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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten

EU-Bericht zur Digitalisierung: Fast 100 Prozent 5G-Abdeckung in Deutschland

Welche Fortschritte die EU-Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Digitalziele für 2030 erzielt haben, zeigt der heute veröffentliche Bericht der EU-Kommission. Konkret geht es um Digitalziele und -vorgaben für 2030 im Rahmen des Politikprogramms für diedigitale Dekade. Die EU-Kommission bescheinigt Deutschland gute Fortschritte bei der 5G-Abdeckung und der Verbesserung der digitalen Grundkompetenzen. Bei der Digitalisierung der öffentlichen Dienste und dem Ausbau der Verbindungsinfrastruktur muss der größte EU-Mitgliedstaat deutlich nachbessern. Deutschland ist das vorletzte Land in der EU, wenn es um die Versorgung mit Glasfaseranschlüssen geht.

Aus dem heutigen Bericht geht eindeutig hervor, dass wir nicht auf dem richtigen Weg sind, unsere Ziele für den digitalen Wandel in Europa zu erreichen“,sagte Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin, zuständig für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“. „Es wird aber auch ein klarer Weg in die Zukunft aufgezeigt: wir brauchen zusätzliche Investitionen in digitale Kompetenzen, hochwertige Konnektivität und die Einführung künstlicher Intelligenz. Wir müssen Anreize für die Nutzung digitaler Instrumente schaffen. Wir brauchen noch viel mehr Menschen, um digitale Kompetenzen – sowohl auf Grund- als auch auf Expertenebene – zu erwerben, um unsere Stärken zu nutzen. Und wir müssen die Zusammenarbeit fördern und unseren Binnenmarkt besser integrieren, um den digitalen Wandel in ganz Europa wirklich zu ermöglichen.“

 
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Neue Sorten von genetisch verändertem Mais genehmigt

Die Europäische Kommission hat nach gründlicher Prüfung zwei neue Sorten von gentechnisch verändertem Mais zum Import als Lebens- und Futtermittel zugelassen und die Zulassung einer anderen Sorte verlängert. Keine der Genehmigungen umfasst den Anbau der Maissorte in der EU. Alle Produkte, die daraus hergestellt werden, unterliegen den Kennzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitsvorschriftender EU. Zuvor hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine positive wissenschaftliche Bewertung abgegeben, in der sie zu dem Schluss kam, dass die Sorten genauso sicher sind wie konventionelle Maissorten. Da die Mitgliedstaaten weder im zuständigen Ausschuss noch im Berufungsausschuss eine Mehrheit für oder gegen die Zulassung erreicht haben, musste die Europäische Kommission über die Zulassungen entscheiden. Sie gelten für 10 Jahre.

 
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Entschädigung energieintensiver Unternehmen: Kommission genehmigt Änderungen der deutschen Beihilferegelung

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften Änderungen einer deutschen Regelung genehmigt, mit der bestimmte energieintensive Unternehmen für höhere Strompreise aufgrund der Auswirkungen der CO2-Preise auf die Stromkosten (sogenannte „indirekte Emissionskosten“) im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) teilweise entschädigt werden sollen. Die Regelung wurde ursprünglich am 19. August 2022 von der Kommission genehmigt (SA.100559). Im Rahmen der Regelung wird der Ausgleich den beihilfefähigen Unternehmen durch eine teilweise Erstattung der zwischen 2021 und 2030 angefallenen indirekten Emissionskosten gewährt. Der Ausgleich wird für im Vorjahr angefallene indirekte Emissionskosten gewährt, wobei die Abschlusszahlung im Jahr 2031 erfolgen soll.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine

Mittwoch 3. und Donnerstag, 4. Juli

Mittwoch, 3. Juli

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Prof. N. Thygesen stellt den Kommissarinnen und Kommissaren eine Bewertung des finanzpolitischen Kurses für die Eurozone im Jahr 2025 vor. Prof. N. Thygesen ist Mitglied des Europäischen Fiskalausschusses, der ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission darstellt. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz gegen 12 Uhr live

Donnerstag, 4. Juli

Berlin: Kommissionsvertreterin Binczyk beim EBD Briefing zum Start der ungarischen Ratspräsidentschaft
Am 1. Juli übernimmt Ungarn für ein halbes Jahr den EU-Ratsvorsitz. Vor diesem Hintergrund diskutiert die Europäische Bewegung Deutschland e.V. die Prioritäten der ungarischen EU-Ratspräsidentschaft mit ihren Gästen. Gosia Binczyk, stellvertretende Leiterin der Europäischen Kommission in Deutschland, und EBD-Präsidentin Dr. Linn Selle eröffnen die Diskussion. Botschafter Dr. Péter Györkös stellt das Programm der Ratspräsidentschaft vor. Sibylle Katharina Sorg, Leiterin der Europaabteilung im Auswärtigen Amt, und Dr. Kirsten Scholl, Leiterin der Abteilung für Europaangelegenheiten im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, bewerten anschließend das Arbeitsprogramm aus Sicht der Bundesregierung. Beginn: 14 Uhr, Ort: Botschaft von Ungarn, Unter den Linden 76, 10117 Berlin. Anmeldung bis zum 1. Juli hier. Weitere Informationen hier

Berlin: Berliner Europa Dialog zur Zukunft der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit Kommissionsvertreterin Binczyk
Beim 8. Berliner EuropaDialog geht es um die Zukunft der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Es diskutieren Gosia Binczyk, stellv. Leiterin der Europäischen Kommission in Deutschland, Dr. Annegret Bendiek, Stellvertretende Leiterin der Forschungsgruppe EU/Europa der Stiftung Wissenschaft und Politik, Heinrich Brauß, Generalleutnant a.D., ehem. beigeordneter Generalsekretär der NATO für Verteidigungspolitik, sowie Rüdiger Lüdeking, ehem. Ständiger Vertreter Deutschlands bei den Vereinten Nationen und Experte für Rüstungskontrolle. Organisiert wird die Veranstaltungsreihe Berliner Europadialog von der Hochschulgruppe der Jungen Europäischen Föderalist:innen an der Humboldt-Universität zu Berlin und dem Landesverband Berlin-Brandenburg in Kooperation mit dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments und der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.  Beginn: 18.30 Uhr, Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldung bis zum 3. Juli hier, weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum LKW-Kartell: Schadensersatzklage am Sitz der Muttergesellschaft der Käufer? 
Die in Ungarn ansässige MOL hat in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Tochtergesellschaften. Diese kauften von der deutschen Mercedes-Benz Group AG Lastkraftwagen zu Preisen, die kartellbedingt überhöht gewesen sein sollen. Die Europäische Kommission hatte 2016 festgestellt, dass verschiedene Unternehmen, darunter die Mercedes-Benz, die Höhe der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen miteinander abgestimmt und dadurch gegen das Kartellverbot verstoßen hätten. Mol hat Mercedes Benz vor den ungarischen Gerichten auf Schadensersatz verklagt. Sie macht geltend, dass der Schaden letztlich am Ort ihres Sitzes eingetreten sei, da sie und die betroffenen Tochtergesellschaften zu derselben wirtschaftlichen Einheit gehörten. Das ungarische Oberste Gericht möchte wissen, ob die Zuständigkeit der ungarischen Gerichte dadurch begründet werden kann, dass sich der Sitz von Mol in Ungarn befindet. Dazu hat es den Gerichtshof ersucht, die sog. Brüssel Ia‑Verordnung (Nr. 1215/2012) über die gerichtliche Zuständigkeit auszulegen. Danach kann eine Person in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem (Wohn-)Sitzstaat verklagt werden, „wenn eine unerlaubte Handlung … oder wenn Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden, [und zwar] vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist …“. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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