Berlin: Margrethe Vestager bei der Internationalen Kartellkonferenz
Die Internationale Kartellkonferenz (IKK), veranstaltet vom Bundeskartellamt, findet im zweijährigen Turnus statt. Sie bietet Wettbewerbsexperten Gelegenheit, mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft über aktuelle Probleme der Wettbewerbspolitik und des Wettbewerbsrechts zu diskutieren. Margrethe Vestager, Vize-Präsidentin der Europäischen Kommission, hält um 9.40 Uhr eine Rede. Ort: Steigenberger Hotel, 10557 Berlin. Programm hier, weitere Informationen hier.
Brüssel: Informelle Tagung der Bildungsministerinnen und -minister (bis 1. März)
Die Ministerinnen und Minister kommen zusammen, um Themen rund um Bildung zu erörtern. EbS überträgt am 29. Februar und am 1. März live. Weitere Informationen in Kürze hier.
Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der Agenda des letzten Sitzungstages stehen Aussprachen und Abstimmungen zum Handelsabkommen zwischen der EU und Chile. Zudem gibt es eine Erklärung der Kommission zur Verfügbarkeit von Medizinprodukten. Die Abgeordneten stimmen außerdem über Entschließungsanträge über die Ermordung von Alexej Nawalny und die Notwendigkeit von EU-Maßnahmen zur Unterstützung der politischen Gefangenen und der unterdrückten Zivilgesellschaft in Russland, über die Notwendigkeit unverbrüchlicher EU-Unterstützung für die Ukraine zwei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine und zur kritischen Lage in Kuba, sowie über die Vertiefung der EU-Integration mit Blick auf eine künftige Erweiterung, die Umsetzung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika ab. Auch über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften stimmen die Abgeordneten ab. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Urteil des EuGH zur Rückerstattung der Reisekosten bei pandemiebedingtem Rücktritt
Ein deutsches Ehepaar buchte im Januar 2020 bei dem Reiseunternehmen Kiwi Tours eine Reise nach Japan, die vom 3. bis zum 12. April 2020 stattfinden sollte. Auf die Gesamtkosten von 6.148,00 Euro leisteten sie eine Anzahlung von 1.230,00 Euro. Mit Schreiben vom 1. März 2020 trat das Ehepaar wegen der vom Corona-Virus ausgehenden Gesundheitsgefährdung von der Reise zurück. Kiwi Tours erstellte daraufhin eine Stornorechnung über weitere 307,00 Euro, die das Ehepaar bezahlte. Am 26. März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Das Ehepaar verlangte hierauf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Da Kiwi Tours dem nicht nachkam, hat der Verbraucher das Unternehmen vor den deutschen Gerichten verklagt. Der Bundesgerichtshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob nach der Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 für die Beurteilung der Berechtigung des Rücktritts nur jene unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Rücktritts bereits aufgetreten sind, oder ob auch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände zu berücksichtigen sind, die nach dem Rücktritt, aber noch vor dem geplanten Beginn der Reise tatsächlich auftreten. Generalanwältin Medina hat in ihren Schlussanträgen vom 21. September 2023 die Ansicht vertreten, dass die Beurteilung des Auftretens unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die die Durchführung des Vertrags erheblich beeinträchtigen, wodurch der Reisende zum Rücktritt vom Pauschalreisevertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr berechtigt wird, ausschließlich zum Zeitpunkt des Rücktritts vom Vertrag vorzunehmen sei. Das Entstehen dieses Rechts hänge nicht davon ab, ob solche Umstände nach dem Rücktritt vom Vertrag tatsächlich aufgetreten seien. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.