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Dienstag, 11. Dezember 2018

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datum:  10/12/2018

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommissare werden bei ihrer wöchentlichen Sitzung u.a. über den 17. Fortschrittsbericht zur EU-Sicherheitsunion beraten. Richtschnur für die Arbeit der Kommission in diesem Bereich ist die Europäische Sicherheitsagenda. Seit Annahme der Agenda wurden erhebliche Fortschritte bei deren Umsetzung erzielt und die Weichen für eine wirksame und echte Sicherheitsunion gestellt. Diese Fortschritte sind in den von der Kommission regelmäßig veröffentlichten Berichten dargelegt. Außerdem werden die Kommissare den anstehenden Europäischen Rat am 13./14. Dezember vorbereiten. Weitere Informationen und eine detaillierte Agenda können vorab hier abgerufen werden.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 13.12.)
Auf der Tagesordnung steht die Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 13. und 14. Dezember. Dazu wird EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zu den Abgeordneten sprechen. Die jüngste Euro-Gruppen-Sitzung, die zu Fortschritten bei der Integration der Eurozone geführt hat, ist Gegenstand der zweiten Debatte. Das Parlament stimmt außerdem über neue Regeln für Risikobewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ab. Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass die Studien, die die EFSA für ihre Risikobewertung, Risikokommunikation und Verwaltung nutzt, zuverlässig, objektiv und unabhängig sind. Die Agentur sollte mit mehr Mitteln ausgestattet werden, um ihre wissenschaftlichen Aufgaben erfüllen zu können. Das Parlament stimmt über einen neuen Vorschlag für ein Verfahren für Visa aus humanitären Gründen ab. Asylbewerber sollen so in die EU kommen können, ohne auf Schmuggler angewiesen zu sein. Es entscheidet auch über den Beschluss des Beschäftigungsausschusses, Verhandlungen mit dem Rat über die Einrichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde aufzunehmen. Auch die Neufassung der Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor krebserregenden und erbgutverändernden Stoffen, einschließlich Dieselabgasen, kommt zur Abstimmung. Die vollständige Tagesordnung wird vorab hier veröffentlicht. Europe by Satellite (EbS+) überträgt alle Debatten des Tages.

Brüssel: Rat für Allgemeine Angelegenheiten
In einer öffentlichen Sitzung wird der Rat eine Orientierungsaussprache über den mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021-2027 führen. EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger wird an der Debatte teilnehmen. Es wird ebenfalls erwartet, dass das achtzehnmonatige Programm des Rates für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2020 gebilligt wird. Die Minister werden die Vorbereitungen für die Tagung des Europäischen Rates vom 13. bis 14. Dezember mit der Prüfung der Schlussfolgerungen abschließen. Die Kommission wird ihren Jahreswachstumsbericht für 2019 vorlegen. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV wird der Rat eine Anhörung zur Rechtsstaatlichkeit in Polen abhalten und Ansichten über die Achtung der Werte der EU in Ungarn austauschen. Für 18 Uhr ist eine Pressekonferenz geplant, die Europe by Satellite (EbS) überträgt. Weitere Informationen dazu finden Sie vorab hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Anleihekaufprogramm der EZB
Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist mit mehreren Verfahren befasst, in denen es darum geht, ob das Public Sector Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Es hat dem Gerichtshof in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts sprechen gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Zu diesem Urteil wird es hier eine Pressemitteilung geben.

Luxemburg: EuGH verhandelt über deutsche PKW-Maut
Nach Ansicht Österreichs verstößt die von Deutschland eingeführte Infrastrukturabgabe für PKW gegen Unionsrecht. Zum einen führe sie zu einer indirekten Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, weil in Deutschland ansässige Straßenbenützer mindestens denselben Betrag über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer rückerstattet erhielten. Auch die Ausgestaltung der Infrastrukturabgabe führe zu einer solchen Diskriminierung: Die Überwachung der Zahlungspflicht sowie etwaige Sanktionen kämen ganz überwiegend gegenüber ausländischen Autofahrern zur Anwendung, weil deutsche Autofahrer die Infrastrukturabgabe automatisch zur Zahlung vorgeschrieben bekämen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.