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Archive:Gesundheitsstatistiken auf regionaler Ebene


Datenauszug vom März 2019.

Aktualisierung des Artikels geplant: Dezember 2020.

Highlights

Drei EU-Mitgliedstaaten meldeten mehr als eintausend Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner auf regionaler Ebene. In Deutschland wurde die höchste Quote in Mecklenburg-Vorpommern (1 283 Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner), in Polen in Zachodniopomorskie (1 202 Krankenhausbetten) und in Rumänien in Bucuresti - Ilfov (1 023 Krankenhausbetten) verzeichnet.

Die griechische Hauptstadtregion Attiki wies die größte Anzahl an Zahnärzten (163,5 je 100 000 Einwohner) unter den EU-Regionen auf. In Attiki gab es 23 Mal so viele Zahnärzte (im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße) wie auf der französischen Insel Mayotte (7,0 je 100 000 Einwohner).

Quelle: Eurostat

Die Alterung der Bevölkerung wird in den kommenden Jahrzehnten wahrscheinlich zu einer großen Herausforderung für das Gesundheitswesen der Europäischen Union (EU). Die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen wird wahrscheinlich rapide steigen, während es aufgrund der alternden Bevölkerung in bestimmten medizinischen Fachbereichen oder in bestimmten geografischen Regionen zu einer Personalknappheit kommen könnte. Laut eines (2012 vorgelegten Berichts (auf Englisch)) der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden im Zeitraum 2009-2020 über 60 000 (bzw. 3,2 % der in der EU-28) tätigen Ärzte jährlich aus dem Beruf ausscheiden oder in den Ruhestand gehen.

Gesundheit liegt den Europäern besonders am Herzen; sie erwarten Schutz vor Krankheiten, Unfallversorgung und angemessene Gesundheitsleistungen. In diesem Artikel werden die aktuellsten Gesundheitsstatistiken für die Regionen der EU vorgestellt, die darüber Aufschluss geben, wie die Menschen selbst ihren Gesundheitszustand wahrnehmen. Zudem beschäftigt sich der Artikel mit Leistungen des Gesundheitswesens. Dafür werden die Anzahl der Krankenhausbetten, der Bevölkerungsanteil mit einem ungedeckten Bedarf an medizinischen Untersuchungen, die Anzahl der (praktizierenden) Zahnärzte und der Bevölkerungsanteil mit einem ungedeckten Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen analysiert. Den Abschluss bilden Informationen über die häufigsten Todesursachen. Bei den Frauen bilden Sterbefälle durch Brustkrebs den Schwerpunkt, bei den Männern Sterbefälle durch Prostatakrebs bzw. durch Suizid.

Full article

Gesundheitszustand

Aus Abbildung 1 wird nach dem Grad der Urbanisierung (auf Englisch) genau aufgeschlüsselt, welche Anteile der erwachsenen Bevölkerung (definiert als Personen ab 16 Jahren) ihren selbst wahrgenommenen Gesundheitszustand (auf Englisch) als gut oder sehr gut bezeichnen.

In Städten bezeichnete ein größerer Anteil der Menschen ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut

In der EU-28 bezeichneten 2017 fast sieben Zehntel (69,7 %) der erwachsenen Bevölkerung ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut. Dieser Anteil war bei in Städten wohnenden Menschen (71,5 %) höher als bei den Bewohnern von kleineren Städten und Vorstädten (70,1 %) oder ländlichen Gebieten (66,6 %) . Es ist zu beachten, dass der selbst wahrgenommene Gesundheitszustand sehr stark mit dem Alter zusammenhängt, sodass die Analyse des Gesundheitszustands bezogen auf den Grad der Urbanisierung die Unterschiede in der Altersstruktur der verschiedenen Urbanisierungsgrade zumindest teilweise widerspiegeln könnte. Eine genauere Betrachtung der EU-Mitgliedstaaten zeigt, dass:

  • in einer Mehrheit (19) der EU-Mitgliedstaaten ein größerer Anteil der Bevölkerung in Städten (im Vergleich zu kleineren Städten und Vorstädten oder ländlichen Gebieten) ihren Gesundheitszustand selbst als gut oder sehr gut wahrnahmen; dabei ist zu beachten, dass in Großstädten lebende Menschen häufig eher vergleichsweise jung sind (im Vergleich zur Gesamtbevölkerung);
  • Menschen in kleineren Städten und Vorstädten, die häufig von eine relativ großen Zahl Familien bewohnt werden, ihren eigenen Gesundheitszustand in den südlichen Mitgliedstaaten Zypern, Italien, Spanien und Portugal sowie in Belgien und in den Niederlanden am ehesten als gut oder sehr gut einschätzten;
  • Menschen in den ländlichen Gebieten Irlands und des Vereinigten Königreichs, wo ältere Menschen im Allgemeinen einen relativ hohen Anteil der Bewohner ausmachten, ihren eigenen Gesundheitszustand eher als gut oder sehr gut wahrnehmen.
Abbildung 1: Anteil der Personen, die ihren Gesundheitszustand als gut oder sehr gut wahrnehmen, 2017
(Prozentsatz der Bevölkerung ab 16 Jahre, nach Grad der Urbanisierung)
Quelle: Eurostat (hlth_silc_18)

Gesundheitswesen

Krankenhausbetten sind definiert als reguläre Betten, für die das erforderliche Personal zur Verfügung steht und die unmittelbar für die Unterbringung eingewiesener Patienten bereitgehalten werden; diese Statistiken beinhalten Betten in Allgemein- und Spezialkrankenhäusern. 2016 gab es 2,60 Mio. Krankenhausbetten in der EU-28, d. h. innerhalb des letzten Zehnjahreszeitraums, für den Daten verfügbar sind, ist die Gesamtzahl der Betten um 9,0 % gesunken. Die durchschnittliche Krankenhausbettenzahl in der EU-28 bezogen auf die Bevölkerungsgröße ging zwischen 2006 und 2016 um 64 Betten je 100 000 Einwohner zurück, sodass im letzten Zeitraum durchschnittlich 509 Krankenhausbetten auf 100 000 Einwohner kamen. Die sinkende Krankenhausbettenzahl hängt möglicherweise damit zusammen, dass sich die Gesundheitspolitik in den meisten EU-Mitgliedstaaten verändert hat. Dadurch die wurde durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus zumindest zum Teil verkürzt, weil neue Behandlungsmethoden und weniger invasive Operationsverfahren eingeführt wurden.

Die benachbarten Regionen Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten Deutschlands und Zachodniopomorskie im Nordwesten Polens verzeichneten die höchste Bettendichte im Verhältnis zur Einwohnerzahl

Abbildung 2 sind die Arten der landesspezifischen Organisation der Gesundheitsversorgung und die Arten der für Patienten erbrachten Leistungen zu entnehmen. Sie bestätigt eine hohe Bettendichte in Deutschland und Österreich sowie in mehreren östlichen Regionen der EU. Nur in den folgenden drei Regionen der EU wurden Bettendichten von über eintausend Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner verzeichnet, nämlich in:

  • der norddeutschen Region Mecklenburg-Vorpommern, einer überwiegend ländlich geprägten Gegend mit geringer Bevölkerungsdichte, die mit knapp unter 1300 Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner die höchste Bettendichte in der EU aufwies;
  • der nordpolnischen Region Zachodniopomorskie, die an Mecklenburg-Vorpommern grenzt und knapp über 1200 Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner verzeichnete;
  • der rumänischen Hauptstadtregion Bucuresti - Ilfov, in der die Bettendichte 1023 Krankenhausbetten je 100 000 Einwohner betrug.

In Bezug auf die Zahl der Krankenhausbetten im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße zeigten sich unterschiedliche Trends in den Hauptstadtregionen der EU-Mitgliedstaaten:

  • in vielen der östlichen Mitgliedstaaten – in Ungarn (Daten nur für NUTS-Ebene-1 verfügbar), Tschechien, Rumänien, der Slowakei, Kroatien und Slowenien – wies die Hauptstadtregion die höchste Bettendichte auf;
  • in vielen westlichen und nördlichen Mitgliedstaaten hatten dagegen die Hauptstadtregionen relativ niedrige Bettendichten und die höchsten Bettendichten wurden in der Regel in ländlichen, dünn besiedelten Regionen verzeichnet (was möglicherweise eine größere Verfügbarkeit in diesen Regionen widerspiegelt, wodurch die beträchtlichen Distanzen ausgeglichen werden sollen, die manche Patienten für eine Behandlung zurücklegen müssen).

Abgesehen von Mayotte (Frankreich), einer Region in äußerster Randlage, und den autonomen Städten Melilla und Ceuta (beide Spanien) wurden die niedrigsten Bettendichten in Calabria in Italien (223 Betten) verzeichnet.

Abbildung 2: Zahl der Krankenhausbetten, 2016
(pro 100 000 Einwohner, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (hlth_rs_bdsrg) und (hlth_rs_bds)

Ungedeckter Bedarf an medizinischen Untersuchungen

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass jemand der Auffassung ist, dass der eigene Bedarf an medizinischen Untersuchungen nicht gedeckt ist; hierzu gehören:

  • Kosten, das heißt die medizinischen Untersuchungen werden als zu teuer betrachtet;
  • Entfernung, wenn die Patienten den Weg zu einer Praxis/einem Krankenhaus als zu weit empfinden oder keine Verkehrsmittel zur Verfügung stehen;
  • Zeit, wenn Patienten davon abgehalten werden, eine bestimmte Untersuchung vornehmen zu lassen, beispielsweise wegen langer Wartelisten oder weil sie sich frei nehmen müssen;
  • mangelnde kulturelle Sensibilität/Angst bei bestimmten Arten von medizinischen Untersuchungen.

Diese Probleme können den Zugang des Einzelnen zu medizinischen Untersuchungen beeinträchtigen und sich dadurch auf dessen gesamte Lebensqualität, das Wohlbefinden und die gesellschaftliche Teilhabe auswirken sowie die sozioökonomischen Entwicklungsmöglichkeiten generell beeinflussen.

2017 wiesen 1,7 % der erwachsenen Bevölkerung der EU-28 (hier definiert als Personen ≥ 16 Jahren) einen ungedeckten Bedarf an medizinischen Untersuchungen wegen zu hoher Kosten, zu großer Entfernung und/oder der langen Wartelisten auf. Eine Aufschlüsselung nach dem Grad der Urbanisierung (siehe Abbildung 3) zeigt, dass dieser Anteil in ländlichen Gebieten etwas höher war (2,0 %) als in Städten (1,6 %) und kleineren Städten und Vorstädten (1,5 %).

Der Gesamtanteil der erwachsenen Bevölkerung mit ungedecktem Bedarf an medizinischen Untersuchungen betrug 2017 in Deutschland, Luxemburg, Malta, Österreich, Spanien und den Niederlanden weniger als 0,5 %. Dagegen lag der Anteil der Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an medizinischen Untersuchungen in der Größenordnung von 3,0 bis 5,0 % in Polen, dem Vereinigten Königreich, Slowenien, Finnland und Rumänien, bei 6,2 % in Lettland, bei 10,0 % in Griechenland und bei einem Höchstwert von 11,8 % in Estland.

In Städten, kleineren Städten und Vorstädten in Estland und in ländlichen Gebieten in Griechenland hat mehr als einer von zehn Erwachsenen ungedeckten Bedarf an einer medizinischen Untersuchung

Wie eine Aufschlüsselung nach dem Grad der Urbanisierung für das Jahr 2017 zeigt, war in elf EU-Mitgliedstaaten der Anteil der erwachsenen Bevölkerung mit einem ungedeckten Bedarf an medizinischen Untersuchungen in den Städten am höchsten, was bei Stadtbewohnern in Estland (14,4 %) am deutlichsten zutage getreten ist. Dagegen machte in sieben Mitgliedstaaten die Landbevölkerung den höchsten Anteil unter den Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an medizinischen Untersuchungen aus; dies war in Griechenland (11,7 %) und Rumänien (6,0 %) besonders augenfällig. Diese Unterschiede könnten zumindest zum Teil widerspiegeln, dass Armut und soziale Ausgrenzung unterschiedlich verbreitet und in den Städten in Nord- und Westeuropa und in den ländlichen Gebieten Süd- und Osteuropas tendenziell relativ stark ausgeprägt sind.

Abbildung 3: Personen mit ungedecktem Bedarf an medizinischen Untersuchungen, 2017
(in %, Anteil der Bevölkerung von ≥ 16 Jahren, nach Grad der Urbanisierung)
Quelle: Eurostat (hlth_silc_21)

Zahl der Zahnärzte

Zahnärzte wenden moderne zahnärztliche Grundsätze und Verfahren zur Diagnose, Behandlung und Vorbeugung von Erkrankungen, Verletzungen und Fehlfunktionen von Zähnen, Mund, Kiefer und zugehörigem Gewebe an. Sie wenden verschiedenste spezielle diagnostische, operative und andere Techniken an, um die Mundgesundheit zu fördern und wiederherzustellen. Eurostat bevorzugt das Konzept der praktizierenden Zahnärzte, in manchen Ländern sind allerdings nur Daten für berufstätige Zahnärzte (Niederlande, Slowakei, Nordmazedonien und Türkei) oder approbierte Zahnärzte (Irland, Griechenland, Spanien und Portugal) verfügbar [1].

2016 wurde die Zahl der Zahnärzte in der EU-28 auf 358 000 geschätzt, was 70,0 Zahnärzten je 100 000 Einwohner entsprach. Trotz einer relativ kurzen Zeitreihe zeigt sich doch, dass die Gesamtzahl der Zahnärzte in der EU-28 zwischen 2009 und 2016 moderat um insgesamt 4,9 % zugenommen hat. Die Zahl der Zahnärzte im Verhältnis zur Einwohnerzahl ist in diesem Zeitraum in der EU-28 von 67,6 auf 70,0 je 100 000 Einwohner gestiegen.

Attiki und Praha waren die einzigen Regionen, in denen die Zahl der Zahnärzte (im Verhältnis zur Bevölkerungsgröße) mehr als doppelt so hoch lag wie der Durchschnitt der EU-28

Einige der höchsten Zahnärztedichten (unter den NUTS-2-Regionen) wurden in den Hauptstadtregionen verzeichnet (siehe Karte 1). So wurden sechs der sieben höchsten Dichten im Jahr 2015 in Hauptstadtregionen verzeichnet, und zwar in denen von Rumänien, Deutschland, Bulgarien, Spanien, Tschechien und vor allem von Griechenland (Attiki besaß die höchste Zahnärztedichte der EU mit 163,5 Zahnärzten je 100 000 Einwohner). Die hohe Zahl der Zahnärzte in Hauptstadtregionen könnte zumindest teilweise mit der kritischen Masse an (möglichen) Kunden in solchen großen urbanen Räumen sowie der hohen Zahl an Universitäten, Forschungseinrichtungen, zahnmedizinischen Ausbildungsstätten und Fachkrankenhäusern, die sich in und um Hauptstädten befinden, zusammenhängen. 2015 war die einzige Nicht-Hauptstadtregion unter den sieben höchsten Ärztedichten die Region Yuzhen tsentralen in Bulgarien (129,8 Zahnärzte je 100 000 Einwohner).

Am anderen Ende des Spektrums wurden die niedrigsten Zahnärztedichten im Jahr 2015 in folgenden Regionen verzeichnet:

  • in den sechs polnischen Regionen Pomorskie, Śląskie, Dolnośląskie, Warmińsko-mazurskie, Opolskie und Wielkopolskie;
  • in den zwei niederländischen Regionen Flevoland und Zeeland;
  • in zwei französischen Regionen in äußerster Randlage (Daten von 2016), nämlich Guyane und Mayotte (letztere wies mit 7,0 Zahnärzten je 100 000 Einwohner die niedrigste Zahnärztedichte in der EU auf).
Karte 1: Zahl der Zahnärzte, 2016
(je 100 000 Einwohner, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (hlth_rs_prsrg) und (hlth_rs_prs1)

Ungedeckter Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen

2017 wiesen 2,9 % der erwachsenen Bevölkerung der EU-28 (hier definiert als Personen ≥ 16 Jahren) einen ungedeckten Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen wegen zu hoher Kosten, zu großer Entfernung und/oder der langen Wartelisten auf, was mit einem Anteil von 1,7 % beim ungedeckten Bedarf an medizinischen Untersuchungen verglichen werden könnte. Eine Aufschlüsselung nach dem Grad der Urbanisierung (siehe Abbildung 4) zeigt, dass der Anteil der Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen in ländlichen Gebieten der EU-28 höher war (3,1 %) als in Städten (3,0 %) und kleineren Städten und Vorstädten (2,4 %).

Der Anteil der Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen betrug 2017 in Österreich, Deutschland, Luxemburg, Malta und den Niederlanden weniger als 1,0 % (diese fünf EU-Länder meldeten ebenfalls niedrige Werte für den Anteil der erwachsenen Bevölkerung mit ungedecktem Bedarf an medizinischen Untersuchungen, nämlich jeweils unter 0,5 %). Der Anteil der Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen erreichte dagegen zweistellige Werte in Griechenland (10,0 %), Portugal (11,6 %) und Lettland (13,9 %). Griechenland und Lettland gehörten somit zu den drei Mitgliedstaaten mit den höchsten Bevölkerungsanteilen mit einem ungedecktem Bedarf sowohl an medizinischen als auch an zahnärztlichen Untersuchungen.

In den ländlichen Gebieten Griechenlands, Lettlands und Portugals wiesen mehr als 10 % aller Erwachsenen einen ungedeckten Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen auf

Wie eine Analyse nach dem Grad der Urbanisierung zeigt, war 2017 in 13 EU-Mitgliedstaaten der Anteil der Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen für Menschen in Städten am höchsten. Besonders in Slowenien, Österreich und Finnland war eine deutliche Kluft erkennbar, da der Anteil der Menschen in Städten mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen mindestens 1,0 Prozentpunkte (pp) (auf Englisch) höher war als in kleineren Städten und Vorstädten und ländlichen Gebieten. In neun EU-Mitgliedstaaten machten dagegen Menschen in ländlichen Gebieten den höchsten Anteil der Erwachsenen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen aus. Besonders markant war diese Kluft in Portugal (mit 3,2 pp im Vergleich zu anderen Urbanisierungsgraden), Griechenland (1,1 pp), Rumänien (0,9 pp) und Bulgarien (0,8 pp).

Abbildung 4: Personen mit ungedecktem Bedarf an zahnärztlichen Untersuchungen, 2017
(in %, Anteil der Bevölkerung von ≥ 16 Jahren, nach Grad der Urbanisierung)
Quelle: Eurostat (hlth_silc_22)

Todesursachen

Bei einem Todesfall ist in allen EU-Mitgliedstaaten ein ärztlicher Totenschein verbindlich vorgeschrieben. Statistiken zu Todesursachen stützen sich auf zwei Säulen: die medizinischen Angaben in den Totenscheinen (auf Englisch), anhand derer die Todesursache festgestellt werden kann, und die Kodierung der Todesursachen nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD). Statistiken zu Todesursachen bieten Informationen zu Krankheiten (und anderen Umständen wie Suizid oder Verkehrsunfällen), die direkt zum Tod führen, und können die Planung von Gesundheitsdienstleistungen unterstützen. Diese Statistiken beziehen sich auf „jene Krankheit oder Verletzung, die den Ablauf der direkt zum Tode führenden Krankheitszustände auslöste bzw. die Umstände des Unfalls oder der Gewalteinwirkung, die den tödlichen Ausgang verursachten“ und die einer von 86 verschiedenen Todesursachen zugeordnet wird, die in der Europäische Auswahlliste für Todesursachen (2012) aufgeführt ist.

2017 gab es 5,27 Mio. Sterbefälle in der EU-28

In den vergangenen Jahren gab es in der EU-28 mehr Sterbefälle als Geburten. Die Gesamtbevölkerungszahl stieg aufgrund von Nettomigration allerdings (Kapitel 2 über die Bevölkerung enthält weitere Informationen zu diesen Entwicklungen). Wie die demografischen Statistiken von Eurostat für 2017 zeigen, gab es 5,27 Mio. Sterbefälle in der EU-28. Diese Zahl liegt etwas höher als im Vorjahr und die Gesamtzahl der Sterbefälle ist um 137 000 gestiegen. Dieses Muster wiederholte sich in einer Mehrheit (24) der Mitgliedstaaten, wobei in Zypern (hier stieg die Zahl der Sterbefälle zwischen 2016 und 2017 um 9,6 %), Luxemburg (7,5 %), Malta (6,9 %), Italien (5,5 %) und Griechenland (4,8 %) vergleichsweise hohe Zuwachsraten zu verzeichnen waren. Dabei ist zu beachten, dass einige dieser Mitgliedstaaten relativ klein sind und die Auswirkungen von einem bestimmten Ereignis wie einem besonders kalten Winter oder dem Auftreten einer Epidemie sich in der Gesamtzahl der Sterbefälle in einem bestimmten Jahr widerspiegeln können. Im Allgemeinen stieg die Zahl der Sterbefälle zwischen 2016 und 2017 in den südlichen Mitgliedstaaten relativ schnell, während Finnland (-0,4 %), Irland (-0,7 %), Portugal (-0,7 %) und Litauen (-2,3 %) die einzigen Mitgliedstaaten waren, die einen Rückgang der Zahl der Sterbefälle meldeten.

Mortalitätsmuster werden von zahlreichen Faktoren wie z. B. Altersstrukturen, Geschlecht, Lebens- bzw. Arbeitsbedingungen und Umweltfaktoren beeinflusst. Darüber hinaus kann jeder Mensch seine Chance auf ein langes und gesundes Leben auch selbst durch seine Lebensgewohnheiten in Bezug auf Sport, Ernährung, Alkoholkonsum, Rauchen oder Fahrstil beeinflussen.

Auf den Karten 2 bis 5 sind regionale Statistiken zu Todesursachen als standardisierte Sterberaten dargestellt: Durch die Standardisierung soll der Einfluss von Altersstrukturunterschiede zwischen den Regionen beseitigt werden (da mehr ältere Menschen sterben oder an bestimmten Krankheiten erkranken als jüngere). Standardisierte Sterberaten lassen sich besser räumlich und/oder zeitlich vergleichen, da hier altersspezifische Sterblichkeitsraten unterschiedlich gewichtet werden, sodass sie der Struktur einer Standardbevölkerung (einer hypothetischen Bevölkerung der EU- und EFTA-Länder) entsprechen. Statistiken zu den Todesursachen werden für NUTS-2-Regionen in Form von Dreijahresdurchschnitten für den Zeitraum 2013-2015 präsentiert, wodurch die möglicherweise relativ großen jährlichen Schwankungen bei vielleicht relativ kleinen Teilbevölkerungen ausgeglichen werden sollen.

Ischämische Herzkrankheiten waren die häufigste Todesursache in der EU-28

Basierend auf der Europäischen Auswahlliste für Todesursachen war die häufigste Todesursache in der EU die ischämische Herzerkrankung mit einer standardisierten Sterberate von 129 Sterbefällen je 100 000 Einwohner im Zeitraum 2013-2015. Zu den anderen häufigsten Todesursachen gehörten:

  • sonstige Herzkrankheiten (92 Sterbefälle je 100 000 Einwohner);
  • zerebrovaskuläre Krankheiten (87 Sterbefälle);
  • sonstige Krankheiten des Kreislaufsystems (74 Sterbefälle);
  • bösartige Neubildung (Krebs) der Trachea, der Bronchien und der Lunge (54 Sterbefälle);
  • Demenz (35 Sterbefälle);
  • chronische Krankheiten der unteren Atemwege (35 Sterbefälle);
  • Unfälle (31 Sterbefälle);
  • bösartige Neubildung (Krebs) des Kolons, am Rectosigmoidübergang, des Rektums, des Anus und des Anuskanals (31 Sterbefälle);
  • Pneumonie (26 Sterbefälle).

Karte 2 zeigt die häufigsten Todesursachen für NUTS-2-Regionen, basierend auf den standardisierten Sterberaten für den Zeitraum 2013-2015. Eine Mehrheit (154) der 271 Regionen der EU, für die Daten zur Verfügung standen, meldeten, dass die ischämische Herzerkrankung die häufigste Todesursache war. Unter den EU-Mitgliedstaaten (die sich aus mehr als einer NUTS-2-Region zusammensetzten) war die ischämische Herzerkrankung die häufigste Todesursache in allen Regionen von Tschechien, Dänemark, Kroatien, Ungarn, Österreich, der Slowakei, Finnland, Schweden und des Vereinigten Königreichs und in der überwiegenden Mehrheit der italienischen Regionen.

In 89 anderen Regionen war „sonstige Herzkrankheit“ die häufigste Todesursache, darunter alle Regionen in Belgien, den Niederlanden und Slowenien sowie eine große Mehrheit der spanischen, französischen und polnischen Regionen. Zerebrovaskuläre Krankheiten waren die häufigste Todesursache in 17 anderen Regionen der EU, darunter alle Festlandregionen Portugals. Die anderen häufigsten Todesursachen waren weniger verbreitet und jeweils nur in einstelligen Zahl von Regionen die häufigste Todesursache:

  • sonstige Krankheiten des Kreislaufsystems waren die häufigste Todesursache in sieben osteuropäischen Regionen;
  • die Gruppe der anderenorts nicht klassifizierten und unbekannten Ursachen der Mortalität war die häufigste Todesursache in drei französischen Regionen, nämlich in der Hauptstadtregion Île-de-France und in Guadeloupe und Guyane, zwei Regionen in äußerster Randlage;
  • Pneumonie die häufigste Todesursache in einer einzigen Regionen, der Região Autónoma da Madeira, einer portugiesischen Region in äußerster Randlage.
Karte 2: Häufigste Todesursachen, 2013-2015
(standardisierte Sterberate je 100 000 Einwohner, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (hlth_cd_ysdr2)

In der EU gab es 32,8 Sterbefälle durch Brustkrebs je 100 000 Einwohnerinnen

Trotz erheblicher Fortschritte bei der Bekämpfung von Krebs stellen Krebserkrankungen nach wie vor ein großes Problem für die öffentliche Gesundheit und eine erhebliche Belastung für die Gesellschaft dar. 2015 starben 95 400 Menschen in der EU-28 an einer bösartigen Neubildung der Brustdrüse (im Folgenden „Brustkrebs“), was 7,2 % aller krebsbedingten Sterbefälle entsprach. Von Brustkrebs sind überwiegend Frauen betroffen (2015 starben allerdings auch 957 Männer an der Krankheit). Brustkrebs war für etwa ein Sechstel (16,2 %) aller weiblichen krebsbedingten Sterbefälle verantwortlich.

Die standardisierte Sterberate von allen Krebsarten betrug in der EU-28 im Zeitraum 2013-2015 durchschnittlich 261,7 Sterbefälle je 100 000 Einwohner. Die Brustkrebsrate unter Frauen lag bei durchschnittlich 32,8 Sterbefällen je 100 000 Einwohnerinnen. Regionale Unterschiede in Bezug auf Sterbefälle durch Brustkrebs spiegeln möglicherweise zumindest zum Teil Unterschiede bei den nationalen Gesundheitsversorgungsystemen wider, so beispielsweise das Angebot an Mammografie-Screenings (die Mortalitätsraten reduzieren) oder die Anwendung von Hormonersatztherapie in der Menopause (die das Risiko von Brustkrebs erhöht).

Karte 3 zeigt, dass in 15 Regionen der EU die standardisierte Sterberate durch Brustkrebs im Zeitraum 2013-2015 mindestens 40,0 Sterbefälle je 100 000 Einwohnerinnen betrug (diese Regionen sind im dunkelsten Farbton dargestellt). Diese Regionen waren breit auf die EU verteilt und umfassten:

  • drei benachbarte Regionen in Westbelgien und Nordfrankreich — West-Vlaanderen und Prov. Hainaut in Belgien sowie Nord-Pas de Calais in Frankreich;
  • vier osteuropäische Hauptstadtregionen: Kontinentalna Hrvatska (Kroatien), Közép-Magyarország (Ungarn; NUTS-Ebene 1), Bucureşti-Ilfov (Rumänien) und Bratislavský kraj (Slowakei).

Am anderen Ende des Spektrums betrug in nur vier Regionen in der EU die standardisierte Sterberate durch Brustkrebs im Zeitraum 2013-2015 weniger als 20,0 Sterbefälle je 100 000 Einwohnerinnen, nämlich in:

  • den benachbarten Regionen La Rioja und Comunidad Foral de Navarra in Nordspanien;
  • Guyane, einer französischen Region in äußerster Randlage;
  • Åland, einer autonomen Inselgruppe in Finnland, wo die niedrigste Sterberate mit 15,7 Sterbefällen je 100 000 Einwohnerinnen verzeichnet wurde (dabei ist zu beachten, dass diese Region nur eine kleine Bevölkerung besitzt, wodurch die Ergebnisse für diesen speziellen Zeitraum stark beeinflusst sein können).
Karte 3: Standardisierte Sterberate durch Brustkrebs, 2013-2015
(je 100 000 Einwohnerinnen, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (hlth_cd_ysdr2)

Prostatakrebs war die häufigste Todesursache für eine relativ große Zahl Männer in einigen baltischen und nordischen Regionen

2015 starben 75 400 Menschen in der EU-28 an einer bösartigen Neubildung der Prostata (im Folgenden „Prostatakrebs“), was 5,7 % aller krebsbedingten Sterbefälle entsprach. Prostatakrebs betrifft nur Männer und war 2015 für knapp über ein Zehntel (10,2 %) der krebsbedingten Sterbefälle bei Männern verantwortlich.

In einigen EU-Mitgliedstaaten sterben mittlerweile mehr Männer an Prostatakrebs als Frauen an Brustkrebs, wie man 2015 in Schweden, dem Vereinigten Königreich, Dänemark, Finnland, Estland und Portugal beobachtete. Dies könnte teilweise auf den demografischen Wandel zurückzuführen sein, da eine größere Zahl Männer ein deutlich höheres Lebensalter erreicht (Prostatakrebs betrifft besonders Männer in fortgeschrittenem Alter), spiegelt möglicherweise aber auch die nationalen Gesundheitsversorgungssysteme wider (beispielsweise das Angebot von und die Teilnahme an Screenings für diese beiden Krebsformen sowie öffentliche Informationskampagnen).

Standardisierte Sterberaten sind für den Vergleich zwischen Erkrankungen verlässlicher, da die Auswirkungen verschiedener Altersstrukturen beseitigt werden. Die Sterberate durch Prostatakrebs lag im Zeitraum 2013-2015 in der EU-28 durchschnittlich bei 39,5 Sterbefällen je 100 000 männliche Einwohner und damit ein wenig höher als die standardisierte Sterberate durch Brustkrebs, die bei 32,8 Sterbefällen je 100 000 Einwohnerinnen lag.

In den NUTS-2-Regionen waren die höchsten Sterberaten aufgrund von Prostatakrebs – mindestens 60,0 Sterbefälle je 100 000 männliche Einwohner (dargestellt als der dunkelste Farbton in Karte 4) – im Zeitraum 2013-2015 konzentriert auf

  • das Baltikum — Estland, Lettland (beides einzelne Regionen auf dieser Gliederungsebene) und Litauen (nur nationale Daten verfügbar) — sowie auf nordische Regionen, wovon zwei in Dänemark und fünf in Schweden lagen;
  • zwei französische Regionen in äußerster Randlage, nämlich Guadeloupe und Martinique (letztere verzeichnete mit 76,5 Sterbefällen je 100 000 männliche Einwohner die höchste Sterberate);
  • die Região Autónoma dos Açores, eine portugiesische Region in äußerster Randlage;
  • die östliche Hälfte Sloweniens, Vzhodna Slovenija.

Die niedrigsten standardisierten Sterberaten durch Prostatakrebs waren dagegen größtenteils in Südeuropa konzentriert. Die Sterberate fiel in folgenden Regionen unter 30,0 je 100 000 männliche Einwohner: 17 Regionen in Italien (unter anderem Molise, wo mit 23,6 Sterbefällen je 100 000 männliche Einwohner die niedrigste Rate in der EU verzeichnet wurde), vier Regionen in Griechenland, drei Regionen in Spanien und in Malta (eine einzelne Region auf dieser Gliederungsebene).

Karte 4: Standardisierte Sterberate durch Prostatakrebs, 2013-2015
(je 100 000 männliche Einwohner, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (hlth_cd_ysdr2)

In der EU gab es 11,3 Sterbefälle durch Suizid je 100 000 Einwohner

Vorsätzliche Selbstbeschädigung – im Folgenden „Selbstmord“ – ist neben Stürzen und Verkehrsunfällen eine der häufigsten äußeren Ursachen von Mortalität. Selbstmord wird definiert als gezielter Versuch, sich selbst zu töten: die Statistiken stellen daher nur Situationen mit tödlichem Ausgang dar und umfassen keine gescheiterten Selbstmordversuche oder andere nicht tödlichen Formen der Selbstbeschädigung.

2015 kamen 56 200 Menschen in der EU-28 durch Selbstmord zu Tode und somit etwas mehr Menschen als durch Stürze (55 200) und deutlich mehr als durch Verkehrsunfälle (30 100). Da es sich bei Selbstmorden um ein sensibles Thema handelt, werden Daten zu Selbstmorden in manchen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht umfassend gemeldet.

Bei Selbstmorden gibt es in der EU-28 ein beträchtliches Geschlechtergefälle: 2015 entfielen auf Männer mehr als drei Viertel (76,7 %) der Selbstmorde in der EU-28. Diese Unterschiede können zumindest teilweise darauf zurückgeführt werden, dass Männer häufiger impulsivere Selbsttötungsmethoden wählen, die mit größerer Wahrscheinlichkeit zum Tod führen. Die standardisierte Sterberate durch Selbstmord der EU-28 belief sich im Zeitraum 2013-2015 auf durchschnittlich 11,3 Sterbefälle je 100 000 Einwohner, wobei die Rate für Männer (18,5 Sterbefälle je 100 000 männliche Einwohner) etwa 3,75-mal so hoch war wie die Rate für Frauen.

In Karte 5 werden standardisierte Sterberaten durch Selbstmord für den Zeitraum 2013-2015 dargestellt. Die höchsten Sterberaten in der EU (20,0 oder mehr Sterbefälle je 100 000 Einwohner) sind im dunkelsten Farbton gehalten. Litauen (nur nationale Daten verfügbar) hatte unter den NUTS-2-Regionen bei weitem die höchste Sterberate mit 32,6 Sterbefällen je 100 000 Einwohner, gefolgt von zwei benachbarten Regionen im Südosten von Ungarn (Észak-Alföld und Dél-Alföld) sowie zwei benachbarten Regionen im Nordwesten von Frankreich (Bretagne und Basse Normandie).

Am anderen Ende des Spektrums wurden die niedrigsten Sterberaten durch Suizid (unter 5,0 Sterbefälle je 100 000 Einwohner) im hellsten Farbton dargestellt; hierzu zählen jeweils sechs Regionen in Griechenland und Italien (unter anderem die Region Molise, wo die Rate in der EU mit 3,6 Sterbefällen je 100 000 Einwohner am niedrigsten war).

Wie bereits zuvor genannt, gibt es im Hinblick auf Selbstmorde erhebliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Die höchste standardisierte Sterberate für Männer war für den Zeitraum 2013-2015 mit 60,5 Sterbefällen je 100 000 männliche Einwohner in Litauen (nur nationale Daten verfügbar) zu verzeichnen, gefolgt von zwei ungarischen Regionen — Észak-Alföld (48,1 je 100 000 männliche Einwohner) und Dél-Alföld (44,1 je 100 000 männliche Einwohner). Im Gegensatz dazu wurden die höchsten Sterberaten durch Selbstmord bei Frauen alle in Belgien verzeichnet: Prov. Namur (14,6 je 100 000 Einwohnerinnen), Prov. Liège (12,9 je 100 000 Einwohnerinnen) und Prov. West-Vlaanderen (12,4 je 100 000 Einwohnerinnen).

In allen NUTS-2-Regionen der EU (abhängig von der Datenverfügbarkeit) bestand ein Geschlechtergefälle in Bezug auf Selbstmorde, und es wurden höhere Sterberaten für Männer als für Frauen verzeichnet. Dieses Muster war insbesondere in Osteuropa erkennbar – die standardisierten Sterberaten durch Selbstmord lagen bei Männern in folgenden Regionen mindestens sechsmal so hoch wie bei Frauen:

  • in allen polnischen Regionen mit Ausnahme der Region Zachodniopomorskie;
  • in allen slowakischen Regionen mit Ausnahme der Hauptstadtregion Bratislavský kraj;
  • in der Mehrheit der rumänischen Regionen;
  • in Moravskoslezsko, der östlichsten Region Tschechiens.

Auch in den folgenden sechs Regionen in Südeuropa lagen die standardisierten Sterberaten durch Selbstmord für Männer mindestens sechsmal so hoch wie für Frauen:

  • in den drei griechischen Regionen Dytiki Ellada, Dytiki Makedonia und Kriti;
  • in Açores und Madeira, den zwei autonomen Regionen in äußerster Randlage von Portugal;
  • in Malta (eine einzelne Region auf dieser Detailebene).
Karte 5: Standardisierte Sterberate durch Selbstmord, 2013-2015
(je 100 000 Einwohner, nach NUTS-2-Regionen)
Quelle: Eurostat (hlth_cd_ysdr2)

Quelldaten für Abbildungen und Karten

Excel.jpg Gesundheitsstatistiken auf regionaler Ebene (auf Englisch)

Datenquellen

Die Daten zum selbst wahrgenommenen Gesundheitszustand und den eigenen Angaben zum ungedeckten Bedarf an medizinischen und zahnärztlichen Untersuchungen werden Jahr für Jahr aus der EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC), der Referenz für vergleichende Statistiken zu Einkommensverteilung und sozialer Inklusion in der EU, abgeleitet. Die EU-SILC wurde 2003 dank eines Gentlemen's Agreement ins Leben gerufen und wird jetzt auf der Basis einer Rahmenverordnung des Rates und des Parlaments (Verordnung (EG) Nr. 1177/2003) und einer Reihe von Durchführungsverordnungen der Kommission erstellt, wie etwa der Verordnung (EG) Nr. 1983/2003, in der ein Verzeichnis der primären Zielvariablen, unter anderem zum Thema Gesundheit. festgelegt ist (das Modul „Gesundheit“ besteht aus drei Variablen zum Gesundheitszustand und vier Variablen zum ungedecktem Bedarf an Gesundheitsdienstleistungen). Daten aus der EU-SILC beziehen sich auf die in Privathaushalten lebende erwachsene Bevölkerung (ab 16 Jahren).

Weitere Informationen:

Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) – Methodik – Eigene Gesundheitswahrnehmung (auf Englisch)

Die in diesem Artikel für die Zahl der Krankenhausbetten und Ärzte ausgewiesenen, nicht ausgabenbezogenen Daten zum Gesundheitswesen werden Eurostat auf der Grundlage eines Gentlemen's Agreement übermittelt, da derzeit keine Durchführungsvorschriften in Bezug auf Statistiken über Ressourcen für die Gesundheitsversorgung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 bestehen. Diese Daten basieren in erster Linie auf nationalen Verwaltungsquellen (auf Englisch). Sie spiegeln somit wider, wie die einzelnen Länder ihre Gesundheitsversorgung organisieren und sind nicht immer vollständig vergleichbar. Einige Länder ermitteln ihre Statistiken anhand von Erhebungen.

Weitere Informationen:

Non-expenditure healthcare data (auf Englisch)

Seit dem Bezugsjahr 2011 liegt eine spezifische Rechtsgrundlage für Daten zu Todesursachen vor, nämlich die Verordnung (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz und die Verordnung (EU) Nr. 328/2011 der Kommission vom 5. April 2011 zur Durchführung der Verordnung zu Gemeinschaftsstatistiken über öffentliche Gesundheit und über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz betreffend Statistiken über Todesursachen. Die dargestellten Informationen zu Todesursachen beziehen sich auf standardisierte Sterberaten, gemittelt über den Dreijahreszeitraum von 2013 bis 2015.

Weitere Informationen:

Causes of death (auf Englisch)

Kontext

Die Gesundheitssysteme in der EU werden äußerst unterschiedlich organisiert, finanziert und verwaltet; die Zuständigkeit für die Erbringung dieser Dienstleistungen liegt weitgehend bei den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Die Gesundheitspolitik der EU ist darauf ausgerichtet, nationale Strategien zu ergänzen, indem Ressourcen gebündelt und die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen unterstützt werden. Die Europäische Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten bei Gesundheitsthemen im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zusammen. Dabei handelt es sich um ein freiwilliges Verfahren, das auf der Vereinbarung gemeinsamer Zielvorgaben basiert und den nationalen Behörden bei der Zusammenarbeit helfen soll.

Innerhalb der EU fallen politische Maßnahmen im Bereich Gesundheit im Allgemeinen in die Zuständigkeit der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und der Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration: Sie konzentrieren sich auf den Schutz der Bürger vor gesundheitlichen Bedrohungen und Krankheiten (Grippe- und sonstige Epidemien), den Verbraucherschutz (Lebensmittelsicherheit), die Förderung einer gesunden Lebensweise (Fitness und gesunde Ernährung) und die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die Rechtsgrundlage für das dritte EU-Gesundheitsprogramm bildet die Verordnung (EU) Nr. 282/2014 über ein drittes Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2014–2020). Mit diesem Programm werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Erleichterung des Zugangs zu besserer und sicherer Gesundheitsversorgung für die Unionsbürgerinnen und -bürger;
  • Beitrag zu innovativen, effizienten und nachhaltigen Gesundheitssystemen;
  • Verbesserung der Gesundheit der Unionsbürgerinnen und -bürger und Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten;
  • Prävention von Krankheiten und Schaffung von guten Rahmenbedingungen für eine gesunde Lebensführung;
  • Schutz der Unionsbürgerinnen und -bürger vor grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren.

Zu den Hauptzielsetzungen der EU gehört es, den Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle durch wirksame, zugängliche und stabile Gesundheitssysteme zu verbessern, den Krankenversicherungsschutz als Möglichkeit zur Verringerung von Ungleichheiten und sozialer Ausgrenzung auszubauen, Gesundheitsinformationen und gesundheitliche Aufklärung sowie eine gesündere Lebensweise und das persönliche Wohlbefinden zu fördern, durch Prävention von Krankheiten in Gesundheit zu investieren, etwa durch die Schaffung spezialisierter Fachzentren für Gesundheitsberufe Europäische Referenznetzwerke (ERN), grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren wie Pandemien zu bekämpfen, die Sicherheitsstandards für Patienten, Arzneimittel und medizinische Geräte zu erhöhen und sicherzustellen, dass ärztliche Verschreibungen in anderen Mitgliedstaaten eingelöst bzw. anerkannt werden.

Gesundheit ist nicht nur ein Wert an sich – sie bildet auch einen starken Motor für das wirtschaftliche Wachstum. Eine effiziente und intelligente Ausgabenpolitik im Bereich Gesundheit kann das Wirtschaftswachstum durch nachhaltigere Gesundheitssysteme, Gesundheitsförderungsprogramme oder Investitionen ankurbeln, um den Teufelskreis zu durchbrechen, durch den ein schlechter Gesundheitszustand zu Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung führt und durch sie verursacht wird. Gesundheitsinvestitionen (Investing in health (SWD(2013) 43 final) (auf Englisch)) können somit zur Umsetzung der Europa-2020-Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums beitragen.

Die EU-Kohäsionspolitik ist ebenfalls ein wirkungsvolles Instrument, um die EU-Mitgliedstaaten und ihre Regionen dabei zu unterstützen, in nachhaltige, innovative und reformierte Gesundheitssysteme zu investieren. Struktur- und Investmentfonds für Nichtdirektinvestitionen wie Stadterneuerung, Verkehr, Umwelt, Beschäftigung, soziale Inklusion und Wohnraum können ebenfalls einen erheblichen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen ausüben. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 plant die EU folgende Schritte: Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur, insbesondere die Verlagerung von einem krankenhauszentrierten Versorgungsmodell auf eine wohnortnahe und integrierte Versorgung; Abbau gesundheitlicher Ungleichheiten zwischen den Regionen und Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung für benachteiligte Gruppen und marginalisierte Gemeinschaften; Förderung der Anpassung, Weiterbildung und des lebenslangen Lernens für Fachkräfte im Gesundheitswesen; Unterstützung eines aktiven und gesunden Alterns, um die Beschäftigungsfähigkeit zu fördern und den Menschen zu helfen, länger aktiv zu bleiben.

Die EU kann Rechtsvorschriften für das Gesundheitswesen erlassen, wenn der Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Angleichung von Gesetzen oder die Sozialpolitik betroffen sind. Zu den Bereichen, in denen die EU dies bereits getan hat, gehören die Erarbeitung eines Rechtsrahmens für die Gewährleistung medizinischer/pharmazeutischer Erzeugnisse, Vorschriften für Tabakerzeugnisse und die Einrichtung rauchfreier Zonen und die Erarbeitung von Standards für den Austausch menschlicher Organe zwischen EU-Mitgliedstaaten.

Eine praktische Einrichtung ist auch die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), mit der Reisende aus einem EU-Mitgliedstaat medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, wenn sie einen anderen Mitgliedstaat der EU oder ein EFTA-Land zeitweise besuchen und dort krank werden. Die EU hat darüber hinaus Rechtsvorschriften zur Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Richtlinie 2011/24/EU) verabschiedet, wodurch es Patienten gestattet wird, medizinische Behandlungen im Ausland in Anspruch zu nehmen, wenn dies entweder notwendig (wenn eine fachärztliche Behandlung nur im Ausland möglich ist) oder einfacher ist (wenn sich das nächstgelegene Krankenhaus jenseits einer Landesgrenze befindet).

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) (Website auf Englisch) in Schweden ist eine EU-Agentur, die neu entstehende Gesundheitsgefahren überwacht, sodass die EU notfalls schnell reagieren kann. Das ECDC bündelt Wissen zu aktuellen und neu entstehenden Bedrohungen und arbeitet mit Ansprechpartnern auf nationaler Ebene zusammen, um eine Überwachung von Krankheiten in Europa zu entwickeln und so Infektionskrankheiten auf EU-Ebene besser bekämpfen zu können.

Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) (auf Englisch), die kürzlich nach Amsterdam (Niederlande) verlegt wurde, hilft nationalen Regulierungsstellen bei der Koordinierung wissenschaftlicher Beurteilungen bezüglich der Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteln, die EU-weit verwendet werden. Alle Arzneimittel in der EU müssen auf nationaler oder auf EU-Ebene zugelassen sein, bevor sie in Verkehr gebracht werden. Die Sicherheit von in der EU verkauften Arzneimitteln wird während des gesamten Produktlebenszyklus überwacht; einzelne Produkte können verboten oder ihr Verkauf oder ihre Vermarktung ausgesetzt werden.

Anmerkungen

  1. Praktizierende Zahnärzte erbringen Leistungen für Patienten. Dazu gehören praktizierende Zahnärzte mit abgeschlossenem Universitätsstudium der Zahnmedizin/Stomatologie und Approbation; Assistenzzahnärzte (mit entsprechendem Abschluss; sie erbringen während ihrer Assistenzzeit im Anschluss an den Studienabschluss Leistungen in einer Gesundheitseinrichtung unter der Aufsicht von anderen Zahnärzten oder zahnmedizinischen Fachkräften); angestellte oder selbstständige Zahnärzte, die unabhängig vom Ort der Leistungserbringung Dienstleistungen anbieten; ausländische Zahnärzte, die die Approbation besitzen und aktiv praktizieren; Stomatologen; Zahnchirurgen; Kieferchirurgen.
    Berufstätige Zahnärzte sind praktizierende Zahnärzte und andere Zahnärzte, für die ihre Ausbildung in Zahnmedizin/Stomatologie Voraussetzung für die Berufsausübung ist. Dazu gehören Zahnärzte, die Dienstleistungen für Patienten erbringen; Zahnärzte, die in Verwaltungs- und Leitungspositionen arbeiten, für die eine Ausbildung in Zahnmedizin notwendig ist; Zahnärzte, die im Bereich Mundgesundheit und Zahnpflege forschen; Zahnärzte, die an öffentlichen Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Standards im Bereich Mundgesundheit und Zahnpflege beteiligt sind; Zahnärzte, die wissenschaftliche Veröffentlichungen und Berichte erarbeiten.
    Approbierte Zahnärzte sind praktizierende und andere (nicht praktizierende) Zahnärzte, die als Gesundheitsfachkräfte registriert sind und im Bereich Zahnmedizin praktizieren dürfen. Dazu gehören: Zahnärzte, die Dienstleistungen für Patienten erbringen; andere Zahnärzte, für die ihre Ausbildung in Zahnmedizin/Stromatologie Voraussetzung für die Berufsausübung ist; andere Zahnärzte, für die ihre Ausbildung in Zahnmedizin/Stromatologie nicht Voraussetzung für die Berufsausübung ist; Zahnärzte, die als Gesundheitsfachkräfte registriert und approbiert sind, aber nicht erwerbstätig sind (die beispielsweise arbeitslos oder in Ruhestand sind); Zahnärzte, die im Ausland arbeiten.

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Mittels des Statistischen Atlasses von Eurostat (auf Englisch) können Sie alle Karten interaktiv verwenden (siehe Benutzerhandbuch auf Englisch).

Dieser Artikel ist Bestandteil der wichtigsten jährlichen Veröffentlichung von Eurostat, des Eurostat Jahrbuchs der Regionen.