Die Zusätzlichkeit ist einer der Grundsätze der Kohäsionspolitik der Europäischen Union. Sie soll gewährleisten, dass die Mittel aus den Strukturfonds 1 vergleichbare öffentliche Ausgaben eines Mitgliedstaates ergänzen, jedoch nicht an deren Stelle treten.
Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates sieht vor, dass die Kommission in Zusammenarbeit mit jedem betroffenen Mitgliedstaat bis Ende 2016 eine Überprüfung der Einhaltung der Zusätzlichkeitsregel in den Konvergenzregionen vornimmt und die Ergebnisse dieser Überprüfung veröffentlicht. Obwohl Kroatien diesen Überprüfungsprozess gemäß den betreffenden Bestimmungen erst ein Jahr später abschließen muss, entschieden sich die kroatischen Behörden, sämtliche Unterlagen bereits ein Jahr früher vorzulegen.
Nach Durchführung der Ex-ante- und Halbzeitüberprüfungen in den Jahren 2007 bzw. 2011/2012 wird mit dem vorliegenden Bericht somit die Überprüfung der Zusätzlichkeit für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 abgeschlossen.