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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU mobilisiert Unterstützung nach Zerstörung des Kachowka-Staudamms

Die Zerstörung des Nowa-Kachowka-Staudamms in der Ukraine hat verheerende Folgen für Menschen und Umwelt in der Region. Die Evakuierungen laufen, die Ukraine hat mittlerweile internationale EU-Hilfe in Form von Ausrüstung und Maschinen für Hilfsmaßnahmen angefordert. Als Sofortreaktion kanalisiert die EU bereits Hilfe über ihr Katastrophenschutzverfahren, erste Angebote kamen aus Deutschland, Österreich und Litauen.

Deutschland hat 5.000 Wasserfilter und 56 Generatoren zur Verfügung gestellt, Österreich 20 Wasserbehälter und 10 Schlammwasserpumpen, die nun auf dem Weg in die Ukraine sind. Darüber hinaus steuern Litauen und Deutschland auch Schutzausrüstung wie Zelte, Betten und Decken bei.

 
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EU-Kommission fördert umfassenden Ansatz bei psychischer Gesundheit

Die Europäische Kommission fördert mit 20 Leitinitiativen und finanzieller Unterstützung in Höhe von 1,23 Milliarden Euro eine umfassende Herangehensweise an den Bereich der psychischen Gesundheit. Schon vor der Corona-Pandemie litten rund 84 Millionen Menschen in der EU unter psychischen Gesundheitsproblemen. Diese Zahl ist seitdem weiter gestiegen. „Heute tun wir einen großen Schritt zur Förderung der psychischen Gesundheit in Europa – für die Schwächsten, einschließlich der aus der Ukraine flüchtenden Menschen und Kinder. Kinder, die entsetzliche Erlebnisse verarbeiten müssen,“ sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Unsere europäische Herangehensweise – die erste ihrer Art – stellt die psychische Gesundheit auf eine Stufe mit der körperlichen. Darin findet sich alles, was wir tun, damit diejenigen, die Unterstützung brauchen, sie auch bekommen und sich leisten können.“

 
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Neue Agenda für die Beziehungen der EU zur Region Lateinamerika/Karibik

Vor dem Gipfeltreffen von EU und der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten, CELAC, am 17./18. Juli in Brüssel haben die Europäische Kommission und der Hohe Vertreter eine neue Agenda für die Beziehungen zu der Region angenommen. Die gemeinsame Mitteilung schlägt vor, die langjährige strategische Partnerschaft weiter zu stärken und zu modernisieren – durch ein verstärktes politisches Engagement, die Förderung von Handel und Investitionen und den Aufbau nachhaltigerer, gerechterer und vernetzter Gesellschaften durch Global Gateway-Investitionen.

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, bezeichnete die strategische Partnerschaft zwischen der EU und der Region Lateinamerika/Karibik als wichtiger denn je:Wir sind wichtige Verbündete, wenn es darum geht, die regelbasierte internationale Ordnung zu stärken und gemeinsam für Demokratie, Menschenrechte sowie Frieden und Sicherheit in der Welt einzutreten. Auch ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere politische Partnerschaft und unser politisches Engagement zu stärken, den Klimawandel zu bekämpfen und einen inklusiven, auf den Menschen ausgerichteten digitalen Wandel voranzubringen. Unsere Global-Gateway-Initiative wird zudem Investitionen ankurbeln und unsere Zusammenarbeit intensivieren.“

 
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Luchs-Projekt aus dem Pfälzerwald gewinnt EU-Umweltpreis LIFE Award 2023

Das EU-geförderte Projekt „EU LIFE Luchs“ im Pfälzerwald hat den EU-Umweltpreis LIFE Award 2023 in der Kategorie Naturschutz erhalten. „EU LIFE Luchs“ hat zwischen 2015 und 2021 erfolgreich 20 Eurasische Luchse aus der Schweiz und der Slowakei im Pfälzerwald angesiedelt.

Die Luchse fühlen sich offensichtlich wohl und haben sich vermehrt: Bis 2021 wurden 18 Jungtiere nachgewiesen. Die Luchse haben im Pfälzerwald und im Nordvogesen (Frankreich) ihre neue Heimat gefunden und sind damit echte „Europäer“ und Grenzgänger. Die Tiere werden u.a. mit Hilfe von GPS-Sendehalsbändern beobachtet und bei der Wiedereinbürgerung begleitet. Gefahr für Menschen geht von den Luchsen nicht aus. Das LIFE-Projekt wurde von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz zusammen mit Partnern von 2015 bis September 2021 durchgeführt. Die EU hat das Projekt mit rund 1,4 Millionen Euro gefördert.

 
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Bahnverkehr: besserer Schutz und angenehmere Reiseerfahrung für Fahrgäste

Heute treten die neuen EU-Vorschriften zum Schutz der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Die Fahrgäste sind nun besser geschützt, wenn ihre Reise unterbrochen wird. Zudem müssen die Eisenbahnunternehmen Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität ungehinderte Reiseerfahrungen bieten. Darüber hinaus müssen die Unternehmen Verkehrs- und Reisedaten in Echtzeit austauschen, um wettbewerbsfähigere Fahrkartenangebote anzubieten. Adina Vălean, EU-Kommissarin für Mobilität und Verkehr, erklärte: „Diese neue Reihe von Passagierrechten ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren und nachhaltigen Vernetzung der europäischen Bürger. Wir brauchen starke und moderne Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr, um mehr Nutzer für die Schiene zu gewinnen und zu unseren Klimazielen beizutragen.“

 
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Vorschläge für den EU-Haushalt 2024: Europas Prioritäten umsetzen

Die Kommission hat einen EU-Jahreshaushalt in Höhe von 189,3 Milliarden Euro für 2024 vorgeschlagen. Der Haushalt wird durch NextGenerationEU, das Instrument der EU für die Erholung nach der Pandemie, ergänzt. Damit wird die derzeitige wirtschaftliche Erholung Europas weiter vorangetrieben, Arbeitsplätze geschaffen und gleichzeitig die strategische Autonomie Europas gestärkt. Ausgaben für Umweltschutz und Digitalisierung haben weiterhin Vorrang, damit Europa widerstandsfähiger und für die Zukunft gerüstet ist. Johannes Hahn, Kommissar für Haushalt und Verwaltung sagte: „Der EU-Haushalt gibt Europa weiterhin die Mittel an die Hand, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen. Der EU-Haushalt unterliegt jedoch ebenso wie die nationalen Haushalte aufgrund steigender Kosten Einschränkungen, während der Finanzierungsbedarf nicht abnimmt.“ Der Haushaltsentwurf 2024 lenkt daher die Mittel dorthin, wo sie am meisten bewirken können.

 
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Organisierte Kriminalität bekämpfen: Grenzüberschreitender Zugang von Strafverfolgungsbehörden auf Bankkontoinformationen wird erleichtert

Europäisches Parlament und Rat der EU-Staaten haben eine Einigung zum grenzüberschreitenden Zugang von Strafverfolgungsbehörden auf Bankkontoinformationen erzielt. Die schwere und organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. Daher müssen Behörden, die Ermittlungen in einem Mitgliedstaat durchführen, häufig auch auf Informationen zu Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten zugreifen.

Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, sagte: „Informationen über Transaktionen sind für Ermittlungen bei kriminellen Aktivitäten von entscheidender Bedeutung. Indem sichergestellt wird, dass Banken und Krypto-Unternehmen in allen Mitgliedstaaten einschlägige Daten in einem gemeinsamen Format bereitstellen, werden wir dafür sorgen, dass Ermittler Finanzinformationen leichter nutzen können, um Verdächtige zu identifizieren, Verbindungen zu Mittätern aufzudecken und kriminelle Netzwerke zu erfassen. Heute beseitigen wir ein sehr konkretes Hindernis, das Finanzermittlungen bislang im Wege stand. Dies ist bei der Zerschlagung der organisierten Kriminalität von großer Bedeutung.“

 
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Vorläufige Einigung: EU-Verbrauchervorschriften für Online-Finanzdienstleistungen werden modernisiert

Die Kommission begrüßt die vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neue Richtlinie über online abgeschlossene Finanzdienstleistungsverträge. Wie von der Kommission im Mai 2022 vorgeschlagen, zielt diese Richtlinie darauf ab, die seit 2002 bestehenden Regeln zu ändern. So werden die Verbraucherrechte gestärkt und grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen im EU-Binnenmarkt gefördert. Der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders sagte dazu: „Ich freue mich, dass die Mitgesetzgeber eine rasche Einigung über dieses wichtige Dossier erzielen konnten. So wird sichergestellt, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU beim Online-Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen angemessen geschützt sind, auch bei neuen Produkten, die auf den Markt kommen."

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Donnerstag, 8. Juni

Luxemburg: Treffen des Rates für Inneres
Die Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, wird in Luxemburg mit den EU-Innenministern zusammentreffen, um die Sicherheits- und Migrationslage in der EU zu erörtern. Am Vormittag diskutieren die Ministerinnen und Minister die Fortschritte bei den wichtigsten Dossiers des Neuen Pakts zu Asyl und Migration, insbesondere die Verordnung über die Verwaltung von Asyl und Migration und die Verordnung über das Asylverfahren. Sie werden sich auch über die externe Dimension der Migration austauschen. Am Nachmittag sprechen die Minister und Ministerinnen im Anschluss an die Präsentation der Gruppe „Terrorismusbekämpfung“ über die EU-Maßnahmen zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus sowie über die Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen, auch im Hinblick auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine. Gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern des Schengen-Rates werden die Teilnehmer auch den Zustand des Schengen-Raums auf der Grundlage des jüngsten Berichts über den Stand des Schengen-Raums 2023 erörtern und einen Meinungsaustausch über die Visumpolitik der EU führen. Eine Pressekonferenz mit Kommissarin Johansson findet um ca. 17:45 Uhr statt und wird live auf EbS übertragen.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Staatliche Beihilfen – Tax Rulings
Mit Beschluss vom 4. Oktober 2017 stellte die Kommission fest, dass Luxemburg Amazon unzulässige Steuervergünstigungen in Höhe von rund 250 Mio. Euro gewährt habe. Die Steuerbelastung von Amazon sei durch einen Steuervorbescheid, der 2003 ausgestellt und 2011 verlängert worden sei, ohne triftigen Grund verringert worden. So seien fast drei Viertel der Gewinne von Amazon nicht besteuert worden. Diese selektive Begünstigung verstoße gegen das unionsrechtliche Verbot staatlicher Beihilfen. Die Kommission hat daher Luxemburg aufgefordert, die staatliche Beihilfe – nachdem ihr genauer Betrag von den luxemburgischen Steuerbehörden berechnet worden sei – von Amazon EU zurückzufordern. Luxemburg und Amazon haben gegen diesen Beschluss Nichtigkeitsklagen beim Gericht der EU erhoben, mit Erfolg: Mit Urteil vom 12. Mai 2021 erklärte das Gericht das Kommissionbeschluss für nichtig. Die Kommission habe rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre. Die Kommission hat dieses Urteil des Gerichts im Wege eines Rechtsmittels vor dem Gerichtshof angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine in der EU-Terminvorschau.

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