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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU-Bericht zur Rechtsstaatlichkeit: Positive Entwicklungen in den EU-Staaten, aber weiterhin Bedenken

Die EU-Kommission hat den vierten EU-weiten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Bericht besteht aus einer Mitteilung, in der die Gesamtlage in der EU in den Blick genommen wird, und einzelnen Länderkapiteln sowie spezifischen Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. Insgesamt zeigt der Bericht viele positive Veränderungen in den Mitgliedstaaten auf. Faktisch wurden 65 Prozent der letztjährigen Empfehlungen ganz oder teilweise nachgekommen. Gleichzeitig bestehen mit Blick auf einige Mitgliedstaaten nach wie vor systemische Bedenken.

Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Die Rechtsstaatlichkeit ist ein zentrales Element einer gerechten Gesellschaft, der politischen Stabilität und des Wirtschaftswachstums in Europa. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gereicht als schmerzhafte Warnung, diese Werte niemals als selbstverständlich anzusehen. Der diesjährige Bericht zeigt, dass die Mitgliedstaaten die Rechtsstaatlichkeit verbessert und gestärkt und zugleich die Empfehlungen der Kommission umgesetzt haben. Bedauerlicherweise bestehen in mehreren Mitgliedstaaten nach wie vor Bedenken. Es muss mehr getan werden, um die Unabhängigkeit der Justiz, die Unparteilichkeit der öffentlich-rechtlichen Medien und die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten zu verbessern.“

 
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Neue Studie: Weniger Pestizide gefährden Ernährungssicherheit nicht

Weniger Pestizide gefährden nicht die Ernährungssicherheit. Im Gegenteil würde diese dann in Gefahr gebracht, wenn der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht verringert würde. Zu diesem Schluss kommt eine Studie der EU-Kommission. Die EU-Staaten hatten die Kommission um zusätzliche Daten zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden gebeten. Im Rahmen der Strategie „Vom Hof auf dem Tisch“ und einem Kommissionsvorschlag vom Juni 2022 hat die EU das Ziel, die Verwendung chemischer Pestizide in der EU bis 2030 um die Hälfte zu senken.

Die Studie bestätigt, dass die Ziele des Kommissionsvorschlags zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln die Ernährungssicherheit nicht gefährden. Auch die negativen, kurzfristigen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ändern diese Schlussfolgerung nicht.

 
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Beendigung des Handels mit Haifischflossen: Kommission reagiert auf Europäische Bürgerinitiative

Die EU-Kommission hat auf die Europäische Bürgerinitiative „Stoppt das Finning – Stoppt den Handel“ reagiert und eine Reihe Maßnahmen angekündigt, um den internationalen Handel mit losen Haifischflossen zu beenden. Die Kommission will unter anderen die Möglichkeit einer Gesetzesinitiative zur Beendigung des Handels mit losen Haifischflossen prüfen, eine Folgenabschätzung einleiten und die relevanten Statistiken über den Handel mit Haiprodukten verbessern. Die Kommission wird auch die Durchsetzung der EU-Rückverfolgungsmaßnahmen verstärken und mit internationalen Partnern zusammenarbeiten. Bei der grausamen und illegalen Praxis des „Finning“ werden einem Hai die Flossen abgeschnitten und das noch lebende Tier zurück ins Meer geworfen. In der EU ist dies schon länger verboten.

Virginijus Sinkevičius, Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei, begrüßte die Bürgerinitiative und betonte: „Die EU ist seit langem eine führende Kraft im Bereich der Nachhaltigkeit von Meeresbeständen, einschließlich Haien. Die Europäische Bürgerinitiative ist eine Aufforderung zu mehr Handeln. Ich freue mich, auf diese Initiative mit mehreren Maßnahmen reagieren zu können, die wichtige Schritte zu einem besseren Schutz der Haie darstellen, die für die Gesundheit unserer Ozeane von grundlegender Bedeutung sind.“

 
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Fusionskontrolle: Grünes Licht für Übernahme von GfK durch Advent unter Auflagen

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Nürnberger Marktforschungsinstituts GfK durch Advent nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung unterliegt der Auflage, dass Advent seine Verpflichtungszusagen vollständig einhält. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form auf dem Markt für Datendienste für den Einzelhandel mit kurzlebigen Konsumgütern sowie auf dem Markt für Verbraucherpanel-Dienste Anlass zu ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Bedenken geben würde.

 
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Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen: Kommission macht Vorschläge zu Bodengesundheit, neuer Gentechnik, Saatgut und Lebensmittel- und Textilabfällen

Die Europäische Kommission will die Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme und der Landwirtschaft in der EU&nbspstärken. Sie hat dafür ein Maßnahmenpaket für die nachhaltige Nutzung der wichtigsten natürlichen Ressourcen vorgelegt. Es umfasst eine Richtlinie zur Bodenüberwachung, Vorschläge zur Regulierung neuer genomischer Verfahren, eine Verordnung zu pflanzlichem und forstlichem Saatgut und EU-Ziele zur Verringerung von Lebensmittel- und Textilabfällen.

Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission für den europäischen Grünen Deal, sagte: „Vor fast zwei Jahren haben wir das Paket „Fit für 55“ vorgelegt, um die Klimakomponente des Grünen Deals umzusetzen. Heute ergänzen wir unsere früheren Vorschläge zur Wiederherstellung der Natur und zur Reduzierung des Einsatzes chemischer Pestizide im Sinne der Naturkomponente des Grünen Deals. Die Vorschläge sind eng miteinander verknüpft und dienen außerdem der Bekämpfung des Klimawandels: Gesunde Böden absorbieren mehr CO2, speichern mehr Wasser und schützen besser vor Dürren. Indem wir die sichere Verwendung von neuen genomischen Verfahren ermöglichen, erhalten Landwirte Zugang zu resilienteren Pflanzen, die weniger Pestizide brauchen.“

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 5. Juli, und Donnerstag, 6. Juli

Mittwoch, 5. Juli

Berlin: Veranstaltung „Rebuild Ukraine Sustainability: Young Visions from Europe”
Das von der E.ON Stiftung geförderte Projekt „Rebuild Ukraine Ambassadors“ des European Youth Parliament (EYP) beschäftigt sich mit der Frage, wie der Wiederaufbau der Ukraine gelingen kann und bietet dabei den Ideen von jungen Menschen für den Wiederaufbau der Ukraine eine Plattform. So haben in diesem Projekt 20 junge Europäerinnen und Europäer von denen über die Hälfte selbst aus der Ukraine stammt, innovative Ideen entwickelt, wie ein wirtschaftlicher Aufschwung und eine Annäherung an die Europäische Union gelingen kann. Nach einem sechsmonatigen Diskussionsprozess wird nun das Ergebnispapier der Rebuild Ukraine Ambassadors präsentiert. Unter anderem nehmen Michael Roth, Mitglied des Deutschen Bundestag (SPD) und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, Nataliya Pryhornytska, Mitbegründerin und erste stellvertretende Vorsitzende der Open Platform e.V. / Allianz Ukrainischer Organisationen sowie Nora Hesse von der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung findet auf Deutsch mit englischer Simultanübersetzung statt. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr. Anmeldung hier. Weitere Informationen hier.

Online: Fortbildung zum Planspiel Fakt oder Fake? über Desinformation
Freie und unabhängige Medien sind das Herzstück einer demokratischen Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass Jugendliche reflektiert mit Fake News, Filterblasen und Hass im Netz umgehen können. Aus diesem Grund hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland das Planspiel „Fakt oder Fake?“ für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe entworfen. Um das Spiel kennenzulernen, bietet die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Multiplikatoren in der politischen Jugendbildung sowie Lehrkräften aller Schulformen drei Kurz-Fortbildungen an. Die erste findet am 5. Juli um 15 Uhr statt. „Fakt oder Fake?“ will junge Menschen für Desinformation sensibilisieren und ihnen Lösungsansätze vermitteln und, als Nebeneffekt, den demokratischen Gesetzgebungsprozess der EU. Die Teilnehmenden schlüpfen in die Rollen von EU-Politikerinnen oder Nachrichtenredakteuren und trainieren so den bewussten Umgang mit Nachrichten – vor allem in den sozialen Online-Plattformen. Weitere Termine: Mittwoch, 26. Juli und Mittwoch, 30. August 2023. Anmeldung hier, den Link zur Teilnahme erhalten Sie im Anschluss. Weitere Informationen zum Spiel hier.

Donnerstag, 6. Juli

Brüssel/Online: Pressekonferenz zur strategischen Vorausschau 2023 mit Vizepräsident Šefčovič
EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič wird bei einer Pressekonferenz um 14 Uhr über die strategische Vorausschau 2023 sprechen, Ebs überträgt live. Mit ihrer jährlichen strategischen Vorausschau erstellt die Kommission die Grundlage für ihre Arbeitsprogramme und mehrjährige Programmplanung. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Gerichtszuständigkeit in internationalen Scheidungsverfahren
Ein Deutscher und eine Polin schlossen im Jahr 2000 in Polen die Ehe. Nachdem sie mit ihren Kindern einige Jahre in Deutschland gelebt hatten, zogen sie Mitte der 2000er Jahre nach Polen. Der Ehemann war beruflich in Polen und den Niederlanden tätig, wo ihm eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wurde. In Deutschland (Hamm) steht ihm eine eigene Wohnung in dem von seinen Eltern bewohnten Haus zur Verfügung, die während der Ehe von der Familie während ihrer Besuche genutzt wurde. Der Ehemann stellte im Oktober 2013 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht Hamm. Er hat die Auffassung vertreten, dass sich sein gewöhnlicher Aufenthalt spätestens seit Mitte 2012 in Hamm befunden habe, da er die Ehewohnung in Polen im Juni 2012 verlassen habe. Das Amtsgericht hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint, weil sechs Monate vor Einreichung seines Scheidungsantrags bei dem Amtsgericht Hamm (noch) kein gewöhnlicher Aufenthalt des Ehemanns in Deutschland feststellbar gewesen sei. Aus diesem Grund habe sich der Ehemann nicht auf den Klägergerichtsstand in Deutschland gemäß der sog. Brüssel IIa-Verordnung berufen können. Der Bundesgerichtshofmöchte vom Gerichtshof wissen, ob die Wartefrist von einem Jahr bzw. sechs Monaten für den Antragsteller erst mit der Begründung seines gewöhnlichen Aufenthalts im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts zu laufen beginnt oder ob es genügt, wenn bei Beginn der maßgeblichen Wartefrist zunächst nur ein schlichter Aufenthalt des Antragstellers im Staat des angerufenen Gerichts besteht und sich sein Aufenthalt erst danach im Zeitraum bis zur Antragstellung zu einem gewöhnlichen Aufenthalt verfestigt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"
Die Inhaberin eines Weinbaubetriebs in Zell im Weinbaugebiet Mosel stellt ihren Wein u.a. aus den Weintrauben gepachteter Rebflächen her und mietet jährlich die Kelteranlage des Verpächters und zugleich Bewirtschafters bestimmter Flächen an. Das Land Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, sie dürfe für den in den Betriebsräumen des Bewirtschafters gekelterten Wein nicht die Bezeichnungen „Weingut“ und „Gutsabfüllung“ verwenden. Das Bundesverwaltungsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Weinbereitung "vollständig in diesem Betrieb erfolgt", wenn der namensgebende Weinbaubetrieb den Wein aus Trauben von Rebflächen gepachteter Weinberge in einem vom Bewirtschafter für 24 Stunden angemieteten Kelterhaus keltern lässt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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