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Mittwoch, 28. Februar

datum:  27/02/2018

Straßburg: Ursula von der Leyen und Julia Nawalnaja bei Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 29. Februar)
Auf der Agenda des dritten Sitzungstages stehen Aussprachen zur Europäischen Sicherheit und Verteidigung. An der Debatte nimmt auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen teil. Um 11.30 Uhr hält Julia Nawalnaja, Witwe des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny, eine Ansprache vor dem Europäischen Parlament, später werden auch Kommission und Rat eine Erklärung zur Ermordung von Alexej Nawalny und der Notwendigkeit von EU-Maßnahmen zur Unterstützung der politischen Gefangenen und der unterdrückten Zivilgesellschaft in Russland abgeben. Das Plenum stimmt ab mittags unter anderem zu neuen Regeln für Führerscheine ab. Es folgen Aussprachen zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit in einer fragmentierten Weltwirtschaft und zum Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit 2023. Anschließende Abstimmungen betreffen die Jahresberichte 2023 zur Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, die Umsetzung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Menschenrechte und Demokratie in der Welt und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich sowie die Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank. Nach den Abstimmungen finden Aussprachen zur Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung, zur Erhebung und Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, zum besseren Schutz der Union vor Marktmanipulation auf dem Energiegroßhandelsmarkt sowie zum Rahmen für eine europäische digitale Identität statt. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Drei Urteile des EuGH zur Finanzierung der Festen Fehmarnbeltquerung
Mit Beschluss vom 20. März 2020 gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das öffentliche Finanzierungsmodell für die Feste Fehmarnbeltquerung zur Verbindung der dänischen und der deutschen Küste mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Die Kommission hatte das Finanzierungsmodell bereits im Juli 2015 ein erstes Mal genehmigt. Auf Klagen von Scandlines und Stena Line hin erklärte das Gericht der EU den Kommissionsbeschluss von 2015 jedoch mit Urteilen vom 13. Dezember 2018 aus verfahrensrechtlichen Gründen teilweise für nichtig. Das Gericht bestätigte den Kommissionsbeschluss zwar bezüglich der Femern Landanlæg gewährten Finanzierung für die Hinterlandanbindung, stellte jedoch fest, dass die Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, um die Maßnahmen zu bewerten, die Dänemark der Femern A/S gewährt hatte. Die Urteile des Gerichts hatte der Gerichtshof mit Urteil vom 6. Oktober 2021 bestätigt. Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland haben den Kommissionsbeschluss vom 20. März 2020 vor dem Gericht der EU angefochten (wie zuvor schon den Kommissionsbeschluss von 2015). Auch Dänemark hat den Beschluss der Kommission vom 20. März 2020 vor dem Gericht der EU angefochten. Anders als Scandlines beanstandet Dänemark den Beschluss jedoch nur insoweit, als die Kommission darin festgestellt hat, dass die Finanzierungsmaßnahmen zugunsten der Femern A/S als staatliche Beihilfe anzusehen seien. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hierhier und hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.