Berlin: Kommissionsvertreterin Gessler beim Nationalen Produktivitätsdialog
Im Rahmen des nationalen Produktivitätsdialogs finden zwei Paneldiskussionen zu den Themen Mobilität, Wachstumschancen und Start-up statt. Die Veranstaltung wird von der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland gemeinsam mit dem Sachverständigenrat organisiert. Kommissionsvertreterin Barbara Gessler begrüßt die Teilnehmenden um 14 Uhr gemeinsam mit Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen. Zeit: 14 bis 17 Uhr, Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Weitere Informationen hier und hier.
Luxemburg: Treffen der Euro-Gruppe
Die Euro-Gruppe ist ein informelles Gremium, in dem Ministerinnen und Minister aus den Mitgliedstaaten des Euro-Raums über Fragen beraten, die in ihre gemeinsame Verantwortung hinsichtlich des Euro fallen. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz um 19 Uhr live. Weitere Informationen in Kürze hier.
Luxemburg: Treffen des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (bis 21. Juni)
Laut vorläufiger Agenda besprechen die Ministerinnen und Minister zuerst eine Überarbeitung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte und eine Richtlinie zur Umsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie einen Bericht zum Stand der Richtlinie über Praktika. Es folgt eine Debatte zur sozialen Dimension des Binnenmarktes. Ebenfalls auf der Agenda: Das Europäische Semester 2024 mit einer Vorlage des Frühjahrspakets durch die Kommission, Stellungnahmen des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz, zur Umsetzung der Empfehlung zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und ein Bericht des Ausschusses für Sozialschutz und der Europäischen Kommission über angemessene Renten. Abschließend besprechen die Ministerinnen und Minister freiwillige Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten, die vom Beschäftigungsausschuss und vom Ausschuss für Sozialschutz ausgearbeitet wurden, um die wirtschaftlichen Auswirkungen von sozialen Investitionen und Reformen zu bewerten. Am zweiten Sitzungstag besprechen die Gesundheitsministerinnen und -minister ein Maßnahmenpaket zur Richtlinie zur Schaffung eines Unionskodex für Humanarzneimittel sowie zur Verordnung zur Festlegung des Verfahrens der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel-Agentur. Weiterhin besprechen sie unter anderem Schlussfolgerungen zur Zukunft der Europäischen Gesundheitsunion sowie eine Annahme der Empfehlungen des Rates zu durch Impfungen verhütbare Krebsarten. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz um 17.15 Uhr am 20. Juni sowie um 15.50 Uhr am 21. Juni live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Werbung für Biozidprodukte
Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beanstandet vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dass dm ein Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ vermarktet hat. Der BGH hat den EuGH um Auslegung der EU-Biozid-Verordnung ersucht. Danach darf die Werbung für ein Biozidprodukt auf keinen Fall die Angaben "Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial", "ungiftig", "unschädlich", "natürlich", "umweltfreundlich", "tierfreundlich" oder ähnliche Hinweise enthalten. Der EuGH soll klären, was unter den Begriff „ähnliche Hinweise“ fällt und somit in der Werbung verboten ist. Ohne Schlussanträge. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu immateriellem Schadensersatz bei „Diebstahl“ personenbezogener Daten
Zwei Anleger verlangen vor dem Amtsgericht München von dem Trading-App-Betreiber Scalable Capital immateriellen Schadensersatz, weil ihre dort hinterlegten personenbezogenen Daten von unbekannten Tätern „gestohlen“ worden seien. Dadurch hätten sie Schmerz erlitten und Leid erfahren. Die Daten wurden von den Tätern jedoch bislang nicht zu betrügerischen oder anderen Zwecken verwendet. Das Amtsgericht ersucht den Gerichtshof um Hinweise zur Auslegung des Begriffs des immateriellen Schadens im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und zu den Voraussetzungen, unter denen ein solcher Schadensersatz gewährt wird. Es möchte insbesondere wissen, ob der Diebstahl dieser Daten einen „Identitätsdiebstahl“ darstellt. Generalanwalt Collins hat in seinen Schlussanträgen vom 26. Oktober 2023 auf Wunsch des Gerichtshofs nur eine der Vorlagefragen erörtert und folgende Antwort vorgeschlagen: Der Diebstahl sensibler personenbezogener Daten einer betroffenen Person durch einen unbekannten Straftäter könne zu einem Anspruch auf immateriellen Schadensersatz führen, wenn der Nachweis eines Verstoßes gegen die Datenschutz-Grundverordnung, eines konkreten erlittenen Schadens und eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Schaden und diesem Verstoß erbracht werde. Für die Gewährung eines solchen Schadensersatzes sei es nicht erforderlich, dass der Straftäter die Identität der betroffenen Person angenommen habe, und der Besitz von Daten, die die betroffene Person identifizierbar machen, stelle für sich genommen keinen Identitätsdiebstahl dar. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Versand personenbezogener Daten an die falsche Adresse
Zwei frühere Mandaten einer Steuerberaterkanzlei haben diese vor dem Amtsgericht Wesel auf immateriellen Schadensersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung verklagt, weil die Kanzlei ihre Steuererklärung trotz Mitteilung der Adressänderung an ihre alte Adresse versandt hatte und die Sendung von den neuen Bewohnern geöffnet worden war. Das Amtsgericht Wesel hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zu den Voraussetzungen für immateriellen Schadensersatz nach der Datenschutzgrund-Verordnung vorgelegt. Ohne Schlussanträge. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.