unter Einsatz folgender Maßnahmen zu verbessern:

  • Einführung eines Evaluierungs- und Frühwarnmechanismus zur Erkennung und Behandlung aufkommender Probleme;
  • Steigerung der Effektivität des EASO in seiner unterstützenden Funktion
  • Erhöhung der Mittelausstattung und ihre flexiblere Handhabung, unter Berücksichtigung bedeutender Fluktuationen in der Zahl von Asylbewerbern
  • Entwicklung und Förderung der Umsiedlung von Begünstigten des internationalen Schutzes zwischen verschiedenen EU-Mitgliedstaaten

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Data in focus

Pressemitteilungen

Haupttabellen

Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - Monatliche Daten (tps00189)

Personen mit anhängigen Asylverfahren am Monatsende - Monatliche Daten (tps00190) Asylbewerber und erstmalige Asylbewerber - jährliche aggregierte Daten (tps00191) Erstinstanzliche Entscheidungen über Asylanträge nach Art der Entscheidung - jährliche aggregierte Daten (tps00192)

Endgültige Entscheidungen über Asylanträge - jährliche Daten (tps00193)
Asylbewerber: mutmaßlich unbegleitete Minderjährige - jährliche Daten (tps00194)

Datenbank

Asyl und Dublin-Statistiken (migr_asy)
Anträge (migr_asyapp)
Entscheidungen über Asylanträge und Neuansiedlung (migr_asydec)
Dublin-Statistiken (migr_dub)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks

Fußnoten

  1. Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244(1999) des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.
  2. Seit dem Bezugsjahr 2014 werden Asylbewerber, deren Anträge auf der Grundlage abgelehnt wurden, dass ein anderer EU-Mitgliedstaat die Verantwortung für die Prüfung ihrer Asylanträge gemäß der „Dublin“-Verordnung (EU) Nr. 604/2013 übernommen hat, nicht in die Daten über negative Entscheidungen einbezogen. Dadurch ist die Zahl der Ablehnungen gesunken. Infolgedessen hat der Anteil der positiven Entscheidungen an den erstinstanzlichen Entscheidungen um schätzungsweise 5 Prozentpunkte zugenommen.