Der Begriff „Staub“ ist wissenschaftlich nicht exakt definiert; gewöhnlich werden unter Staub feste Stoffe verstanden, die in Pulver oder feine Partikel zerteilt wurden. Für die Feststellung der Gefährlichkeit ist die Größe der Partikel ebenso wichtig wie die Art des Staubes. Am gefährlichsten sind im Allgemeinen Stäube mit sehr kleinen Partikeln, die für das menschliche Auge nicht sichtbar sind, beispielsweise feine Pulver. Diese Partikeltypen sind so klein, dass sie eingeatmet werden können, gleichzeitig aber so groß, dass sie im Lungengewebe eingeschlossen bleiben und nicht ausgeatmet werden können. Einige Stoffe (z. B. Asbest) bilden jedoch sehr grobe Stäube mit großen Partikeln, die ebenfalls gefährlich sein können.

Denken Sie daran: Aus Stoffen können Stäube mit unterschiedlich großen Partikeln entstehen – der Umstand, dass Sie nur große Staub- oder Granulatpartikel sehen können, bedeutet nicht, dass nicht auch kleine Partikel vorhanden sind.



1. Welche Arten von Staub sind zu unterscheiden?

Nanomaterialien: Bei vielen modernen Prozessen werden Nanomaterialien verwendet. Diese Materialien sind besonders gefährlich, weil sie über die Haut bzw. beim Einatmen über die Lungenmembran absorbiert werden und unmittelbar in den Blutkreislauf übertreten können. Entsprechend sind sie unabhängig vom Stoff, aus dem die Partikel jeweils entstanden sind, als gesundheitsgefährdend zu bewerten. Eine normale Schutzausrüstung bietet keinen angemessenen Schutz; setzen Sie sich mit Ihrem Labor in Verbindung, bevor Sie derartige Erzeugnisse öffnen oder versuchen, von diesen Erzeugnissen Proben zu nehmen.

Giftige Stäube: Diese Stäube entstehen in der Regel bei der Arbeit mit Stoffen, die selbst giftig sind, beispielsweise Chemikalien, die Blei, Quecksilber, Chrom oder organische giftige Stoffe wie Fentanyl und seine Analoga enthalten. Beim Einatmen können diese Stoffe Ihre Lunge schädigen oder in Ihren Blutkreislauf gelangen und sich in Ihrem Körper verteilen. Fentanyle und andere synthetische Opioide können sehr schnell eine Atemdepression und Sedierung verursachen. Siehe kontrollierte Drogen.

Belästigende Stäube: Diese Stäube können bei der Handhabung beispielsweise der folgenden Materialien freigesetzt werden:
Diese Arten von Stäuben haben in der Regel nur eine reizende Wirkung, in konzentrierter Form können sie aber gesundheitsgefährdend sein. Hartholzstaub ist krebserzeugend (siehe Abschnitt 7).

In manchen Regionen können Sie bei Ihrer Tätigkeit mit Staub von Cannabis in Berührung kommen (z. B. in Behördenlagern). Diese Art von Staub ist jedoch nicht als besonders gefährlich einzustufen, weil sie vom Körper nicht so einfach absorbiert werden kann und gewöhnlich in geringerer Konzentration vorliegt.

Entzündliche Stäube: Entzündliche Stäube bewegen sich in Wolken durch die Luft und können sich leicht entzünden und Stichflammen bilden oder zu Explosionen führen. Sie können sich durch einen Funken, durch eine offene Flamme oder sogar durch bloße Ablagerung auf einer heißen Oberfläche entzünden. Wenn sich entzündliche Stäube ablagern und entzünden, können auch noch lange nach Entfernen der Zündquelle ein offenes Feuer oder ein Schwelbrand entstehen. Infolge einer Explosion können sich entzündliche Stäube über weite Gebiete verteilen und die Gefahr eines schweren Brandes erhöhen.

Dass Sie bei Ihrer Arbeit mit entzündlichen Stäuben in Berührung kommen, ist höchst unwahrscheinlich.



2. Wo können diese Stäube vorkommen?

Mit belästigenden Stäube können Sie fast überall in Berührung kommen. Einige häufige Beispiele:
Mit giftigen oder entzündlichen Stäuben in gefährlichen Konzentrationen können Sie auch an Orten in Berührung kommen, an denen Massengüter (Getreide, Metallerze, Kohle usw.) geladen, entladen oder bewegt werden.



3. Welche Schäden können durch Stäube hervorgerufen werden?

Im Allgemeinen schädigen Stäube die Lunge und das Atemwegssystem; einige Stäube können aber auch Krebs erzeugen. Zu den häufigsten Krankheiten, die mit dem Einatmen gefährlicher Stäube zusammenhängen, zählen:

Gutartige Staublunge. Diese Erkrankung entsteht, wenn sich eingeatmete scheinbar harmlose Stäube im Lungengewebe in einem Umfang ablagern, in dem sie auf Röntgenbildern dargestellt werden können. Die Stäube beschädigen das Lungengewebe nicht, und daher ist die Erkrankung nicht behindernd. Diese Erkrankung tritt meist in Verbindung mit Metallstäuben (z. B. Eisen- oder Zinnstäuben) auf.

Staublunge. Eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe chronischer Lungenerkrankungen infolge der Einatmung bestimmter Mineralstäube. Unter diesem Begriff wird auch eine Reihe von Erkrankungen zusammengefasst, die nach dem Staub benannt sind, der die betreffende Erkrankung verursacht hat. Am bekanntesten sind:
Pneumonitis: Entzündung des Lungengewebes oder der Bronchiolen in erster Linie aufgrund der Einatmung bestimmter Metallstäube. Die Symptome sind ähnlich wie bei der Lungenentzündung (Pneumonie), können aber je nach eingeatmetem Metall unterschiedlich schwer ausgeprägt sein. Die häufigsten Ursachen sind Cadmium- und Berylliumstäube.

Pleuramesotheliom: Lungentumor, meist durch eine Asbestbelastung verursacht (siehe Asbest).

Lungenkrebs. Auch Lungenkrebs kann durch Asbestbelastungen ausgelöst werden (siehe Asbest).



4. Wie kann das bestehende Risiko reduziert werden?

Für die meisten Arten von Stäuben, u. a. für belästigende Stäube, wurden in Gesundheitsschutz- und Sicherheitsvorschriften Expositionsgrenzwerte festgelegt. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte Ihren nationalen Leitlinien und den EU-Rechtsvorschriften.

Da Sie in den meisten Fällen jedoch kaum Einfluss auf die Quelle der Stäube nehmen können, müssen Sie alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um die Risiken zu reduzieren. Sie sollten:
Denken Sie daran: In einer staubigen Atmosphäre sollten Sie sich nur so lange aufhalten, wie es für die Ausführung des Auftrags unbedingt erforderlich ist – selbst wenn Sie Atemschutz tragen.



Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Rechtsvorschriften und Leitlinien Ihrer nationalen Verwaltung.
In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.


Neufassungen
FassungDatumÄnderungen
1.012.10.2012Erste Fassung
1.115.7.2021Aktualisierung – Textänderung