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Donnerstag, 5. Oktober

datum:  04/09/2019

Kehl: EU-Kommissar Lenarčič zu Gesprächen über Zivilschutz in Baden-Württemberg
EU-Kommissar Janez Lenarčič, zuständig für Krisenmanagement, trifft u.a. mit dem baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl sowie Einsatzkräften aus dem Katastrophen- und Zivilschutz zur Gesprächen über den Bevölkerungsschutz zusammen. Pressekontakt: Renke Deckarm

Granada: Kommissionspräsidentin von der Leyen bei Tagung der Europäischen Politischen Gemeinschaft
Im Rahmen der Tagung kommen Führungsspitzen aus ganz Europa zusammen, für einen Austausch über die Widerstandsfähigkeit und den Wohlstand Europas sowie über die geostrategischen Ziele. 47 Staats- und Regierungsvorsitzende sind eingeladen, seitens der EU-Kommission wird Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teilnehmen. Ziel der Europäischen Politischen Gemeinschaft ist es, den politischen Dialog und die Zusammenarbeit zu fördern sowie die Sicherheit, Stabilität und den Wohlstand auf dem europäischen Kontinent zu stärken. Weitere Informationen hier.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Am letzten Sitzungstag besprechen die Abgeordneten laut Agendau.a. eine Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, die Behandlung von kommunalem Abwasser und die neue europäische Strategie für ein besseres Internet für Kinder. Es folgen Abstimmungen zur Billigung der Zuweisung neuer Zuständigkeiten des Exekutiv-Vizepräsidenten der Kommission Maroš Šefčovič sowie zur Billigung der Ernennung von Wopke Hoekstra zum Mitglied der Europäischen Kommission. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Der österreichische Verein für Konsumenteninformation hat die deutsche Sofatutor GmbH (Sofatutor) vor den österreichischen Gerichten verklagt. Sofatutor betreibt Online-Lernplattformen für Schüler und schließt mit den Verbrauchern Verträge, denen sie ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde legt. Diese AGB sehen vor, dass bei der erstmaligen Buchung eines Abonnements auf der Plattform dieses 30 Tage lang ab Vertragsschluss kostenlos getestet und während dieser Zeit jederzeit fristlos gekündigt werden kann, dass das Abonnement erst nach Ablauf der 30 Tage kostenpflichtig wird und dass für den Fall des Unterbleibens einer Kündigung innerhalb der 30 Tage der im Buchungsprozess vereinbarte kostenpflichtige Abonnementzeitraum zu laufen beginnt. Für den Fall, dass der kostenpflichtige Abonnementzeitraum abläuft, ohne dass die Beklagte oder der Verbraucher rechtzeitig gekündigt hat, verlängert sich nach den AGB das Abonnement automatisch um eine bestimmte Zeit. Der Verein für Konsumenteninformation begehrt, Sofatutor für schuldig zu erkennen, es im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu unterlassen, Verbraucher bei Verlängerung eines befristeten Vertragsverhältnisses im Fernabsatz nicht in klarer und verständlicher Weise über die Bedingungen, die Fristen und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts zu informieren. Der österreichische Oberste Gerichtshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht dahingehend auszulegen ist, dass dem Verbraucher bei „automatischer Verlängerung“ eines Fernabsatzvertrags nochmals ein Widerrufsrecht zukommt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.