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Dienstag, 6. November

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datum:  05/11/2018

Brüssel: Rat „Wirtschaft und Finanzen“
Die Minister werden über den Stand der Verhandlungen über ein gemeinsames System einer Digitalsteuer debattieren. Mit den derzeitigen Steuervorschriften ist es schwierig, neue Arten der Gewinnerwirtschaftung in der digitalisierten Welt zu erfassen, insbesondere die Wertschöpfung digitaler Unternehmen, die in einem Land Gewinne erzielen, ohne dort physisch präsent zu sein. Die EU strebt eine Reform der Vorschriften für die Körperschaftssteuer an, um diese an das digitale Zeitalter anzupassen. Außerdem auf der Agenda stehen u.a. die Ausführung des EU-Haushaltsplans 2017 und die Herbsttagungen der G20 und des IWF. Seitens der EU-Kommission nehmen Kommissar Moscovici und Vizepräsident Dombrovskis an dem Treffen teil. Mehr Informationen werden auf der Website des Rats bereitgestellt.

Lissabon: Wird Hamburg „Europäische Hauptstadt der Innovation“?
Hamburg ist eine von sechs europäischen Kandidatenstädten für den Titel als „Europäische Hauptstadt der Innovation“ des Jahres 2018. Der Preis wird im Rahmen des EU-Forschungs- und Innovationsprogramms Horizont 2020 vergeben und würdigt die herausragenden Leistungen der Stadt bei ihren Innovationen in das Ökosystem. Er ist mit einer Million Euro dotiert. Die Verleihung findet im Rahmen des Lissaboner Web-Gipfels statt. EU-Forschungskommissar Carlos Moedas wird an der Verleihung teilnehmen. Für die Kandidatenstadt Hamburg reist Wirtschaftsstaatssekretär Torsten Sevecke nach Lissabon. Mehr Informationen finden Sie auf dieser Website der Europäischen Kommission.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nach Tod
Der Gerichtshof hat bereits einmal entschieden, dass es nicht mit EU-Recht vereinbar ist, wenn der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Das deutsche Bundesarbeitsgericht (BAG) will zusätzlich die Frage geklärt sehen, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse werde, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließe. Haben Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für den Mindestjahresurlaub? Der Generalanwalt hat dies in seinen Schlussanträgen bejaht. Heute ergeht das Urteil. Dazu wird es eine Pressemitteilung geben. Informationen zu zwei beim deutschen BAG anhängenden Fällen werden hier und hier veröffentlicht.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Abgeltung oder Verfall nicht genommenen Urlaubs
Zwei Fälle werden entschieden: Ein früherer Rechtsreferendar des Landes Berlin klagt bereits in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf eine finanzielle Abgeltung für den Urlaub, den er während seines Referendariats nicht in Anspruch genommenen hat. Diese Abgeltung wurde ihm mit der Begründung verwehrt, dass er nicht daran gehindert gewesen sei, seinen Urlaub zu nehmen. Auch das Bundesarbeitsgericht hat über einen ähnlichen Fall zu entscheiden. Hier wurde einem Wissenschaftler, dessen Arbeitsverhältnis Ende 2013 endete, die von ihm beantragte Abgeltung verwehrt, weil er trotz Aufforderung keinen Urlaub beantragt habe und folglich seine Urlaubsansprüche nach dem Bundesurlaubsgesetz mit Ablauf des Urlaubsjahrs verfallen seien. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen vorgeschlagen, dass der Umstand, dass ein Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hat, nicht automatisch den Verlust des Anspruchs auf eine finanzielle Vergütung für den bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommenen Urlaub bewirken könne. Heute ergeht das Urteil. Dazu wird es eine Pressemitteilung geben. Informationen zu zwei deutschen Fällen werden hier und hier veröffentlicht.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.