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Wirtschaft und Finanzen – Einleitung

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Letzte Textaktualisierung: März 2014. Nächste geplante Aktualisierung: April 2015.

Die Tätigkeit der Europäischen Union (EU) erstreckt sich auf ein breites Spektrum von Politikfeldern, von denen jedoch die Wirtschaftspolitik seit jeher eine vorrangige Rolle gespielt hat. Ausgehend von dem eher begrenzten Schwerpunkt, der vor mehr als 50 Jahren auf der Einführung gemeinsamer politischer Strategien für Kohle und Stahl, Kernenergie und Landwirtschaft sowie auf der Errichtung einer Zollunion lag, wurde die europäische Wirtschaftpolitik schrittweise auf eine Vielzahl von Bereichen ausgedehnt.

Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt hat seit seiner Einführung Ende 1992 viel dazu beigetragen, dass der Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der EU so ungehindert stattfinden kann wie innerhalb eines Landes. Der Beginn der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Jahr 1999 war ein weiterer Impuls für die Wirtschafts- und Marktintegration. Der Euro hat sich zu einem Symbol für Europa entwickelt, und die Zahl der Länder, die den Euro eingeführt haben ist bis 2014 von ursprünglich elf auf 18 gestiegen.

Im April 2011, kurz vor dem zwanzigsten Jahrestag der Einführung des Binnenmarkts, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte — Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen“ (KOM(2011) 206 endg.), die auf eine Verbesserung des Binnenmarkts für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher zielte. Im Oktober 2012 untermauerte die Europäische Kommission diese Bemühungen durch eine weitere Mitteilung mit dem Titel „Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum“ (COM(2012) 573 final). Aufbauend auf der ersten Binnenmarktakte werden in der zweiten Mitteilung vier Bereiche festgelegt, in denen Leitaktionen durchgeführt werden sollen:

  • Aufbau vollständig integrierter Netze im Binnenmarkt (z. B. Verkehrs- und Energienetze);
  • Förderung der grenzüberschreitenden Mobilität von Bürgern und Unternehmen;
  • Unterstützung der digitalen Wirtschaft in ganz Europa zur Erhöhung von Produktivität und Kreativität;
  • Stärkung des sozialen Unternehmertums, des Zusammenhalts und des Verbrauchervertrauens.

Europa 2020

Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts ist ein vorrangiges Ziel der europäischen Politik. Im März 2010 leitete die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ein. Ihr Ziel ist es, die Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise des Jahres 2008 zu überwinden und die europäische Wirtschaft auf das kommende Jahrzehnt vorzubereiten. Im Rahmen dieser neuen Strategie wurden die integrierten Leitlinien für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik überarbeitet.

Straffere Wirtschaftsagenda

Um der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise zu begegnen, wurde außer Maßnahmen zur Stabilisierung des Finanzsystems und der Wirtschaft auch eine straffere Wirtschaftsagenda mit engerer Überwachung durch die EU eingeleitet, und man einigte sich auf ein breites Spektrum politischer Prioritäten und Ziele als Teil der Strategie Europa 2020. Als Teil des Stabilitäts- und Wachstumspakts kam eine engere Überwachung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik durch die EU zum Tragen, während gleichzeitig neue Instrumente zur Bewältigung makroökonomischer Ungleichgewichte und eine neue Arbeitsmethode – das Europäische Semester – eingeführt wurden, mit der in jedem Jahr zur gleichen Zeit Diskussionen über wirtschaftliche und haushaltsbezogene Prioritäten vorangebracht werden sollen. Im Rahmen dieser Vorgehensweise veröffentlicht die Europäische Kommission einen „Jahreswachstumsbericht“ (auf Englisch), in dem sie die übergeordneten wirtschaftlichen Schwerpunkte der EU für das kommende Jahr darlegt.

Im Oktober 2011 verabschiedete der Rat ein Paket zur wirtschaftspolitischen Steuerung der EU mit sechs neuen Rechtsakten (auf Englisch), die Mitte Dezember 2011 in Kraft traten. Dabei erhält der Schuldenabbau stärkeres Gewicht, es werden Mindeststandards für nationale Haushaltsrahmen festgelegt und es wird ein neues Verfahren zur Verhinderung und zur Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingeführt, wozu auch ein Anzeiger mit Wirtschafts- und Finanzindikatoren gehört, den die Europäische Kommission überwachen wird. Diesen Rechtsakten folgten im Mai 2013 zwei Verordnungen, mit denen die wirtschaftliche Integration und Konvergenz der Euro-Länder weiter vorangetrieben werden soll:

  • Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und das damit in Verbindung stehende - Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (auf Englisch);
  • Verordnung (EU) Nr. 472/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Ausbau der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung von Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet, die von gravierenden Schwierigkeiten in Bezug auf ihre finanzielle Stabilität betroffen oder bedroht sind.

Durch diese Verordnungen wird ein Rahmen geschaffen, der sich auf ein abgestuftes Vorgehen stützt und geeignete Überwachungsanforderungen für eine Vielzahl unterschiedlicher Haushaltssituationen einführt, damit die bestehende Überwachung der Haushaltsdisziplin nahtlos fortgesetzt werden können.

Wirtschaftsstatistiken

Zur Unterstützung dieser politischen Entwicklungen ist ein breites Spektrum an Konjunktur- und Strukturindikatoren erforderlich. Für eine Analyse der wirtschaftlichen Situation können Eurostat-Daten aus unterschiedlichen Quellen herangezogen werden, beispielsweise Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Staatsfinanzen, Wechselkurse und Zinssätze, Verbraucherpreise sowie Zahlungsbilanzen. Diese Indikatoren werden auch zur Konzipierung, Umsetzung und Überwachung der Politikbereiche herangezogen.

Siehe auch

Alle Artikel zu Wirtschaft und Finanzen

Weitere Informationen von Eurostat

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