Falls Sie diese E-Mail nicht lesen können, klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.
   
European Commission Logo

EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Wölfe in Europa: Ausnahmeregeln nutzen, Daten über Populationen melden

Die Rückkehr des Wolfes in europäische Regionen, in denen diese Tiere lange Zeit nicht gelebt haben, führt zunehmend zu Konflikten mit Viehzüchtern und Jägern. Vor allem wenn von Maßnahmen zur Verhinderung von Angriffen auf Nutztiere nicht umfassend Gebrauch gemacht wird. Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen betonte: "Die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist zu einer echten Gefahr für Nutztiere und potenziell auch für den Menschen geworden. Ich fordere die lokalen und nationalen Behörden nachdrücklich auf, Maßnahmen zu ergreifen, wo immer es erforderlich ist. Die heute geltenden EU-Regeln sehen solche Befugnisse ausdrücklich vor."

Die Kommission leitet heute eine neue Phase im Umgang mit den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Rückkehr der Wölfe ein. Sie weitet die bereits laufende Konsultation aus und fordert Kommunen, Wissenschaft und alle am Thema Interessierten auf, ihr bis zum 22. September 2023 aktuelle Daten über die wachsenden Wolfspopulationen und die Folgen zu melden.

 
mehr
 
Termine
Dienstag, 5. September

Nairobi, Kenia: Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen beim Africa Climate Summit (ACS) 2023 
Kommissionspräsidentin von der Leyen wird bei der Eröffnung des Gipfels, der dieses Jahr unter dem Motto „Grünes Wachstum und Lösungen zur Klimafinanzierung für Afrika und die Welt“ steht, zwischen 8:00 und 9:00 Uhr MESZ eine Erklärung abzugeben. Später, um ca. 11:30 Uhr MESZ, nimmt sie an einer Podiumsdiskussion über die „Neue globale Klimafinanzierungsarchitektur“ teil, zusammen mit den Präsidenten von Kenia und Ghana, den Premierministern von Ägypten und Pakistan, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Präsidenten der COP28. Die Eröffnungsrede der Präsidentin sowie ihre Podiumsdiskussion werden live auf EbS übertragen. Am Rande des Gipfels stellen Kommissionspräsidentin von der Leyen und der kenianische Präsident William Ruto die Green Hydrogen Strategy and Roadmap für Kenia vor. Diese Strategie und der Fahrplan für grünen Wasserstoff wird von Global Gateway, der EU-Investitionsstrategie für globale Infrastruktur-Partnerschaften, unterstützt und zeigen Kenias Ambitionen zur Entwicklung einer eigenen grünen Wasserstoffindustrie in den kommenden Jahren. Der diesjährige ACS wird gemeinsam von der Republik Kenia und der Kommission der Afrikanischen Union organisiert. Auf dem Gipfel kommen Staats- und Regierungschefs, multilaterale Institutionen, die Zivilgesellschaft, der Privatsektor und die Jugend zusammen. Sie erörtern, wie die Herausforderungen, die der Klimawandel für Afrika mit sich bringt, bewältigt werden können, und bereiten die kommende COP28 vor, die Ende November in Dubai beginnt.

Online: Anhörung der designierten EU-Kommissarin Ivanova in Ausschüssen des Europäischen Parlaments
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und der Ausschuss für Kultur und Bildung führen eine dreistündige Anhörung mit Iliana Ivanova, der designierten Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend, durch. Die Anhörung dient zur Bewertung ihrer Kompetenzen und Eignung als Kommissarin. Am Mittwoch, 6. September, entscheidet die Konferenz der Präsidenten des EU-Parlaments, ob das Anhörungsverfahren abgeschlossen und die Schlussabstimmung in der September-Plenarsitzung durchgeführt wird. Die Anhörung wird ab 9.30 Uhr gestreamt und eine anschließende Pressekonferenz ist von 12.30 bis 13 Uhr geplant.

Berlin: Vorstellung des Vorschlags für eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur durch Prof. Dr. Repasi
Von 14 bis 15 Uhr stellt Prof. Dr. René Repasi, Mitglied des Europäischen Parlaments, einen Vorschlag für eine Richtlinie zum Recht auf Reparatur vor. Organisiert von derEuropäischen Bewegung Deutschland und dem Verbindungsbüro des Europäischen Parlaments in Deutschland, findet die Veranstaltung im Europäischen Haus, Unter den Linden 78 in 10117 Berlin statt. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
Eine Hebamme, die bis 2014 beim „Deutschen Caritasverband“ als Arbeitnehmerin beschäftigt war, ist nach der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten. Nach deutschem Recht stellt ein solcher Austritt eine rechtmäßige Beendigung des staatlich registrierten Kirchenmitgliedschaftsverhältnisses dar. Bei einem erneuten Einstellungsgespräch im Frühjahr 2019 wurde die Zugehörigkeit der betreffenden Person zur katholischen Kirche nicht angesprochen. Sie wurde anschließend erneut eingestellt. Nachdem sie ihre Arbeit wiederaufgenommen hatte, erkannte die Personalabteilung, dass sie nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche ist. Sie wurde darüber informiert, dass dieser Entzug nicht im Einklang mit der einschlägigen nationalen Regelung stehe, nach welcher der Kirchenaustritt eines Arbeitnehmers einen Kündigungsgrund darstelle. Die Beschäftigung selbst hänge nach dieser Regelung jedoch nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ab. Daraufhin wurde der Hebamme gekündigt. Unter diesen Umständen hat sich das Bundesverwaltungsgericht an den Gerichtshof gewandt. Es möchte wissen, ob eine nationale Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn sie vorsieht, dass ein Arbeitgeber mit der Eigenschaft einer privaten Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, berechtigt ist, von seinen Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie sich nicht aus der betreffenden Religionsgemeinschaft zurückziehen, ohne jedoch von allen seinen Arbeitnehmern die Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft zu verlangen. Es möchte also vom Gerichtshof wissen, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass Arbeitnehmer, die der katholischen Kirche angehört haben, aber aus ihr ausgetreten sind, und Arbeitnehmer, die ihr niemals angehört haben, nicht gleichbehandelt werden. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hierWeitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

Dies ist ein Newsletter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Der Newsletter ist ein Service der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.

Wenn Ihnen der Newsletter weitergeleitet wurde, Sie ihn aber direkt erhalten möchten, können Sie ihn hier abonnieren.

Sie können diesen Newsletter über Ihr Profil abbestellen.

Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

Die Europäische Kommission ist dem Datenschutz verpflichtet. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 verarbeitet. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung.