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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

Nachrichten
EU-Staaten stimmen – endgültig – für emissionsfreie Autos ab 2035

Die Europäische Kommission begrüßt die endgültige Verabschiedung der neuen CO2-Standards für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge durch die EU-Mitgliedstaaten bei ihrem Rats-Treffen in  Brüssel. „Diese endgültige Abstimmung ist ein wichtiger Schritt in Richtung emissionsfreie Mobilität in der EU,“ sagte Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der Europäischen Kommission für den Europäischen Grünen Deal. „Die Richtung ist klar: Im Jahr 2035 müssen neue Pkw und Kleintransporter emissionsfrei sein. Die neuen Vorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals und werden einen großen Beitrag zu unserem Ziel leisten, bis 2050 klimaneutral zu sein.

Wie im vergangenen Jahres bereits vereinbart, wird die Kommission nun Erwägungsgrund 11 der Verordnung umsetzen. In einer Erklärung, die dem verabschiedeten Gesetzestext beigefügt ist, bestätigt die Europäische Kommission: „Die Kommission würdigt und bestätigt die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates, Erwägungsgrund 11 in den vereinbarten Kompromisstext der überarbeiteten Verordnung zur Festlegung von CO₂ -Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge aufzunehmen. Die Kommission wird sich auf diesen Erwägungsgrund als Ausgangspunkt für einschlägige Gesetzgebungsinitiativen stützen.“ Weiter heißt es, die Kommission werde „im Einklang mit der rechtlichen Ermächtigung im Herbst 2023 auch einen delegierten Rechtsakt vorschlagen, in dem festgelegt wird, wie Fahrzeuge, die ausschließlich mit E-Fuels betrieben werden, zu den CO₂ -Emissionsreduktionszielen beitragen würden.“

 
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Neue Ausbauziele für Ladesäulen und Wasserstofftankstellen: EU-Kommission begrüßt Einigung von Rat und Parlament

Mehr elektrische Ladestationen und Wasserstofftankstellen: Das Europäische Parlament und dem Rat haben eine politische Einigung über die neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) erzielt. Diese legt verbindliche Ziele für den Aus- und Aufbau einer Infrastruktur von Strom- und Wasserstoffladepunkten für den Straßensektor, für die landseitige Stromversorgung in See- und Binnenhäfen und die Stromversorgung stationärer Luftfahrzeuge in Europa fest.

„Der Übergang zu einer emissionsfreien Mobilität muss durch die richtige Infrastruktur unterstützt werden, die für Sie jederzeit da verfügbar ist, wo Sie sie brauchen. Wir wollen, dass alle Fahrerinnen und Fahrer in Europa sicher sein können, dass sie auf dem gesamten Kontinent vertrauensvoll reisen können“, sagte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident für den europäischen Grünen Deal. „Mit dieser Einigung stellen wir sicher, dass in ganz Europa bedarfsgerechte und benutzerfreundliche Optionen sowohl für Pkw als auch für schwere Nutzfahrzeuge zur Verfügung stehen.“

 
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EU-Index: Oberbayern und Hamburg liegen bei Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland vorne

Wie wettbewerbsfähig ist Ihre Region? Antworten darauf finden sich im Index für regionale Wettbewerbsfähigkeit für 235 Regionen in der EU, den die EU-Kommission veröffentlicht hat. Demnach zählen Oberbayern, Hamburg, Düsseldorf und Köln zu den wettbewerbsfähigsten Regionen in Deutschland. EU-weit an der Spitze stehen Utrecht und Südholland sowie die französische Hauptstadtregion Île-de-France. Aus dem komplett überarbeiteten Index für regionale Wettbewerbsfähigkeit geht außerdem hervor, dass es immer noch große Unterschiede zwischen den europäischen Regionen gibt. Deutlich wird aber auch, dass die weniger entwickelten Regionen wettbewerbsfähiger geworden sind.

EU-Regionalkommissarin Elisa Ferreira betonte: „Die territoriale Wettbewerbsfähigkeit ist die Fähigkeit einer Region, Unternehmen und Bevölkerung ein attraktives und nachhaltiges Umfeld zum Leben und Arbeiten zu bieten. Dieser überarbeitete Index ermöglicht uns einen tieferen Einblick in den unterschiedlichen Grad der Wettbewerbsfähigkeit in den EU-Regionen und ist ein wertvolles Instrument für eine bessere Politikgestaltung. Mit seiner Hilfe werden wir bessere politische Maßnahmen ergreifen können, die den Bürgerinnen und Bürgern in den Regionen Europas attraktive und nachhaltige Lebensbedingungen bieten können. Das ist das Hauptziel der Kohäsionspolitik. Und weil jede Region einzigartig ist, bieten wir maßgeschneiderte Unterstützung, damit alle Regionen das Beste aus ihren Stärken und Vorteilen machen können.“

 
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Horn von Afrika: EU stellt 331 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereit

Die Region am Horn von Afrika ist mit zahlreichen sich überlagernden humanitären Krisen konfrontiert. Über 50 Millionen Menschen benötigen dringend Ernährungshilfe. Daher wird die Kommission rund 331 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitstellen. In erster Linie soll damit etwas gegen die Ernährungsunsicherheit getan werden, weitere Anliegen sind die Bedürfnisse von Flüchtlingen und Vertriebenen, die Katastrophenvorsorge und Bildungsmaßnahmen in Notsituationen.

Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Krisenmanagement, spricht von beträchtlichen Finanzmitteln, die mobilisiert wurden. „In einigen Ländern ist der humanitäre Bedarf größer denn je, wobei die Lage in Somalia, Äthiopien, Südsudan und Sudan besonders katastrophal ist. Die Dürre am Horn von Afrika und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben eine beispiellose Ernährungsunsicherheit zur Folge. Gefahren, die durch Konflikte oder den Klimawandel bedingt sind, veranlassen zahllose Menschen, innerhalb ihres Landes oder ins Ausland zu fliehen. Wir reagieren darauf nicht nur mit Geld. So haben wir 2022 beispielsweise den Transport von lebensrettender Hilfe über eine humanitäre Luftbrücke in schwer erreichbare Gebiete Somalias organisiert. Wir werden mit unseren humanitären Partnern vor Ort weiterhin zusammenarbeiten, um denjenigen zu helfen, die dies am dringendsten benötigen.“

 
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Weitere Nachrichten des Tages

Weitere aktuelle Pressemeldungen und Dokumente finden Sie im Presseraum der EU-Kommission.

 
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Termine
Dienstag, 28. März, und Mittwoch, 29. März

Dienstag, 28. März

Brüssel: Treffen des Rates für Energie
EU-Energiekommissarin Kadri Simson vertritt die Kommission beim Ratstreffen der für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister. Diese werden eine allgemeine Ausrichtung zum Gas- und Wasserstoffpaket anstreben, das einen Vorschlag für eine Richtlinie und einen Vorschlag für eine Verordnung über gemeinsame Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase, Erdgas und Wasserstoff umfasst. Die Energieministerinnen und ‑minister der EU werden sich zudem darum bemühen, eine politische Einigung über einen Vorschlag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung des Rates über die freiwillige Senkung der Erdgasnachfrage um 15 Prozent vor dem Winter zu erzielen. Zudem führen sie eine erste Orientierungsaussprache über einen Vorschlag zur Umgestaltung des EU-Strommarkts. Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und Stabilität des EU-Energiemarkts zu erhöhen, Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen vor kurzfristigen Schwankungen der Strompreise zu schützen und Investitionen in erneuerbare Energien voranzutreiben. Kadri Simson nimmt seitens der Kommission an der abschließenden Pressekonferenz gegen 17 Uhr teil, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 29. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommissarinnen und Kommissare beraten über einen Vorschlag zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts, u.a. durch mehr Digitalisierung. Im Anschluss findet voraussichtlich eine Pressekonferenz mit EU-Justizkommissar Didier Reynders statt, genaue Zeit folgt, EbS überträgt live.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 30. März)
Auf der vorläufigen Agenda stehen Debatten zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März, zur Verordnung über fluorierte Gase und zu Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Weiterhin findet eine Feierstunde anlässlich des 25-jährigen Bestehens des Karfreitagsabkommens statt. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zum Ausschluss von Sendeunternehmen von der deutschen Leermedienabgabe am EuGH
Das Landgericht Erfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29 vereinbar ist, dass in Deutschland Sendeunternehmen keine Gelder aus der sog. Leermedienabgabe erhalten. Diese Abgabe soll einen gerechten Ausgleich dafür schaffen, dass Private von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien anfertigen dürfen. Das Landgericht hat über einen Rechtsstreit zwischen dem Sendeunternehmen Seven.One Entertainment Group und der Rechteverwertungsgesellschaft Corint Media zu entscheiden. Seven.One ist durch Privatkopien erheblich betroffen, u. a. in Form der Aufzeichnung ihres Programms mittels (Online) Videorecordern. Sie fordert von Corint Media die vertragsgemäße Durchsetzung der Leermedienabgabe und die Ausschüttung entsprechender Erlöse. Corint Media kann dieser Forderung jedoch derzeit nicht nachkommen, da Sendeunternehmen nach deutschem Urheberrecht von der Leermedienabgabe ausgeschlossen sind. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.

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