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Dienstag, 29. Mai 2018

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datum:  28/05/2018

 

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung

Weitere Informationen und eine detaillierte Agenda können vorab hier abgerufen werden.

Straßburg: Plenarsitzung des Europäischen Parlaments (bis 31.05.)

Die Abgeordneten stimmen endgültig über die reformierte EU-Entsenderichtlinie ab. Damit erhalten Arbeitnehmer, die zeitweise in ein anderes EU-Land entsandt werden, künftig gleichen Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Das Parlament wird außerdem über den Vorschlag der EU-Kommission für den nächsten langfristigen EU-Haushalt (2021-2027) debattieren. Diskutiert werden auch schärfere Handelsschutzinstrumente zum Schutz von Arbeitsplätzen und Industrie in der EU, die Abstimmung des Gesetzesentwurfs erfolgt am Mittwoch. Auf der Agenda steht zudem eine Debatte darüber, wie das Vertrauen in den Schengen-Raum gestärkt werden kann. Die vollständige Tagesordnung finden Sie hier.

Luxemburg: EuGH zu Finanzieller Abgeltung bzw. Verfall von nicht genommenem Urlaub

Ein früherer Rechtsreferendar des Landes Berlin klagt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OLG) auf eine finanzielle Abgeltung für den Urlaub, den er während seines Referendariats nicht in Anspruch genommenen hat. Das OLG möchte in diesem Zusammenhang vom EuGH wissen, ob der Anspruch auf finanzielle Abgeltung für Urlaub, der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen wurde, davon abhängig gemacht werden darf, dass der Betreffende unfreiwillig den Urlaub nicht nehmen konnte. Das Bundesarbeitsgericht möchte für einen ähnlichen Fall vom EuGH wissen, ob wie im Bundesurlaubsgesetz verlangt werden darf, Arbeitnehmer Urlaub beantragen, damit Urlaubsansprüche am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergehen. Generalanwalt Bot legt nun seine Schlussanträge in diesen beiden Rechtssachen vor. Zu diesen Schlussanträgen wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier und hier.

Luxemburg: EuGH zu Abgeltung nicht genommenen Urlaubs nach Tod

Im Urteil Bollacke von 2014 hat der Gerichtshof entschieden, dass die EU-Arbeitszeitrichtlinie 2003/88 einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, wonach der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ohne finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Das deutsche Bundesarbeitsgericht sieht weiteren Klärungsbedarf. Der Gerichtshof habe nicht die Frage entschieden, ob der Anspruch auf finanziellen Ausgleich auch dann Teil der Erbmasse werde, wenn das nationale Erbrecht dies ausschließe. Generalanwalt Bot legt nun seine Schlussanträge vor. Zu diesen Schlussanträgen wird es eine Pressemitteilung geben. Weitere Informationen hier und hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.