Leitlinien für die Mitgliedstaaten zum jährlichen Kontrollbericht und Bestätigungsvermerk

Guidelines

Datum: 09 oct 2015

Zeitraum: 2014-2020

Thema: Structural Funds management and Governance

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Die vorliegende Arbeitsunterlage enthält Anleitungen zu den jährlichen Kontrollberichten undStellungnahmen, die gemäß Artikel 127 Absatz 5 der Dachverordnung von denMitgliedstaaten an die Kommission zu übermitteln sind. Die Leitlinien gelten für die ESIFondsmit Ausnahme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung desländlichen Raumes (ELER) und orientieren sich an dem in Anhang VIII und IX derDurchführungsverordnung festgelegten Aufbau der Muster für den jährlichen Kontrollberichtund den Bestätigungsvermerk.Im Zusammenspiel mit der Verwaltungserklärung, der jährlichen Zusammenfassung (beideunter Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde) und der Rechnungslegung (unter Zuständigkeitder Bescheinigungsbehörde) bieten der jährliche Kontrollbericht und derBestätigungsvermerk der Kommission hinreichende Gewähr für das angemesseneFunktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems der ESI-Fonds in den Mitgliedstaaten,für die Recht- und Ordnungsmäßigkeit der geltend gemachten Ausgaben sowie fürVollständigkeit, Genauigkeit und sachliche Richtigkeit der Rechnungslegung.