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Leitlinien für vereinfachte Kostenoptionen (VKO): Pauschalfinanzierungen, Standardeinheitskosten, Pauschalbeträge

Leitlinien für vereinfachte Kostenoptionen (VKO): Pauschalfinanzierungen, Standardeinheitskosten, Pauschalbeträge

Guidelines

Datum: 06 oct 2014

Zeitraum: 2014-2020

Thema: Structural Funds management and Governance

Sprachen:   bg | cs | da | de | el | en | es | et | fi | fr | hr | hu | it | lt | lv | mt | nl | pl | pt | ro | sk | sl | sv

Diese Leitlinien wurden von den für die ESI-Fonds zuständigen Dienststellen der Kommission verfasst, die sich hierbei mit den Mitgliedern der Technischen Arbeitsgruppe des ESF und der Expertengruppe für die europäischen Struktur- und –Investitionsfonds (Expert Group for the European Structural and Investment Funds, EGESIF) beraten haben. Sie basieren auf dem COCOF-Vermerk 09/0025/04-DE, der für den Zeitraum 2007-2013 anwendbar ist, und ersetzen diesen. Darin werden die neuen Möglichkeiten beschrieben, die mit den für den Zeitraum 2014-2020 geltenden Verordnungen eingeführt wurden. Nicht abgedeckt werden dagegen die gemeinsamen Aktionspläne und die Standardeinheitskosten und Pauschalbeträge, die im Rahmen von Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 (ESF) verwendet werden.

Das Dokument soll fachliche Hilfestellung in Bezug auf die drei Arten der vereinfachten Kosten bieten, die bei den ESIFonds zum Tragen kommen, und die bewährte Praxis aufzeigen, um die Mitgliedstaaten dazu ermutigen, die vereinfachten Kostenoptionen zu nutzen.