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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Bergkarabach: EU stellt humanitäre Hilfe bereit

Nach der Eskalation des Konflikts in Bergkarabach und dem anschließenden Waffenstillstand haben bereits etwa 13.500 Flüchtlinge die Grenze nach Armenien überschritten, und es ist weitere Abwanderung zu erwarten. Dazu werden Nahrungsmittel in der Enklave knapp und die Versorgung mit Strom und Wasser ist schwierig. Die EU erhöht deshalb ihre humanitäre Hilfe. Zu den zuletzt angekündigten 500.000 Euro kommen weitere 4,5 Millionen Euro.

Der für Krisenmanagement zuständige Kommissar Janez Lenarčič sagte: „Wir müssen uns bereithalten, Tausende von Menschen zu unterstützen, die beschlossen haben, aus Bergkarabach zu fliehen. Vor allem auch weil zu erwarten ist, dass die Flüchtlinge im kommenden Winter mit zusätzlichen Herausforderungen konfrontiert sein werden.“

 
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Ausschreibung veröffentlicht: 7 Milliarden Euro EU-Förderung für Verkehrsprojekte

Für neue und modernere Verkehrsinfrastrukturen in der Schifffahrt sowie im Schienen- und Straßenverkehr stellt die EU-Kommission über 7 Milliarden Euro bereit. Die Ausschreibung wurde heute im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) veröffentlicht. Einsendeschluss ist der 30. Januar 2024.

„Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die größte, die im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" 2021-2027 zur Verfügung steht“, sagte EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean. „Wir stellen über 7 Milliarden Euro für Projekte zur Verfügung, die ein intelligentes und nachhaltiges Verkehrssystem unterstützen, wobei der Schwerpunkt auf grenzüberschreitenden Projekten zwischen Mitgliedstaaten liegt. Diese schwierigen Zeiten haben auch gezeigt, wie wichtig ein starkes Verkehrsnetz aus Eisenbahnen, Binnenwasserstraßen und Seewegen ist, das die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie steigert, die Bürger näher zusammenbringt und die Ukraine und Moldau fest in der EU verankert."

 
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Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation: Google, Meta, Microsoft, TikTok berichten über Fortschritte

Die großen Online-Plattformen Google, Meta, Microsoft, TikTok haben dargelegt, wie sie im ersten Halbjahr 2023 ihre Verpflichtungen zur Eindämmung der Verbreitung von Desinformation in die Praxis umgesetzt haben. Die Kommission zieht eine gemischte Bilanz. Die Berichte zeigen einerseits, dass die Plattformen Fortschritte bei der Bereitstellung detaillierterer Daten machen und einige Datenlücken schließen konnten. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um vollständigere und aussagekräftigere Daten bereitzustellen.

Věra Jourová, Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, sagte dazu: „Desinformation ist immer noch eines der größten Risiken für den demokratischen Informationsraum in Europa, auch im Zusammenhang mit Russlands Krieg in der Ukraine und den Wahlen. Da sich die Europäerinnen und Europäer darauf vorbereiten, im Jahr 2024 zu den Wahllokalen zu gehen, müssen alle Akteure ihren Beitrag zur Bekämpfung von Desinformation und ausländischer Einflussnahme im Internet leisten, um unsere Online-Debatte zu schützen. Der Kodex erweist sich als nützlich, aber wir alle müssen mehr tun. Ich fordere die Plattformen auf, die im Rahmen des Kodex eingegangenen Verpflichtungen mit vollem Engagement umzusetzen, um die Widerstandsfähigkeit der Demokratie zu gewährleisten.“

 
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Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission startet Transparenzdatenbank und bittet um Feedback

Wenn Plattformen den Zugang zu bestimmten Inhalten entfernen oder einschränken, haben die Nutzerinnen und Nutzer gemäß dem europäischen Gesetz über digitale Dienste (DSA) das Recht, die Gründe zu kennen. Die Kommission hat dazu die ins Leben gerufen, die diese Begründungen sammelt und allen zugänglich macht. Zur derzeitigen Konfiguration bittet die EU-Kommission um Rückmeldungen.

Aktuell müssen nur sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) Daten an die Datenbank übermitteln; ab dem 17. Februar 2024 betrifft es alle Anbieter von Online-Plattformen. Ausgenommen sind Kleinst- und Kleinunternehmen.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 27. September

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Unter Vorsitz von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommen die Kommissarinnen und Kommissare zu ihrer wöchentlichen Sitzung zusammen. Auf ihrer Tagesordnung stehen der Beitrag der Kommission zur informellen Tagung der Staats- und Regierungschefs in der kommenden Woche in Granada sowie ein Bericht zum Stand der Umsetzung der „Digitalen Dekade“

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Rechtsangleichung im Mietrecht am EuGH
Die Conny GmbH ist eine Online-Plattform für Rechtsservices im Mietrecht, Arbeitsrecht und Telekommunikationsrecht. Der Mieter einer Berliner Wohnung begehrt von seinen Vermieterinnen eine Mietsenkung und eine Rückerstattung der bereits gezahlten Mehrbezüge. Hierfür hat er sich auf der von der Conny GmbH betriebenen Internetseite eingeloggt um ihr seine diesbezüglichen Rechte abzutreten. Die AGB hat er akzeptiert. Außerdem hat er ein mit „Bestätigung, Vollmachtserteilung und Abtretung, Genehmigung“ überschriebenes und von der Conny GmbH überlassenes Formular unterzeichnet. Dieses Formular enthält keinerlei Angaben zu einer Zahlungspflicht des Mieters. Die Conny GmbH hat die Vermieterinnen vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte erfolgreich verklagt. Die Vermieterinnen haben hiergegen vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt. Ihrer Auffassung nach sei die Abtretung unionsrechtswidrig und mithin unwirksam. Dem Unionsrecht zufolge hätte der Button auf der Internetseite der Conny GmbH mit der Aufschrift „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“, oder einer analogen und gleichsinnigen Aufschrift behaftet sein müssen. Das Landgericht Berlin will vom Gerichtshof wissen, ob es dem verbraucherschutzrechtlichen Unionsrecht entgegensteht, wenn der Verbraucher dem Unternehmer zum Zeitpunkt des auf elektronischem Wege herbeigeführten Vertragsschlusses nicht unbedingt, sondern nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen – etwa ausschließlich im späteren Erfolgsfall einer beauftragten Rechtsverfolgung oder im Falle der späteren Versendung einer Mahnung an einen Dritten – zur Zahlung verpflichtet ist. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu landwirtschaftlichen Maßnahmen
Am 10. Januar 2020 hat die Europäische Kommission formell den Beschluss bestätigt, die Zulassung für die Insektizide Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl nicht zu verlängern. Somit lief diese für die Substanzen Ende Januar 2020 aus. Die Rückstandshöchstgehalte für Chlorpyrifos und Chlorpyrifos-methyl seien mit Wirkung ab dem 13. November 2020 für sämtliche Lebens- und Futtermittel EU-weit auf 0,01 mg/kg abgesenkt worden. In Deutschland und sieben weiteren EU-Ländern seien beide Mittel bereits vor 2020 verboten gewesen, sie hätten jedoch in Südeuropa und Drittstaaten immer noch Verwendung gefunden. Ascenza Agro und Industrias Afrasa, zwei in der Förderung der Landwirtschaft spezialisierte Unternehmen, haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau

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