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Dienstag, 20.11.2018

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datum:  19/11/2018

Berlin: „Platform Economy Summit“ mit EU-Kommissar Ansip (bis 22.11.)

Über 300 Führungskräfte aus verschiedenen Sektoren werden sich mit den weltweit führenden Experten für Ökosysteme und Geschäftsmodelltransformationen zusammentun, um sich bei Europas erstem „Platform Economy Summit“ über neue Erkenntnisse, Fallstudien und Roadmaps auszutauschen. Zu den Vortragenden gehören u.a. Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister, und Andrus Ansip, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für den digitalen Binnenmarkt. Weitere Informationen zur Veranstaltung sowie eine detaillierte Programmübersicht finden Sie hier (link is external). Außerdem wird sich Kommissar Ansip noch mit Justizministerin Katarina Barley treffen und die Deutsche Welle besuchen.

Brüssel: Rat des Europäischen Wirtschaftsraums

Der EWR-Rat wird die allgemeine Funktionsweise des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) erörtern und eine Orientierungsdebatte über die europäische Säule sozialer Rechte im Rahmen des EWR-Abkommens führen. Außerdem werden voraussichtlich Einigungen zu mehreren Bereichen erzielt, darunter „Energie und Klimawandel“, „digitaler Binnenmarkt“ und „Agrarhandel“. Dem Treffen des EWR-Rates wird ein informeller politischer Dialog mit den EWR-EFTA-Staaten vorausgehen. Die Diskussionen werden sich auf die Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU auf das EWR-Abkommen und den Multilateralismus konzentrieren. Weitere Informationen finden Sie vorab hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Zuständigkeit bei Schutz der Meere in der Antarktis

Im Rahmen von zwei Klagen der EU-Kommission gegen den Rat der EU hat der Gerichtshof zu klären, ob die Europäische Union allein oder nur zusammen mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Jahrestagungen der Kommission zur Erhaltung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (CCAMLR) auftreten kann. Der Rat und die Mitgliedstaaten sind der Meinung, dass die Maßnahmen der Umweltpolitik und damit dem Bereich der geteilten Zuständigkeiten zuzuordnen sind, weshalb ihrer Meinung nach ein gemeinsames Auftreten von Union und Mitgliedstaaten auf der internationalen Bühne unerlässlich ist. Demgegenüber bezieht die EU-Kommission den Standpunkt, dass es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik handele, die nach außen kein Auftreten der Mitgliedstaaten an der Seite der Unionsorgane dulde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

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