Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine Staatshilfe in Höhe von 6 Milliarden Euro zur Rekapitalisierung der Deutschen Lufthansa AG („Lufthansa“) mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme wurde ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie genehmigt, anschließend aber am 10. Mai 2023 vom Gericht der Europäischen Union für nichtig erklärt. Ein von Lufthansa eingelegtes Rechtsmittel ist noch anhängig.