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EU-Kohäsionspolitik: Kommission genehmigt Partnerschaftsvereinbarung mit Bulgarien über 11 Mrd. EUR für 2021–2027

  • 06 July 2022
EU-Kohäsionspolitik: Kommission genehmigt Partnerschaftsvereinbarung mit Bulgarien über 11 Mrd. EUR für 2021–2027

Die Kommission hat heute ihre Partnerschaftsvereinbarung mit Bulgarien genehmigt, in der die Investitionsstrategie des Landes für kohäsionspolitische Mittel im Umfang von 11 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021–2027 festgelegt ist.

Mit diesen Mitteln wird der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt in den bulgarischen Regionen gefördert und zur Umsetzung zentraler Prioritäten der EU wie des grünen und digitalen Wandels beigetragen. Außerdem sollen die Gelder in die Unterstützung von Politikbereichen, in denen Bulgarien noch Verbesserungspotenzial hat, sowie in den Abbau von regionalen Unterschieden im Land fließen.

Die Partnerschaftsvereinbarung betrifft den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Kohäsionsfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF). 

Grüner Wandel und geringere Energieabhängigkeit

2,4 Mrd. EUR aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds sollen Bulgarien beim Erreichen seiner Klimaziele unterstützen.

Konkret sollen 600 Mio. EUR dafür eingesetzt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 27 % zu erhöhen und den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen in öffentlichen Gebäuden zu senken. Ferner soll mithilfe der EFRE-Mittel eine Recyclingquote von 70 % bei Verpackungsabfällen erzielt werden.

Ein weiterer Investitionsschwerpunkt liegt darauf, die Zahl der von Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Waldbränden bedrohten Menschen um mehr als ein Drittel (mindestens 35 %) zu verringern.

Aus dem JTF werden 1,3 Mrd. EUR zur Gewährleistung eines sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Übergangs zur Klimaneutralität bereitgestellt. Der Fonds soll den betroffenen Gebieten dazu verhelfen, erneuerbare Energien besser zu nutzen.

Annäherung an den EU-Durchschnitt und Unterstützung der schwächsten Regionen

Mit den Geldern kann Bulgarien seine grundlegende Infrastruktur verbessern, vor allem in den Regionen, in denen kaum oder keine Infrastrukturinvestitionen getätigt werden. Fast die Hälfte der Kohäsionsmittel, d. h. 4,2 Mrd. EUR, sollen in die Regionen im Nordwesten, Norden und Nordosten investiert werden. So wird beispielsweise der Bau des Shipka-Tunnels, des ersten Tunnels durch das Balkangebirge, kofinanziert.

Durch bessere Rahmenbedingungen dank EU-Förderung dürfte zudem der Anteil innovativer mittelständischer Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen und die die bulgarische Wirtschaft ankurbeln, von 27,2 % im Jahr 2016 auf 32 % bis zum Jahr 2026 wachsen.

Arbeitsplätze der Zukunft: Ein stärker sozial inklusiver und digitaler Arbeitsmarkt

Bulgarien will mit 2,6 Mrd. EUR aus dem ESF+ den Zugang zur Beschäftigung erleichtern und die Kompetenzen der Menschen verbessern, um sie für den grünen und digitalen Wandel zu wappnen und eine hochwertige sowie inklusive allgemeine und berufliche Bildung für alle zu gewährleisten. So sind 315 Mio. EUR für die Förderung der Jugendbeschäftigung vorgesehen und 630 Mio. EUR für Maßnahmen zur sozialen Inklusion, wovon 136 Mio. EUR zur Bekämpfung der Kinderarmut eingesetzt werden sollen. 221 Mio. EUR sollen der sozioökonomischen Integration gesellschaftlicher Randgruppen wie der Roma zugutekommen.   

Von der EU-Förderung erhofft man sich, die Schulabbrecherquote bis 2030 von 12,8 % auf 7 % senken zu können. Die Quote der Erwachsenen, die an Bildungsmaßnahmen teilnehmen, dürfte von 24,6 % auf 35,4 % und die Beschäftigungsquote von 73 % auf 79 % steigen. Außerdem wird mit einem Rückgang der Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um 0,8 Millionen von 2,3 Millionen auf 1,5 Millionen gerechnet.

Bulgarien strebt an, das Porto-Ziel in Bezug auf die Beschäftigungsquote zu übertreffen und die Zahl der im Land von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um fast 800 000 zu reduzieren.

Nachhaltige Fischerei und Aquakultur

Aus dem EMFAF werden rund 84,9 Mio. EUR in eine nachhaltigere Fischerei und die Wiederherstellung und Erhaltung biologischer aquatischer Ressourcen im Schwarzen Meer investiert. Unterstützt werden auch die Entwicklung eines nachhaltigen Aquakultur- und Verarbeitungssektors, die lokalen Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften sowie die Umsetzung der internationalen Meerespolitik. Alle geförderten Maßnahmen sollen sowohl zu den Zielen der gemeinsamen Fischereipolitik als auch zu den politischen Prioritäten der EU beitragen, die im europäischen Grünen Deal, in der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und in der Biodiversitätsstrategie dargelegt sind.

Stimmen aus dem Kommissionskollegium:

EU-Kohäsionskommissarin Elisa Ferreira: „Die Partnerschaftsvereinbarung ist ein entscheidender Schritt für Bulgarien. Die Kohäsionsmittel für den Zeitraum 2021-2027 können wesentlich dazu beitragen, regionale Unterschiede im Land abzubauen und Bulgariens Wirtschaftsentwicklung an die der übrigen EU anzugleichen. Wir sehen dem Abschluss der Verhandlungen über die zehn operationellen Programme erwartungsvoll entgegen und hoffen, dass schon bald kohäsionspolitische Investitionen in Schlüsselbereiche wie saubere Umwelt, bessere Bildung, Unterstützung für Unternehmen und Verkehrsinfrastruktur fließen können.

EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit: „Die bulgarische Partnerschaftsvereinbarung setzt sich nachdrücklich für die Verwirklichung der sozialen Ziele von Porto in den Bereichen Beschäftigung, lebenslanges Lernen und Armutsbekämpfung ein. Indem Bulgarien seine ESF+-Gelder in die Menschen investiert, verbessert es die soziale Inklusion und den Zugang zum Arbeitsmarkt, insbesondere für Schutzbedürftige oder Benachteiligte.“

EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius: „Der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Küstengemeinden, der Abfederung der Krisenfolgen für den Fischereisektor und der Dekarbonisierung unserer Wirtschaft. Er fördert innovative Projekte, die zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung aquatischer und maritimer Ressourcen beitragen. Diese Partnerschaftsvereinbarung untermauert die Zusage Bulgariens, den ökologischen und digitalen Wandel durch den Aufbau eines CO2-armen, nachhaltigen und innovativen Fischerei- und Aquakultursektors und die Entwicklung einer blauen Wirtschaft in den Küstengemeinden voranzubringen. Außerdem wird sie die Sektoren krisenfester machen, die vor Herausforderungen stehen, weil außergewöhnliche Ereignisse erhebliche Marktstörungen verursachen.“

Hintergrund 

Die Partnerschaftsvereinbarung mit Bulgarien umfasst 10 nationale Programme. Darüber hinaus werden in der Vereinbarung die Förderfähigkeit und die Durchführung des JTF in den 3 bulgarischen Gebieten festgelegt, die am stärksten von der Klimawende betroffen sind.

Im Rahmen der Kohäsionspolitik arbeitet jeder Mitgliedstaat gemeinsam mit der Kommission eine Partnerschaftsvereinbarung aus. Dieses Strategiepapier dient der Planung von Investitionen aus den kohäsionspolitischen Fonds (EFRE, ESF+, Kohäsionsfonds und JTF) und dem EMFAF während der Laufzeit des mehrjährigen Finanzrahmens. In der auf EU-Prioritäten ausgerichteten Vereinbarung sind die Strategie und die Investitionsprioritäten des jeweiligen Mitgliedstaats festgelegt. Außerdem enthält sie eine Liste der nationalen und regionalen Programme, die das Land umsetzen möchte, sowie eine vorläufige jährliche Mittelzuweisung für jedes Programm.

Nach den Vereinbarungen mit Griechenland, Deutschland, Österreich, Tschechien, Litauen, Finnland, Dänemark Frankreich, Schweden, den Niederlanden und Polen wurde mit Bulgarien nun die zwölfte Partnerschaftsvereinbarung der Förderperiode 2021–2027 geschlossen.

Die Mitgliedstaaten müssen nach der Dachverordnung 2021-2027 bei der Durchführung kohäsionspolitischer Programme sogenannte zielübergreifende und thematische grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Eine dieser grundlegenden Voraussetzungen ist die Einhaltung der EU-Grundrechtecharta. Bei der Ausarbeitung ihrer Programme müssen die Mitgliedstaaten bewerten, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind. Falls die Kommission dieser Bewertung nicht zustimmt, kann sie die Ausgaben für die betreffenden Teile des Programms nicht erstatten, bis die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass diese Voraussetzungen während des gesamten Programmplanungszeitraums erfüllt werden.

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