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Patentstatistik

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Daten von Oktober 2011. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Die englische Version ist aktueller.

Dieser Artikel enthält Informationen über die Patentanmeldungen in der Europäischen Union (EU). Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere Patente stellen die Verbindung zwischen Innovation, Erfindungen und Markt her. Durch die Anmeldung eines Patents wird eine Erfindung öffentlich gemacht, zugleich wird die Erfindung durch die Patentanmeldung geschützt. Die Zahl der Patente ist eine Messgröße, die die erfinderische Tätigkeit in einem Land widerspiegelt und die Fähigkeit eines Landes aufzeigt, Wissen zu nutzen und in potenzielle wirtschaftliche Gewinne umzusetzen. In diesem Zusammenhang werden auf Patentstatistiken beruhende Indikatoren häufig als Maß für die Bewertung der schöpferischen und innovativen Leistungsfähigkeit eines Landes herangezogen.

Tabelle 1: Patentanmeldungen beim EPA und vom USPTO erteilte Patente, 2000-2008 – Quelle: Eurostat (tsc00009), (tsiir060), (pat_ep_ntec), (tsc00010), (pat_us_ntot) und (tsiir070)
Abbildung 1: Patentanmeldungen beim EPA, EU-27, 1998-2008
(Zahl der Patentanmeldungen) – Quelle: Eurostat (pat_ep_ntot) und (pat_ep_ntec)
Abbildung 2: Zusammenarbeit an beim EPA angemeldeten Patenten nach Wohnsitzland der Erfinder, 2008 (1)
(in % der Patentanmeldungen insgesamt) – Quelle: Eurostat (pat_ep_cpi)
Abbildung 3: EU-Patentzitate (EPA), 1997-2007
(Anzahl) – Quelle: Eurostat (pat_ep_cti)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Mit Ausnahme der Jahre 2000 bis 2002 ist die Zahl der Patenanmeldungen der EU-27, die beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht wurden, seit 1998 bis zum letzten Zeitraum, für den Daten vorliegen (2008), relativ schnell gestiegen. Zwischen 1998 und 2000 lag die jährliche Zuwachsrate bei durchschnittlich 7,3 %, zwischen 2002 und 2008 bei 2,6 %. Über den gesamten Betrachtungszeitraum hinweg (1998-2008) stieg die Zahl der beim EPA eingereichten Patentanmeldungen in der EU-27 von 44 796 auf 59 468.

Bei den Mitgliedstaaten entfiel 2008 die weitaus größte Zahl von Patentanmeldungen beim EPA mit 24 557 auf Deutschland (41,3 % der Gesamtzahl für die EU-27). Relativ betrachtet wies Schweden die höchste Zahl an Patentanmeldungen pro Million Einwohner (318,9) auf, gefolgt von Deutschland (298,7) und Finnland (250,3). Zwischen 2003 und 2008 stieg die Zahl der Patentanmeldungen beim EPA in allen Mitgliedstaaten außer in Litauen und dem Vereinigten Königreich, für die ein leichter Rückgang beobachtet wurde; für Japan und die Vereinigten Staaten wurde hingegen ein relativ starker Rückgang der Patentanmeldungen verzeichnet.

Der Anteil der Anmeldungen von Spitzentechnologie-Patenten aus der EU-27 beim EPA wies bis 2001 eine steigende Tendenz auf (2001 entfielen 23,6 % aller Anmeldungen auf diese Kategorie). Anschließend nahm die relative Bedeutung dieser Kategorie ebenso wie ihre absolute Zahl wieder ab – von 12 078 Spitzentechnologie-Patentanmeldungen im Jahr 2001 war bis 2007 ein relativ konstanter Rückgang (ungeachtet eines Zuwachses im Jahr 2004) zu verzeichnen, dem 2008 ein Einbruch bei den Spitzentechnologie-Patentanmeldungen bis auf 5375 (vorläufige Daten) folgte. Nach Rumänien (mit einer sehr niedrigen Zahl von Patentanmeldungen insgesamt) wurden 2008 die höchsten Anteile von Spitzentechnologie-Patentanmeldungen an den Patentanmeldungen insgesamt in Finnland, Belgien und Frankreich beobachtet, während Luxemburg, Estland, Österreich und Italien einen geringen Anteil verzeichneten.

Finnland und Schweden verzeichneten 2008 mit jeweils über 35 die höchste Zahl an Spitzentechnologie-Patentanmeldungen pro Million Einwohner. Die einzigen weiteren Mitgliedstaaten, in denen diese Zahl im zweistelligen Bereich lag, waren Deutschland, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Frankreich und Österreich.

Der deutliche Rückgang der Zahl der Spitzentechnologie-Patentanmeldungen beim EPA könnte auf die Dauer der Patentverfahren zurückzuführen sein. Angesichts des immer rascheren technologischen Wandels und der Schnelligkeit, mit der Nachahmer in der Lage sind, neue Technologien auf den Markt zu bringen, dürften sich die Unternehmen zunehmend dafür entscheiden, neben dem Patentschutz in kontinuierliche Innovation zu investieren.

Nur knapp zwei Fünftel (38,2 %) der Patentanmeldungen beim EPA stammten 2008 in der EU-27 von einem einzelnen Erfinder, bei den übrigen Anmeldungen handelte es sich um gemeinsame Patente (siehe Abbildung 2). An der bei weitem häufigsten Art eines gemeinsamen Patents waren mehrere Erfinder/Anmelder aus einem einzigen Land beteiligt – auf diese Art entfiel die Mehrheit (54,0 %) aller Patentanmeldungen. Auf Patentanmeldungen, an denen Erfinder aus mehr als einem Land beteiligt waren, entfielen die übrigen 7,8 % der Patentanmeldungen beim EPA.

Bei Zitaten in einer Patentanmeldung kann es sich um Hinweise auf andere Patente oder auf anderes relevantes Referenzmaterial wie wissenschaftliche Fachzeitschriften handeln. Abbildung 3 ist zu entnehmen, dass EU-Patentzitate eher auf EU-Patentveröffentlichungen als auf nicht aus der EU stammende Patentveröffentlichungen verweisen, ein bekanntes Muster, das in jedem Jahr zwischen 1997 und 2007 zu beobachten war.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Seit 2007 stützt sich Eurostat bei der Erstellung von Daten über das Europäische Patentamt (EPA) nahezu ausschließlich auf die weltweite Patentstatistik-Datenbank (PATSTAT) des EPA. Das EPA erteilt europäische Patente für die derzeit 38 Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) – die EU-Mitgliedstaaten, die EFTA-Mitgliedstaaten, mehrere Kandidatenländer (Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei) sowie Albanien, Monaco, San Marino und Serbien.

Als europäische Patentanmeldungen gelten Anmeldungen, die entweder direkt im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens beim EPA eingereicht werden oder bei denen das EPA gemäß dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) als Adressat benannt wird (Euro-PCT). Patentanmeldungen werden nach dem Jahr gezählt, in dem sie eingereicht werden, und werden dem Land zugeordnet, in dem der Erfinder seinen Wohnsitz hat, wobei im Falle von mehreren Erfindern eine anteilige Zählung vorgenommen wird.

Die Daten des Patent- und Markenamtes der Vereinigten Staaten (USPTO) beziehen sich dagegen auf die erteilten Patente, und die Daten werden nicht nach dem Jahr der Anmeldung, sondern vielmehr nach dem Jahr der Veröffentlichung registriert. Aufgrund dieser methodischen Unterschiede bedürfen Vergleiche zwischen EPA- und USPTO-Patentdaten einer sorgfältigen Interpretation.

Spitzentechnologie-Patente werden nach den im (von EPA, USPTO und dem japanischen Patentamt (JPO) erarbeiteten) trilateralen statistischen Bericht festgelegten Kriterien gezählt, in dem folgende technische Bereiche gemäß der Internationalen Patentklassifikation (IPK) den Spitzentechnologiegruppen zugerechnet werden: Computer und Bürokommunikation, Mikroorganismen und Gentechnik, Luftfahrt, Kommunikationstechnologie, Halbleiter und Laser.

Kontext

Die Rechte des geistigen Eigentums dienen dem Schutz immaterieller Werte. Wird beispielsweise ein Fertigerzeugnis verkauft, so geht es in den Besitz des Käufers über. Die Rechte des geistigen Eigentums an immateriellen Werten bleiben jedoch im Besitz des Schöpfers oder Erfinders. Zu diesen Werten gehören die Idee hinter dem Produkt, der Name oder das Zeichen/Logo, durch die es von anderen Produkten unterschieden wird.

Die bekanntesten gewerblichen Schutzrechte sind Patente und Marken. Bei Patenten handelt es sich um ausschließliche Rechte mit begrenzter Schutzdauer, die Erfindern gegen Entrichtung einer Gebühr gewährt werden. Patente werden in der Regel zum Schutz der Ergebnisse von Forschung und Entwicklung (FuE) eingesetzt; darüber hinaus sind Patentinformationen auch aus technischen Gründen wichtig, um Doppelarbeit in Forschung und Entwicklung zu vermeiden. Die Zahl der Patente ist eine Messgröße, die die Fähigkeit eines Landes aufzeigt, Wissen zu nutzen und in potenzielle wirtschaftliche Gewinne umzusetzen. In diesem Zusammenhang werden Patentstatistiken häufig als Maß für die Bewertung der schöpferischen und innovativen Leistungsfähigkeit eines Landes herangezogen. Die meisten einschlägigen Studien belegen, dass innovative Unternehmen eher bestrebt sind als nicht innovative Unternehmen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Die Größe des Unternehmens und der Wirtschaftszweig, in dem es tätig ist, dürften für die Entscheidung eines Unternehmens, sein geistiges Eigentum schützen zu lassen, ebenfalls eine wichtige Rolle spielen, daher hat die Wirtschaftsstruktur einer Volkswirtschaft Einfluss auf die Zahl der Anmeldungen.

In der EU wird von Patenten relativ wenig Gebrauch gemacht, was auf eine ganze Reihe von Gründen zurückzuführen sein dürfte, wie ihre relativen Kosten, die Überschneidung nationaler und europäischer Verfahren oder die Notwendigkeit einer Übersetzung der Unterlagen in andere Sprachen. Darüber hinaus haben die zunehmende Zahl und Komplexität der Patentanmeldungen weltweit dazu geführt, dass bei der Bearbeitung der Anmeldungen Verzögerungen eingetreten sind. Währenddessen wird es aufgrund der ständigen Erweiterung des menschlichen Wissens für die Patentämter immer schwieriger, mit der technologischen Entwicklung Schritt zu halten.

Der Europäische Rat forderte auf seiner Tagung in Lissabon im März 2000 die Schaffung eines Gemeinschaftspatentsystems, mit dem Unzulänglichkeiten beim rechtlichen Schutz von Erfindungen beseitigt und gleichzeitig Anreize für Investitionen in FuE geboten werden sollten. Im Juli 2000 legte die Europäische Kommission einen ersten Vorschlag für die Schaffung eines Gemeinschaftspatents vor. Dieser wurde auf verschiedenen Ebenen diskutiert; trotz mehrerer Vorschläge und Änderungsvorschläge für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent, die in den Jahren 2003 und 2004 unterbreitet wurden, wurde jedoch keine Rechtsgrundlage geschaffen. Im April 2007 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel ‘Vertiefung des Patentsystems in Europa' (KOM(2007) 165). Darin wird hervorgehoben, dass die europäischen Patentsysteme gegenüber den Patentsystemen von Drittländern vergleichsweise teuer, unsicher und wenig attraktiv sind.

Im Juli 2008 verabschiedete die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel ‘Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte’ (KOM(2008) 465). Danach sollen mit dem Argument Rechtsvorschriften ausgearbeitet werden, dass es durch die Harmonisierung des Patentrechts für europäische Unternehmen leichter werden dürfte, ihre Erfindungen innerhalb und außerhalb der EU patentieren zu lassen.

Am 4. Dezember 2009 billigte der Europäische Rat einstimmig die Schlussfolgerungen über ein verbessertes Patentsystem in der EU. Das vereinbarte Paket umfasst im Wesentlichen zwei Bereiche: erstens die Einigung über die weitere Vorgehensweise auf dem Weg zu einer EU-Patentverordnung und zweitens eine Einigung über die Errichtung eines neuen Patentgerichts in der EU. Beides zusammen, so die Hoffnung, wird dazu führen, dass Unternehmen innovative Technologie zu geringeren Kosten schützen können und Gerichtsverfahren einfacher zugänglich und kalkulierbarer werden. Die Schaffung des EU-Patents hängt jedoch davon ab, ob eine Lösung für die Regelung der Übersetzung gefunden wird. Hierzu unterbreitete die Europäische Kommission im Juli 2010 einen Vorschlag für eine ‘Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union’ (KOM)2010 350). Im Dezember 2010 wurde klar, dass über diesen Vorschlag keine einstimmige Einigung erzielt werden konnte. Um Fortschritte in dieser Frage zu erzielen, stimmte das Europäische Parlament im Februar 2011 der Anwendung des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit zu, das vom Rat im März 2011 genehmigt wurde.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Patentstatistiken (t_pat)
Patentanmeldungen im Europäischen Patentamt (tsiir060)
Europäische Patentanmeldungen (tsc00009)
Europäische Patente im Hochtechnologiebereich (tsc00010)
Patentzulassungen im United States Patent and Trademark Office (USPTO) (tsiir070)

Datenbank

Patentstatistiken (pat)
Patentanmeldungen beim EPA nach Prioritätsjahr (pat_epo)
Patenterteilungen durch das USPTO nach Prioritätsjahr (pat_uspto)
Patentfamilien der Triadenländer nach frühestem Prioritätsjahr auf nationaler Ebene (pat_triadic)

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weitere Informationen

Weblinks

Siehe auch