Montag, 3.Juli
Madrid: Start der spanischen EU-Ratspräsidentschaft – Pressekonferenz mit Kommissionspräsidentin von der Leyen und Premierminister Sánchez
Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, und das Kollegium der Kommissarinnen und Kommissare reisen nach Madrid, um an der Eröffnung der spanischen EU-Ratspräsidentschaft teilzunehmen. Der spanische Premierminister Pedro Sánchez empfängt sie zusammen mit Mitgliedern der spanischen Regierung. Themen der Gespräche sind u.a. die geopolitische Lage und Außenpolitik, der Übergang zur Energiewirtschaft und zum digitalen Wandel, Wirtschaft, Demokratie und europäische Werte sowie die Sicherheit des europäischen Kontinents. Gegen 14.45 Uhr ist eine Pressekonferenz mit Präsidentin von der Leyen und Premierminister Sánchez geplant, EbS+ überträgt live. Zum Abschluss des Besuchs nehmen die Kommissionspräsidentin und das Kollegium an einem offiziellen Empfang im Königspalast mit Seiner Majestät König Felipe VI. sowie den Mitgliedern der spanischen Regierung teil. Weitere Informationen hier.
Dienstag, 4. Juli
Berlin: IEP-Mittagsgespräch „Frischer Wind für EU-CELAC-Beziehungen?“
Gleich zu Beginn der spanischen Ratspräsidentschaft findet am 17. und 18. Juli 2023 das erste Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU und der Gemeinschaft Lateinamerikanischer und Karibischer Staaten (CELAC) seit 2015 statt. In den vergangenen Jahren standen die Beziehungen eher im Hintergrund, nun aber sind die Erwartungen an das Treffen im Kontext neuer geopolitischer Spannungen hoch. Nicht nur ist das Interesse in Europa an der heterogenen Region gestiegen, auch die USA und China verfolgen hier ihre Strategien. Wie kann die EU mit teilweise divergierenden Interessen zielführend mit einer Gegenseite mit mindestens ebenso diversen Interessen verhandeln? Was könnte sie den lateinamerikanischen Ländern bieten, um Angebote aus anderen Ländern zu übertreffen und den Handel mit CELAC-Ländern für die Erreichung der Klimaziele und Transformation der Wirtschaft zu nutzen? Diese und weitere Fragen werden im Rahmen des IEP-Mittagsgesprächs diskutiert. Patrick Lobis, stellvertretender Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, nimmt an der Diskussion teil. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldung und weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen
Mit Entscheidung vom 6. Februar 2019 untersagte das deutsche Bundeskartellamt Facebook (jetzt Meta Platforms), Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen. Nach Ansicht des Bundeskartellamts stellt der Umfang, in dem Facebook Daten ohne Einwilligung der Nutzer sammele, dem Nutzerkonto zuführe und verwerte einen Missbrauch einer beherrschenden Stellung dar. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook könnten Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass Facebook auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammele und dem Facebook-Nutzerkonto zuordne. So könnten alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie z.B. WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden. Facebook hat diese Entscheidung vor dem OLG Düsseldorf angefochten, das dem EuGH eine Reihe von Fragen zur Befugnis des Bundeskartellamts, im Bereich des Datenschutzes tätig zu werden, sowie zur Vereinbarkeit der in Rede stehenden Verarbeitung personenbezogenen Daten mit der Datenschutzgrundverordnung zur Vorabentscheidung vorgelegt hat. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite geben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Verwertbarkeit von EncroChat-Daten in Strafverfahren am EuGH
Die Ermittlungsbehörden verschiedener EU-Mitgliedstaaten arbeiteten auf europäischer Ebene zusammen, um den als besonders abhörsicher geltenden Kommunikationsdienst EncroChat zu zerschlagen. Es bestand der Verdacht, dass er für die Begehung von Straftaten im Betäubungsmittelbereich genutzt wurde. Die von den Ermittlern durch den Einsatz einer Trojaner-Software erlangten Kommunikationsdaten wurden über einen Europol-Server unter anderem dem Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellt. Gestützt auf diese Daten legt die Staatsanwaltschaft Berlin einem EncroChat-Nutzer unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zur Last. Das mit der Sache befasste Landgericht Berlin möchte vom Gerichtshof wissen, ob die deutschen Ermittlungsbehörden bei der Erlangung der Daten gegen die EU-Richtlinie über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen verstoßen haben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.