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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
Bürokratieabbau: Kommission will grenzüberschreitende Geschäfte weiter vereinfachen

Die EU-Kommission will bürokratische Hürden für grenzüberschreitend tätige Unternehmen weiter reduzieren. Dazu hat sie eine Richtlinie vorgeschlagen, die es Gesellschaften erleichtern soll, die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im EU-Gesellschaftsrecht auszuweiten. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte zu dem Vorschlag: „Er wird grenzüberschreitende Verfahren für Unternehmen, Unternehmensregister und Behörden erheblich vereinfachen. Insbesondere wird das EU-Gesellschaftszertifikat den Unternehmen ermöglichen, Behörden und Interessenträgern in der gesamten EU auf einfache und zuverlässige Art wesentliche Informationen über ihr Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Es wird in allen EU-Sprachen verfügbar und in allen Mitgliedstaaten anerkannt sein. Durch die Abschaffung der Notwendigkeit der Apostille wird ein weiteres erhebliches Hindernis für Unternehmen beseitigt.

Der Vorschlag wird zur weiteren Digitalisierung des Binnenmarkts beitragen und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützen, in der EU geschäftlich tätig zu werden. Dank des vorgeschlagenen EU-Gesellschaftszertifikats oder der Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung sollen jährlich etwa 437 Millionen Euro an Verwaltungskosten eingespart werden.

 
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Europäischer Green Deal: Nach Zustimmung der EU-Staaten kann Umsetzung in konkrete Politik starten

Die Europäische Union gießt ihre ambitionierten Klimaziele in konkrete Politik. Die Europäische Kommission begrüßt, dass die Energieministerinnen und –minister der 27 EU-Staaten gestern neben den CO2-Normen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge auch die überarbeiteten Vorgaben für die Lastenteilung bei der Senkung der Treibhausgasemissionen und zum Beitrag von Land- und Fortwirtschaft endgültig verabschiedet haben. Damit geht das Paket „Fit for 55“ – ein Herzstück des europäischen Grünen Deals – in die konkrete Umsetzung. Die Europäische Union möchte ihre Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 senken und bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

Auch beschlossen hat der Rat eine Änderung der Marktstabilitätsreserve im Rahmen des Emissionshandels.

 
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EU-Drogenagentur: Kommission begrüßt politische Einigung auf stärkeres Mandat

Die Kommission begrüßt die politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat auf ein stärkeres Mandat für die neue EU-Drogenagentur. Die Agentur baut auf den Ergebnissen der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht auf. Ylva Johansson, Kommissarin für Inneres, erinnerte: „Drogenhandel ist ein heimtückisches Verbrechen, das den Zusammenhalt unserer europäischen Gesellschaft unterminiert.“ Die Rolle der EU-Drogenagentur sei für eine faktengestützte Politik der Union von zentraler Bedeutung. Daher begrüßte Johansson das vereinbarte stärkere Mandat. „Dadurch wird die Agentur schneller und gezielter auf Herausforderungen und künftige Bedrohungen reagieren können.“

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Mittwoch, 29. März, und Donnerstag, 30. März

Mittwoch, 29. März

Weimar/Berlin: EU-Justizkommissar Reynders zu Gesprächen über Rechtstaatlichkeit in Deutschland (bis 31. März)
EU-Justizkommissar Didier Reynders reist am Abend zunächst nach Weimar, wo er mit Bundesjustizminister Marco Buschmann zusammentreffen wird. Am Donnerstag (30. März) hält Kommissar Reynders beim Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar von 11.30 bis 13 Uhr einen Vortrag zum Thema „Rechtsstaatlichkeit in Europa“. Im Anschluss kommt er zu einem Gespräch mit Andrea Titz, der Präsidentin des Deutschen Richterbundes, sowie mit weiteren hochrangigen Vertretern der deutschen Justiz zusammen. Am Freitag (31. März) fährt Reynders zu politischen Gesprächen nach Berlin und trifft u.a. mit Europastaatssekretärin Anna Lührmann, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sowie Mitgliedern des Europa- und Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zusammentreffen. Der Justizkommissar wird außerdem den Verbraucherdialog im Bundesministerium für Verbraucherschutz eröffnen. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments mit Rede von Präsidentin von der Leyen (bis 30. März)
Auf der vorläufigen Agenda steht unter anderem eine Debatte zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März, hier sprechen ab 15.45 Uhr auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel vor dem Plenum. Vorab würdigt das Parlament ab 15 Uhr das 25-jährige Bestehens des Karfreitagsabkommens, auch hier werden Kommissionspräsidentin und Ratspräsident sprechen. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Per Videokonferenz: Präsidentin von der Leyen beim „Summit for Democracy“
Die EU-Kommissionspräsidentin spricht per Videokonferenz beim zweiten Summit for Democracy, das US-Präsident Joe Biden gemeinsam mit den Staatsoberhäuptern von Costa Rica, den Niederlanden, Südkorea und der Republik Sambia ausrichtet. Live übertragen auf EbS, Details folgen.

Donnerstag, 30. März

Brüssel: Rede von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zu den Beziehungen EU-China
EU-Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen hält ab 11 Uhr beim Mercator-Institut für China-Studien (MERICS) in Brüssel eine Grundsatzrede zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China. Weitere Informationen hier, live auf EbS.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments

Auf der Agenda stehen Debatten zur Stärkung des Grundsatzes des gleichen Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit, zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 in der Europäischen Union, zur Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen, zum Europäischen Jahr der Kompetenz 2023 sowie zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Datenschutz bei Livestream-Unterricht
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat darüber zu entscheiden, ob es für Livestream-Unterricht neben der Einwilligung der Eltern/volljährigen Schüler auch der Einwilligung der Lehrkraft bedarf oder ob die Datenverarbeitung durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gedeckt ist. Das Verwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), konkret ihres Art. 88 betreffend die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, wonach die Mitgliedstaaten spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext vorsehen können. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 22. September 2022 die Ansicht vertreten, dass die streitige hessische Regelung nicht auf Art. 88 DSGVO gestützt werden könne, weil sie erstens keine spezifischeren Vorschriften enthalte und zweitens lediglich die allgemeinen Garantien aus Art. 5 DSGVO wiederhole. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Geldbußen gegen VW in Italien und in Deutschland – Verbot der Doppelbestrafung?
Volkswagen und die Volkswagen Group Italia beanstanden vor den italienischen Gerichten einen Bescheid der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde vom 4. August 2016, mit dem ihnen eine Geldbuße in Höhe von 5 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das italienische Verbrauchergesetzbuch auferlegt wurde. Zum einen habe VW in Italien Fahrzeuge in Verkehr gebracht, die mit Systemen ausgestattet waren, die dazu bestimmt waren, die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung zu verändern. Zum anderen habe VW Werbung verbreitet, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte die Übereinstimmung dieser Fahrzeuge mit den umweltrechtlichen Vorschriften betont wurde. VW beruft sich im italienischen Gerichtsverfahren unter Hinweis auf einen im Juni 2018 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig über 1 Mrd. Euro auf das Verbot der Doppelbestrafung. Diese Sanktion bezog sich u. a. auf das weltweite Inverkehrbringen (auch auf dem italienischen Markt) von Fahrzeugen, die mit Systemen ausgestattet waren, die die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung verändern sollten, und auf die Verbreitung von Werbung, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte hervorgehoben wurde, dass diese Fahrzeuge besonders umweltfreundlich seien. Das erstinstanzliche Gericht war der Ansicht, dass die Geldbußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, und wies die Klage von VW ab. Der von VW im Wege des Rechtsmittels angerufene italienische Staatsrat ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Präzisierung des unionrechtlichen Verbots der Doppelbestrafung. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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