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Beschäftigungsstatistik

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Datenauszug vom Juni 2017. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Aktualisierung des Artikels geplant: September 2018.

Dieser Artikel enthält Informationen zu jüngeren Statistiken über die Beschäftigung in der Europäischen Union (EU) sowie eine Analyse auf der Grundlage wichtiger sozioökonomischer Gesichtspunkte: Beschäftigungsstatistiken weisen erhebliche Unterschiede bei Geschlecht, Alter und Bildungsstand auf. Auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten gibt es auf dem Arbeitsmarkt beachtliche Unterschiede.

Nachdem 1997 ein Kapitel über Beschäftigung in den Vertrag von Amsterdam aufgenommen wurde, steht die Arbeitsmarktstatistik im Mittelpunkt zahlreicher politischer Maßnahmen der EU. Die Beschäftigungsquote, d. h. der Anteil der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gilt als ein sozialer Schlüsselindikator für die Untersuchung von Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.

Karte 1: Beschäftigungsquote, Altersgruppe 20-64 Jahre, 2016
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Abbildung 1: Beschäftigungsquote nach Geschlecht, Altersgruppe 20-64 Jahre, 1993-2016
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Abbildung 2: Beschäftigungsquote nach Altersgruppe, 1993-2016
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_emp_a)
Abbildung 3: Beschäftigungsquote nach höchstem Bildungsgrad, Altersgruppe 20-64 Jahre, 1993-2016
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsa_ergaed)
Abbildung 4: Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigen nach Geschlecht, Altersgruppe 20-64 Jahre, 1993-2016
(in %)
Quelle: Eurostat (lfsi_eppga)
Abbildung 5: Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit, nach höchstem Bildungsgrad, Altersgruppe 15-74 Jahre, 1993-2016
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_e2ged) und (lfsa_egaed)
Abbildung 6: Erwerbstätige nach Beruf - Altersgruppe 15-74 Jahre, EU-28, 2016
(in % der Gesamtbeschäftigung)
Quelle: Eurostat (lfsa_esegp)
Abbildung 7: Anteil der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen nach Berufsgruppe - Altersgruppe 15-74 Jahre, 2016
(in % der Berufsgruppe)
Quelle: Eurostat (lfsa_esegt)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Beschäftigungsquoten nach Geschlecht, Alter und Bildungsstand

Im Jahr 2016 erreichte in der EU-28 die Beschäftigungsquote für Erwerbspersonen zwischen 20 und 64 Jahren, die bei der EU-Arbeitskräfteerhebung (EU-AKE) gemessen wurde, mit 71,1 % den höchsten je in der EU verzeichneten jährlichen Durchschnitt. Vor dem Hintergrund dieses Durchschnittswerts gibt es allerdings von Land zu Land erhebliche Unterschiede (siehe Karte 1). Der einzige Mitgliedstaat mit einer Quote über 80 % ist Schweden (mit 81,2 %). Diese Quote wird auch in den EFTA-Staaten Island (87,8 %) und Schweiz (83,3 %) erreicht.

Die Gruppe der Länder mit Quoten zwischen 70 und 80 % umfasst das Vereinigte Königreich, Frankreich und Deutschland. Diese Zone reicht von Irland im Westen über Ungarn im Osten und schließt auch die drei baltischen Staaten sowie Finnland und Portugal ein. Die Länder mit Quoten zwischen 60 und 70 % bilden zwei Cluster: Einer erstreckt sich auf die westliche Mittelmeerregion bzw. den adriatischen Raum (Spanien, Italien und Kroatien), und der andere reicht an der östlichen Grenze der EU von der Südküste der Ostsee bis zur südwestlichen Küste des Schwarzen Meeres (Polen, Slowakei, Rumänien, Bulgarien). Darüber hinaus gehört auch Belgien zu dieser Gruppe von Ländern. Schließlich liegen in einer Gruppe im südlichen Balkan bzw. im Kaukasus (ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Griechenland und Türkei) die Quoten unter 60 %.

Aus Abbildung 1 geht hervor, wie sich die Beschäftigungsquote für Frauen und Männer seit 1993 entwickelt hat. Am stärksten fällt dabei auf, dass sich bei der Beschäftigungsquote der Abstand zwischen den Geschlechtern verringert hat. Meist ist dies auf die steigenden Beschäftigungsquoten bei Frauen (etwa in Spanien und den Niederlanden) zurückzuführen. Allerdings gibt es auch Fälle (Griechenland und Zypern), in denen der geringere Unterschied am häufigsten durch die gesunkenen Beschäftigungsquoten bei Männern bedingt ist. In einer weiteren Gruppe von Ländern entwickeln sich die Beschäftigungsquoten von Männern und Frauen parallel, sodass der Unterschied bei der Beschäftigungsquote bei Männern und Frauen stabil blieb. Dies gilt etwa für die Tschechische Republik (mit einem Unterschied von 19,1 Prozentpunkten im Jahr 1998 und von 16,0 Prozentpunkten im Jahr 2016) und für Schweden (mit 2,9 Prozentpunkten (1996) und 3,8 Prozentpunkten (2016)). Die Beschäftigungsquoten sind in allen Jahren und Ländern bei den Frauen niedriger, wobei es zwei Ausnahmen – Lettland und Litauen – gibt: Dort ging im Jahr 2010 die Quote bei den Männern erheblich, bei den Frauen aber in wesentlich geringerem Ausmaß zurück.

Aus Abbildung 1 geht auch hervor, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt in dem Zeitraum, für den Eurostat über Daten verfügt, in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich entwickelt hat. In der größten Gruppe von Ländern ist die Beschäftigungsquote leicht, aber stabil angestiegen (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich und Türkei). In anderen Ländern blieb die Kurve ziemlich flach, die Quote war mit anderen Worten stabil (Dänemark, Italien, Portugal, Slowenien, Slowakei, Norwegen und Schweiz). In einer weiteren, großen Gruppe kam es zu beträchtlichen Schwankungen. Dabei fiel die Quote 2016 allerdings höher aus als zu Beginn des jeweiligen Beobachtungszeitraums (Bulgarien, Estland, Irland, Spanien, Lettland, Litauen und Polen).

Aus Abbildung 2 lässt sich eindeutig ablesen, dass die Beschäftigungsquote für die EU-28 bei den 25- bis 54-Jährigen seit 2001 praktisch gleichgeblieben ist, während sie bei älteren Personen (55-64 Jahre) merklich zugenommen und bei jungen Menschen (15-24 Jahre) abgenommen hat.

Auch je nach erreichtem Bildungsgrad waren erhebliche Unterschiede zwischen den Beschäftigungsquoten festzustellen (siehe Abbildung 3). Die nach erreichtem Bildungsgrad analysierten Quoten beruhten auf der Altersgruppe 25-64. Jüngere Personen können sich nämlich noch in der Ausbildung, insbesondere im Tertiärbereich, befinden, was sich wiederum in den Beschäftigungsquoten niederschlagen kann. Die Beschäftigungsquote der 25- bis 64-Jährigen mit einem tertiären Bildungsabschluss (Kurzstudiengänge, Bachelor oder gleichwertiger Abschluss, Master oder gleichwertiger Abschluss und Promotion oder gleichwertiger Abschluss) lag 2016 in der EU-28 mit 84,4 % deutlich über der Beschäftigungsquote von 54,3 %, die für Personen mit geringeren Bildungsgrad (Primarstufe oder Sekundarstufe I) gemeldet wurde. Die Beschäftigungsquote derjenigen, die die Sekundarstufe II oder eine postsekundare, nichttertiäre Ausbildung absolvierten, betrug in der EU-28 74,8 %. Bei Personen, die höchstens einen Abschluss der Sekundarstufe I besaßen, war es (unter allen untersuchten Gruppen) nicht nur am unwahrscheinlichsten, dass sie eine Stelle fanden, sie waren zudem noch am stärksten von der Krise betroffen: Die Beschäftigungsquote sank in dieser Gruppe zwischen 2007 und 2013 um 5,1 Prozentpunkte, während sie bei den Personen mit mittlerem Bildungsgrad um 1,7 Prozentpunkte und bei jenen mit hohem Bildungsgrad um 1,8 Prozentpunkte zurückging. Wie Abbildung 3 zeigt, kommt es bei der Stellensuche in Belgien, Bulgarien, der Tschechischen Republik, Litauen, Polen und der Slowakei ganz wesentlich, in Dänemark, Estland, Griechenland, Zypern und Luxemburg hingegen etwas weniger darauf an, zumindest einen mittleren Bildungsgrad vorweisen zu können.

Teilzeitbeschäftigung

Der Anteil der Erwerbstätigen in der Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen in der EU-28, die angaben, ihr Hauptarbeitsverhältnis sei eine Teilzeitbeschäftigung, ist langsam aber stetig von 14,9 % im Jahr 2002 auf 19,0 % im Jahr 2015 gestiegen. 2016 ging er geringfügig auf 18,9 % zurück. Den bei Weitem höchsten Anteil an Teilzeitbeschäftigten wiesen 2014 die Niederlande auf (46,6 %), gefolgt von Österreich, Deutschland, Belgien, dem Vereinigten Königreich, Schweden, Dänemark und Irland: In diesen Ländern lag der Anteil der Teilzeitbeschäftigten jeweils bei über einem Fünftel der Erwerbstätigen. Relativ unüblich war Teilzeitarbeit dagegen in Bulgarien (1,9 % der Beschäftigten) sowie in Ungarn, Kroatien, der Tschechischen Republik und der Slowakei (mit Werten zwischen 4,8 % und 5,7 %) — siehe Abbildung 4.

Hinsichtlich des Anteils der Teilzeitbeschäftigten (Definition siehe unter „Datenquellen und Datenverfügbarkeit“) besteht zwischen Männern und Frauen ein deutlicher Unterschied. Mit knapp einem Drittel (31,4 %) der erwerbstätigen Frauen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren gingen 2016 in der EU-28 deutlich mehr Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nach als Männer (8,2 %). Fast drei Viertel (74,8 %) aller weiblichen Erwerbstätigen in den Niederlanden – damit weit mehr als in jedem anderen Mitgliedstaat – arbeiteten 2016 in Teilzeit. Während die Teilzeitbeschäftigung zwischen 1993 und 2016 in Deutschland, Irland, Italien und Österreich merklich zugenommen hat, ist sie in Island stark zurückgegangen.

Personen mit mehr als einer Tätigkeit

Wie Abbildung 5 zeigt, ist der Anteil der Personen mit mehr als einer Tätigkeit gering, wobei Personen mit höherem Abschluss eher eine zweite Tätigkeit ausüben als Personen mit mittlerem oder niedrigem Bildungsgrad. Für die EU-28 war diese Situation in den Jahren, für die Daten vorliegen, also im Zeitraum 2002-2016, recht stabil: Die Werte betrugen etwa 5 % bei Personen mit hohem Bildungsgrad sowie rund 3 % bei den beiden anderen Gruppen. Das höchste Niveau unter allen Mitgliedstaaten lag bei 16,3 % (Personen mit hohem Bildungsgrad in Polen im Jahr 2000), der niedrigste Wert bei 0,3 % (Personen mit mittlerem Bildungsgrad in Bulgarien im Zeitraum 2010-2016). Weitere Länder, in denen es relativ üblich ist, einer zweiten Tätigkeit nachzugehen, sind Dänemark, Estland, Lettland, die Niederlande, Portugal, Schweden, Island und Norwegen.

Berufe

Arbeitnehmer im Bereich personenbezogene Dienstleistungen und Verkauf machten mit 9,5 % aller Arbeitskräfte, d. h. 21,4 Mio. Personen (siehe Abbildung 6), die mit Abstand größte Berufsgruppe in der EU-28 im Jahr 2016 aus. Sie umfasste mehr Personen als die acht kleinsten Berufsgruppen zusammen genommen, denen unter anderem alle landwirtschaftlichen Arbeitnehmer sowie die Angehörigen von Berufen in der Nahrungsmittelverarbeitung und Mitglieder der Streitkräfte zugerechnet werden. Hinter der Gruppe der Arbeitnehmer im Bereich personenbezogene Dienstleistungen und Verkauf rangierten Büroangestellte sowie ferner nicht akademische betriebswirtschaftliche und kaufmännische Fachkräfte und Verwaltungsfachkräfte.

Befristete Arbeitsverhältnisse

Der Anteil der Erwerbstätigen in der EU-28 mit einem befristeten Arbeitsvertrag (in befristeten Arbeitsverhältnissen) lag 2016 bei 14,2 %. Mehr als jeder fünfte Beschäftigte in Polen (27,5 %), Spanien (26,3 %), Kroatien und Portugal (je 22,3 %) sowie den Niederlanden (20,8 %) hatte einen befristeten Arbeitsvertrag (siehe Abbildung 7). In den übrigen Mitgliedstaaten der EU-28 bewegte sich der Anteil der Beschäftigten mit befristeten Arbeitsverträgen zwischen 71,0 % in Slowenien und lediglich 1,4 % in Rumänien. Zu den Unterschieden zwischen den Ländern kommen die Unterschiede zwischen den Berufen hinzu, die einem bestimmten Muster unterliegen. In den meisten Ländern sind die Verträge von Führungskräften am seltensten befristet, jene von rangniedrigeren Arbeitnehmern am häufigsten. Allerdings gibt es auch hier deutliche Unterschiede: Während sich 44,1 % der rangniedrigeren Arbeitnehmer in Polen in dieser Situation befanden, betrug der entsprechende Wert für Rumänien nur 3,2 %. Die erheblichen Unterschiede beim Anteil der befristeten Arbeitsverhältnisse zwischen den EU-Mitgliedstaaten lassen sich vermutlich zumindest teilweise durch unterschiedliche nationale Gepflogenheiten erklären, aber auch durch das Angebot an und die Nachfrage nach Arbeitskräften, die Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Arbeitgeber sowie die Vorschriften für Einstellungen und Entlassungen.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Abdeckung

Die Erwerbspersonen bzw. die (Erwerbsbevölkerung) setzten sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen. Für die EU-Arbeitskräfteerhebung sind Erwerbstätige definiert als Personen ab 15 Jahren, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt, zur Gewinnerzielung oder zur Mehrung des Familieneinkommens gearbeitet haben. Zur Erwerbsbevölkerung zählen auch Personen, die nicht gearbeitet haben, aber einen Arbeitsplatz hatten, von dem sie vorübergehend abwesend waren, z. B. aufgrund von Krankheit, Urlaub, Streik oder Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit kann als Zahl der erwerbstätigen Personen oder der Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten oder in geleisteten Arbeitsstunden gemessen werden. Alle hier aufgeführten Schätzungen basieren auf der Zahl der Personen. Die Angaben zu den Beschäftigungsquoten basieren ebenfalls auf Schätzungen der Zahl der Personen. Um Vergleiche zwischen unterschiedlich großen Ländern zu ermöglichen und die Auswirkungen der Veränderung der Bevölkerungsgröße der Länder im zeitlichen Verlauf auszuschließen, werden in Beschäftigungsstatistiken häufig Beschäftigungsquoten angegeben. Dabei werden in der Regel die Quoten für die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter angegeben, das zwischen 15 und 64 Jahren angesetzt wird. Ausnahmen bilden Spanien und das Vereinigte Königreich sowie Island, für die die Altersspanne 16 bis 64 Jahre beträgt. Die Altersgruppe der 15- bis 64-Jährigen bildet auch den Standard für die Daten anderer internationaler Statistikorganisationen (wenn auch einigen Entscheidungsträger der Altersspanne 20 bis 64 Jahre immer mehr Bedeutung einräumen, da ein steigender Anteil der EU-Bevölkerung seine Studien im Tertiärbereich fortsetzt).

Wichtigste Konzepte

Zu den wichtigsten Beschäftigungsmerkmalen, die in der EU-Arbeitskräfteerhebung definiert sind, zählen die folgenden:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden definiert als Personen, die für einen öffentlichen oder privaten Arbeitgeber arbeiten und dafür Lohn, Gehalt, ergebnisabhängige Vergütungen oder Sachleistungen erhalten; auch Berufssoldaten gelten als Arbeitnehmer.
  • Selbständige arbeiten in ihrem eigenen Geschäft oder Gewerbebetrieb, in ihrer freiberuflichen Praxis oder im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb. Selbständige gelten als erwerbstätig, wenn sie während der Bezugswoche eines der folgenden Kriterien erfüllen: Sie arbeiten in der Absicht, Gewinn zu erzielen; sie wenden Zeit für die Ausübung einer Geschäftstätigkeit auf oder sie befinden sich in der Phase der Unternehmensgründung.
  • Die Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung basiert in der Regel auf der spontanen Auskunft des Befragten. Die wichtigsten Ausnahmen bilden die Niederlande und Island, wo ein Schwellenwert von 35 Stunden gilt, ferner Schweden mit einem Schwellenwert für Selbständige und Norwegen, wo Personen, die zwischen 32 und 36 Stunden arbeiten, danach gefragt werden, ob es sich dabei um eine Vollzeit- oder eine Teilzeitbeschäftigung handelt.
  • Die Indikatoren für Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit beziehen sich ausschließlich auf Personen, die mehrere Tätigkeiten nebeneinander ausüben. Personen, die während der Bezugswoche den Arbeitsplatz gewechselt haben, werden nicht als Erwerbstätige mit zweiter Tätigkeit gezählt.
  • Als Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag gilt ein Arbeitnehmer dann, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig sind, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch objektive Bedingungen vorgegeben ist, beispielsweise ein bestimmtes Datum, die Erledigung eines Auftrags oder die Rückkehr eines Arbeitnehmers, der vorübergehend ersetzt wurde. Typische Beispiele sind: Saisonarbeiter, von einer Zeitarbeitsfirma oder einer Arbeitsvermittlung Angestellte, die zur Ausführung eines definierten Arbeitsauftrags an Dritte verliehen werden (es sei denn, es besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma bzw. der Arbeitsvermittlung), und Personen mit speziellen Ausbildungsverträgen.

Datensätze

Die meisten der in diesem Artikel vorgestellten Indikatoren werden aus Datensätzen abgeleitet, die Teil der Hauptindikatoren der Arbeitskräfteerhebung sind (mit den Buchstaben lfsi beginnende Datensätze). Diese Hauptindikatoren unterscheiden sich von den Datensätzen mit den ausführlichen jährlichen und vierteljährlichen Erhebungsergebnissen (mit den Buchstaben lfsa und lfsq beginnende Datensätze) darin, dass die ausführlichen Erhebungsergebnisse ausschließlich auf Mikrodaten aus der Arbeitskräfteerhebung basieren, während die Hauptindikatoren zusätzlich bearbeitet wurden. Bei den zusätzlichen Anpassungen handelt es sich meist um Korrekturen der wichtigsten Brüche in den Zeitreihen oder um Schätzungen fehlender Werte. Diese Anpassungen führen bei einigen Jahren zu beträchtlichen Unterschieden zwischen den beiden Datensätzen.

Bei den aus den Hauptindikatoren der Arbeitskräfteerhebung gewonnenen Datensätzen handelt es sich um die vollständigsten und zuverlässigsten, im Rahmen der Arbeitskräfteerhebung gesammelten Beschäftigungs- und Arbeitslosendaten. Da sie allerdings keine Analyse aller Hintergrundvariablen aufweisen, ist es in einigen Fällen notwendig, auch die ausführlichen Erhebungsergebnisse heranzuziehen, so wie dies in diesem Artikel bei den in Tabelle 3 und teilweise den in Tabelle 4 enthaltenen Daten erfolgte.

Kontext

Beschäftigungsstatistiken können für verschiedene Analysen herangezogen werden, z. B. für makroökonomische Untersuchungen (bei denen es um Arbeit als Produktionsfaktor geht) sowie für Untersuchungen der Produktivität oder der Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem können sie genutzt werden, um verschiedene soziale Aspekte und Verhaltensaspekte im Zusammenhang mit der Beschäftigungssituation bestimmter Personen zu untersuchen, beispielsweise die soziale Eingliederung von Minderheiten oder die Beschäftigung als Einkommensquelle privater Haushalte.

Beschäftigung ist sowohl ein Struktur- als auch ein Konjunkturindikator. Als Strukturindikator kann sie über die Struktur von Arbeitsmärkten und Wirtschaftssystemen Aufschluss geben, die anhand des Verhältnisses von Arbeitskräfteangebot und -nachfrage bestimmt wird, oder über die Qualität der Beschäftigung. Als Konjunkturindikator folgt die Beschäftigung dem Konjunkturzyklus; allerdings ist die Beschäftigung in diesem Zusammenhang von begrenzter Aussagekraft und wird häufig als Spätindikator bezeichnet.

Die Beschäftigungsstatistiken spielen für zahlreiche politische Maßnahmen der EU eine wichtige Rolle. Die Europäische Beschäftigungsstrategie (EBS) wurde auf dem Beschäftigungsgipfel in Luxemburg im November 1997 ins Leben gerufen und 2005 zur Angleichung der EU-Beschäftigungsstrategie an die überarbeiteten Lissabon-Ziele geändert. Im Juli 2008 wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zeitraum 2008-2010 aktualisiert. Im März 2010 rief die Europäische Kommission die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum ins Leben; die im Juni 2010 vom Europäischen Rat formell angenommen wurde. Der Europäische Rat einigte sich auf fünf Kernziele; das erste lautet, dass die Beschäftigungsquote der Frauen und Männer im Alter von 20 bis 64 Jahren bis 2020 auf 75 % gebracht werden soll. Die EU-Mitgliedstaaten können anhand der Vorgaben dieser Kernziele eigene nationale Zielvorgaben definieren und nationale Reformprogramme aufstellen, in denen sie festlegen, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung der Strategie ergreifen wollen. Die Strategie könnte zumindest teilweise dadurch umgesetzt werden, dass flexible Arbeitsbedingungen (z. B. Teilzeit- oder Telearbeit) gefördert werden, von denen man annimmt, dass sie Anreize für eine höhere Erwerbsbeteiligung darstellen. Zu den Initiativen, die mehr Menschen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit veranlassen könnten, zählen die Verbesserung des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen, mehr Angebote für lebenslanges Lernen oder die Erleichterung der beruflichen Mobilität. In diesem Zusammenhang spielt das Thema „Flexicurity“ eine wichtige Rolle. Flexicurity umfasst politische Ansätze, die sich mit der Flexibilität der Arbeitsmärkte, der Arbeitsorganisation und der Arbeitsbeziehungen befassen und bei denen gleichzeitig die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben, Beschäftigungssicherheit und Sozialschutz berücksichtigt werden. Im Einklang mit der Strategie Europa 2020 setzt die EBS auf Maßnahmen, die dazu beitragen, bis 2020 drei der Kernziele zu erreichen, damit:

  • 75 % der 20- bis 64-Jährigen einen Arbeitsplatz erhalten;
  • der Anteil der frühzeitigen Schulabgänger auf unter 10 % sinkt und mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen eine Hochschulbildung abschließen;
  • wenigstens 20 Mio. Menschen weniger von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind.

Die langsame Erholung von der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die steigende Arbeitslosigkeit veranlassten die Europäische Kommission am 18. April 2012, in einem speziellen Beschäftigungspaket Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorzuschlagen. Die Vorschläge konzentrieren sich u. a. auf die Nachfrageseite bei der Schaffung von Arbeitsplätzen, indem sie Wege beschreiben, wie die Mitgliedstaaten etwa durch Senkung der Arbeitskosten oder Förderung von Unternehmensgründungen Arbeitgeber zum Einstellen von Personal ermutigen können. Ferner sollten Wirtschaftszweige mit einem erheblichen Arbeitsplatzpotenzial ermittelt werden, z. B. die grüne Wirtschaft, das Gesundheitswesen, sowie die Informations- und Kommunikationstechnologiebranchen.

Im Dezember 2012 schlug die Europäische Kommission angesichts der hohen und weiter steigenden Jugendarbeitslosigkeit in mehreren EU-Mitgliedstaaten ein Jugendbeschäftigungspaket (COM(2012) 727 final) vor. Dieses Paket enthält als eine jugendspezifische Folgemaßnahme zum Beschäftigungspaket eine Reihe von Vorschlägen:

  • Alle unter 25-Jährigen sollen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer formalen Ausbildung oder nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ein gutes Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle bzw. für eine Weiterbildung erhalten (Jugendgarantie);
  • eine Konsultation der europäischen Sozialpartner über einen Qualitätsrahmen für Praktika soll jungen Menschen den Erwerb hochwertiger Berufserfahrung unter sicheren Bedingungen ermöglichen;
  • es soll eine Europäische Ausbildungsallianz entstehen, um die Qualität der Ausbildungsplätze zu verbessern, das Angebot an verfügbaren Lehrstellen zu erweitern und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Mobilität junger Menschen verbessert werden kann.

Die Bemühungen um den Abbau der Jugendarbeitslosigkeit wurden 2013 fortgesetzt, als die Europäische Kommission eine Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (COM(2013) 144 final) vorlegte, mit der die im Jugendbeschäftigungspaket beschriebenen Maßnahmen ausgebaut und beschleunigt werden sollen. Damit sollten vor allem Jugendliche, die weder die Schule besuchen noch einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, in Regionen mit einer Jugendarbeitslosenquote von über 25 % unterstützt werden. Es folgte eine weitere Mitteilung mit dem Titel Gemeinsam für die Jugend Europas – Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (COM(2013) 447 final) soll die Umsetzung der Jugendgarantie beschleunigen und die EU-Mitgliedstaaten und die Unternehmen unterstützen, damit diese mehr junge Menschen einstellen können.

Eine der wichtigsten Prioritäten für das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das 2014 sein Amt antrat, besteht in der Tat darin, Arbeitsplätze zu schaffen und Wachstum und Investitionen anzukurbeln sowie für weniger Regulierung zu sorgen und eine intelligentere Nutzung vorhandener Finanzmittel und öffentlicher Mittel anzustreben. Im Februar 2015 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Reihe von Länderberichten (auf Englisch), in denen die Wirtschaftspolitik von EU-Mitgliedstaaten analysiert und über die Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Wachstumsförderung und Schaffung von Arbeitsplätzen in den kommenden Jahren informiert wird. Im selben Monat schlug die Europäische Kommission auch vor, 1 Mrd. EUR aus der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen im Jahr 2015 bereitzustellen, um so die Vorfinanzierungen, die die Mitgliedstaaten zur Erhöhung der Jugendbeschäftigungsquoten erhalten konnten, um das 30-fache aufzustocken. Dadurch sollen bis zu 650 000 junge Menschen einen Arbeitsplatz finden.

Im Juni 2016 nahm die Europäische Kommission die Mitteilung „Eine neue europäische Agenda für Kompetenzen“ (COM(2016) 381/2) mit dem Untertitel „Humankapital, Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit gemeinsam stärken“ an. Damit soll sichergestellt werden, dass die Menschen jene Kompetenzen entwickeln, die sie zur Bewältigung von Gegenwart und Zukunft benötigen, und dass Beschäftigungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum EU-weit gefördert werden.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

LFS Hauptindikatoren (t_lfsi)
Bevölkerung, Erwerbspersonen, Nichterwerbspersonen – bereinigte LFS-Reihe (t_lfsi_act)
Beschäftigung –bereinigte LFS-Reihe (t_lfsi_emp)
Arbeitslosigkeit – bereinigte LFS-Reihe (t_une)
LFS-Reihe – Detailllierte jährliche Erhebungsergebnisse (t_lfsa)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (t_lfst)

Datenbank

LFS-Hauptindikatoren (lfsi)
Beschäftigung und Erwerbstätigkeit – bereinigte LFS-Reihe (lfsi_emp)
Arbeitslosigkeit – bereinigte LFS-Reihe (une)
Arbeitsmarktübergänge – LFS-Längsschnittdaten (lfsi_long)
LFS-Reihe – Detaillierte vierteljährliche Erhebungsergebnisse (ab 1998) (lfsq)
LFS-Reihe – Detaillierte jährliche Erhebungsergebnisse (lfsa)
LFS-Reihe – Spezifische Themengebiete (lfst)
LFS-ad-hoc-Module (lfso)
2014. Migration und Arbeitsmarkt (lfso_14)
2013. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden (lfso_13)
2012. Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand (lfso_12)
2011. Zugang zum Arbeitsmarkt für behinderte Menschen (lfso_12)
2010. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (lfso_10)
2009. Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt (lfso_09)
2008. Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern (lfso_08)
2007. Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsbeschwerden und Gefährdung durch gesundheitsbedrohliche Risikofaktoren (lfs_07)
2006. Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand (lfso_06)
2005. Vereinbarkeit von Beruf und Familie (lfso_05)
2004. Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung (lfso_04)
2003. Lebenslanges Lernen (lfso_03)
2002. Beschäftigung behinderter Menschen (lfso_02)
2000. Übergang der Jugendlichen vom Erziehungssystem zur Arbeitswelt (lfso_00)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Veröffentlichungen

ESMS-Metadaten und EU-AKE-Methodik

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks