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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
WDR-Europaforum: Von der Leyen über den Wert eines geschlossenen Europas

Im Rahmen des 25. WDR Europaforums hat die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, den Wert eines geschlossen auftretenden Europas betont. Im Interview mit dem Brüsseler ARD-Korrespondenten Markus Preiß sagte von der Leyen: „Es ist kein Automatismus, dass Europa in der Krise wächst. Es ist harte Arbeit.“ Es sei das Wichtigste, gemeinsam in schweren Krisen geschlossen aufzutreten: sei es im Kampf gegen den Klimawandel, bei der Bewältigung der Corona-Pandemie oder jetzt im Angesicht des russischen Angriffs auf die Ukraine. Mit Blick auf diesen Krieg sprach von der Leyen von einem historischen Moment, in dem man sich bekennen müsse – und zwar in der Frage, wie wir unsere gemeinsamen Werte verteidigen.

 
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Politische Einigung über Instrument, das Drittländer von wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen abschrecken soll

Das Europäische Parlament und der Rat haben eine abschließende politische Einigung über das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen erzielt. Dieses neue Instrument wird es der EU ermöglichen, auf wirtschaftlichen Zwang zu reagieren und damit ihre Interessen und die Interessen ihrer Mitgliedstaaten auch weltweit besser zu verteidigen. Es kann voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Das Instrument ist in erster Linie als Abschreckung gegen jeglichen möglichen wirtschaftlichen Zwang gedacht. Wenn dennoch wirtschaftlicher Zwang ausgeübt wird, bietet das Instrument eine Struktur, um das Drittland dazu zu bewegen, die Zwangsmaßnahmen durch Dialog und Engagement zu beenden. Sollte dieses anfängliche Engagement jedoch scheitern, verschafft es der EU auch Zugang zu einem breiten Spektrum von Gegenmaßnahmen gegen ein Land, das Zwangsmaßnahmen anwendet. Dazu gehören die Einführung von Zöllen, Beschränkungen des Handels mit Dienstleistungen und Beschränkungen des Zugangs zu ausländischen Direktinvestitionen oder zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar sagte: „Das Instrument gegen Zwangsmaßnahmen wird es uns ermöglichen, unsere legitimen Rechte und Interessen entschlossener zu verteidigen. Es ist ein wichtiger Baustein im wirtschaftlichen Sicherheitsgefüge der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Wir werden es nur dann nutzen, wenn wir sicherstellen müssen, dass unsere politischen Entscheidungen frei von Einflussnahme durch Drittländer bleiben.“

 
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Migration: Kommission schlägt neuen Aktionsplan für die westliche Mittelmeerroute und die Atlantikroute vor

Die Kommission hat einen EU-Aktionsplan für die Migrationsrouten im westlichen Mittelmeerraum und im Atlantik vorgelegt. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Migrationssteuerung entlang dieser Route in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern zu verbessern. Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, wies darauf hin, dass der Aktionsplan Vorschläge zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität, für ein besseres Grenzmanagement, Rückführungsverfahren und zu legalen Wegen nach Europa enthält. „Es ist Teil unserer Team-Europa-Strategie, mit Partnern entlang der gesamten Routen zu kooperieren und irreguläre Ausreisen zu verhindern, um Leben zu retten.“

 
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Kommission schlägt neue Maßnahmen gegen kriminelle Schleuser-Netzwerke vor

Die Kommission will gegen den zunehmenden Missbrauch gewerblicher Beförderung durch kriminelle Netze vorgehen, die irreguläre Migration in die EU erleichtern. Dafür unterstützt die Kommission die Mitgliedstaaten mit einem Paket strategischer Maßnahmen, das drei Säulen umfasst: gesetzgeberisch, operativ und diplomatisch. Ziel ist es, gegen Fälle vorzugehen, in denen Verkehrsmittel zur Erleichterung der irregulären Migration in die EU missbraucht werden – ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Luftweg. Vizepräsident Margaritis Schinas erklärte: „Wir müssen bereit sein, das gesamte uns zur Verfügung stehende Instrumentarium einzusetzen, um zu verhindern, dass die in der EU tätigen Verkehrsunternehmen von Schleusern und Menschenhändlern ausgenutzt werden.“

Präsidentin Ursula von der Leyen hatte vor der Tagung des Europäischen Rates im Februar angekündigt, die Kommission werde im ersten Halbjahr 2023 die Arbeit an einem gezielten Instrumentarium abschließen, mit dem verhindert werden soll, dass Verkehrsunternehmen die irreguläre Migration erleichtern – geschehen solle dies unter anderem durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen. Der Europäische Rat forderte die Kommission und den Rat ebenfalls zur Weiterentwicklung einschlägiger Instrumente auf, um gegen Verkehrsunternehmen vorzugehen, die den Menschenhandel oder die Schleusung von Migranten erleichtern oder daran beteiligt sind.

 
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EU genehmigt ersten Impfstoff zum Schutz älterer Erwachsener vor Infektion mit dem Atemwegs-Virus RSV

Die Kommission hat Arexvy zugelassen, den ersten Impfstoff zum Schutz von Erwachsenen ab 60 Jahren gegen Erkrankung der unteren Atemwege, die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV)  verursacht werden. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, der vor allem angesichts der Zunahme der RSV-Infektionen in der EU im Winter erwartet worden war. Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte: „Angesichts der Bedrohung durch RSV haben wir heute vorrangig den ersten Impfstoff zugelassen, um die älteren Bürger der EU vor einer wichtigen Gesundheitsbedrohung zu schützen. Ich fordere die Mitgliedstaaten nun auf, diese Genehmigung rasch zu nutzen und nationale Impfstrategien festzulegen, damit die am stärksten gefährdeten Personen in den kommenden Monaten vor der nächsten Herbstsaison Zugang zu den Impfstoffen erhalten.“

Der nun in der gesamten EU zugelassene Impfstoff Arexvy wird dazu beitragen, die Immunreaktion gegen das Virus zu stärken. Die Zulassung erfolgte nach einer strengen Bewertung im Rahmen des beschleunigten Bewertungsverfahrens der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Da die Prävention von RSV-Infektionen bei älteren Menschen von großem Interesse für die öffentliche Gesundheit ist, hat die Kommission die Zulassung des Impfstoffs beschleunigt.

 
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Gesetz über digitale Märkte: EU-Kommission startet Konsultation zu Berichtsentwurf für digitale Torwächter

Die EU-Kommission wird bis zum 6. September 2023 die sogenannten digitalen Torwächter (Gatekeeper) gemäß dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Acts, DMA) benennen. Die Unternehmen haben dann sechs Monate Zeit, um die Pflichten, denen sie mit dem DMA unterliegen, zu erfüllen. Anschließend müssen sie einen Bericht vorlegen, wie sie diese tatsächlich einhalten, und diesen Bericht jährlich aktualisieren. Ihren Vorschlag für ein Berichts-Muster hat die EU-Kommission heute vorgelegt und bittet alle Interessengruppen bis zum 5. Juli 2023 um Rückmeldungen.

Die EU-Kommission will so sicherstellen, dass dieser Berichtsentwurf alle relevanten Informationen enthält, die sie benötigt, um die tatsächliche Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte durch die benannten Torwächter zu bewerten.

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 7. Juni

Europaweit: Neue EU-Verordnung über Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr tritt in Kraft
Die Neufassung der Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr gewährleistet u.a. einen verbesserten Fahrgastschutz bei Reiseunterbrechungen und sorgt für Klarheit bei den Regeln im Falle von Beschwerden. Fahrgäste im Eisenbahnverkehr sollen in Zukunft besser über ihre Rechte informiert werden. Außerdem werden die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt. Fahrgäste sollen in Zukunft das Recht haben, ihre Fahrräder mit an Bord zu nehmen. Dazu sollen Eisenbahnunternehmen eine ausreichende Anzahl von Fahrradabstellplätzen an Bord ihrer Züge schaffen. Weitere Informationen hier und hier.

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Laut vorläufiger Agenda beraten die Kommissarinnen und Kommissare über den Haushaltsentwurf für 2024, ein inter-institutionelles Ethikgremium, eine neue Agenda für Lateinamerika und die Karibik sowie über ein umfassendes Konzept für die psychische Gesundheit. EbS überträgt die anschließende Pressekonferenz gegen 12 Uhr live.

Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zur Rückerstattung der Reisekosten bei pandemiebedingten Umständen am EuGH
Ein deutscher Verbraucher buchte im Januar 2020 bei dem Reiseunternehmen Kiwi Tours eine Reise nach Japan, die vom 3. bis zum 12. April 2020 stattfinden und 6.148,00 Euro kosten sollte. Am 31. Januar 2020 leistete er eine Anzahlung von 1.230,00 Euro. Mit Schreiben vom 1. März 2020 trat der Verbraucher wegen der vom Corona-Virus ausgehenden Gesundheitsgefährdung von der Reise zurück. Kiwi Tours erstellte daraufhin eine Stornorechnung über weitere 307,00 Euro, die der Verbraucher bezahlte. Am 26. März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Der Verbraucher verlangte hierauf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Da Kiwi Tours dem nicht nachkam, hat der Verbraucher das Unternehmen vor den deutschen Gerichten verklagt. Der österreichische Oberste Gerichtshof und der deutsche Bundesgerichtshof möchten vom Gerichtshof zum einen wissen, ob nach dem Unionsrecht dem Reisenden der kostenfreie Rücktritt jedenfalls dann zusteht, wenn die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, am Beginn der Reise tatsächlich eingetreten sind. Zum anderen möchten sie wissen, ob dem Reisenden der kostenfreie Rücktritt bereits dann zusteht, wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mit dem Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zu rechnen war. Heute findet die mündliche Verhandlung statt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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