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Mittwoch, 7. Juni

datum:  12/05/2020

Europaweit: Neue EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr tritt in Kraft
Die Neufassung der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gewährleistet u.a. einen verbesserten Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen und sorgt für Klarheit bei den Regeln im Falle von Beschwerden. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt. Fahrgäste sollen in Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen. Weitere Informationen hier und hier.

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Laut vorläufiger Agenda beraten die Kommissarinnen und Kommissare über den Haushaltsentwurf für 2024, ein inter-institutionelles Ethikgremium, eine neue Agenda für Lateinamerika und die Karibik sowie über ein umfassendes Konzept für die psychische Gesundheit. EbS überträgt die anschließende Pressekonferenz gegen 12 Uhr live.

Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zur Rückerstattung der Reisekosten bei pandemiebedingten Umständen am EuGH
Ein deutscher Verbraucher buchte im Januar 2020 bei dem Reiseunternehmen Kiwi Tours eine Reise nach Japan, die vom 3. bis zum 12. April 2020 stattfinden und 6.148,00 Euro kosten sollte. Am 31. Januar 2020 leistete er eine Anzahlung von 1.230,00 Euro. Mit Schreiben vom 1. März 2020 trat der Verbraucher wegen der vom Corona-Virus ausgehenden Gesundheitsgefährdung von der Reise zurück. Kiwi Tours erstellte daraufhin eine Stornorechnung über weitere 307,00 Euro, die der Verbraucher bezahlte. Am 26. März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Der Verbraucher verlangte hierauf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Da Kiwi Tours dem nicht nachkam, hat der Verbraucher das Unternehmen vor den deutschen Gerichten verklagt. Der österreichische Oberste Gerichtshof und der deutsche Bundesgerichtshof möchten vom Gerichtshof zum einen wissen, ob nach dem Unionsrecht dem Reisenden der kostenfreie Rücktritt jedenfalls dann zusteht, wenn die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, am Beginn der Reise tatsächlich eingetreten sind. Zum anderen möchten sie wissen, ob dem Reisenden der kostenfreie Rücktritt bereits dann zusteht, wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mit dem Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zu rechnen war. Heute findet die mündliche Verhandlung statt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.