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Dienstag, 3. Juli 2018

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datum:  02/07/2018

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommissare werden bei ihrer wöchentlichen Sitzung über die Ergebnisse des EU-Gipfels von letzter Woche (28./29.06.) beraten. Außerdem auf der Agenda steht das Programm der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft für die kommenden sechs Monate. Weitere Informationen und eine detaillierte Agenda finden Sie hier.

Straßburg: Tagungswoche des Europäischen Parlaments (bis 5.07.)
Die Ergebnisse des Europäischen Rates vom 28./29.06. stehen auch im Mittelpunkt der Plenardebatte. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wird dazu um 15 Uhr eine Rede halten. Bereits am Morgen um 9 Uhr wird Präsident Juncker auf die Ergebnisse der bulgarischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr zurückblicken und die Pläne der österreichischen Ratspräsidentschaft für das zweite Halbjahr 2018 bewerten. EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini wird sich vor dem Europäischen Parlament zum Thema „autonome Waffensysteme“ sowie zur humanitären Situation in Venezuela äußern. Auch zur Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo wird es Erklärungen des Rates und der Kommission geben. Die genaue Tagesordnung finden Sie auf der Website des Europäischen Parlaments.

Berlin: Podiumsdiskussion zum Handel der EU mit den Mittelmeerstaaten
Das Deutsche Institut für Entwicklungspolitik lädt zu dieser Diskussion, bei der Patrick Lobis, Leiter der politischen Abteilung der Vertretung der Europäischen Kommission, die einleitende Rede halten wird. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin: Zeit: 18 bis 20 Uhr. Mehr Informationen und ein Link für die Anmeldung finden Sie auf der Website des Instituts.

Karlsruhe: EU-Kommissar Oettinger bei „Digital Life Design“-Konferenz
EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger hält die Eröffnungsrede mit dem Titel „Europe – a Continent of Silicon Valleys“. Der Digital Life Design Campus (DLD) ist die internationale Konferenz- und Innovationsplattform der Hubert Burda Media-Gruppe. Ort: Zentrum für Kunst und Medien (ZKM), Lorenzstraße 19, 76135 Karlsruhe. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Konferenz.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Badezimmerausstattungen-Kartell
Im Jahr 2010 verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von mehr als 622 Millionen Euro gegen 17 Hersteller von Badezimmerausstattungen wegen deren Beteiligung an einem Kartell betreffend Armaturen, Duschabtrennungen und -zubehör sowie Sanitärkeramik. Mehrere dieser Gesellschaften erhoben beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung dieses Beschlusses oder auf Herabsetzung der verhängten Geldbußen. Im September 2013 hat das Gericht den Beschluss der Kommission in Bezug auf die Sanitec-Gruppe teilweise für nichtig erklärt. Auf das Rechtsmittel dieser Gesellschaften hin hat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts teilweise aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurückverwiesen. Mehr Informationen zu diesem Kartell und den dazu ergangenen Urteilen finden Sie in dieser Pressemitteilung. Das Gericht erlässt heute seine neuen Urteile über die Klagen der Sanitec-Gruppe. Dazu wird es eine Pressemitteilung geben. Nähere Informationen zum Urteil werden hier und hier bereitgestellt.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Fluggastrechten
Der Kläger hatte bei TUI-Fly einen Flug gebucht, für deren Durchführung TUI-Fly ein Flugzeug samt Besatzung bei Thomson Airways charterte. Auf der Buchungsbestätigung war als Flugnummer der Code von TUI-Fly ausgewiesen, darunter hieß es „ausgeführt von Thomson Airways“. Da der Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankam, verlangen der Kläger und die weiteren Fluggäste von Thomson Airways eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Thomson Airways macht geltend, dass allein TUI-Fly auf Entschädigung in Anspruch genommen werden könne, da diese die operationelle Verantwortung für die Durchführung des Fluges gehabt habe. Das Landgericht Hamburg möchte in diesem Zusammenhang vom Gerichtshof wissen, ob in einer solchen Situation eine Fluglinie wie Thomson Airways als „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung anzusehen ist und damit etwaige Verspätungsentschädigungen zu zahlen hat. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung geben. Nähere Informationen werden hier bereitgestellt. Europe by Satellite (EbS) wird Videomaterial zur Verfügung stellen.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.