Paris: Kommissionspräsidentin von der Leyen beim „Gipfel für einen neuen globalen Finanzpakt“ Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nimmt am Gipfeltreffen für einen neuen weltweiten Finanzpakt ("Summit for a New Global Financing Pact") in Paris teil. Von der Leyen wird beim Panel "Eine neue Methode: Partnerschaften für grünes Wachstum" um ca. 12 Uhr eine Rede halten, EbS+ überträgt live. Die Gipfelteilnehmer wollen nach Lösungen suchen, wie die Klimakrise bewältigt, die Schuldenberge der Länder des Globalen Südens überwunden und die weltweite Entwicklungskooperation gestärkt werden können. An dem Treffen nehmen Staats- und Regierungschefs, Vertreter der globalen Finanzinstitutionen sowie Vertreter des Privatsektors und der Zivilgesellschaft teil. Seitens der Kommission sind neben der Kommissionspräsidentin auch Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans sowie die Kommissarin für internationale Partnerschaften, Jutta Urpilainen, vertreten. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur dauerhaften Personalgestellung nach Ausgliederung in Service GmbH
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Rechtsstreit zu entscheiden, in dem ein Klinikmitarbeiter und der Betreiber der Klinik über die Verpflichtung des Mitarbeiters streiten, seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft im Wege der Personalgestellung bei einem Drittunternehmen zu erbringen, nachdem sein Aufgabenbereich im Juni 2018 zu diesem verlagert worden ist. Der Mitarbeiter macht vor den deutschen Arbeitsgerichten geltend, sein Einsatz bei der Service GmbH verstoße gegen Unionsrecht. Bei der Personalgestellung gemäß dem TVöD handele es sich um eine dauerhafte und damit nach der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104 rechtswidrige Arbeitnehmerüberlassung. Der Klinikbetreiber ist demgegenüber der Meinung, die Personalgestellung sei bereits aufgrund einer Bereichsausnahme im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) keine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung. Die Vorinstanzen haben die Klage des Mitarbeiters abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie. Ohne Schlussanträge. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge für grenzüberschreitende Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft
Die Europäische Staatsanwaltschaft ermittelt in Deutschland und in Österreich wegen des Verdachts der organisierten Steuerhinterziehung beim Import von Biodiesel in die EU. Auf Ersuchen des in dieser Sache federführenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts in Deutschland wurden in Österreich Geschäftsräume und Wohnungen durchsucht, um Unterlagen sicherzustellen. Dies geschah auf der Grundlage von Anordnungen des unterstützenden Delegierten Europäischen Staatsanwalts in Österreich mit Genehmigung eines österreichischen Ermittlungsrichters. Das Oberlandesgericht Wien hat darüber zu entscheiden, ob diese Durchsuchungen rechtmäßig waren und die sichergestellten Unterlagen weitergeleitet werden dürfen. Da der Tatverdacht bereits von einem deutschen Ermittlungsrichter geprüft wurde, möchte das Oberlandesgericht Wien vom Gerichtshof wissen, wie intensiv der österreichische Ermittlungsrichter die Zulässigkeit der Durchsuchung prüfen muss, bevor er sie genehmigt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
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