Mittwoch, 5. Juli
Berlin: Veranstaltung „Rebuild Ukraine Sustainability: Young Visions from Europe”
Das von der E.ON Stiftung geförderte Projekt „Rebuild Ukraine Ambassadors“ des European Youth Parliament (EYP) beschäftigt sich mit der Frage, wie der Wiederaufbau der Ukraine gelingen kann und bietet dabei den Ideen von jungen Menschen für den Wiederaufbau der Ukraine eine Plattform. So haben in diesem Projekt 20 junge Europäerinnen und Europäer von denen über die Hälfte selbst aus der Ukraine stammt, innovative Ideen entwickelt, wie ein wirtschaftlicher Aufschwung und eine Annäherung an die Europäische Union gelingen kann. Nach einem sechsmonatigen Diskussionsprozess wird nun das Ergebnispapier der Rebuild Ukraine Ambassadors präsentiert. Unter anderem nehmen Michael Roth, Mitglied des Deutschen Bundestag (SPD) und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, Nataliya Pryhornytska, Mitbegründerin und erste stellvertretende Vorsitzende der Open Platform e.V. / Allianz Ukrainischer Organisationen sowie Nora Hesse von der Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin, an der Veranstaltung teil. Die Veranstaltung findet auf Deutsch mit englischer Simultanübersetzung statt. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Die Veranstaltung beginnt um 17 Uhr. Anmeldung hier. Weitere Informationen hier.
Online: Fortbildung zum Planspiel Fakt oder Fake? über Desinformation
Freie und unabhängige Medien sind das Herzstück einer demokratischen Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass Jugendliche reflektiert mit Fake News, Filterblasen und Hass im Netz umgehen können. Aus diesem Grund hat die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland das Planspiel „Fakt oder Fake?“ für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe entworfen. Um das Spiel kennenzulernen, bietet die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Multiplikatoren in der politischen Jugendbildung sowie Lehrkräften aller Schulformen drei Kurz-Fortbildungen an. Die erste findet am 5. Juli um 15 Uhr statt. „Fakt oder Fake?“ will junge Menschen für Desinformation sensibilisieren und ihnen Lösungsansätze vermitteln und, als Nebeneffekt, den demokratischen Gesetzgebungsprozess der EU. Die Teilnehmenden schlüpfen in die Rollen von EU-Politikerinnen oder Nachrichtenredakteuren und trainieren so den bewussten Umgang mit Nachrichten – vor allem in den sozialen Online-Plattformen. Weitere Termine: Mittwoch, 26. Juli und Mittwoch, 30. August 2023. Anmeldung hier, den Link zur Teilnahme erhalten Sie im Anschluss. Weitere Informationen zum Spiel hier.
Donnerstag, 6. Juli
Brüssel/Online: Pressekonferenz zur strategischen Vorausschau 2023 mit Vizepräsident Šefčovič
EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič wird bei einer Pressekonferenz um 14 Uhr über die strategische Vorausschau 2023 sprechen, Ebs überträgt live. Mit ihrer jährlichen strategischen Vorausschau erstellt die Kommission die Grundlage für ihre Arbeitsprogramme und mehrjährige Programmplanung. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Gerichtszuständigkeit in internationalen Scheidungsverfahren
Ein Deutscher und eine Polin schlossen im Jahr 2000 in Polen die Ehe. Nachdem sie mit ihren Kindern einige Jahre in Deutschland gelebt hatten, zogen sie Mitte der 2000er Jahre nach Polen. Der Ehemann war beruflich in Polen und den Niederlanden tätig, wo ihm eine Dienstwohnung zur Verfügung gestellt wurde. In Deutschland (Hamm) steht ihm eine eigene Wohnung in dem von seinen Eltern bewohnten Haus zur Verfügung, die während der Ehe von der Familie während ihrer Besuche genutzt wurde. Der Ehemann stellte im Oktober 2013 einen Scheidungsantrag beim Amtsgericht Hamm. Er hat die Auffassung vertreten, dass sich sein gewöhnlicher Aufenthalt spätestens seit Mitte 2012 in Hamm befunden habe, da er die Ehewohnung in Polen im Juni 2012 verlassen habe. Das Amtsgericht hat die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint, weil sechs Monate vor Einreichung seines Scheidungsantrags bei dem Amtsgericht Hamm (noch) kein gewöhnlicher Aufenthalt des Ehemanns in Deutschland feststellbar gewesen sei. Aus diesem Grund habe sich der Ehemann nicht auf den Klägergerichtsstand in Deutschland gemäß der sog. Brüssel IIa-Verordnung berufen können. Der Bundesgerichtshofmöchte vom Gerichtshof wissen, ob die Wartefrist von einem Jahr bzw. sechs Monaten für den Antragsteller erst mit der Begründung seines gewöhnlichen Aufenthalts im Mitgliedstaat des angerufenen Gerichts zu laufen beginnt oder ob es genügt, wenn bei Beginn der maßgeblichen Wartefrist zunächst nur ein schlichter Aufenthalt des Antragstellers im Staat des angerufenen Gerichts besteht und sich sein Aufenthalt erst danach im Zeitraum bis zur Antragstellung zu einem gewöhnlichen Aufenthalt verfestigt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Verwendung der Bezeichnung "Weingut"
Die Inhaberin eines Weinbaubetriebs in Zell im Weinbaugebiet Mosel stellt ihren Wein u.a. aus den Weintrauben gepachteter Rebflächen her und mietet jährlich die Kelteranlage des Verpächters und zugleich Bewirtschafters bestimmter Flächen an. Das Land Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, sie dürfe für den in den Betriebsräumen des Bewirtschafters gekelterten Wein nicht die Bezeichnungen „Weingut“ und „Gutsabfüllung“ verwenden. Das Bundesverwaltungsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Weinbereitung "vollständig in diesem Betrieb erfolgt", wenn der namensgebende Weinbaubetrieb den Wein aus Trauben von Rebflächen gepachteter Weinberge in einem vom Bewirtschafter für 24 Stunden angemieteten Kelterhaus keltern lässt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.