Die Kommission begrüßt die Annahme der politischen Vereinbarungen über das Legislativpaket zur Kohäsionspolitik 2021-2027 im Umfang von 373 Mrd. EUR durch das Europäische Parlament und die Unterzeichnung des Pakets durch beide gesetzgebende Organe. Dies sind die letzten Schritte im Legislativverfahren – damit können die kohäsionspolitischen Rechtsvorschriften am 1. Juli in Kraft treten.
EU-Kommission begrüßt Annahme des Legislativpakets zur Kohäsionspolitik 2021-2027 über 373 Mrd. EUR
- 25 June 2021
Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen, erklärte: „In der Kohäsionspolitik sind die Strategie, die Finanzkraft und die Methodik vereint, die Europa für eine faire und territorial ausgewogene Erholung braucht und die der Wirtschaft in den Regionen den Weg hin zu einem zukunftsfähigen Wachstum aufzeigen, das auf dem digitalen und dem ökologischen Wandel beruht. Die Kohäsionspolitik ist und bleibt der Inbegriff europäischer Solidarität. Die Annahme dieses Legislativpakets ebnet den Weg für die Billigung der Programmplanungsdokumente und die wirksame Umsetzung der Projekte vor Ort. Wir müssen uns nun darauf konzentrieren, das Paket so umzusetzen, dass die regionalen und lokalen Behörden, die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen bestmöglich unterstützt werden. Das Paket wurde im Geiste der Partnerschaft geschnürt – der Grundsatz der Partnerschaft wird auch für eine erfolgreiche Umsetzung entscheidend sein.“
Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit fügte hinzu: „Die Kohäsionsfonds sind ein fester Bestandteil des EU-Instrumentariums zur Unterstützung der Mitgliedstaaten beim Aufbau eines stärkeren, inklusiveren Europas. Der Europäische Sozialfonds Plus investiert in die Menschen. Er hilft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich weiterzubilden oder umzuschulen und sich so auf den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft vorzubereiten. Er dient dazu, die Schwächsten unserer Gesellschaft wie bedürftige Kinder oder Obdachlose zu schützen. Und er unterstützt Unternehmen und Innovatoren, die finanzielle Unterstützung benötigen.“
Das Paket enthält folgende Verordnungen:
- die Dachverordnung für Fonds mit geteilter Mittelverwaltung
- die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Kohäsionsfonds
- die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
- die Interreg-Verordnung über besondere Bestimmungen für das aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln unterstützte Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“
Mit der Annahme der Dachverordnung werden außerdem zentrale funktionstechnische Elemente der neuen Verordnung über den Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) festgelegt, der die kohäsionspolitischen Fonds im Zeitraum 2021-2027 ergänzt.
Gleichzeitig hat das Europäische Parlament die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor angenommen, der alle Vorschläge im Rahmen des Mechanismus für einen gerechten Übergang wirksam ergänzt. Diese Verordnung soll am 12. Juli vom Rat angenommen werden.
Die neue Dachverordnung bietet einen gemeinsamen Rechtsrahmen für acht Fonds mit geteilter Mittelverteilung: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, den Fonds für einen gerechten Übergang sowie Haushaltsvorschriften für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik und den Fonds für die innere Sicherheit.
In der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds sind die spezifischen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (226 Mrd. EUR) und den Kohäsionsfonds (48 Mrd. EUR) festgelegt. Der EFRE wird dazu beitragen, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch den Abbau von Ungleichgewichten zwischen den Regionen zu stärken, wobei er durch die thematische Konzentration den politischen Prioritäten der Union der Mittel Rechnung trägt. Aus dem Kohäsionsfonds werden Projekte in den Bereichen Umwelt und Verkehrsinfrastruktur (transeuropäische Netze) unterstützt.
Der Europäische Sozialfonds Plus ist der wichtigste EU-Fonds für Investitionen in die Menschen. Er wird das zentrale Finanzierungsinstrument zur Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, zur Förderung von Arbeitsplätzen und zur Schaffung einer gerechten und sozial inklusiven Gesellschaft sein. Er wird den Mitgliedstaaten auch die dringend benötigten Ressourcen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Erholung von der Coronavirus-Krise zur Verfügung stellen. Der Fonds hat für den Zeitraum 2021-2027 eine Mittelausstattung von 99,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen), die die Mitgliedstaaten nutzen können, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten, die soziale Inklusion zu fördern, Armut und Obdachlosigkeit zu bekämpfen und Arbeitskräften die Kompetenzen zu vermitteln, die sie für den digitalen und den ökologischen Wandel benötigen. Er enthält außerdem eine ehrgeizige Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in junge Menschen zu investieren und Kinderarmut zu bekämpfen.
Bei dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) handelt es sich um einen neuen kohäsionspolitischen Fonds mit einem Gesamtbudget von 19,2 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen). Er ist ein Schlüsselelement des europäischen Grünen Deals und bildet die erste Säule des Mechanismus für einen gerechten Übergang (JTM). Der JTF soll die sozioökonomischen Kosten des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft durch eine breite Palette von Maßnahmen abfedern, die hauptsächlich auf die Diversifizierung der Wirtschaft und die Unterstützung der Menschen bei der Anpassung an einen sich wandelnden Arbeitsmarkt abzielen. Die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist die dritte Säule des JTM und soll den EU-Haushalt als Hebel zur Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel nutzen. Die Fazilität richtet sich ausdrücklich an öffentliche Einrichtungen und bietet vergünstigte Darlehenskonditionen für Projekte, die keine ausreichenden Einnahmen generieren, um finanziell tragfähig zu sein.
Mit einer Mittelausstattung von 9,1 Mrd. EUR wird auch die sechste Interreg-Generation die territoriale Zusammenarbeit in Europa im Rahmen ihrer verschiedenen Bereiche (grenzübergreifend, transnational und interregional) gestalten. Sie deckt auch die Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Union ab, die aus den Finanzierungsinstrumenten für das auswärtige Handeln (wie dem Instrument für Heranführungshilfe – IPA – und dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – NDICI) unterstützt wird, und sieht einen neuen Aktionsbereich für die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage vor.
Nächste Schritte
Die Verordnungen werden – voraussichtlich am 30. Juni 2021 – im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Alle Verordnungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Hintergrund
Am 29. Mai 2018 hatte die Europäische Kommission ein Paket von Verordnungen zur Gestaltung der regionalen Entwicklung und der Kohäsionspolitik für den Zeitraum nach 2020 vorgeschlagen. Mit diesen Vorschlägen sollte die EU-Kohäsionspolitik an die neuen Herausforderungen im Zuge eines neuen mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2021-2027 angepasst werden.
Sie wurden später geändert, um den unerwarteten Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und den neuen politischen Prioritäten des europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen. Mit dem geänderten Vorschlag für eine ESF+-Verordnung unter der neuen Kommission wurde die Unterstützung für die Jugendbeschäftigung und die Bekämpfung der Kinderarmut erhöht und ein stärkerer Schwerpunkt auf grüne und digitale Kompetenzen gelegt.