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Mittwoch, 06. Februar 2019

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datum:  05/02/2019

Bonn: Europäischer Jahresempfang
Neben dem Bonner Oberbürgermeister Ashok Sridharan sowie dem Europaparlamentarier Axel Voss gehört Jochen Pöttgen, der Leiter der Bonner Regionalvertretung der Europäischen Kommission, zu den Rednern. Den zentralen Vortrag hält Ines Pohl, die Chefredakteurin der Deutschen Welle. Ort: Altes Rathaus, Markt 2, Zeit: 18 Uhr. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf dieser Website.

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Zunächst wird EU-Kommissar Oettinger dem Kollegium der Kommissare einen Bericht zum Anteil von Frauen in den Führungspositionen der Kommission vorstellen. Zudem werden die Kommissare die Leitlinien für die mögliche Beteiligung von EU-Kommissaren am Wahlkampf für das Europäischen Parlament finalisieren und über zwei Wettbewerbsfälle sprechen. Auf der Agenda steht außerdem eine Empfehlung zum Austausch von elektronischen Patientenakten. Dazu werden EU-Digitalkommissarin Gabriel und EU-Gesundheitskommissare Andriukaitis im Anschluss an die Kommissionssitzung gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz geben, die live auf EbS übertragen wird.

Bukarest: Informelles Treffen der EU-Justiz- und Innenminister (bis 8.2.)
Am 7.2. werden die Themen der Innenminister behandelt, am 8.2. stehen ausschließlich Justizthemen auf der Tagesordnung. Mehr Informationen werden auf der Website der rumänischen Ratspräsidentschaft sowie auf dieser Website veröffentlicht.

Frankfurt/Main: Treffen des EZB-Rats
Der EZB-Rat, das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank, kommt zu seiner nächsten nicht geldpolitischen Sitzung zusammen. Mehr Informationen zu dem Treffen finden Sie auf der Website der Zentralbank.

Luxemburg: Schlussanträge am EuGH zur Klage Österreichs gegen die PKW-Maut
Nach Ansicht Österreichs verstößt die von Deutschland eingeführte Infrastrukturabgabe für PKW gegen Unionsrecht. Zum einen führe sie zu einer indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil in Deutschland ansässige Straßenbenutzer mindestens denselben Betrag über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer rückerstattet erhielten. Die Überwachung der Zahlungspflicht sowie etwaige Sanktionen kämen ganz überwiegend gegenüber ausländischen Autofahrern zur Anwendung, weil deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe automatisch zur Zahlung vorgeschrieben bekämen. Außerdem verstoße die Infrastrukturabgabe gegen den freien Warenverkehr, die Dienstleistungsfreiheit sowie gegen die gemeinsame Verkehrspolitik. Der Generalanwalt legt heute seine Schlussanträge vor. Zu diesen Schlussanträgen wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen zum Verfahren werden hier veröffentlicht.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau