Dienstag, 18. Juni
Luxemburg: Treffen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten (Kohäsionspolitik)
Laut vorläufiger Agenda führen die Ministerinnen und Minister einen Austausch über die Beziehung zwischen der Kohäsionspolitik und der Strategischen Agenda der EU für 2024-2029, die der Europäische Rat voraussichtlich auf seiner Tagung am 27. und 28. Juni 2024 annehmen wird. Es folgt die Billigung von Schlussfolgerungen zur Mitteilung der Kommission zum 9. Kohäsionsbericht. Tschechien und die Slowakei informieren die Ratsmitglieder mit einer „Erklärung zum jährlichen politischen Dialog Karlovy Vary“ und die Notwendigkeit, den gerechten Übergang in den von der Dekarbonisierung betroffenen Regionen zu stärken. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz um 12 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Treffen des Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie (Verkehr)
Laut vorläufiger Agenda besprechen die Ministerinnen und Minister zunächst eine Verordnung über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs sowie eine Richtlinie über Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS). Bezüglich des Landverkehrs steht unter anderem eine Verordnung über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum auf der Agenda. Es folgen Berichte zur Verordnung über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen und zur Richtlinie des Rates über kombinierten Güterverkehr. Die österreichische und niederländische Delegation stellt den vierten Fortschrittsbericht der Plattform für den Internationalen Schienenverkehr vor. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz um 17.15 Uhr live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Wirkung der Anerkennung als Flüchtling in einem anderen Mitgliedstaat
Ein türkischer Staatsangehöriger und Kurde wurde 2010 in Italien als Flüchtling anerkannt, weil ihm wegen seiner Unterstützung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) politische Verfolgung durch die türkischen Behörden drohe. Seit 2019 lebt er jedoch in Deutschland. Die türkischen Behörden haben den Betroffenen über Interpol zur Festnahme zwecks Auslieferung an die Türkei ausgeschrieben, wo er wegen Totschlags strafrechtlich verfolgt werden soll. Die Tat soll er vor seiner Ausreise nach Italien begangen haben. Aufgrund dieses Haftbefehls wurde er in Deutschland festgenommen. Das Oberlandesgericht Hamm möchte vom Gerichtshof wissen, ob der Betroffene deshalb nicht an die Türkei ausgeliefert werden darf, weil ihm in Italien bis 2030 Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 19. Oktober 2023 die Ansicht vertreten, dass eine Entscheidung, mit der in einem Mitgliedstaat die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, beim derzeitigen Stand des Unionsrechts zwar keine Bindungswirkung für die in einem anderen Mitgliedstaat mit der Prüfung eines Auslieferungsersuchens betraute Behörde entfalte. Das Auslieferungsverfahren sei aber unter Wahrung des Grundrechts auf Asyl und des Grundsatzes der Nichtzurückweisung durchzuführen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach bereits erfolgter Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat?
Eine Syrerin, die bereits 2018 in Griechenland als Flüchtling anerkannt wurde, begehrt nunmehr auch in Deutschland die Anerkennung als Flüchtling. Nach Griechenland kann sie nicht zurückkehren, weil ihr dort, so ein deutsches Gericht, in Anbetracht der für Flüchtlinge herrschenden Lebensverhältnisse die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung drohen würde. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte es ab, ihr den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, gewährte ihr jedoch subsidiären Schutz. Die Betroffene ist indessen der Meinung, dass das Bundesamt an die bereits in Griechenland erfolgte Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gebunden sei. Das Bundesverwaltungsgericht will nun vom Gerichtshof wissen, ob in einem solchen Fall die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, ohne dass die dafür geltenden Voraussetzungen erneut zu prüfen sind. Generalanwältin Medina hat in ihren Schlussanträgen vom 25. Januar 2024 die Ansicht vertreten, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, die in einem anderen Mitgliedstaat zuerkannte Flüchtlingseigenschaft anzuerkennen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Mittwoch, 19. Juni
Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommissarinnen und Kommissare besprechen laut vorläufiger Agenda den Haushaltsentwurf für 2025, den jährlichen Management- und Leistungsbericht für den EU-Haushalt sowie das Frühjahrspaket zum Europäischen Semester. Eine Pressekonferenz nach der Sitzung überträgt EbS live, Details folgen.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.