1. Sichere Handhabung von Drogen


1.1. Allgemeines

In Ihrer Verwaltung dürften Verfahren für den Umgang mit (legalen wie illegalen) Drogen bestehen. Die vorliegende Orientierungshilfe soll daher lediglich eine Übersicht über die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen bieten, aber keinen Vorrang vor Ihren eigenen Risikobewertungen und Leitlinien für sichere Arbeitsverfahren haben. Siehe auch das Kapitel Probenahme bei gefährlichen, illegalen und unbekannten Waren.


1.2. Wie sind Drogen zu handhaben?

Sie sollten niemals an Stoffen, einschließlich Flüssigkeiten, bei denen es sich bekanntermaßen oder vermutlich um Drogen handelt, riechen oder einen Geschmackstest vornehmen. Sie sollten die Handhabung mutmaßlicher Drogen möglichst auf ein Minimum begrenzen, um das Risiko einer Kontamination auszuschließen.

Einige Drogen sind so toxisch, dass sie für Personen, die sie handhaben, erhebliche Risiken mit sich bringen können. Zu einer berufsbedingten Exposition kann es kommen, wenn die Kontrollmaßnahmen unzureichend sind. Eine Exposition ist auf folgende Arten möglich:
Gestatten Sie in der Nähe der Waren oder am Probenahmeort keine Nahrungsmittel oder Getränke.
Essen oder trinken Sie erst, wenn Sie die Probenahme abgeschlossen, die persönliche Schutzausrüstung (PSA) vollständig entfernt und Ihre Hände gewaschen haben.


1.3 Kann eine Exposition bis zu einem bestimmten Umfang sicher sein?

NEIN. Schon die kleinste Exposition gegenüber einer Droge kann große physische oder psychische Auswirkungen auf Sie haben. Sie müssen jeden Kontakt mit Stoffen vermeiden, bei denen es sich bekanntermaßen oder vermutlich um Drogen handelt. Stoffe können sich schädlich auswirken, wenn sie aufgenommen, absorbiert, eingeatmet oder verdaut werden. Denken Sie stets daran: Geschmuggelte oder illegale Drogen können viel reiner (d. H. konzentrierter) sein, als die Produkte, die letztendlich auf der Straße verkauft werden.


1.4 Welche Sicherheitsvorkehrungen sollte ich treffen?

Sie sollten passende PSA tragen, z. B. Nitrilhandschuhe, Einmal-Schutzanzüge usw. Bei bestimmten hochgefährlichen Stoffen, wie Fentanyl, sollte ein Atemschutz verwendet werden. PSA ist nach der Verwendung vorsichtig abzulegen und muss ordnungsgemäß entsorgt werden.


1.5 Was muss ich tun, wenn ich einer Droge versehentlich ausgesetzt war?



1.6 Beförderung von Drogen

Die Beförderung von Drogen, insbesondere großer Beschlagnahmen, von einem Ort an einen anderen, z. B. in ein Zolllager oder zu einem Gericht, stellt eine Gefahr dar. Das Risiko, dass die Sendung abgefangen wird, oder ein Überfall stattfindet, sollte ausgeschlossen oder so weit wie möglich reduziert werden. Es sollte in keiner Weise darauf hingewiesen werden, dass Drogen transportiert werden, und die an der Beförderung beteiligten Personen müssen besonders wachsam sein.

Pakete müssen doppelt verpackt und gesichert werden. Sie sollten in einem Sicherheitsfahrzeug (oder im Fall einer Beförderung mit dem Pkw im Kofferraum des Fahrzeugs) transportiert werden.

Große Mengen müssen abhängig von Ihren nationalen Verfahren in einem Dienstfahrzeug oder einem Geldtransporter befördert werden.


1.7 Lagerung von Drogen

Beschlagnahmte und zurückgehaltene Drogen müssen in speziell gesicherten amtlichen Lagern untergebracht werden.

Achtung: Wenn Cannabis in großen Mengen gelagert wird, insbesondere in feuchtem Zustand, besteht die Gefahr einer Selbstentzündung. Große Pakete sollten in kleinere Einheiten – von nicht mehr als 15 kg – aufgeteilt werden, um das Risiko zu minimieren.


1.8 Gefahr eines Raubs

Es besteht das Risiko, dass kriminelle Organisationen versuchen, beschlagnahmte Drogen wegen ihres hohen Wertes zu stehlen (oder wiederzuerlangen). Es sollten eine angemessene Risikobewertung durchgeführt und Leitlinien für sichere Arbeitsverfahren aufgestellt werden. Die Sicherheit der Zollbediensteten sollte hierbei im Vordergrund stehen.


1.9. Vernichtung beschlagnahmter Drogen

Ihre nationale Verwaltung dürfte über Verfahren für eine angemessene Vernichtung beschlagnahmter Drogen verfügen, die nicht mehr für Beweiszwecke benötigt werden Mit diesen Verfahren sollte sichergestellt werden, dass



2. Chemische Ausgangsstoffe

Chemische Ausgangsstoffe können gelegentlich als zulässige Fracht angemeldet werden, der die korrekten Sicherheitsdatenblätter und andere Sicherheitsinformationen und -kennzeichnungen beigefügt sind. Es ist jedoch wahrscheinlicher, dass sie falsch angemeldet werden, und auch wenn Unterlagen und Kennzeichnungen vorliegen, sind diese möglicherweise irreführend oder völlig unzutreffend. Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Kapiteln Gefährliche Stoffe und Probenahme bei gefährlichen, illegalen und unbekannten Waren.



3. Vorsichtsmaßnahmen bei Nutzung eines Test-Sets für Untersuchungen von Drogen vor Ort


3.1. Allgemeines

Einige Verwaltungen stellen ihren Bediensteten spezielle Ausrüstung zur Verfügung, die ihnen die Untersuchung verdächtiger Drogen vor Ort ermöglicht. Diese Test-Sets umfassen Reagenzien zur Untersuchung der am häufigsten aufgefundenen Drogen. Die sich hieraus ergebenden Beweise liefern jedoch nur einen Anhaltspunkt, und umfassende Laboruntersuchungen sind in der Regel erforderlich, um Beweismittel für ein Gerichtsverfahren zu erlangen.

Sie sollten Test-Sets für die Untersuchung von Drogen vor Ort nur dann verwenden, wenn Sie über eine entsprechende Schulung verfügen. Neben den Risiken, die von den mutmaßlichen Drogen ausgehen, kann auch der Inhalt des Sets bei unsachgemäßer Handhabung Gefahren bergen.


3.2 Handhabung von Proben


3.3 Herstellung von Proben


3.4. Probenumfang

Es besteht Explosionsgefahr: Unbekannte Stoffe könnten explodieren, wenn sie mit einem Reagenzstoff zusammentreffen. Behandeln Sie sämtliche Stoffe mit äußerster Vorsicht. Verwenden Sie bei Ihren Untersuchungen sehr kleine Proben und tragen Sie eine Schutzbrille.


3.5 Reagenzgläser


3.6 Hygiene


3.7 Erste Hilfe


3.8 Durchführung von Tests durch einen Auftragnehmer oder eine andere Stelle

Wenn die Untersuchung der Stoffe in Ihrer Gegenwart von einer anderen Person durchgeführt wird, müssen Sie sicherstellen, dass sämtliche angemessenen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.



Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Rechtsvorschriften und Leitlinien Ihrer nationalen Verwaltung.
Die in diesem Abschnitt enthaltene Orientierungshilfe soll als allgemeiner Hinweis auf die Risiken dienen, die manchmal während des Untersuchungs- und Probenahmeverfahrens auftreten können, sowie an die zu verwendende Sicherheitsausrüstung und zu berücksichtigenden Vorsichtsmaßnahmen erinnern.


Neufassungen
FassungDatumÄnderungen
1.012.10.2012Erste Fassung
1.130.6.2021Vollständige Überarbeitung des Textes