Brüssel: Treffen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ (Handel)
Die für Handel zuständigen Ministerinnen und Minister sprechen u.a. über die Themen Handel und Wettbewerbsfähigkeit und die Zukunft der EU-Handelspolitik, den aktuellen Stand der Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Afrika sowie die Folgemaßnahmen zur 13. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (MC13). EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz mit Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für die EU-Handelspolitik, live. Weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Energie
Laut vorläufiger Agenda werden die Energieministerinnen und -minister Schlussfolgerungen zur nachhaltigen Stromnetzinfrastruktur billigen und eine Aussprache über die Zukunft von RePowerEU halten. Bei einem Gedankenaustausch über den europäischen Grünen Deal wird es auch darum gehen, wie er dazu beitragen kann, die EU zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu machen. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz mit EU-Energiekommissarin Kadri Simson live. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Rechtsangleichung im Mietrecht
Die Conny GmbH ist eine Online-Plattform für Rechtsservices im Mietrecht, Arbeitsrecht und Telekommunikationsrecht. Der Mieter einer Berliner Wohnung begehrt von seinen Vermieterinnen eine Mietsenkung und eine Rückerstattung der bereits gezahlten Mehrbezüge. Hierfür hat er sich auf der von der Conny GmbH betriebenen Internetseite eingeloggt um ihr seine diesbezüglichen Rechte abzutreten. Die AGB hat er akzeptiert. Außerdem hat er ein mit „Bestätigung, Vollmachtserteilung und Abtretung, Genehmigung“ überschriebenes und von der Conny GmbH überlassenes Formular unterzeichnet. Dieses Formular enthält keinerlei Angaben zu einer Zahlungspflicht des Mieters. Die Conny GmbH hat die Vermieterinnen vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte verklagt. Sie macht aus abgetretenem Recht des Mieters Ansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die gesetzliche Begrenzung der Miethöhe geltend. Die Klage hatte vor dem Amtsgericht Erfolg. Die Vermieterinnen haben hiergegen vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt. Ihrer Auffassung nach sei die Abtretung unionsrechtswidrig und mithin unwirksam. Dem Unionsrecht zufolge hätte der Button auf den der Mieter auf der Internetseite der Conny GmbH klickte mit der Aufschrift „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“, oder einer analogen und gleichsinnigen Aufschrift behaftet sein müssen. Das Landgericht Berlin will vom Gerichtshof wissen, ob es dem verbraucherschutzrechtlichen Unionsrecht entgegensteht, wenn der Verbraucher dem Unternehmer zum Zeitpunkt des auf elektronischem Wege herbeigeführten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Falle der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten – zur Zahlung verpflichtet ist. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.