Fische, gefroren
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Fische, Fischfilets oder anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, gefroren.

Zu nicht gefrorenen Fischen siehe spezifische Karte „Fische, nicht gefroren“.

Zu Erzeugnissen in Einzelpackungen siehe spezifische Karte „Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse“.


Fische, gefroren
Empfohlener Mindestumfang pro Endprobe

1 kg
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechts-vorschriften

Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.

Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode

  • Schöpfer
  • Allgemeine Werkzeuge: Messer, Säge, Schere usw.
Für Probenahmen zu verwendende Behälter
  • Kunststoffbeutel, verschiedene Ausführungen und Größen (P00)
  • Kunststofffolie
  • Thermoisolierboxen oder -beutel für den Transport
Die Behälter müssen aus einem für Lebensmittel geeigneten Material bestehen.

Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Machen Sie sich mit gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme vertraut und befolgen Sie diese.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Risiken bei gefrorenen Erzeugnissen finden Sie unter Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Probenahme von Lebensmittelerzeugnissen.
  • Die Hygiene von Lebensmittelerzeugnissen muss gewährleistet sein.
  • Tragen Sie saubere und geeignete Schutzausrüstung.

Probenahmeplan
Art der Sendung Verfahren
Sendungen zur Zollabfertigung Die Sammelprobe besteht aus einer angemessenen Zahl von Einzelproben. Wenn Sie sich vergewissert haben, dass es sich um eine homogene Sendung handelt, kann in der Regel eine Sammelprobe als repräsentativ für die Erzeugnisse genommen werden, die unter eine Zollanmeldung fallen.

Allgemeiner Hinweis Nehmen Sie nach Möglichkeit vollständige Packungen als Proben. Nehmen Sie bei der Probenahme von Schüttgut keine kleinen Stücke (Späne oder Splitter) als Proben. Schneiden Sie ein ausreichend großes Stück ab und sorgen Sie dafür, dass auf der Oberfläche der Probe keine Feuchtigkeit kondensiert. Versuchen Sie nicht, Sammelproben zu erstellen. Siehe Probenahmeverfahren für Gefrorene Erzeugnisse in den Allgemeinen Grundsätzen.

Kartons/Packungen 1 Karton bzw. 1 Packung von mindestens 1 kg.

Fische, Fischfilets, Filets mit Zwischenlagen, einzeln tiefgefroren - Filets, gefroren

Sind Fischstücke mit Zwischenlagen aus Papier oder Kunststoff zusammen verpackt und können davon ein oder mehrere Stücke abgetrennt werden, ist eine Original- und eine Reserveprobe von jeweils mindestens 1 kg zu entnehmen. Wiegen die einzelnen Stücke mehr als 1 kg, sind ein Stück als Originalprobe und eine oder mehrere Reserveproben zu entnehmen.

Ganze Fische Es sind ganze Fische als Probe zu nehmen, die weder zu zerschneiden noch zu zerteilen sind.


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen
  • Die Proben sind jeweils aus dem Bereich der Sendung zu entnehmen, in dem das höchste Risiko (z.B. sichtbar heterogene Teile) gegeben ist.
  • Wenn die Originalverpackung nicht geeignet ist, die Unversehrtheit der Probe bei Lagerung oder Transport zu gewährleisten, verwenden Sie einen Kunststoffbeutel oder eine Verpackungsfolie.
  • Halten Sie die Probe tiefgekühlt. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Sorgen Sie dafür, dass die Probe bei einer Temperatur von -18 °C und darunter aufbewahrt wird. Die Temperatur der Kühlkette sollte protokolliert werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor jeglichen sonstigen Einwirkungen, welche die Probe beeinträchtigen könnten.
Lagerung
  • Sorgen Sie dafür, dass die Probe bei einer Temperatur von -18 °C und darunter aufbewahrt wird. Die Aufbewahrungstemperatur sollte regelmäßig überwacht und protokolliert werden.
  • Schützen Sie die Proben vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten usw.) und vor Kontakt mit sonstigen Stoffen.

Fische, gefroren (Liste anzeigen)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 31.01.2017 Erste Fassung
1.1 15.07.2021 New format, addition of HS Codes and small modifications